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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung ausstellen als Privatperson



Vitali
28.09.2007, 19:32
habe da eine blöde Frage

muß demnächst für die Firma von einem Bekannten einige Fotos machen. Tagespauschale in höhe von paar Hundert Euro ist ausgemacht. Er meintr ich soll ihm eine Rechnung/Quitung ausstellen.
daher meine Frage ob ich es überhaupt darf, und wenn ja in welcher Form?

und wie macht man so Bildrechtlich das ganze, Fotografiert werden bestimmte Produkte die in einer Bekannter Discountkette aufgestellt sind, gehört zum inventar der Marktes.
Die rechte würde ich komplett dem Auftrag geber übertragen. Welche vertrage gibts da, ich suche eher ein Mustervertrag, habe mich bis jetzt nur TfP Verträgen auseinandergesetzt.

währe für jeden tipp dankbar:)

engis
28.09.2007, 21:49
Nun, natürlich darfst Du eine Rechnung ausstellen oder eine Quittung. Wobei ich letzteres bevorzuge. Nur Mehrwertsteuer kannst Du nicht ausweisen. Das macht es für den Partner u.U. teurer, weil er keine Vorsteuer absetzen kann.
Bedenke aber, daß die Firma irgendwann geprüft wird. Und man beim Finanzamt daher erkennen kann, daß Du Geld erhalten hast.
Und dann sieht das ganz blöde aus, wenn Du bei deiner EKST den Betrag, sagen wir mal, vergessen hast :-)

Also einfach angeben und versteuern und gut ist.
Wenn das nicht regelmässig passiert, wird keiner ein Gewerbe o.ä. fordern. (Jetzt komme mir keiner mit Gewinnerzielungsabsicht)

Gruß
Jürgen

Vitali
28.09.2007, 22:21
bei der Steuererklärung werde ich es natürlich angeben, das ist mir schon klar.

die ganzen quittungsformulare erhalten aber Felder mit MwSt. ignoriert man es einfach:confused:

Reiner Worm
28.09.2007, 23:36
bei der Steuererklärung werde ich es natürlich angeben, das ist mir schon klar.

die ganzen quittungsformulare erhalten aber Felder mit MwSt. ignoriert man es einfach:confused:
Bis zu 17500 € darfst Du auf diese Weise im Jahr dazu verdienen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen (lt. Finanzamt Essen).

CamBoy
29.09.2007, 09:58
Bis zu 17500 € darfst Du auf diese Weise im Jahr dazu verdienen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen (lt. Finanzamt Essen).

Interessantes Thema...

Wo muss das Ganze dann eigentlich bei der Steuererklärung angegeben werden? (Gibt es dafür einen bestimmten Abschnitt / Bereich?) Oder muss man das erst ab den 17500€ angeben?

Ist der Satz auf der Rechnung mit Hinweis auf Privatperson / Verkauf:

"Ich bitte zu beachten, dass ich Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG bin und daher keine USt. ausweisen darf."

denn überhaupt richtig als Privatperson, oder sollte er lieber einen anderen Wortlaut bekommen? (z.B. einfach: "Ust. kann nicht ausgewiesen werden.")

Danke

kaiserm
29.09.2007, 10:02
Dieses Thema interessiert mich auch brennend. :)

Bin mal gespannt was noch so kommt ...

Grüße

Martin

Floh23
29.09.2007, 10:33
Wir haben im Büro immer wieder Studenten, die frei bei uns arbeiten. Da die Frage nach der Versteuerung / Anmeldung immer wieder auftauchte, hab ich das mal mit dem ansässigen Finanzamt besprochen. Denen ist es am liebsten, wenn wir unsere Studis da schnell vorbeischicken, damit sie sich als Freiberufler (Achtung: NICHT als Kleingewerbe) melden. Kostet 'nen Zehner und dauert keine fünf Minuten. Dann können sie uns Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen und in der Rechnung auf besagten § 19 UStG verweisen.

