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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildanfrage des Gegners



ClaudiaBe
17.09.2007, 09:42
Hallo zusammen,

ich war die letzten Wochenenden bei unserer Damenfussballmannschaft und hab im Auftrag des Vereins Mannschaftsbilder und Bilder vom Spiel gemacht. Immer auf deren Fussballplatz. Der Verein hat meine Bilder mit Copyrightvermerk auf seine Homepage gestellt.

Nun kam eine e-mail vom gegnerischen Verein, sie möchten die Bilder für Ihre Homepage ohne Copyright und gern in großer Auflösung, damit sie Abzüge erstellen können. Schließlich hätte sie niemand gefragt, ob ich sie fotografieren dürfte... Der Trainer kam allerdings während des Spiels zu mir und hat gefragt, für was ich fotografiere. Meine Antwort: die Bilder kommen auf die Homepage das Gastvereins. Er fand das cool.

Wie würdet ihr euch verhalten?

Dem Gegner die Bilder mit Copyrightvermerk mit Nutzung für die Homepage überlassen? ;)
Dem Gegner die Bilder ohne Copyright überlassen? :confused:
Dem Gegner sogar die Bilder noch hochauflösend schicken? :eek:

Was würdet ihr dem Gegner antworten? Was würdet ihr verlangen?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Claudia

kBasti
17.09.2007, 09:52
für mich ein klares kunden-fotograf verhältnis.

wenn er bilder haben möchte bekommt er die, mit einer rechnung.
das hausrecht liegt soweit ich das mitbekommen habe ja beim betreiber des sportplatzes?

grüße

speedi
17.09.2007, 10:08
Schließlich hätte sie niemand gefragt, ob ich sie fotografieren dürfte...

Hoi Claudia

Da es sich bei einem Fussballplatz um einen öffentlichen Platz handelt darf man meiner Meinung nach auch ohne zu fragen fotografieren. Denn du fotografierst ja nicht die Personen an und für sich sondern dokumentierst das Spiel.
In einem Stadion würde die Sache wohl anders aussehen, aber so denke ich, dass du ganz einfach Abzüge schicken kannst und ne Rechnung beilegst. Würde ich aber vorher andeuten dass es kostet, denn wenn trotz Rechnung sie nicht bezahlen wirds mühsam...

Benutzer
17.09.2007, 10:47
Da es sich bei einem Fussballplatz um einen öffentlichen Platz handelt darf man meiner Meinung nach auch ohne zu fragen fotografieren
sorry, das kann ein öffentlicher platz sein, wird es aber in den meisten fällen nicht sein. es gibt immer jemanden, der das hausrecht hat- ist schon aus versicherungstechnischen gründen notwendig.

hi claudia,
gestatte mir eine frage: fotografierst du hauptberuflich oder ist es dein hobby ? wenn ersteres zutrifft, schreib eine rechnung. wenn nicht, sieh´es doch locker: gib´ ihnen die bilder, sie sollen sie auf ihre homepage stellen oder printen lassen. du kannst ja namensnennung verlangen, wenn es dir wichtig ist. rechtlich hat die gegnerische mannschaft keinen anspruch auf die überlassung des materials.
bitte denke daran, dass du mit dem schreiben einer rechnung einen prozess anstößt, der viel mehr aufwand bedeutet, als du dir vielleicht vorstellst. sobald du geld für deine aufnahmen erhalten hast, musst du dies versteuern. das bedeutet, du musst in diesem jahr eine steuererklärung machen. wenn du sie auch sonst machst, ok. falls du aber keine zusätzliche g+v rechnung machst, bedeutet dies, dass du den betrag mit deinem normalen ekst- satz versteuern musst. was bleibt dann übrig? lohnt sich dass? und dann kann z.b. auch die berufsgenossenschaft relevant werden: die unterscheidet leider nicht zwischen hauptberuflicher tätigkeit und ein paar euro nebenbei ! das kann alles einen rattenschwanz hinter sich her ziehen...

ich habe früher hauptberuflich als pressefotograf gearbeitet. wenn ich jedem verein eine rechnung für ein paar bilder geschrieben hätte, wären die für mich wichtigen kontakte zu den vereinen sehr schnell zum teufel gewesen. manchmal habe ich die bilder dann in einem vereinsblättchen gesehen - ist doch kein problem. eine hand wäscht die andere- dafür habe ich z.b. jahre später mal einen sportplatz kostenlos als location für eine werbeproduktion nutzen dürfen.

ich finde es toll, dass dir das hobby sportfotografie spass macht.
lass es doch ein hobby bleiben- ist wirklich stressfreier.

sportliche grüße
olaf

Rudolf A. Hillebrecht
18.09.2007, 13:24
Hallo Claudia,
zwei klare Aussagen:
1. Die Frage nach dem Fotografiert-Werden stellt sich nicht. Auf einem Fußballplatz kann sich dagegen allenfalls der Hausherr verwahren, ansonsten haben die Akteure als Teil des öffentlichen Lebens kein Recht auf Verweigerung oder gar spätere Ansprüche.
2. Zu Deiner Frage des weiteren Vorgehens: Überlassen mit Copyright-Vermerk, wenn für's Internet gedacht. Wollen sie Abzüge, können sie die ja bei Dir ordern und gegen Bezahlung bekommen. Ein Fotograf hätte ja früher auch seine Originalnegative nicht rausgerückt, wearum solltest Du also hochaufgelöste Bilddateien zur Verfügung stellen?
So wär's mindestens bei mir.
LG
Rudolf

ClaudiaBe
18.09.2007, 15:50
Vielen Dank für eure Meinungen.

Ich sehe das eigentlich wie Rudolf. Das Hausrecht hat der Verein und genau der hat mich um Bilder gebeten, die ich auch zu vollster Zufriedenheit gemacht habe. Der Gegner hat eine mail bekommen, dass die Bilder mit Copyright für die Nutzung im Internet kostenlos ist.

Für alle weiteren Anfragen wird es wohl auf eine Rechnung hinauslaufen. Wer weiß, was der Gegner mit meinen hochauflösenden Bilder alles anstellen hätte können.... nee, nee!

@olaf
Meine "Abgabepflichten" beim Finanzamt sind mir bereits seit letztem Jahr bekannt ;)
Ich seh das nicht als Rattenschwanz, das ist halt mal so, kommt keiner dran vorbei.

Gruß Claudia

ayreon
18.10.2007, 13:25
Ich finde die Anfrage vom gegnerischen Verein ziemlich anmassend, dieses auf ihr Recht pochen etc.

Ich würde hochauflösende Bilder nicht herausgeben sondern Abzüge gegen Vorkasse liefern