PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tierbilder im Internet zeigen ?



Tine83
05.11.2007, 21:22
Hallo zusammen,

ich hätte da einmal eine Frage.

Ich bin ganz gerne auf Messen und Ausstellungen mit meiner Kamera unterwegs.

Wenn ich (zum Beispiel auf der IHA) Hunde fotografiere, wo man weit und breit keinen Menschen im Hintergrund sieht, dürfte ich dann eigentlich diese Bilder (von fremden Hunden) ins Internet stellen ?

Also zum Beispiel in die fc oder auf meine HP ?

Oder müsste ich mir da auch die Erlaubnis des Besitzers holen ?

Habe nämlich ein paar recht gute Bilder ausgekramt und wollte (bevor ich noch einen Fehler mache) lieber einmal zuviel als zu wenig fragen.

Freu mich schon sehr auf eine Antwort.

Benutzer
05.11.2007, 21:31
Hallo zusammen,

ich hätte da einmal eine Frage.

Ich bin ganz gerne auf Messen und Ausstellungen mit meiner Kamera unterwegs.

Wenn ich (zum Beispiel auf der IHA) Hunde fotografiere, wo man weit und breit keinen Menschen im Hintergrund sieht, dürfte ich dann eigentlich diese Bilder (von fremden Hunden) ins Internet stellen ?

Aber sicher darfst du das...wie gesagt ohne Menschen,es ist eine öffentliche Messe mit Hunden und die haben kein Copyright !!!

Also zum Beispiel in die fc oder auf meine HP ?

Oder müsste ich mir da auch die Erlaubnis des Besitzers holen ?

Wenn du das möchtest kannst du das,der Besitzer will dann aber wahrscheinlich von seinem Tier auch ein Foto :)

Habe nämlich ein paar recht gute Bilder ausgekramt und wollte (bevor ich noch einen Fehler mache) lieber einmal zuviel als zu wenig fragen.

Freu mich schon sehr auf eine Antwort.

Das mit dem lieber einmal zuviel fragen ist auf jeden Fall bei vielen
Dingen genau richtig :D

URi
06.11.2007, 08:46
Ohne jetzt der Spezialist zu sein, aber da in D Tiere immer noch eine Sache sind, sehe ich da auch keine Probleme. Wäre ja noch schöner, wenn ich für den Apfelbaum auf dem Acker den Bauer um Erlaubnis fragen müsste :D

Blumi
06.11.2007, 11:45
Prinzipiell darfst Du die Bilder herzeigen. Das Stichwort "Sache" wurde ja schon genannt, Tiere haben keine zu schützenden Persönlichkeitsrechte (in manchen Fällen eigentlich bedauerlich).

Zu berücksichtigen wären höchstens Bedingungen und Klauseln des Veranstalters. Falls dieser das Fotografieren bzw. die (gewerbliche) Nutzung der Fotos untersagt, dann ist Vorsicht geboten. Bei Zootieren ist das z.B. häufig der Fall, bei Hundeausstellungen habe ich es aber noch nie erlebt.

Es ist strittig, ob das Präsentieren von Fotos im Internet einen gewerblichen Charakter hat: wehe es steht nur irgendwo auf deiner Webseite, man könne Abzüge der Fotos erwerben oder so - zack, schon ist es keine rein private Nutzung mehr.

Kritisch sind bei diesem Thema sowieso nicht die Eigentümer oder Veranstalter, sondern diese fiesen Abmahn-Anwälte, die ohne Mandat harmlose Leute abmahnen dürfen.


P.S.: hat sich Dein AF-Problem erledigt?

URi
06.11.2007, 13:18
Bei Zootieren ist das z.B. häufig der Fall, bei Hundeausstellungen habe ich es aber noch nie erlebt.

Das hatte mich auch gewundert, als ich es das erste mal hörte. Irgend jemand hier im Forum hat diesen Link schon mal gepostet. Ich weiß nicht mehr, wer, aber ich habe ihn mir gleich "gebookmarked". Da kann man sehen, was erlaubt ist.
http://www.zooliste.de

mkmuc
06.11.2007, 13:46
Tiere haben kein "Recht am eigenen Bild", also darf man.

