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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EU-Ware



Seenot
07.11.2007, 13:29
Moin,
ich wollte nur mal ebene wissen was der Unterschied bei Objektiven
zwischen EU-Ware und Deutscher Ware ist.

Das EF-S 17-85mm EU-Ware z.B. gibt es für 362€ wobei man für Deutsche Ware 414€

Gruß Seenot

Dr. Frank
07.11.2007, 15:12
Bei EU-Ware läuft die Garantie- und Gewährleistungsabwicklung ausschließlich über den Händler, nicht aber direkt über Canon. Letzteres geht idR nur bei deutscher Ware, soweit ich weiß.

Daher resultiert offenbar auch die Preisdifferenz zwischen beiden Angeboten.

Ich achte seither immer darauf, möglichst bei den Händlern zu kaufen, die ganz offen und eindeutig die Herkunft und die Garantieabwicklung auf ihren Seiten ausweisen. Wenn es um preiswerte oder ienfache Objektive geht, zB das 50 f/1.8 II, so kaufe ich ohne Probleme bei Händlern, die sehr günstig sind, und bei denen ich aus Erfahrung weiß, daß sie fast nur europäische Ware oder sogar Grauimporte wie zB USA liefern.

Canon gewährt sowohl bei deutscher als auch bei europäischer Ware identische den Cashback, jedoch nicht bei außereuropäischer.

Frank

King Ralf
07.11.2007, 20:45
Bei EU-Ware läuft die Garantie- und Gewährleistungsabwicklung ausschließlich über den Händler, nicht aber direkt über Canon. Letzteres geht idR nur bei deutscher Ware, soweit ich weiß.

Alte Info.

Neue Info.
Es gibt keine deutsche Garantie mehr.Info aus der FC von jemandem der bei Canon nachgefragt hat.
Kleinste Einheit ist nicht mehr Deutschland , sondern Europa .
Also ,mitlerweile, wischi waschi Werbung von den Händlern um Ware teurer verkaufen zu können.

Stefan Rauh
07.11.2007, 21:02
Hallo Seenot,
ich hatte mir auch mal ein 70-200L IS (Grauimport) beim dem bekannten Auktionshaus über einen deutschen Händler geholt. Auf Nachfrage wie es denn in einem evtl. Garantiefall aussehe sagte der Händler mir am Telefon das Objektiv würde dann nicht repariert sondern einfach getauscht. Ein mulmiges Gefühl blieb, aber soweit kam es zum Glück nie, es funktioniert bis heute tadellos.

Gruß, Stefan

King Ralf
07.11.2007, 21:27
Ergänzung zu meinem ersten Beitrag zu dem Thema.

Lange gesucht.Endlich den Beitrag wiedergefunden:

http://www.fotocommunity.de/forum/read.php?f=1&i=430879&t=430879

Seenot
08.11.2007, 14:12
Moin,
ich habe noch mal beim Händler direkt nachgefragt seine Antwort ...

" Der Unterschied zwischen EU-Ware und deutscher Ware ist folgender: EU-Ware
wird aus einem europäischen Land, welches in der EU ist, eingekauft.
Bei einigen Produkten wird allerdings nur eine englische Anleitung
mitgeliefert, bei manchen die deutsche in Kopie.

Im Servicefall kann das Gerät i.d.R. nur in dem Land repariert werden, aus
dem es bezogen wurde.
Dies hat zur Folge, dass das Produkt im Reparaturfall 8 Wochen länger im
Service ist.

Letztendlich sollen Sie als Kunde entscheiden, ob der bessere Service das
Geld wert ist. Für diese Ehrlichkeit sind uns unsere Kunden dankbar. Andere
Internetanbieter zeigen unserer Meinung nach leider NICHT die Unterschiede
auf.
Jedoch sind auch die Produkte, die wir aus deutschen Vertriebsnetzen
beziehen, sehr preiswert!
Wir versuchen den Unterschied so klein wie möglich zu halten.


