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ehemaliger Benutzer
22.09.2007, 15:38
...das kam gestern...
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amtsgericht Mannheim hat mich mit Beschluß vom 28. August 2007 mich
zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögender BilderJoker.de
AG bestellt.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde ich beauftragt zu prüfen, ob
ein Insolvenzgrund vorliegt sowie ob ausreichend Masse vorhanden ist, um
ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können. Verfügungen der Schuldnerin
können nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Dem Verfahren liegt ein (Eigen-) Antrag des Vorstandes der Schuldnerin
zugrunde. Durch die Anordnung der vorläufigen Verwaltung wurde
sichergestellt, dass die vorhandenen Vermögenswerte allen Gläubigern zu
gleichen Teilen zur Verfügung stehen und nicht einzelne Gläubiger im
Wege der Einzelzwangsvollstreckung Sicherung oder Befriedigung erlangen.

Derzeit liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Feststellung der
Vermögensverhältnisse und der Sicherung der Vermögensgegenstände des
Unternehmens. Nach ersten Besprechungen mit dem Vorstand der Schuldnerin
am Geschäftssitz in Mannheim wurde entschieden, dass der
Geschäftsbetrieb zunächst aufrechterhalten wird. Eine Anmeldung der
Forderung durch die Gläubiger ist erst nach Verfahrenseröffnung möglich.
Ob ein Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann, wird sich in
den nächsten Wochen zeigen. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,
werden sämtliche Gläubiger durch den Insolvenzverwalter informiert und
erhalten Gelegenheit, Ihre Ansprüche zur Tabelle anzumelden. Hierzu
werden Anmeldeformulare übersandt.

Auch Gläubiger, die bereits in Vorleistung gegangen sind
(Vorkassekunden) und bisher keine Ware erhalten haben, werden vom
Insolvenzverwalter informiert. Aufgrund der Vielzahl der Gläubiger
können individuelle Sachstandsanfragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden. Auch ein vorstellig werden vor Ort wird zu keinen
weiteren Informationen führen, da zum jetzigen Zeitpunktweder Waren
ausgeliefert, noch Gelder ausgekehrt werden können. Alle Gläubiger
werden jedoch über den Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens weiter
informiert.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lucas F. Flöther
(Rechtsanwalt als vorläufiger Insolvenzverwalter)





Flöther & Wissing

Dr. Lucas F. Flöther

Oberhausen-Rheinhausen

Händelweg 1

68794 Oberhausen-Rheinhausen

Tel: (07254) 959599 - 0 Fax: (07254) 959599 - 9

E-mail: inso@floetherwissing.de

speedi
22.09.2007, 17:05
und das glaubst du? da hats ja schon fehler im ersten satz drin haha...

Peter Grüner
22.09.2007, 20:32
Hmm. Mir fehlt der Bezug zum Fotorecht... oder habe ich etwas verpasst?

Gruß,

Peter

ehemaliger Benutzer
22.09.2007, 21:24
und das glaubst du? da hats ja schon fehler im ersten satz drin haha...


...ganau das hab ich auch gedacht und am Samstag die Kanzlei angerufen, die haben sogar heute gearbeitet und mir das Mail bestätigt.....

speedi
22.09.2007, 23:29
dann sollten sie den juristen aber feuern ;)