PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufgenossenschaft bei Nebengewerbe?



ehemaliger Benutzer
20.11.2007, 20:57
Heute habe ich Post von der Berufsgenossenschaft bekommen. Ist die Berufgenossenschaft eine Pflichtversicherung? Oder kann man diese umgehen da ich es nicht als Hauptgewerbe ausführe sondern nur als Kleinstgewerbe ohne Mwst?

ehemaliger Benutzer
20.11.2007, 21:08
Oder gibt es die Möglichkeit eine Gewerbe in einem anderen Bereich anzumelden?

Sehe es halt nicht ein 230€ zu zahlen wo ich etwa 4-5 Hochzeiten in Jahr mache.

Es kann doch nicht sein, dass man zur Schwarzarbeit gezwungen wird

Markus S.
20.11.2007, 21:16
Hallo Wilfried

wenn es die BGDP ist, dann ist es eine der wenigen BG-Pflichtversicherungen in DE, auch für die nebenberufliche Tätigkeit als Fotograf, schau mal in den Link der BGDP http://www.bgdp.de/pages/mitgliedsch...rafen/Foto.pdf (http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen/Foto.pdf), das Thema wurde hier im Forum schon öfters abgehandelt.

Benutzer
20.11.2007, 21:31
hi,
ich kann markus ausführungen nur bestätigen.
um die bg druck kommt man nicht herum. pflichtmitglied ist jeder, der mit fotografie geld verdient. es gibt keinen mindestumsatz, daher muss man auch bei geringen umsätzen, die nebenberuflich erwirtschaftet werden, der bg druck beitreten.
kleines trostpflaster: die berufsgenossenschaftliche unfallversicherung übernimmt die behandlungskosten und zahlt einen verdienstausfall, wenn man im rahmen der tätigkeit einen unfall (auch wegeunfälle) hatte.

gruß
olaf

bernd krueger
20.11.2007, 22:28
gelöscht.

bernd krueger
20.11.2007, 22:47
nützlicher Link: http://www.ratgeber-freie.de/frame_seite.php3?kapitel=090601&view=&si=474345806f32d#090601

ehemaliger Benutzer
20.11.2007, 23:05
Meine Krankenversicherung würde sowas auch zahlen

Benutzer
20.11.2007, 23:33
hi,
tut sie wahrscheinlich nicht. das ist das problem.
wenn dir heute während eines arbeitstages ein unfall passiert, dazu zählen auch die sog. wegeunfälle, überprüft deine kv sofort, ob sie die behandlungskosten nicht auf die bg "abwälzen" kann. nur wenn definitiv keine zuständigkeit der bg (z.b. bei einem unfall im häuslichen bereich) vorliegt, zahlt die kv die behandlungskosten. sollte der unfall während der arbeitszeit in deiner tätigkeit als arbeitnehmer passieren, dann ist die bg deines arbeitgebers zuständig. wenn du am wochenende beim fotografieren einer hochzeit rückwärts von der kirchentreppe geflogen bist, dann hast du eigentlich ein problem, wenn du nicht in der bg bist. natürlich würden die meisten leute dann behaupten, dass sie privat auf dieser hochzeit waren- es würde wahrscheinlich nicht mal verdacht bei deiner kv erwecken.
rechtlich einwandfrei wäre es trotzdem nicht.

das ändert aber nichts an deiner pflichtmitgliedschaft bei der bg druck.
ich sehe übrigens das eigentliche risiko darin, dass die bg auch noch nach x- jahren den beitrag nachfordern kann.

meiner meinung nach sehr wichtig: du musst deine preise deutlich erhöhen, sonst übersteigen die kosten deiner nebenberuflichen tätigkeit schnell die einnahmen. denke bitte auch daran, dass du seit der novellierung der handwerksordnung zwar keinen gesellen- oder meisterbrief mehr benötigst.
trotzdem musst du dich in die handwerksrolle eintragen lassen.
auch das kostet geld, wobei die die beiträge am anfang recht moderat sind.

alles sehr kompliziert... und dann wundern sich manche politiker darüber, dass immer weniger leute den mut haben, sich selbständig zu machen.

grüße vom main
olaf

majaprinz
20.11.2007, 23:47
Oder gibt es die Möglichkeit eine Gewerbe in einem anderen Bereich anzumelden?

Sehe es halt nicht ein 230€ zu zahlen wo ich etwa 4-5 Hochzeiten in Jahr mache.

Es kann doch nicht sein, dass man zur Schwarzarbeit gezwungen wird


Wenn du 4-5 Hochzeiten im jahr zu je 800 EUR machst, wird sich das rechnen, wenn du die Hochzeiten um je 200 EUR machst, wirds knapp.

