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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotohändler im Raum Frankfurt/Darmstadt gesucht (gebrauchte Objektive) !!!!



Pixel69
03.10.2007, 18:00
Moin Moin,
wer kennt einen guten Fotohändler im Raum F/DA der eine gute Auswahl an gebrauchten Canon Objektiven hat und der auf die Objektive Garantie gibt ?
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Bis die Tage
MFG Olli

ehemaliger Benutzer
06.10.2007, 09:43
Beim Verkauf gebrauchter Objektive auf eigenen Namen und Rechnung müssen die Händler ohnehin die gesetzliche Gewährleistung beachten.

Gerade deswegen gehen viele dazu über, den Ankauf/die Inzahlungnahme von gebr. Fotoartikeln durch das Angebot des Verkaufs im Auftrag (Kommission) zu ersetzen.
Dann bleibt nämlich der Händler aussen vor, und hat als Vermittler nur seine Provision für das Geschäft selbst zu verantworten. Der Kaufvertrag wird dabei zw. Ursprungsbesitzer und dem Käufer quasi indirekt geschlossen. In aller Regel wird dabei aber die gesetzliche Gewährleistungsregelung der EU, die ja auch Privatpersonen betrifft, völlig übersehen.
Ich würde dann allerdings aus Vernunftsgründen nicht auf evtl. juristische Rechte bestehen, wenn es zu technischen Problemen kommt. :rolleyes:

Ich persönlich habe mit dem Risiko bei gebr. Objektiven bisher sehr gute Erfahrungen gemacht, nämlich keinerlei Probleme.

Auch Neuware kann bereits fehlerhaft sein, und auch wenn man dann die Garantie in Anspruch nehmen kann, bleibt der Aufwand der Abwicklung.

akurz
06.10.2007, 14:04
In aller Regel wird dabei aber die gesetzliche Gewährleistungsregelung der EU, die ja auch Privatpersonen betrifft, völlig übersehen.
Nicht ganz richtig:

Richtig ist, dass das neue Gewährleistungsrecht auf einer EU-Richtlinie beruht. EU-Recht bindet aber nicht direkt, deshalb sind jegliche Verweise auf EU-Recht bei ebay etc. jur. totaler Unsinn. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde bei der Schuldrechtsreform in nationales (bindendes) Recht umgesetzt. Die entsprechenden Regelungen finden sich im BGB.

Die gesetzlichen Gewährleistungspflichten für Gebrauchtwaren des BGB (nicht der EU) gelten zwar auch für Private, dies können Gewährleistungsansprüche jedoch rechtswirksam ausschließen. Gewerbliche Verkäufer dürfen Gewährleistungsansprüche nicht ausschließen.