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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Honorartätigkeit" / Steuererklärung



*kartman*
09.10.2007, 17:05
Hey Leute,

da ich nun als honorartätig beim FA gemeldet bin muss ich ja ne Steuererklärung machen für 2007......kurze Frage....kann ich meine Ende 2005 gekaufte Kamera da noch mit abschreiben ?
Habe gehört man kann pro Jahr nur so und so viel € abrechnen und ich glaube die Kamera hätte von 2005 an 3 Jahre gebraucht.....wer weiß mehr ? :eek:

Oder lohnt es sich, eben ne 40d zu kaufen, tut mir das dann gut in der Steuererklärung ? :rolleyes: Weil habe sonst nur Einnahmen :(

CamBoy
09.10.2007, 18:17
Hey Leute,

da ich nun als honorartätig beim FA gemeldet bin

Was soll das genau sein? Selbstständiger Freiberufler oder unter was läuft sowas?

*kartman*
09.10.2007, 18:21
Na ok sagen wir ich bin BALD gemeldet....bekomme jetzt sonen Wisch zugesendet wo ich noch ausfüllen muss....mal sehen was da genau steht.

Benutzer
09.10.2007, 18:36
hi kartmann,
über die "suchen"- funktion bekommst du schon einiges zum thema steuer/selbsständigkeit, trotzdem würde dir dringend einen steuerberater empfehlen.
afa für fotogeräte: 7 jahre nutzungsdauer (afa-tabelle des bundesfinanzministeriums) eine kürzere abschreibung wird u.u. anerkannt, wenn eine besonders starke abnutzung des gerätes glaubhaft gemacht werden kann (z.b. hauptberufliche pressefotografie)

das thema einahmen/überschußrechnung (als "vorstufe" zu deiner ekst-erklärung) ist recht komplex (natürlich nicht so schlimm wie bei einer gmbh-bilanz), daher wird man in einem foto-forum kaum alle wichtigen informationen bekommen.

bitte informiere dich auch zum thema "berufsgenossenschaft" und "künstlersozialkasse".

gruß
olaf

db
09.10.2007, 19:51
Hallo kartmann,

ich habe eine RIESEN Bitte an dich:

Informier dich gründlich, ruf beim Finanzamt an (die beissen -normalerweise- nicht)
denn nichts ist schlimmer, als gefährliches Halbwissen, das man von jemandem hat der einen kennt, der schon mal.....

Allein mit der Nummer "einlegen von Kameras und Objektiven ins Betriebsvermögen"
sind einige schon schwer auf die ***nautze gefallen, da sie nicht die Konsequenzen bedacht haben.

Das gilt auch, wenn du die Tätigkeit "nur" nebenberuflich machst. Sollte es hauptberuflich sein --> Steuerberater!

Gruß
Daniel

*kartman*
09.10.2007, 21:03
Hey Leute ich glaube die Seite hier ist echt klasse, oder ???

http://www.ratgeber-freie.de

febrika3
09.10.2007, 21:42
Hey Leute ich glaube die Seite hier ist echt klasse, oder ???

http://www.ratgeber-freie.de


Ja, schon im online-Ankündigungstext: „Da die Druckversion seit August 2008 vergriffen ist, ist die Online-Version nun auch für alle frei zugänglich…”
ist von fundierter Recherche viel zu spüren;):D:D:D

*kartman*
09.10.2007, 21:57
Lol :D:D

-ug-
10.10.2007, 10:01
Hallo kartmann,

ich habe eine RIESEN Bitte an dich:

Informier dich gründlich, ruf beim Finanzamt an (die beissen -normalerweise- nicht)
denn nichts ist schlimmer, als gefährliches Halbwissen, das man von jemandem hat der einen kennt, der schon mal.....

Allein mit der Nummer "einlegen von Kameras und Objektiven ins Betriebsvermögen"
sind einige schon schwer auf die ***nautze gefallen, da sie nicht die Konsequenzen bedacht haben.

Das gilt auch, wenn du die Tätigkeit "nur" nebenberuflich machst. Sollte es hauptberuflich sein --> Steuerberater!

Gruß
Daniel

Ich weiss nicht, wo das Problem ist.