Ich habe übrigens schon öfter die Erfahrung gemacht, dass im Finanzamt sehr nette, auskunftsfreudige Menschen sitzen, mit denen man über alles reden kann und die gerne und hifreich zur Verfügung stehen. Da muss man alte Vorurteile über Bord werfen ;)

Gruß,
Floh

CamBoy
29.09.2007, 10:42
Wir haben im Büro immer wieder Studenten, die frei bei uns arbeiten. Da die Frage nach der Versteuerung / Anmeldung immer wieder auftauchte, hab ich das mal mit dem ansässigen Finanzamt besprochen. Denen ist es am liebsten, wenn wir unsere Studis da schnell vorbeischicken, damit sie sich als Freiberufler (Achtung: NICHT als Kleingewerbe) melden. Kostet 'nen Zehner und dauert keine fünf Minuten. Dann können sie uns Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen und in der Rechnung auf besagten § 19 UStG verweisen.

Ich habe übrigens schon öfter die Erfahrung gemacht, dass im Finanzamt sehr nette, auskunftsfreudige Menschen sitzen, mit denen man über alles reden kann und die gerne und hifreich zur Verfügung stehen. Da muss man alte Vorurteile über Bord werfen ;)

Gruß,
Floh

Also darf man die Sache mit dem § 19 UStG gar nicht schreiben, als Privatperson, wenn man nicht vorher als "Freiberufler" beim Finanzamt gemeldet ist?

Floh23
29.09.2007, 10:47
Wie gesagt: Ich habe die einfach gefragt, wie's ihnen am liebsten ist und diese Antwort erhalten. Ob andere Wege dann "falsch" sind oder einfach mühsamer für die Beamten, kann ich nicht beantworten.

Gruß,
Floh

Benutzer
29.09.2007, 11:20
hi,
zum thema steuer: angeben bei der ekst-erklärung ist natürlich pflicht. wie in einigen posts schon beschrieben, geht es hier immer um die rechnung: euer kunde benötigt diese für seine buchhaltung. damit besteht das risiko, dass ihr nach einer steuerprüfung bei eurem kunden auch überprüft werdet.

ihr versteuert dieses geld zu eurem ekst- satz. wenn ihr pech habt, müsst ihr dann durch die progression mehr ekst. zahlen. natürlich könnt ihr eine einnahmen/ überschußrechnung machen, um eure ausgaben geltend zu machen und dadurch die zu versteuernden beträge zu reduzieren. dies bedeutet aber einen sehr hohen aufwand und lässt sich ohne steuerberater kaum ordentlich machen. dadurch lohnt sich das "nebenbei dazuverdienen" von ein paar hundert euro nicht.

denkt bitte daran, dass es nicht nur um das finanzamt geht.
eigentlich besteht vom ersten "nebenbei" verdienten euro an eine verpflichtung zur mitgliedschaft in der berufsgenossenschaft druck u. papier. die bg überprüft in letzter zeit zunehmend auch leute, die "nebenberuflich" geld mit fotografie verdienen.
weiterhin stehen dann evt. auch noch künstlersozialkasse und handwerkskammer auf der matte!

die thematik "nebenbei" mit fotografie geld verdienen, wird hier immer wieder angesprochen. es gibt zahlreiche posts dazu im forum.
ich empfehle aber auf jeden fall ein gespräch mit einem steuerberater, um wirklich alle fragen zu klären.

beste grüße
olaf

db
30.09.2007, 17:01
Bis zu 17500 € darfst Du auf diese Weise im Jahr dazu verdienen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen (lt. Finanzamt Essen).

Das ist nur teilweise richtig!

Die Grenze von 17.500 Euro gilt nur für die Umsatzsteuer.

Wenn du im ersten Jahr einen Umsatz (also alles was du einnimmst) von kleiner 17.500 Euro hast,
kannst du dich entscheiden keine Umsatzsteuer abführen zu müssen/wollen: §19 Abs 1 USTG

Dies gilt aber NICHT für die Einkommensteuer.

