PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsurteil / Persönlichkeitsrecht



Klaus Herwig
27.09.2007, 19:36
Bisher galt die Meinung, dass generell Bilder von "Personen des öffentlichen Lebens" (Promis) auch aus deren Privatsphäre (z. B. Urlaub) veröffentlicht werden dürfen.
Das ist falsch!

Der Bundesgerichtshof entschied: "Ohne Einwilligung dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur verbreitet werden, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft (§§ 22, 23 KunstUrhG). Der Urlaub gehört auch bei Prominenten zum regelmäßig geschützten Kernbereich der Privatsphäre (Urteil vom 03.07.2007 - VI ZR 164/06."

wolfi
27.09.2007, 19:55
...und schon sind die paparazzies im sommer arbeitslos ;)

mmknipser
27.09.2007, 20:28
...und schon sind die paparazzies im sommer arbeitslos ;)


Paparazzi sind bereits seit dem Caroline-Urteil arbeitslos, Wolfgang ...

Und seit dem Tod von Diana geht es für diesen Berufszweig eh rapide bergab.

Gruß

Mario

Detlev Rackow
27.09.2007, 20:49
Paparazzi sind bereits seit dem Caroline-Urteil arbeitslos, Wolfgang ...

Und seit dem Tod von Diana geht es für diesen Berufszweig eh rapide bergab.


Alles was nach der Nummer passierte, geht auf das Konto einiger Papparazzi, die wirklich jedes Augenmaß verloren hatten.

Ciao,

Detlev

mmknipser
27.09.2007, 20:52
Alles was nach der Nummer passierte, geht auf das Konto einiger Papparazzi, die wirklich jedes Augenmaß verloren hatten.

Ciao,

Detlev

Ich verstehe nicht, was genau Du meinst, Detlev. Kannst Du Deine Aussage ein wenig erklären?

Danke und Gruß

Mario

schisslhocker
28.09.2007, 19:46
Bisher galt die Meinung, dass generell Bilder von "Personen des öffentlichen Lebens" (Promis) auch aus deren Privatsphäre (z. B. Urlaub) veröffentlicht werden dürfen.
Das ist falsch!

Der Bundesgerichtshof entschied: "Ohne Einwilligung dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur verbreitet werden, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft (§§ 22, 23 KunstUrhG). Der Urlaub gehört auch bei Prominenten zum regelmäßig geschützten Kernbereich der Privatsphäre (Urteil vom 03.07.2007 - VI ZR 164/06."

...und das ist gut so. Promis sind auch normale Menschen, die ein Recht am eigenen Bild haben.
ot @Klaus, dein Cocker sieht meinem zum verwechseln ähnlich.
lg Andy

Mathias_hm
29.09.2007, 18:09
tja, die promis sind aber auch nur berühmt weil eben jeder über sie berichtet. viele würden sich wohl beschweren, wenn keiner sie mehr zeigt und sie würden auch erheblich an marktwert verlieren.
was sollen sich firmen denn noch mit promis schmücken bei veranstaltungen oder in der werbung, wenn über diese schon seit jahren nichts mehr berichtet wird?
und viele "skandale" dort sind ja auch sehr gut geplant, eben um die gewünschte aufmerksamkeit zu bekommen, für die man sonst teuer zahlen müsste.

Stefan Simonsen
29.09.2007, 21:33
Alles was nach der Nummer passierte, geht auf das Konto einiger Papparazzi, die wirklich jedes Augenmaß verloren hatten.

Ciao,

Detlev

Nee, is klar... :D

Währen des Unfalls war kein einziger Paparazzo neben dem Mercedes, die sind nachweislich erst nach dem Unfall dazugekommen. Aber es wäre zu einfach, den schweren Unfall darauf zu schieben, dass der Fahrer betrunken war und sich völlig überschätzt hat... :rolleyes: Und wäre Diana angeschnallt gewesen, wäre ihr Körper wohl nicht durch den ganzen Wagen geflogen... Anyway...

Ich empfehle da mal die Doku, die vor einiger Zeit bei dem Öffentlich-Rechtlichen gelaufen ist, nachdem sie bei Channel 4 ausgestrahlt worden war. Endlich mal aus Sicht der Fotografen, die damals beteiligt waren. (siehe Focus.de (http://www.focus.de/panorama/boulevard/prinzessin-diana_aid_62653.html))

Zur Yellow-Szene gehören immer zwei Seiten, und wer sich ein bisschen informiert hat wird mitbekommen haben, dass Diana es sehr gut verstanden hat, die Medien zu manipulieren...

Gruß
Stefan

Benutzer
29.09.2007, 23:47
Bisher galt die Meinung [...]
Naja, bisher galt das was die Gerichte an Rechtsprechung so von sich gegeben haben. Und da war der Schutz der Privatsphäre spätestens seit der Caroline von Monaco-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2004 klar. Was der BGH da jetzt entschieden hat ist nur eine Wiederholung längst gängiger Rechtsprechung.

Greets,
Peter.

Shindoa
30.09.2007, 14:09
Und seit dem Tod von Diana geht es für diesen Berufszweig eh rapide bergab.
Aber sicher nicht finanziell – mit dem richtigen Foto verdienen sie sich immer noch dumm und dämlich. Das wird sich auch nicht ändern.

Herbert Piel
30.09.2007, 14:29
Naja, bisher galt das was die Gerichte an Rechtsprechung so von sich gegeben haben. Und da war der Schutz der Privatsphäre spätestens seit der Caroline von Monaco-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2004 klar. Was der BGH da jetzt entschieden hat ist nur eine Wiederholung längst gängiger Rechtsprechung.

Greets,
Peter.

Jau !!!!Und deswegen hören aber in den Agenturen die Lokanrufe der Prommis auch nicht auf, eh , du, ich bin am xxx in xxx um xxx Uhr im Pool, wenn du magst kannst du von xxxx anfahren, da müsstest du uns eigentlich ganz gut sehen können, meinste du kannst das machen, lief doch letzte Woche im Goldenen Blatt auch ganz gut die Fotostrecke...........

Benutzer
30.09.2007, 15:25
Und deswegen hören aber in den Agenturen die Lokanrufe der Prommis auch nicht auf
Naja, da hätte ich auch nur eine Antwort für...

Greets,
Peter.