Wenn Du nebenberuflich für eine Zeitung als frei schaffender Journalist tätig bist, füllst Du bei Deiner Steuererklärung einfach eine Anlage GSE aus.

Auf der einen Seite hast Du Einnahmen (Dein Honorar), auf der anderen Seite hast Du Aufwendungen (Fahrtkosten, Telefonkosten) und eine Betriebsausstattung (Kameras, Objektive).

Deine Betriebsausstattung wird über eine unterschiedlich lange Laufzeit abgeschrieben (das FA erkennt normalerweise z.B. für neue Kameras und neue Objektive eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren, für gebrauchte Objektive eine Abschreibungsdauer von drei Jahren an).

Beispiel:
Du hast 2007 Honorare in Höhe von 1000.- € bezogen (Einnahmen).
Abzgl. Fahrtkosten, Telefonkosten, ... 100.- € (Aufwendungen).

Deine Geschäftsausstattung:
EOS 30D, gekauft neu am 1.1.07 1000.-€
EF 70-200/2,8 gebraucht gekauft am 1.1.07 900.- €
Also hast Du für Deine Geschäftsausstattung einen Buchwert von 1900.-€ am 01.01.2007


Die Kamera schreibst Du mit 200.- € im ersten Jahr ab (5 Jahre Laufzeit),
das Objektiv mit 300.- € (3 Jahre Laufzeit).

Also : Einnahmen 1000.- €
Aufwendungen 100.- €(Fahrtkosten, ...) + Abschreibungen 500.- = 600.- €

1000.- € - 600.- € = 400.- € (= Dein zu versteuerndes Einkommen).

Am 1.1.2008 hat Deine Geschäftsaustattung dann nur noch einen Buchwert von
EOS 30D 1000.- € - 200.- €= 800.- €
Objektiv 900.- € - 300.- €= 600.- €,
also insgesamt 1400.- €

So geht das dann Jahr für Jahr (3 bis 5 Jahre) weiter, bis Dein Zeug nichts mehr wert ist. Falls Du aus Deiner Geschäftsausstattung etwas veräußerst (Verkauf des Objektivs bevor es vollständig abgeschrieben ist, musst Du das natürlich wiederum bei der Steuererklärung mit berücksichtigen).

So kenne ich das.

Gruss
Uwe

*kartman*
10.10.2007, 10:13
Genau so dachte ich mir das auch....nur habe ich zu meinen Objektiven keine Rechnungen :-((((((((((((((((((

Und die Fahrkostensache....kann ich da meine Abrechnungen durchgehen und die Wegstrecke zum jeweiligen Termin mit je 0,30 Cent pro Kilometer anrechnen ?

-ug-
10.10.2007, 10:34
Genau so dachte ich mir das auch....nur habe ich zu meinen Objektiven keine Rechnungen :-((((((((((((((((((

Und die Fahrkostensache....kann ich da meine Abrechnungen durchgehen und die Wegstrecke zum jeweiligen Termin mit je 0,30 Cent pro Kilometer anrechnen ?

Ohne Nachweis keine Erstattung. Als Nachweis reicht evtl. auch ein Kontoauszug, wenn bei Verwendungszweck z.B. das Objektiv eingetragen ist (bei Gebrauchtkäufen wie hier im Forum erhält man ja normalerweise keine Rechnung vom Verkäufer. Zusätzlich ist ein Ausdruck des Angebots, z.B. Ebay-Seite oder Biete-Anzeige hier im Forum hilfreich).

Fahrtkosten: Genau so ist es. Du solltest evtl. noch Deine Einzelfahrten mit den km auflisten (kommt wohl aufs FA an).

Ach ja, noch ein Nachtrag: Wenn Dein Aufwände die Einkünfte übersteigen, schaut sich das FA das nicht lange mit an.

Gruss
Uwe

Benutzer
10.10.2007, 15:39
hi uwe,
siehst du, genau das ist das problem. wenn alles so einfach wäre, wie du es darstellst, dann frage ich mich warum alle anderen kartmann raten, sich bei einem steuerberater zu informieren. :rolleyes:

gruß
olaf

-ug-
10.10.2007, 16:24
Hi Olaf,

wo ist denn nun noch ein Problem ?