Dort gilt, dass die Einkünfte (Einnahmen abzüglich der Ausgaben) die 410 Euro übersteigen,
der Versteuerung bei der Einkommensteuer unterworfen werden (§46 Abs 5 i.V.m. §46 Abs 2 Nr 1 ESTG).

db
30.09.2007, 17:07
...Denen ist es am liebsten, wenn wir unsere Studis da schnell vorbeischicken, damit sie sich als Freiberufler (Achtung: NICHT als Kleingewerbe) melden. Kostet 'nen Zehner und dauert keine fünf Minuten.


Ähhm, in NRW kostet das keinen Cent,

man geht zum Finanzamt und teilt dem Sachbearbeiter mit, das man als selbstständiger Fotodesigner arbeiten möchte. Dann gibt es einen netten Stapel Formulare (Org1) und ggfs. auch erklärende Hilfe dazu und kurze Zeit später (nein nicht Minuten, schon Tage bis 2 Wochen) hat mein seine eigene neue Steuernummer( die man auch auf die Rechnung schreiben sollte/muss, ausser man hat gleich eine UStID beantragt).




Ich habe übrigens schon öfter die Erfahrung gemacht, dass im Finanzamt sehr nette, auskunftsfreudige Menschen sitzen, mit denen man über alles reden kann und die gerne und hifreich zur Verfügung stehen. Da muss man alte Vorurteile über Bord werfen ;)
Gruß,
Floh

Danke für die Blumen!

CamBoy
30.09.2007, 17:12
Dort gilt, dass die Einkünfte (Einnahmen abzüglich der Ausgaben) die 410 Euro übersteigen,
der Versteuerung bei der Einkommensteuer unterworfen werden (§46 Abs 5 i.V.m. §46 Abs 2 Nr 1 ESTG).

Also mal als Beispiel angenommen ich habe 450€ in Rechnung gestellt und bekommen, dagegen Ausgaben für sagen wir mal 1 Speicherkarten a 60€ gehabt, dann wäre ich mit dem Rest von 390€ (450€ -60€) unter der Grenze der Versteuerung der Einkommensteuer?

Was muss ich denn nun dem Finanzamt melden und ist die Sache mit dem Freiberufler wirklich ok oder wie soll das am besten laufen? Langsam blick ich nicht mehr so recht durch...

db
30.09.2007, 17:23
Wo muss das Ganze dann eigentlich bei der Steuererklärung angegeben werden? (Gibt es dafür einen bestimmten Abschnitt / Bereich?) Oder muss man das erst ab den 17500€ angeben?

Ist der Satz auf der Rechnung mit Hinweis auf Privatperson / Verkauf:

"Ich bitte zu beachten, dass ich Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG bin und daher keine USt. ausweisen darf."

denn überhaupt richtig als Privatperson, oder sollte er lieber einen anderen Wortlaut bekommen? (z.B. einfach: "Ust. kann nicht ausgewiesen werden.")

Danke

Sollte die Fotaktion gegen Entgelt einmalig sein kannst du die Einnahmen/Einkünfte als sonstige Einnahmen i.S.d §22 ESTG erklären.
Du bleibst dan auch "Privatperson"

Hast du wiederholungsabsicht, schwenke freundlicherweise in den Bereich der selbstständigen Einkünfte §18 ESTG. Herzlichen Glückwunsch, du bist dadurch "Unternehmer" geworden.

Wenn die Aktion nur einmalig ist stelle eine Quittung aus, ohne das Wort Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zu verwenden und gut ist.

Hintergrund ist folgender:

Wenn du in einer Rechnung die Umsatsteuer gesondert ausweist ohne die Vorraussetzungen des §19 Abs 2 USTG zu erfüllen (Unternehmer mit Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung) , bist du gem §14c Abs 2 USTG verpflichtet die ausgewiesene Umsatzsteuer abzuführen!

Warum das denn?

Weil der Unternehmer, der die Rechnung empfängt, die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer wiederbekommt.

