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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Highshool High - Musical fotografiert - Rechtefrage



engis
24.09.2007, 07:22
Moin,
ich habe privat und ohne Auftrag bei einer Schulaufführung fotografiert.
Das war auch nicht verboten!
Die Bilder habe ich auf meine Homepage gestellt (die Schule und der Förderverein und die Schüler sind begeistert)
Nun meldet sich ein Verantwortlicher und weist den Förderverein daraufhin, daß das Musical gekauft wurde und im Vertrag des Veranstalters steht:

> " Die Benutzung des Materials für die
> Verbreitung oder technische Wiedergabe des in § 1 genannten Werkes [High
> School Musical] durch Rundfunk, Fernsehen, Bild- [!!!] oder / und
> Tonträger sowie ähnliche technische Mittel, mögen sie bereits bestehen
> oder erst erfunden werden, ist ohne Zustimmung des Verlages
> unzulässig."


Gilt dies nur für den Veranstalter, oder auch für mich.


Gruß
Jürgen

Benutzer
24.09.2007, 10:39
Hi,

ich habe privat und ohne Auftrag bei einer Schulaufführung fotografiert. Das war auch nicht verboten!
die Frage ist ja erstmal, ob Du fotografieren durftest. Die Bilder sind ja nicht auf öffentlichem Grund entstanden sondern in einer Schule, wenn ich das recht verstanden habe. Wer bei Schulen das Hausrecht hat, weiss ich nicht, vermutlich der Träger also die Stadt oder eine Gesellschaft, wenns eine private Schule ist. Oder der Förderverein, wenn er den Saal gemietet hatte. Auf jeden Fall müsste eigentlich derjenige, der das Hausrecht hat, Dir eine Genehmigung zum Fotografieren und zur Veröffentlichung erteilen. Ohne eine solche -schriftliche- Genehmigung würde ich die Bilder nicht veröffentlichen, denn genauso schnell wie die Begeisterung da ist, ist sie auch wieder weg und Du bekommst ein Problem.

Was den Vertrag zwischen Veranstalter (Förderverein) und Lizenzgeber des Musicals bvetrifft: Das ist denke ich erstmal ein Problem des Fördervereins. Die haben den Vertrag unterschrieben und müssen sich um die Einhaltung der darin zugesicherten Rechte kümmern. Auch deshalb wäre es besser, wenn Du eine schriftliche Fotografier- und Veröffentlichungserlaubnis vom Förderverein hast, um aus dem Ding raus zu sein, wenn der Lizenzgeber sich auch noch an Dich wendet.

Greets,
Peter.

kBasti
24.09.2007, 11:25
Hi,

die Frage ist ja erstmal, ob Du fotografieren durftest. Die Bilder sind ja nicht auf öffentlichem Grund entstanden sondern in einer Schule, wenn ich das recht verstanden habe. Wer bei Schulen das Hausrecht hat, weiss ich nicht, vermutlich der Träger also die Stadt oder eine Gesellschaft, wenns eine private Schule ist. Oder der Förderverein, wenn er den Saal gemietet hatte. Auf jeden Fall müsste eigentlich derjenige, der das Hausrecht hat, Dir eine Genehmigung zum Fotografieren und zur Veröffentlichung erteilen. Ohne eine solche -schriftliche- Genehmigung würde ich die Bilder nicht veröffentlichen, denn genauso schnell wie die Begeisterung da ist, ist sie auch wieder weg und Du bekommst ein Problem.

Was den Vertrag zwischen Veranstalter (Förderverein) und Lizenzgeber des Musicals bvetrifft: Das ist denke ich erstmal ein Problem des Fördervereins. Die haben den Vertrag unterschrieben und müssen sich um die Einhaltung der darin zugesicherten Rechte kümmern. Auch deshalb wäre es besser, wenn Du eine schriftliche Fotografier- und Veröffentlichungserlaubnis vom Förderverein hast, um aus dem Ding raus zu sein, wenn der Lizenzgeber sich auch noch an Dich wendet.

Greets,
Peter.


fragen an peter:
wenn mir der veranstalter also schriftlich erlaubt "herr xxx darf auf meiner veranstaltung blabla am xx.xx.xx fotografieren (+ das bildmaterial verwenden)" darf ich die bilder nachher auch öffentlich ausstellen (internet etc) und sie auch verkaufen falls jemand daran interesse hat. hat der veranstalter somit die rechte schon abgetreten oder kann er hier auch später noch kommen mit forderungen?
danke

lg
basti

Benutzer
24.09.2007, 11:33
wenn mir der veranstalter also schriftlich erlaubt "herr xxx darf auf meiner veranstaltung blabla am xx.xx.xx fotografieren (+ das bildmaterial verwenden)" darf ich die bilder nachher auch öffentlich ausstellen (internet etc) und sie auch verkaufen falls jemand daran interesse hat. hat der veranstalter somit die rechte schon abgetreten oder kann er hier auch später noch kommen mit forderungen?
Moment, Du wirfst da ein paar Sachen durcheinander. Erstmal brauchts eine Genehmigung zum Fotografieren, weil das Privatgrund ist. Zweitens zur Veröffentlichung, wenn es nicht redaktionell ist. Wenn man die Bilder verkaufen will, muss man auch dafür eine Genehmigung haben und vor allem die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten beachten.

Greets,
Peter.

kBasti
24.09.2007, 11:37
Moment, Du wirfst da ein paar Sachen durcheinander. Erstmal brauchts eine Genehmigung zum Fotografieren, weil das Privatgrund ist. Zweitens zur Veröffentlichung, wenn es nicht redaktionell ist. Wenn man die Bilder verkaufen will, muss man auch dafür eine Genehmigung haben und vor allem die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten beachten.

Greets,
Peter.

also eigentlich 3x genehmigung... das sollte doch zu schaffen sein damit alles korrekt ist :)
würde dann klingen wie genehmigung zum fotografieren mit veröffentlichung und kommerzieller nutzung des bildmaterials.. oder so :cool:

danke hast mir schon weitergeholfen..

engis
24.09.2007, 18:55
Hab sie sicherheitshalber aus dem Netz genommen und warte auf eine Antwort des Verlages.
Bin mal gespannt, wie das weitergeht.

Gruß
Jürgen