Gruss
Uwe

*kartman*
10.10.2007, 20:27
Ach ja, noch ein Nachtrag: Wenn Dein Aufwände die Einkünfte übersteigen, schaut sich das FA das nicht lange mit an.

Gruss
Uwe


Was passiert dann ? :eek::eek::eek:

db
11.10.2007, 09:08
Das wird dir Uwe als dein "persönlicher Steuerberater" sicher gerne erläutern. ;-)


Ich könnte es auch, aber mir glaubt man ja anscheinend eh nicht, ich frage mich nur wozu ich das
erfolgreich studiert habe....

Gruß
Daniel

*kartman*
11.10.2007, 09:27
Na dann schieß ma los....ich glaub dir ja was du geschrieben hast und versuche ja, mich gründlich zu informieren :)
Und beim FA hab ich schon angerufen

-ug-
11.10.2007, 11:10
Man wird Dir 'Liebhaberei' unterstellen (Du hast kein Interesse, mit Deiner Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, sondern bist nur darauf aus, Die Dein Hobby vom FA finanzieren zu lassen) und dann ist es mit dem Absetzen Schluss.

Gruss
Uwe

-ug-
11.10.2007, 11:20
Das wird dir Uwe als dein "persönlicher Steuerberater" sicher gerne erläutern. ;-)


Ich könnte es auch, aber mir glaubt man ja anscheinend eh nicht, ich frage mich nur wozu ich das
erfolgreich studiert habe....

Gruß
Daniel

Mal zur Klarstellung - ich bin nicht kartmann's 'persönlicher Steuerberater'.
Wenn wir schon bei Spitzfindigkeiten sind: Vielleicht hättest Du ja im Studium besser aufpassen sollen ;-)

Schade, dass Du als erfolgreicher Studienabsolvent mit Deinen Erläuterungen hinterm Berg hälst. (Möglicherweise sieht es der Profi ja auch nicht gerne, wenn solche Vorgehensweisen für lau weitergegeben werden).

Ich gebe nur weiter, was ich seit Jahren praktizieren (bzw. mein Steuerberater diesbzgl. in meiner Steuererklärung macht) und auch vom FA in dieser Art und Weise akzeptiert wurde/wird.
Wenn ich in der Situation wäre, wäre ich auch für Tipps dankbar. Ich frage mich nur, warum hier so wenig kommt, wo doch ettliche Nebeneinnahmen mit journalistischen Tätigkeiten haben dürften (oder läuft bei da alles 'so nebenbei ?).

Gruss
Uwe

Stefan Sebler
11.10.2007, 11:24
Was passiert dann ? :eek::eek::eek:

- Wenn zu erkennen ist, dass Gewinne aus anderen Einkommen mit Verlusten (hier aus Fotografentätigkeit) regelmäßig verrechnet werden (nach zugestandener Zeit mit Anlaufverlusten) setzt das FA dem ein Ende, Stichwort: Liebhaberei.

oder

- Dauerverluste führen, wenn sie nicht stets durch Einlagen ausgeglichen werden können (z.B. Ehefrau als Geldgeber;)), zunächst über Kontoüberziehungen zur Pleite/Insolvenz:eek:.

Gruß
Stefan

db
11.10.2007, 11:47
Auch von mir zur Klarstellung:

Es gibt hier mehrere Threads, wo es um das Thema Steuern geht.

Bei ein paar habe ich versucht helfend einzugreifen. Bei diesem hier hast du allerdings die gut gemeinten
Ratschläge von otherman und mir eher abgetan nach dem Motto "ist doch gar nicht so schwer, da brauchst
du keinen Steuerberater für"

Die Art der Fragestellung und der Antworten von kartman (lieber kartman, wir kennen uns nicht,
daher nicht böse sein) liessen jedoch darauf schliessen, das er von der Materie Steuern 0 Ahnung hat.

BTW: Ich habe in meinem Studium aufgepasst, sonst hätte ich meinen Abschluss nicht, aber egal.

Ausserdem halte ich mit meinem vorhandenen Wissen nicht "hinterm Berg".