Diese hast du vorher an das FA abgeführt.

Unterschied Gewerblich oder Selbstständig:

Dem FA egal, solange deine Gewinne unter 24.500 Euro bleiben.
Darüber wird Gewerbesteuer fällig, aber nur, wenn du gewerblich §15 ESTG und nicht selbstständig § 18 ESTG tätig bist.

Gruß

Daniel

Detroit
01.10.2007, 16:04
O.k. wenn wir schon bei diesem Thema sind, hätte ich auch eine Frage. Wie sieht das mit einer Unkostenerstattung aus. Angenommen ich bekomme 100 Eur für Kilometergeld und Parkhausgebühr. Muss ich dann dieses Geld auch als Einkunft angeben, wenn es so in seiner Buchführung unter meinem Namen auflistet?

Wäre doch unlogisch - oder?

Vielen Dank

Benutzer
01.10.2007, 16:13
Klar musst du das angeben, du verrechnest ja in der Einnahmen-/ Überschußrechnung diese Einnahme wieder mit deinen Ausgaben (Parkbelege, Tankquittungen, Anerkennung der betriebsbedingten Fahrt- kommt auf die Art an, mit der Dein PKW steuerlich behandelt wird).

Daher wird die Sache mit dem "nebenbei" Geld verdienen schnell komplex und ist ohne großen Zeitaufwand bzw. Steuerberater kaum zu händeln.

Aber um wirklich sicher zu sein: frag einen Steuerberater.

Beste Grüße
Olaf

Raimund Rau
05.10.2007, 10:16
Schon lustig wie unterschiedlich die Antworten vom FA sind :eek:

Laut meinem FA muss weder der Hinweis auf §19 UStg bei Kleinunternehmern rein, und mangels MwSt Ausweisung SOLL auch keine Steuernummer drauf!

Ich hab das mittlererweile mehrfach nachgefragt.

db
08.10.2007, 14:03
Ein Blick ins Gesetz erleichtert meist die Rechtsfindung

§ 14 Ausstellung von Rechnungen


(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig,
wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich
der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.

-snip-

-snap-

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,

-snip

D.h. auf die Rechnung MUSS die Steuernummer oder die UStID drauf.
Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerschaft ist nicht nötig, erleichtert aber die Kommunikation mit dem Rechnungsempfänger.

Gruß

Daniel

Raimund Rau
08.10.2007, 16:40
Hallo Daniel,

theoretisch richtig, aber halt nur theoretisch. ;)
Hatte mich damals auch deswegen mal schlau gemacht.

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Schreiben an die Finanzbehörden (IV B7-S7280a-145/04, vom 3.8.04) klargestellt, das Kleinunternehmer auf Rechnungen keine Steuernummer angeben brauchen.
Ich hab mir das Schreiben IVB7-S7280-151/02 v. 28.06.02 damals mal ergoogled, dort heisst es:


1. Unternehmer
a) Jeder Unternehmer, dem von einem innländischen Finanzamt eine Steuernummer erteilt wurde und der Rechnungen ausstellt, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist, ist zur Angabe dieser Steuernummer in der Rechnung verpflichtet. Die Steuernummer ist auch in Rechnungen anzugeben, mit denen Umsätze, die der Durchschnittsbesteuerung (§ 24 UStG) unterliegen, abgerechnet werden.
Nicht verpflichtet zur Angabe der Steuernummer in der Rechnung sind Kleinunternehmer sowie Unternehmer, die über nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze, sowie Umsätze, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach §13b UStG ist, abzurechnenEin freundliches Telefonat mit dem FA klärt solche Fragen meist schnell. ;) Begründung des FA war: Als Kleinunternehmer weist man keine Steuer aus, also wird auch die Steuernummer nicht benötigt.

