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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : die rechnung kam nie an,was machen



piotrek.f
06.10.2007, 23:30
hallo,habe vor einige zeit im nachbarforum ein objektiv gekauft,die linse sollte laut verkeufer ca. 1 jahr jung sein (also noch gewehrleistung..) ,zustand sehr gut und alles mit der orginal verp. + rechnungskopie,von privat...
vor dem kauf hab ich den verkeufer extra noch mal gefragt ob die rechnung dabei ist und er bestätigte das.
nun hab ich zugeschlagen,gleich die kohle überwiesen,er machte auch sehr sympatischen und ehrlichen eindruck,die linse kam nach ein paar tagen,alles paletti,zustand wie beschrieben doch die rechnung fehlte !
habe das sofort bei ihm reklamiert,er antwortete auch, das ...es....irgendwo noch liegen muss....aber er kümmert sich drum... und seid dem habe ich von den typen nichts mehr gehört.ich schrieb ihm noch ein paar mal an,drohte sogar mit anzeige-doch er macht sich nichts draus,schrieb nie zurück und ignorierte mich einfach. mich ärgert das total,weil wenn ich das gewusst hätte ,hätte ich das objektiv ohne rechnung nie gekauft (habe vor das ding wieder zu verkaufen,doch ohne rechn. wirds dann eben schwer)
was kann ich jetzt noch machen-ihn anzeigen? habe noch die postverpackung wo seine anschrift drauf steht ,aber das wars dann auch.keine emails-da wir nur über "quick message" geschrieben haben. inzwieschen weiss ich das er inhaber eine fotoladen ist und das sich seine kunden öfters mal geärgert haben ( "..finger weg,verkauft grauimport...schlechte service...." usw. kann mann zb.bei heise.de nachlesen...)

was würdet ihr noch jetzt am meine stelle machen? mir fehlen schon die ideen...
mfg,peter.

Nettuser
07.10.2007, 01:05
was würdet ihr noch jetzt am meine stelle machen? mir fehlen schon die ideen...
mfg,peter.

Hallo Peter,

ganz ehrlich? Deine Sorgen hätte ich gerne.
Ich würde die Geschichte abhaken, daraus lernen und mir insgesamt überhaupt keinen Kopf mehr drum machen.
1. Was ist dabei so schwer eine Linse ohne Rechnung zu vkeraufen? :confused:
2. Ist je nach Händler die Gewährleistung für den Zweitbesitzer ggf. sowieso erloschen.
3. Lebst du länger, wenn du dich über solche Dinge nicht aufregst.

Mag sein, dass du beim Wiederverkauf der Linse ohne Rechnung einen 20er weniger bekommst. Ist dir der ganze Zeitaufwand und der Stress über Anzeigen usw. nachzudenken wirklich so viel wert?

Gruß
Alexander

GerdO
07.10.2007, 10:44
Ich würde den Typen anzeigen, wg. Betruges.

Immerhin hat er dir eine wesentliche (wertsteigernde) Eigenschaft der Ware zugesichert, die er nicht einhalten kann. Wenn er tatsächlich Händler ist, aber er dennoch die Ware schwarz als Privatmann verkauft kann er mit ordentlich Ärger von der Steuer rechnen, egal was letztlich bei deiner Sache herauskommt.


Gerd

GerdO
07.10.2007, 10:49
Ausserdem würde ich in dem Forum mal Bescheid sagen um was für ein Früchtchen es sich bei der Type handelt. Vielleicht haben die ja ein Interesse daran Kleinkriminelle aus dem Forum auszuschließen und lassen den Typen nicht mehr verkaufen.

Gruß

Gerd

fvt
07.10.2007, 11:10
Wie gesagt, wer sich die Canon Garantiebestimmungen einmal durchliest, wird feststellen, das die Garantie nicht übertragbar ist.
Was das letztlich in der Praxis bedeutet, ist was anderes.

Gruss
Frank

piotrek.f
07.10.2007, 20:58
Hallo Peter,

ganz ehrlich? Deine Sorgen hätte ich gerne.
Ich würde die Geschichte abhaken, daraus lernen und mir insgesamt überhaupt keinen Kopf mehr drum machen.
1. Was ist dabei so schwer eine Linse ohne Rechnung zu vkeraufen? :confused:
2. Ist je nach Händler die Gewährleistung für den Zweitbesitzer ggf. sowieso erloschen.
3. Lebst du länger, wenn du dich über solche Dinge nicht aufregst.

Mag sein, dass du beim Wiederverkauf der Linse ohne Rechnung einen 20er weniger bekommst. Ist dir der ganze Zeitaufwand und der Stress über Anzeigen usw. nachzudenken wirklich so viel wert?

