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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie weit geht das URHEBERRECHT?



mobilefotos
14.11.2007, 21:39
Folgender Sachverhalt:

In Potsdam gibt es eine "Künstlerin" (was heute alles Kunst sein soll??!!), die Ultraschallbilder vom Gyn - also von Embios. Farbig auf Leinwand bringt - ob mit Pinsel o.ä. kann ich nicht sagen. Es werden die Schwarzweiß-Vorlagen lediglich vergrößert dargestellt und dann meist 3farbig wiedergegeben (sehr oft rot, orange und gelb) - ohne Zwischentöne also nur die 3 Farben.

Jetzt wird behauptet, das sei urheberrechtlich geschütz.

Ich hatte eben die Idee die kleinen Ultraschallfotos zu scannen und per Photoshop nach Kundenwunsch farbih zu gestalten.

Was denkt ihr darüber.

Mir fällt so nebenbei ein ... hat der jeweilige Gyn nicht auch ein Urheberrecht an dem Ultraschallfoto?? :cool::eek::eek:

Stefan Ott
14.11.2007, 21:47
Allerdings. Der Mensch, der die Aufnahme gemacht hat, ist der Urheber. Und wenns nach der katholischen Kirche geht, brauchst Du ein MR vom Embryo. :D

Mathias_hm
14.11.2007, 23:49
Und wenns nach der katholischen Kirche geht, brauchst Du ein MR vom Embryo. :D

sehr geil :D
ja, der gyn hat das urheberrecht. obwohl ich kaum glaube, dass er jemanden deshalb verklagen würde. wäre sicher aber interessanter prozess :o

Dirk Wächter
15.11.2007, 06:28
Hallo Carsten, meinst Du jetzt mit "Urheberrecht" das tatsächlich entstandene Werk der Künstlerin oder "ihre Machart" generell?

mobilefotos
15.11.2007, 08:45
Hallo Carsten, meinst Du jetzt mit "Urheberrecht" das tatsächlich entstandene Werk der Künstlerin oder "ihre Machart" generell?

Die besagte "Künstlerin" behauptet die Machart sei geschützt, wobei Sie aber nicht sagt, wie genau sie es macht. Ich vermute es eben mit Pinsel und Farbe. Wenn ich aber eben das per PC und Drucker mach... ???

Peter Brust
15.11.2007, 08:47
Hallo Carsten, meinst Du jetzt mit "Urheberrecht" das tatsächlich entstandene Werk der Künstlerin oder "ihre Machart" generell?

Interesssante Frage! Ich denke, dass das entstandene Werk möglicherweise dem Urheberrecht unterliegt, nicht aber das Verfahren, welches dazu geführt hat. Da wäre dann ein Patent notwendig.

Ebenso kann es mir sicher niemand verwehren, wenn ich ein eigenes Bild im Stile eines noch lebenden Künstlers selber malte. Nur ein Bild des Künstlers zu kopieren, das wäre bedenklich.

Bliebe also noch die Frage nach dem Schutz des entstandenen Ulltraschallbildes und ob hier der Gynäkologe ein Urheber-Rechtsanspruch geltend machen kann.

URi
15.11.2007, 11:49
Und inwieweit vielleicht die Mutter über das Recht des Ungeborenen mitentscheiden darf...

Edgar Löhr
15.11.2007, 14:21
Die Art und Weise der Enstehung ist wohl nicht zu schützen...
Falls doch, lass ich mir das Passbild-Herstellen schützen und vergebe dann Lizenzen für einen kleinen Betrag:D:p

Glaspilz
18.11.2007, 21:57
Folgender Sachverhalt:

In Potsdam gibt es eine "Künstlerin" (was heute alles Kunst sein soll??!!), die Ultraschallbilder vom Gyn - also von Embios. Farbig auf Leinwand bringt - ob mit Pinsel o.ä. kann ich nicht sagen. Es werden die Schwarzweiß-Vorlagen lediglich vergrößert dargestellt und dann meist 3farbig wiedergegeben (sehr oft rot, orange und gelb) - ohne Zwischentöne also nur die 3 Farben.

Jetzt wird behauptet, das sei urheberrechtlich geschütz.

Ich hatte eben die Idee die kleinen Ultraschallfotos zu scannen und per Photoshop nach Kundenwunsch farbih zu gestalten.

Was denkt ihr darüber.

Mir fällt so nebenbei ein ... hat der jeweilige Gyn nicht auch ein Urheberrecht an dem Ultraschallfoto?? :cool::eek::eek: So weit ich das richtig sehe, bezieht sich das Urheberrecht immer auf ein konkretes, einzelnes, bereits erstelltes Werk. In diesem Fall hat der, der das Ultraschallbild gemacht hat, das Urheberrecht am Ultraschallbild, die Künstlerin das Urheberrecht an dem durch die Weiterverarbeitung entstandenen Werk. Ob das vom ersten Urheber genehmigt werden muss, ist eine andere Frage. Genauso wie die Frage nach dem Persönlichkeitsrecht (Kind/Eltern), da es sich um eine Verbreitung/Veröffentlichung handelt.

Das Verfahren selbst zur Herstellung des Werkes, ob Kunst oder nicht, unterliegt meines Wissens nicht dem Urheberrecht, sondern im besten Fall dem Patentrecht (in diesem Fall wohl kaum möglich) oder dem Gebrauchsmusterschutz (was schon eher zutreffen könnte). (Wikipedia, Gebrauchsmusterschutz) (http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster). Das muss aber dann beantragt, genehmigt und bezahlt werden. Einen automatisch bestehenden Schutz gibt es da meines Wissens nicht.