Benutzer
08.10.2007, 16:53
hi raimund,
dies bezieht sich auf die umsatzsteuer.

aber das ist nicht das eigentliche problem. größere firmen verarbeiten rechnungen automatisiert. da fliegt dann eine rechnung, die nicht den "vorgaben" entspricht, erst einmal raus.
mein größter einzelkunde macht absolut genaue vorgaben bzgl. der rechnung. wenn ich diese nicht erfüllt sind, wird die rechnung nicht akzeptiert.
und ich wäre schön bekloppt, wenn ich mit meinem kunden darüber diskutieren würde... ;)

gruß
olaf

Raimund Rau
08.10.2007, 17:26
@olaf: Würd ich auch nicht. Meine Kunden hatte damit bisher keine Probleme, das FA auch nicht.
Von zwei Kunden kamen einmal Rückfragen wg. fehlender Steuernummer, nach Hinweis auf Kleinunternehmer Regel haben die sich aber auch schlauch gemacht und die Sache war aus der Welt. ;)

Es schadet natürlich sicher nicht sie draufzuschreiben.

Dirk E.
09.10.2007, 18:01
Ich habe übrigens schon öfter die Erfahrung gemacht, dass im Finanzamt sehr nette, auskunftsfreudige Menschen sitzen, mit denen man über alles reden kann und die gerne und hifreich zur Verfügung stehen. Da muss man alte Vorurteile über Bord werfen ;)

Floh

Auch Finanzbeamte sind nur deutsche Staatsbürger und zahlen wohl eher ungern Steuer..... ;)


So ist auch meine Erfahrung - die besten Tipps zum Finanzamt "bescheissen" oder bessergesagt Steuer sparen gibts direkt vom Finanzbeamten....

Servus


Dirk

db
09.10.2007, 18:59
Auch Finanzbeamte sind nur deutsche Staatsbürger und zahlen wohl eher ungern Steuer..... ;)


So ist auch meine Erfahrung - die besten Tipps zum Finanzamt "bescheissen" oder bessergesagt Steuer sparen gibts direkt vom Finanzbeamten....

Servus


Dirk

Finanzbeamte sind auch deutsche Staatsbürger ;-)
und du kannst sicher sein das sie wie fast jeder andere sehr ungerne ihre Steuern bezahlen. Und Nein, es gibt keinen Sondertarif für Finanzbeamte ;-)

Ad 2) nun ja beruflich bedingt sind Finanzbeamte, ähnlich wie Steuerberater bei der Steueroptimierung etwas besser geschult als der Rest der Bevölkerung.

Gruß

Daniel

febrika3
09.10.2007, 19:11
… Steueroptimierung …

Ein schönes Wort:D...

...läßt es doch Spielraum!

Optimiert werden kann nur etwas das nicht 100% optimal ist. Obwohl ja die Hälfte der weltweiten Steuerliteratur in deutsch geschrieben wurde, ist offensichtlich immer noch nicht alles perfekt Geregelt. Schlupflöcher gibt es also genügend. Ich bin mir bei mir fast sicher, meine Steuern nicht 100% OK gemacht zu haben - habe auch VIEL ZU WENIG Ahnung davon. Ob meine Steuerberaterin alles richtig gemacht hat, kann ich also nicht beurteilen und ist wohl auch oft genug Auslegungssache. Blöd nur, dass im Falle einer Prüfung ich IMMER der Dumme bin, wenn mein Gegenüber anderer Meinung ist.

Ahnungslose Grüße
Karsten

knubbel_7
13.05.2008, 13:19
Also einfach angeben und versteuern und gut ist.
Wenn das nicht regelmässig passiert, wird keiner ein Gewerbe o.ä. fordern. (Jetzt komme mir keiner mit Gewinnerzielungsabsicht)

Bin weit davon ein Gewerbe anzumelden.

Wenn ich als Hobbyfotograf mal einen Treffer gelandet hab und diesen versteuern soll . . . kann ich dann auch meine Kameraausrüstung von der Steuer absetzen?
Oder funktioniert die Abgabe nur eingleisig zugunsten des Finanzministers?