EU-Ware ist NICHT Cash-Back fähig !! "

Gruß Seenot

Kastenfrosch
08.11.2007, 15:43
EU-Ware ist NICHT Cash-Back fähig !!


Diese Aussage ist nach den Canon Bestimmungen zum Cash Back falsch. Man vergleiche dazu:

"Die Cash Back Aktion wird in den folgenden Ländern durchgeführt:

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanalinseln, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikan Stadt.

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Cash Back Aktion ist ein Erwerb des Produktes als Neuware bei einem Händler innerhalb des angegebenen Zeitraums in einem der genannten Länder. Der Käufer muss seinen Wohnsitz im europäischen Wirtschaftraum (Europäische Union, Norwegen, Island, Kanalinseln, San Marino, Vatikan Stadt oder Liechtenstein) oder der Schweiz haben.

Es besteht nur ein einziger Rückerstattungsanspruch pro Verbraucher und Produkt. Dieses Angebot gilt nicht für Canon Mitarbeiter und deren Familien sowie für Canon Handelsvertreter oder Händler.

Cash Back kann nur in den Ländern beantragt werden, in denen das Produkt von Canon verkauft wird (Europäischer Wirtschaftsraum oder die Schweiz). "

(Quelle: Canon Website)

Die Schweiz als nicht EU-Land wird in die Promotion mit aufgenommen.

Selbstverständlich ist sog. Grauimport-Ware (jede nicht für die EU bzw. den deutschen Markt bestimmte Ware) davon (Garantie und Cash Back) ausgeschlossen.

Weiterer Fakt ist, dass es bei Canon nur noch eine European Warranty gibt im sog. European Warranty System (EWS) (vgl. Rückseite rot-weiße Garantiekarten). Also sollte/muss Canon Deutschland (Mitgleid im EWS) die Garantieabwicklung einer EWS Ware innerhalb der freiwilligen Herstellergarantie (meist 1 Jahr, insbesondere bei Foto-Produkten) leisten.

Persönliche Erfahrung dazu: In der Schweiz (nicht einmal EU aber im EWS) gekauft. EWS-Garantieleistungen von Canon Deutschland bzw. Verstragswerkstätte anstandslos übernommen.

Es lebe die EU. ;)

patteblanche
08.11.2007, 18:10
Ich kaufe häufig Canon Objektive oder Gehäuse in Frankreich. Die werden dann bei Bedarf in Deutschland von Canon kostenlos AF- justiert (seufz) oder auch repariert innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr. Dazu ist nicht einmal der in Frankreich normalerweise nicht gelieferte EWS Garantieschein nötig. (Rechnungskopie reicht aus) Abwicklung bisher immer ohne Problem über GIMA in München.
Übrigens repariert auch der frz. CPS Service kostenlos meine deutschen Canons. Beim letzten Besuch fiel mir dabei ein Aushang auf, dass in Frankreich bei neuen Kameras eine Sensorreinigung innerhalb 14 Tagen nach Kauf kostenlos möglich ist, danach nur zum CPS Tarif.

Dr. Frank
09.11.2007, 12:14
Bei EU-Ware läuft die Garantie- und Gewährleistungsabwicklung ausschließlich über den Händler, nicht aber direkt über Canon. Letzteres geht idR nur bei deutscher Ware, soweit ich weiß.

Alte Info.

Neue Info.
Es gibt keine deutsche Garantie mehr.Info aus der FC von jemandem der bei Canon nachgefragt hat.
Kleinste Einheit ist nicht mehr Deutschland , sondern Europa .
Also ,mitlerweile, wischi waschi Werbung von den Händlern um Ware teurer verkaufen zu können.


Wäre schön, wenn dem so wäre, was Canon betrifft. Es handelt sich aber nur um eine Info aus dritter Hand, nicht von Canon direkt.
Kennt jemand eine direkte, offizielle Stelungnahme von Canon zu diesem Thema?