Gruß
Alexander

hallo alexander,vielleicht hast du recht das das mit der anzeige übertrieben wäre,doch das mit der gewährleistung für den zweitbesitzer kann doch nicht sein-oder? ( war ne sigma 12-24)
hmm,kenne mich nämmlich nicht so gut aus....aber dann wäre ich überrascht..

egal,mir gehts nur darum,das ich ne linse kaufen wollte die 1 jahr alt ist,von deutsch. händler wo ich auf der rechnung alles bestätigt bekomme ( der verkeufer kann mir sonnst alles erzählen..) es macht doch beim preis ein unterschied ob es 1 jahr oder 4.5 jahre alt ist-oder? und beim wiederverkauf macht das sehr wohl was aus ob die rechn. dabei ist oder nicht-ich zb. wollte nichts ohne rechnung,jetzt hab ichs aber doch (verdammt..:mad:)

und ob ich länger lebe wenn ich mich über solche dinger nicht aufrege? das weiss ich nicht,aber ich hasse es verarscht zu verden,er hat mir zugesichert das die rechnung dabei ist ,dann will ichs auch haben!
gruß,peter.

Thomas Mottl
08.10.2007, 11:09
Schreib ihm du wirst mal auf dem Finanzamt nachfragen wie denn das ist wenn ein Händler ohne Rechnung verkauft :)
Außerdem hast Du sowieso 1 Jahr Gewährleistung von dem Händler bei Gebrauchtware.
Garantie und Gewährleistung sind sowieso nicht übertragbar...
Wenn Du wissen willst ob es ein deutsche Objektiv ist, ruf Sigma an, alle Objektive haben Seriennummern und Sigma Deutschland kann Dir dann sagen ob es ein von Ihnen importiertes Objektiv oder Graumarkt Objektiv ist.

Thomas

ehemaliger Benutzer
12.10.2007, 12:22
Schreib ihm du wirst mal auf dem Finanzamt nachfragen wie denn das ist wenn ein Händler ohne Rechnung verkauft :)
Außerdem hast Du sowieso 1 Jahr Gewährleistung von dem Händler bei Gebrauchtware.

Das wiederum hängt entscheidend davon ab, ob er das Objektiv als Privatperson oder als Händler verkauft hat.

Benutzer
12.10.2007, 15:18
Ich würde den Typen anzeigen, wg. Betruges.

Immerhin hat er dir eine wesentliche (wertsteigernde) Eigenschaft der Ware zugesichert, die er nicht einhalten kann. Wenn er tatsächlich Händler ist, aber er dennoch die Ware schwarz als Privatmann verkauft kann er mit ordentlich Ärger von der Steuer rechnen, egal was letztlich bei deiner Sache herauskommt.


Gerd


Moin,
wenn der Kerl die Rechnung verbusselt hat, dann ist das kein Betrug. Um zu betrügen muss man eine Absicht dazu haben. Etwas zu verbusseln ist aber keine Betrugsabsicht. D.h.: Null Aussicht auf Erfolg!

Zudem ist der Schaden nicht definierbar, weil überhaupt nicht feststeht, ob irgendeine Rechnung den Wert eines gebrauchten Objektives erhöht - und falls ja: Um wieviel denn?

Ich würde da gar nichts machen und die Sache beruhen lassen.

Grauimporte sind keine schlechte Ware. Nur sind die Geräte als solche günstiger. Viele wollen Deutschlandware zu Grauimportpreisen... :cool:

Die Frage ist zudem: Was hast du für das 12-24mm denn bezahlt?

Nur weil jemand ein Fotoladen hat, ist damit by the way auch nicht ausgeschlossen, dass er Privatgegenstände - und seien es Objektive - verkaufen darf!

Ciao,

Werner

udu
12.10.2007, 15:24
Ich würde den Typen anzeigen, wg. Betruges.

Immerhin hat er dir eine wesentliche (wertsteigernde) Eigenschaft der Ware zugesichert, die er nicht einhalten kann. Wenn er tatsächlich Händler ist, aber er dennoch die Ware schwarz als Privatmann verkauft kann er mit ordentlich Ärger von der Steuer rechnen, egal was letztlich bei deiner Sache herauskommt.


Gerd

dürfte in der brd aus dem gleichen punkt scheitern wie bei uns in der schweiz. er hat schlicht keine beweise. die linse ist ja ok, was lohnt es sich also hier zu klagen mit einer mehr als zweifelhaften erfolgsaussicht?

Hans Link
13.10.2007, 21:29
Verklagen wegen Betrug wäre sowieso sinnlos. Der normale
Weg wäre, ihn zur Erfüllung des Kaufvertrags und Herausgabe der Rechnung aufzufordern, ihm gleichzeitig eine Frist dafür zu setzen und nach Ablauf dieser Frist Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und Dein Geld zurückzuverlangen. Aber das hätte auch nur Sinn, wenn Du belegen könntest, dass die Rechnung Bestandteil des Kaufvertrages war. Mit welchen rechtlichen Schritten es dann weiterginge, kann ich Dir leider nicht sagen.
Hans

fuermich
14.10.2007, 18:37
Garantie und Gewährleistung sind sowieso nicht übertragbar...


ah jo, das stimmt so fei nett... :)

Gewährleistung (Sachmängelhaftung !) ist übertragbar und gesetzlich geregelt zw. Käufer und Verkäufer, das Problem ist allerdings, dass die Beweislast sich nach 6 Monaten umkehrt und der Käufer beweisen muss, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war - könnte schwierig werden...

Garantie ist ein Vertrag zw. Hersteller (!) und Käufer und kann beinhalten was immer man will (als Hersteller) - u.a. kann der Hersteller die Übertragbarkeit ausschließen.