:confused: . . . Thomas

ehemaliger Benutzer
13.05.2008, 14:17
Ja, eingleisig. Denn Du verwendest ja auch nur einen winzigen Bruchteil des Aufwands Deiner sonst privaten Fotoausrüstung zur Erzielung des einen Treffers. Wenn Du mal 10 Kilometer dienstlich mit dem Privat-PKW fährst wird daraus auch noch kein Dienstwagen. Also kein Grund so weinerlich zu lamentieren.

engis
13.05.2008, 14:17
Nein!
Absetzen geht als Privatperson gar nicht.

Im Gerwerblichen Umfeld mindern die Anschaffungskosten die Erträge - was landläufig mit Absetzen beschrieben wird. Auch hier gibt es Grenzen und Vorgaben über welche Zeiträume man das u.U. machen muss.

Bei natürlichen Personen, die ihr Einkommen aus Lohn u.ä. beziehen hat das der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Siehe das berühmte Arbeitszimmer oder noch besser die Kilometerpauschale oder Reinigungskosten für Berufskleidung. Irgendwann geht da dann wahrscheinlich gar nichts mehr. Aber das ist ein anderes Thema...

Gruß
Jürgen

db
13.05.2008, 15:10
Wenn ich als Hobbyfotograf mal einen Treffer gelandet hab und diesen versteuern soll . . . kann ich dann auch meine Kameraausrüstung von der Steuer absetzen?
Oder funktioniert die Abgabe nur eingleisig zugunsten des Finanzministers?

:confused: . . . Thomas

Ja, kannst du.

Es geht unter verschiedenen Umständen natürlich in beide Richtungen.

Mach dich aber u.U. vorher schlau, bevor du einen "fordernden" Brief vom FA bekommst.

Eine Quelle : http://www.dforum.net/showthread.php?t=522553 :cool:

Gruß
Daniel

db
13.05.2008, 15:12
Nein!
Absetzen geht als Privatperson gar nicht.

Im Gerwerblichen Umfeld mindern die Anschaffungskosten die Erträge - was landläufig mit Absetzen beschrieben wird. Auch hier gibt es Grenzen und Vorgaben über welche Zeiträume man das u.U. machen muss.

Bei natürlichen Personen, die ihr Einkommen aus Lohn u.ä. beziehen hat das der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Siehe das berühmte Arbeitszimmer oder noch besser die Kilometerpauschale oder Reinigungskosten für Berufskleidung. Irgendwann geht da dann wahrscheinlich gar nichts mehr. Aber das ist ein anderes Thema...

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen, kann es sein das Steuerrecht nicht so dein Thema ist?

Bitte gib keine Tipps, von denen du glaubst, dass sie richtig sind!

Ja, diese Antwort ist forsch formuliert, aber Halbwissen kann den anderen teuer zu stehen kommen, im wahrsten Sinne des Wortes.

Gruß
Daniel

knubbel_7
13.05.2008, 17:20
ich sag mal danke . . . ganz besonders dem daniel für den link.

@ gn8 . . . deine anmerkung hättest du dir schenken können . . . zumindest den letzten satz. für mich ein zeichen, dass du dich mit der deutschland-/europaweiten finzanzpolitik abgefunden hast.

du resignierst sozusagen.

grüße . . . thomas

ehemaliger Benutzer
13.05.2008, 17:43
Thomas, mit diesen Vorschriften habe ich mich nicht nur abgefunden, ich finde es ausgesprochen sinnvoll und richtig, dass nicht jeder verwöhnte Hobbyfotograph bei einem guten Schnappschuss auch noch Tausende an Hobbykosten zu Lasten der Steuerzahler geltend machen kann. Das nur, damit hier kein Missverständnis aufkommt. Diese Vorschriften könnten von mir sein (wenn sie mal wirklich kein Schlupfloch offen lassen!).