Ich gebe Informationen gerne weiter, jedoch darf ich nur auf konkrete Einzelfragen antworten.
Hintergrund: Ich darf in meiner Tätigkeit keine Steuerberatung übernehmen. Das wäre z.B. der Fall,
wenn ich urteilen sollte, ob Miete, Kauf oder Leasing eines PKW steuerrechtlich günstiger wäre.

Mein Dienstherr und evtl. die Steuerberaterkammer würden mich dafür "rektal erweitern".

Warum hier so wenig Info kommt?

Nun ja, es könnte sein, das das ad 1) ein Fotoforum ist, ad 2) viele tatsächlich Amateure sind
und daher mit dem Thema nicht viel a´m Hut haben und ad 3) die Profis entweder einen StB
haben oder sich vorher kundig gemacht haben.

Daniel

Nachtrag 1: @uwe: Bei was hätte ich besser aufpassen sollen, bzw. welcher Teil meiner Antwort war falsch?

Nachtrag 2: Die Folge die aus der Liebhaberei entstehen kann, ist, dass das FA die Verluste streicht
(rückwirkend für die Jahre der selbstständigen/gewerblichen Tätigkeit) und es dadurch zu einer Steuerrückforderung kommen kann.

Stefan Sebler
11.10.2007, 12:00
Mal zur Klarstellung - ich bin nicht kartmann's 'persönlicher Steuerberater'.
Wenn wir schon bei Spitzfindigkeiten sind: Vielleicht hättest Du ja im Studium besser aufpassen sollen ;-)

Schade, dass Du als erfolgreicher Studienabsolvent mit Deinen Erläuterungen hinterm Berg hälst. (Möglicherweise sieht es der Profi ja auch nicht gerne, wenn solche Vorgehensweisen für lau weitergegeben werden).

Ich gebe nur weiter, was ich seit Jahren praktizieren (bzw. mein Steuerberater diesbzgl. in meiner Steuererklärung macht) und auch vom FA in dieser Art und Weise akzeptiert wurde/wird.
Wenn ich in der Situation wäre, wäre ich auch für Tipps dankbar. Ich frage mich nur, warum hier so wenig kommt, wo doch ettliche Nebeneinnahmen mit journalistischen Tätigkeiten haben dürften (oder läuft bei da alles 'so nebenbei ?).

Gruss
Uwe

Nicht beirren lassen:).
Das von *kartmann* angesprochene Thema ist halt allgemeiner Natur und nicht spezifisch für den Bereich Fotografie. Das Forum ist weitgehend technikorientiert, von daher gibt es zu solchen betrtiebswirtschaftlichen Themen verständlicherweise wenig und meist zurückhaltende Antworten.

Die Aufstellung ist o.k. Nur bei den Abschreibungen wäre zu ergänzen: Da es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt, ist es mit dem "Verkehrswert" anzusetzen.
Gruß
Stefan

Stefan Sebler
11.10.2007, 12:04
Auch von mir zur Klarstellung:
... Nachtrag 2: Die Folge die aus der Liebhaberei entstehen kann, ist, dass das FA die Verluste streicht
(rückwirkend für die Jahre der selbstständigen/gewerblichen Tätigkeit) und es dadurch zu einer Steuerrückforderung kommen kann.

Genau. Danke für den Nachtrag zu meiner knappen Auskunft.
Außerdem ist der Rat, einen Steuerberater zu konsultieren der sinnvollste Rat.
Gruß
Stefan

-ug-
11.10.2007, 12:18
Hallo Daniel,

erstmal Danke für Deine sachliche Klarstellung.
Ich hatte eigentlich befürchtet, dass mit meiner (nicht ganz ernst gemeinten) Provokation bzgl. des 'Aufpassens im Studium', was wiederum die Antwort auf Deine 'perönlicher Steuerberater' Anspielung folgte, eine etwas andere Reaktion kommt.
Oftmals eskalieren ja derartige Threads recht schnell.

Deinen Eindruck, dass kartmann mit Steueren bisher nicht so viel am Hut hatte, kann ich nur teilen.

Ich habe desshalb nur versucht, mal 'rüberzubringen, wie man so ein Thema (gilt wohlgemerkt nur für den kleinen Hobbyjournalisten, der mal ein bisschen nebenbei was für diverse Zeitungen, o.ä. macht, keinesfalls für jemanden, der seine Brötchen mit dem Job verdienen will. Bei kartmann dürfte ja ersteres der Fall sein), angehen kann (beruhend auf meine eigene Erfahrung).