Zu beachten ist allerdings, dass


der Tierhalter ohne seine Genehmigung nicht mit auf dem Bild drauf ist,
auf Messen, Zoos und ähnlichen Orten das Fotografieren ohne Genehmigung nicht verboten ist.

Tine83
06.11.2007, 19:20
Hallo,

vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten, habe mich sehr darüber gefreut !!!

Irgendwie schon traurig, dass ein Tier als "Sache" bezeichnet wird, aber so ist es nun mal leider.

@Blumi: Das mit den Zootieren weiss ich, Gott sei Dank ist es hier in Schönbrunn erlaubt ... also für private Zwecke.

Nein, bei mir auf der HP kann man von keinem Bild Abzüge bestellen ... wäre bis jetzt noch nicht auf die Idee gekommen, dass meine Bilder abkaufwürdig wären ;0) .

Danke der Nachfrage wegen des AF , habe die Kamera reinigen lassen und jetzt funktioniert es wieder mehr oder weniger.

Danke auch nochmals an alle, die mir so schnell geholfen haben!

Liebe Grüsse,
Tine

Blumi
08.11.2007, 22:46
Nein, bei mir auf der HP kann man von keinem Bild Abzüge bestellen ... wäre bis jetzt noch nicht auf die Idee gekommen, dass meine Bilder abkaufwürdig wären ;0) .


nur nicht so bescheiden, sind doch einige tolle Bilder dabei :)



Danke der Nachfrage wegen des AF , habe die Kamera reinigen lassen und jetzt funktioniert es wieder mehr oder weniger.
freut mich. Gut zu wissen, dass eine Reinigung hilft, das Problem zu beseitigen. Ich hatte das 75-300 auch mal, allerdings ohne diese Probleme
Gruß Blumi

pewter
26.11.2007, 11:33
ich klemme mich hier mal mit ran wenn ich darf :-D

nehmen wir an ich besuche A um seine seltenen sibirischen grottenolme für ein buch zu fotografieren.

bevor es losgeht erkläre ich A das diese bilder in einem buch erscheinen werden. für A ist das ok.

nachdem die bilder im kasten sind und das buch kurz vor der vollendung ist schreibe ich A nochmal eine e-mail indem ich frage:
1. ob er namentlich im buch in der danksagung genannt werden will
2. neben dem bild stehen soll daß es sein tier ist
A schreibt zurück daß er gerne seinen namen lesen will, neben dem foto und in der danksagung - kurzum hab ich es schriftlich daß A wußte wozu die bilder dienen, vorher hatte ich es nur mündlich.

jetzt wo das buch im druck ist schreibt A mir daß er mich quasi in der hand hat und sein anwalt meinte er können mir die nutzung untersagen - aber er sei gnädig und tut das nicht, ich möge ihm dafür die füße küssen ;-)

wie schaut es aus, kann man die erlaubnis zurückziehen?
und wenn ja bis wann? nach dem erscheinen des buches noch?
kennt sich da jemand aus?

mkmuc
26.11.2007, 15:26
Du musst ihm weder die Füsse küssen noch kann er die Erlaubnis widerrufen, wenn Du Dich an die Abmachung hälst (Name, Danksagung etc.). Schön ist ja auch, dass Du alles schriftlich beweisen kannst.

Vielleicht ein "Problemchen": Ob A seine Einwilligung "verschenkt" oder ein Honorar dafür haben will, darüber habt Ihr beide Euch nicht geeinigt. Da könnte möglicherweise ne kleine Vergütung für ihn rausspringen, fals er darauf besteht. Aber grundloser Rücktritt, das geht auf keinen Fall...

pewter
26.11.2007, 15:47
sein "lohn" war mündlich abgemacht - wie ich es mit allen gemacht habe.
jeder kann die bilder von mir nutzen und jeder bekommt ein buch.
außerdem wissen sie danach genau bescheid wie es geht und können in zukunft selbst ihre "grottenolme" knipsen weil sie den trick kennen. somit sollten eigentlich alle glücklich sein ....

grundlos ist es insofern nicht, da es kleine unstimmigkeiten gab - unabhängig von den fotos. leider ist das buch nun schon im druck, sonst würde ich liebend gern die 2-3 völlig unwesentlichen bilder austauschen und fertig.