knubbel_7
13.05.2008, 18:15
@ wolf, das mit dem "zu lasten der steuerzahler" musst du mir jetzt aber erklären. ich kann das argument verstehen, dass die ahnungslosen und unbedarften hobbyknipser den berufsfotografen das eine oder andere motiv wegnehmen . . . immer vorausgesetzt, der profi wäre überhaupt zu irgendeiner zeit an irgendeinem ort irgendeines geschehens gewesen. wüsste aber nicht, wie die hobbyknipser dem deutschen volk finanziellen schaden zufügen.

was die schnapschüsse angeht . . . <ironie>ich ärgere mich auch, wenn die ganzen automatik-knipser mir volkshochschulerfahrenen autodidakten mit zufallstreffern die ganzen fotowettbewerbe versauen<\ironie>

:D thomas

ehemaliger Benutzer
13.05.2008, 19:02
Wenn sich jemand Steuervorteile für die Finanzierung seines Hobbys besorgt geht das zu Lasten der Steuerzahler (denn irgendwer muss das ja gegenfinanzieren). Was genau verstehst Du daran nicht? Ich erkläre das dann gerne, kein Problem, wir haben ja Zeit und Platz.

knubbel_7
13.05.2008, 19:45
@ wolf . . . ich glaub, wir lassen das besser . . . irgendwie gehen unsere ansichten auseinander. du bist bestimmt auch gegen die kilometerpauschale . . . beispiele gibt es noch viele weitere zuhauf.

ich freue mich über die verkauften fotos . . . und muss eventuell abzüge halt in kauf nehmen. soll ein abgeordneter alt ein bier auf mein wohl trinken.

ooops . . . jetzt schreib ich schon im stammtischjargon . . .

:D

ollie08
13.05.2008, 23:19
moin!

bin hier stiller mitleser, aber gerade etwas geschockt.

einmalige einnahme ist zu versteuern, klar! -> FA

bin ich nicht dann automatisch ein gewerbe und müsste mich anmelden? freiberuflicher fotodesigner...? unfug, das ist handwerkliche fotografie (mit auftrag!) also Handwerkskammer -> 120 tacken

dann kommt gleich die berufsgenossenschaft -> 260 euro....

wenn legal, dann kann das doof enden!

fragt sich
der ollie

engis
13.05.2008, 23:29
Hallo Jürgen, kann es sein das Steuerrecht nicht so dein Thema ist?

Bitte gib keine Tipps, von denen du glaubst, dass sie richtig sind!

Ja, diese Antwort ist forsch formuliert, aber Halbwissen kann den anderen teuer zu stehen kommen, im wahrsten Sinne des Wortes.

Gruß
Daniel
Nun ich habe beruflich schon damit zu tun, auch wenn ich es laienhaft versucht habe zu beschreiben (wobei ich beim lesen eben schon gemerkt habe, daß es nicht optimal geschrieben ist) aber im Prinzip ist es m.E. richtig und so auch verständlich

Gruß
Jürgen

der Marco
14.05.2008, 06:45
Äh, also ich habe ein Gewerbe als Fotograf angemeldet und betreibe dieses mit der "Kleinunternehmerregelung"

Wolf
14.05.2008, 09:16
Äh, also ich habe ein Gewerbe als Fotograf angemeldet und betreibe dieses mit der "Kleinunternehmerregelung"

Hallo Marco,

und Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer haben sich noch nicht gemeldet?

Grüße Wolfgang

der Marco
14.05.2008, 10:40
Hallo Marco,

und Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer haben sich noch nicht gemeldet?

Grüße Wolfgang

Doch klar und bezahlen durfte ich auch schon (Anmeldung, Jahresbeitrag usw.)

Wolf
14.05.2008, 10:47
...das hätte mich auch gewundert, wenn diese sich nicht gemeldet hätten. Viele meinen ja hier im Forum, mit der Anmeldung als "Kleingewerbe" oder ähnliche Konstruktionen wären alle "Pflichten" erfüllt und nehmen munter Auftragsarbeiten an (darunter zählen auch Hochzeiten).