Oftmals geht es nur darum, wie ich so ein Thema erstmalig angehe. Und mit meiner Antwort dachte ich auch in die richtige Kerbe zu schlagen.
Wenn kartmann dann mit seiner GSE zu seinen freundlichen Finanzbeamten geht, hat er schon mal Vorarbeit in der richtigen Richtung geleistet, wo ihm auch der Finanzbeamte einfach weiterhelfen / auf den rechten Pfad führen kann. Nur wenn ich null Peilung habe, wo ich überhaupt anfange ist das recht schwer.

Zu Deiner Meinung warum so wenig hier kommt:
1) Fotoforum : Stimme ich voll zu. Dennoch dürfte es - wie bereits geschrieben - ettliche geben, die nebenbei für fotografische Tätigkeiten Honorare beziehen und somit auch schon einschlägige Erfahrungen mit der steuertechnischen Abwicklung haben müssten.
2) Amateure: Klar, aber bei der Menge der Forumsmitglieder dürfte es aber auch genügend 'Nebenberufler' geben.
3) Profi: Volle Zustimmung. Alle anderen, die sich vorher kundig gemacht haben: Genau die sind es doch, die Ihre Erfahrung teilen können. kartmann versucht sich doch auch 'nur' kundig zu machen.

Gruss
Uwe

*kartman*
17.10.2007, 17:10
Sooo Leute,

hätte da noch eine Frage, die ich -zugegeben, aus Bequemlichkeit- euch hier stellen möchte.
Ich habe ja nun diverse Kontoauszüge mit Überweisungen für Fotozubehör, wo jeweils im Verwendungszweck der Artikel angegeben ist. Kann ich diese Sachen mit zur Berechnung meines Gewinnes verwenden, oder reicht ein Kontoauszug als Nachweis nicht ?

Stefan Redel
19.10.2007, 19:26
afa für fotogeräte: 7 jahre nutzungsdauer (afa-tabelle des bundesfinanzministeriums) eine kürzere abschreibung wird u.u. anerkannt, wenn eine besonders starke abnutzung des gerätes glaubhaft gemacht werden kann (z.b. hauptberufliche pressefotografie)

Bin nun auch soweit. BG bin ich schon Mitglied - aber die wollen noch keine Kohle. Wundere mich. Kommt das erst rückwirkend am nächsten Jahresanfang?
IHK hat sich noch nicht gemeldet.

Habe nun die Steuer für 2005 und 2006 nachmachen lassen. Lohnsteuerhilfeverein hat das NOCH gemacht. Für 2007 muss ich mir was anderes einfallen lassen, weil das doch zu viel ist mit den Einnahmen.
Jetzt hat der gute Mann alles fertig und hat die Sachen, wozu ich noch Belege/Rechnungen hatte, mit 7 Jahren angegeben.
Eine Besonders starke Abnutzung kann ich wohl kaum glaubhaft machen. Gibt es vielleicht noch andere Argumente?
Zumindest die Kameras hat man normalerweise ja nach zwei Jahren schon wieder erneuert.


LG, Stefan.

ag_bg
21.10.2007, 00:18
Gibt es vielleicht noch andere Argumente?
Zumindest die Kameras hat man normalerweise ja nach zwei Jahren schon wieder erneuert.
LG, Stefan.

Naja, und das findet doch meistens mit einem Verkauf statt. Ist der Verkaufspreis dann niedriger als der Buchwert, kann man doch einen periodenfremden unregelmäßigen Verlust geltend machen. Umgekehrt wäre das wiederrum ein Gewinn, welcher natürlich gleichfalls über G+V verrechnet werden muß.

JEdoch frage ich mich, warum man einen Fotoapparat nicht über seine vorgesehene Abnutzung abschreiben kann, wie z.B. es bei Maschienen durchaus üblich ist. Bsp.: Body für 100000 Bilder Ausgelegt, jährliche Abnutzung 25000 Bilder -> lineare Afa über 4 Jahre bis zum Buchwert 0.

Bjoern