Allerdings - juristisch betrachtet - gibt es die deutsche Gesetzgebung mit Garantie-und Gewähr von 2 Jahren, und es gibt andere Regularien in den anderen EU-Ländern.
Mir ist nichts bekannt bezüglich einer einheitlichen EU-Regelung, so wie Dein Statement es möglicherweise implizieren will.

Demzufolge bin ich bez. EU-Ware noch etwas skeptisch.

Frank

Kastenfrosch
09.11.2007, 13:23
Kennt jemand eine direkte, offizielle Stelungnahme von Canon zu diesem Thema?

Wer sich schon mal Canon EU-Ware gekauft hat schaue sich den Lieferumfang an. Mit dabei ist zwingend (sonst ist es keine EU-Ware aus dem EWS - European Warranty System) die EWS Broschüre in allen EWS Mitglieder Sprachen.

Zitat aus der Broschüre:

"Canon und die EWS-Mitlgieder gewährleisten die Mängelfreiheit (...) innerhalb der Garantiezeit. (...) Die Garantiezeit beträgt ein Jahr."

Soweit so gut. Und jetzt die entsprechende und für diese Diskussion relevanten Daten:

"Die Reparatur erfolgt in den von Canon autorisierten Servicestellen. (...) Räumlicher Geltungsbereich: EU und EFTA-Länder. Wird das Produkt in ein Land gebracht, in dem das EWS System nicht gilt [vgl. räumlicher Geltungsbereich] (...) muß das Produkt in das Land zurückgebracht werden, in dem es gekauft wurde."

Was aber auch soviel heißt, dass die in einem EWS Mitglied Land gekaufte Ware dort überall auf Garantie repariert wird.

Was man auch beachten sollte:

"Die Reparatur kann sich außerhalb des ursprünglichen Einkauflandes verzögern (...)."

Aber nur falls dort das Produkt nicht zum landestypischen Sortiment des Herstellers gehört.

Schlussendlich gilt: Deutsche Ware ist EU-Ware. Und EU-Ware ist diejenige, die erstens für alle EWS-Mitgliedsstaaten bestimmt ist und zweitens die EWS-Garantiekarte enthält, denn:

"Die kostenlose Garantiereparatur wird nur gegen Vorlage dieser Garantiekarte [EWS-Broschüre mit ausgefülltem Frontblatt der Broschüre] zusammen mit der Kaufquittung erbracht."

Fazit: Es gibt nur EU-Ware oder Nicht-EU-Ware. Und EU-Ware muss die EWS-Garantie-Broschüre enthalten. Händler, die also unterscheiden zwischen EU- und Deutscher-Ware haben entweder keine Ahnung oder meinen mit EU-Ware, die nicht der Garantie des EWS unterliegt (weil z.B. Grauimport). Diese Aussage ist jedoch irreführend und rechtlich gesehen sicherlich nicht astrein. Somit ist also bei dieser Unterscheidung Vorsicht geboten und drigend zu empfehlen Informationen beim Händler einzuholen.

Also mal eine ordentliche Quelle, die jeder, der schon mal EU-Ware gekauft hat auch nachlesen kann.

Lg

Günther

Nachtrag: Wünsche aber allen möglichst wenig Garantiereparaturen. :)

Dr. Frank
09.11.2007, 14:25
@ Kastenfrosch

Prima Hinweis und gute Überlegungen!

Die Garantiefrage in EU - einheitlich nur 1 Jahr - wäre demnach also geklärt.

Aber wie sieht es mit der (nur?) in Deutschland üblichen Gewährleistung aus, gibt es da evtl. einen Unterschied, und wer leistet die Gewährleistung im Zweifel, geht das ebenfalls direkt über Canon, oder nur über den Händler?


Das ist nun keine akademische Haarspalterei:

Ein klassischer Gewährleistungsfall wäre zB die 1D MK III aus der von dem AF-Problem betroffenen Date Code-Reihe, wenn der Käufer erst nach Ablauf der 1 jährigen Garantiezeit auf das hier sattsam diskutierte Problem stößt.

Dann hätte er - weil es sich ja nachweislich (!) um einen Produktions- oder Konstruktionsfehler handelt - bis zu zwei Jahre nach dem Kauf die Möglichkeit, den Hilfsspiegel kostenlos reparieren zu lassen.

Läßt sich über einen solchen Fall das Garantie(!)heftchen von Canon ebenfalls aus?

Frank

JeZe
10.11.2007, 13:31
Allerdings - juristisch betrachtet - gibt es die deutsche Gesetzgebung mit Garantie-und Gewähr von 2 Jahren, und es gibt andere Regularien in den anderen EU-Ländern.
Mir ist nichts bekannt bezüglich einer einheitlichen EU-Regelung, so wie Dein Statement es möglicherweise implizieren will.

Demzufolge bin ich bez. EU-Ware noch etwas skeptisch.

Frank

Bzgl. der Gewährleistung hast Du aber eionen deutschen Vertrag mit dem Händler und der kann Dir eine Kamera aus Neuseeland verkaufen, er muß zwei Jahre Gewährleistung darauf geben, weil der kaufvertrag nach deutschem Recht zustande gekommen ist.

Gruß,
JeZe

Ste
10.11.2007, 13:43
Um es ganz simpel zu sagen: Garantie gibt Dir nur Canon und die beträgt ein Jahr für europäische Ware und innerhalb des EWS Verbundes. Völlig unabhängig in welchem Land des EWS Du gekauft hast. Dafür musst du Canon direkt ansprechen.

Gewährleistung von 2 Jahren gibt Dir dein Händler in Deutschland auf das verkaufte Teil und zwar unabhängig woher die Ware kommt (also auch Grauimporte). Ansprechpartner ist dann immer der Händler, da Du mit dem den Kaufvertrag geschlossen hast.

Kastenfrosch
10.11.2007, 15:39
Gewährleistung von 2 Jahren gibt Dir dein Händler in Deutschland auf das verkaufte Teil und zwar unabhängig woher die Ware kommt (also auch Grauimporte). Ansprechpartner ist dann immer der Händler, da Du mit dem den Kaufvertrag geschlossen hast.

Mein Vorposter hat da vollkommen Recht. Übertragen auf den (theoretischen) Mark III Fall bedeutet dies:

Also rein rechtlich gesehen läuft die Garantie nach einem Jahr ab. Wenn man also das Problem mit dem AF hat (deshalb behalte ich noch meine II N :rolleyes:) kann das nur über die Kulanz des Herstellers, sprich Canon laufen. Und Kulanz ist Auslegungssache. (vgl. Threats zu defekten Verschlüssen bei 1D, dort wurde oft auch noch nach 12 Monaten auf Kulanz repariert, falls die Auslösezahlen deutlich unter der Auslegunsgrenze von 150 000 bis 200 000 je nach Modell lagen)

ABER: Man hat 24 Monate Gewährleistung, wenn bei einem deutschen Händler gekauft wird (egal welche Ware außer Gebrauchtware da sind es 12 Monate). Dabei muss man vorsichtig sein, denn es gilt die

§ 476 BGB Beweislastumkehr

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Also wirds mit der Gewährleitung nach 6 Monaten kompliziert, denn man muss als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat.

Fazit zum (theoretischen) Mark III Fall: Dieser Mangel hat bei Kauf definitv bestanden (vgl. Stellungsnahme von Canon) und müsste somit innerhalb der 24 Monate nach Gewährleistungsrecht vom Händler auch behoben werden.
Aber wieder nur wenns auch nur der Hilfsspiegel ist. Sonstige Schäden könnten ja durch ein Herabfallen o.ä. entstanden sein, da der AF ja aus mehreren komplexen elektromechanischen Bauteilen besteht. Das dies nicht der Fall ist muss der Käufer nach 6 Monaten beweisen. (wird schwer bei Fallschäden und dem robusten 1D Mg-Gehäuse :rolleyes:)

So macht der momentane Auslieferstopp auch Sinn. Zumindest rechtlich gesehen wendet der Händler somit möglichen Spätschäden ab.

Lg

Günther.