Stefan Redel
21.11.2007, 07:35
Was mich ein wenig wundert - ich bin ja seit diesem Jahr auch in der BG.
Bisher wollten die aber noch kein Geld von mir sehen.
Nur Fragebogen ausfüllen, herzlich wilkommen, für 2006 im Internet was ausfüllen, UVV zugesendet, Vereinszeitung kam auch.
Und nun? Muss ich jetzt warten bis Anfang 2008?
Und zahlt man rückwirkend (also demnächst dann nur für 2007) oder muss ich demnächst für zwei Jahre auf einmal zahlen?


LG, Stefan.

Benutzer
21.11.2007, 09:15
Was mich ein wenig wundert - ich bin ja seit diesem Jahr auch in der BG.
Bisher wollten die aber noch kein Geld von mir sehen.
Nur Fragebogen ausfüllen, herzlich wilkommen, für 2006 im Internet was ausfüllen, UVV zugesendet, Vereinszeitung kam auch.
Und nun? Muss ich jetzt warten bis Anfang 2008?
Und zahlt man rückwirkend (also demnächst dann nur für 2007) oder muss ich demnächst für zwei Jahre auf einmal zahlen?


LG, Stefan.

stefan, die rechnung kommt immer erst im märz des darauffolgenden jahres ( also 2008 ) rückwirkend für das letzte kalenderjahr.

bernd krueger
21.11.2007, 10:36
ich sehe übrigens das eigentliche risiko darin, dass die bg auch noch nach x- jahren den beitrag nachfordern kann.
Scheinbar nicht:

Wer sich erst Jahre nach der Aufnahme der Tätigkeit meldet, wird allerdings erst ab dem Datum der Meldung versichert, es sind also keine Beiträge nachzuzahlen.
[Quelle: http://www.djv.de/13_07_2007_Pflichtmitgliedsch.1849.0.html]
Das größere Risiko scheint mir aber auch das zu sein, dass man im Zweifelsfall auf horrenden Behandlungskosten sitzen bleibt.

Benutzer
21.11.2007, 14:18
Das größere Risiko scheint mir aber auch das zu sein, dass man im Zweifelsfall auf horrenden Behandlungskosten sitzen bleibt.

Behandlungskosten sind nicht das Problem, solange der Betroffene krankenversichert ist. Was aber zum Problem werden kann, sind Sachen wie berufliche Wiedereingliederung (und die damit verbundenen Massnahmen) sowie im Falle einer Berufsunfähigkeit Hilfestellungen bis hin zurBU-Rente. Das bezahlt keine Krankenkasse.

Als Trostpflaster sei dem Threadöffner noch gesagt: eine so billige Unfallversicherung ist auf dem freien Markt wohl kaum zu bekommen. Glück im Unglück.

Benutzer
21.11.2007, 15:07
hi aljen,
meine kv hat mir auf anfrage ausdrücklich erklärt, dass bei zuständigkeit einer berufsgenossenschaft keine behandlungskosten übernommen werden.
sobald ein wegeunfall/arbeitsunfall vorliegt, ist die kv nicht mehr zur zahlung der heilbehandlung verpflichtet.

mich würde aber interessieren: was macht eine kv wenn ein wegeunfall/arbeitsunfall vorliegt, die person aber trotz pflichtversicherung kein mitglied in der bg ist? wird die kostenübernahme unter berufung auf die mitgliedspflicht in der bg verweigert?

deutschland, deine bürokratie.....:confused:

wie auch immer, deinem argument hinsichtlich der wirklich günstigen unfallversicherung mit berufsunfähigkeitsschutz kann ich nur voll beipflichten.

gruß
olaf

ehemaliger Benutzer
21.11.2007, 15:46
Als Trostpflaster sei dem Threadöffner noch gesagt: eine so billige Unfallversicherung ist auf dem freien Markt wohl kaum zu bekommen. Glück im Unglück.

Als Glück im Unglück würde ich das nicht beschreiben wollen. Diese sogenannte gesetzliche Unfallversicherung (und das gilt selbstverständlich auch für die am Markt angebotenen klassischen Unfallversicherungen, bei div. Versicherungen) sind im Prospekt und in der Werbung immer toll, ja supertoll. Spätestens wenn es zum Schadensfall kommt, dann beginnt der kleinliche und auf die AVBs hinweisende bürokratische "Kleinkrieg" der oftmals nur mit anwaltlicher Hilfe, unterstützenden Verbänden oder Gerichten geklärt werden kann! Bezahlt wird - wenn überhaupt - nach sogenannten Gliedertabellen, z.B. wenn Finger ab, dann gibt es x EUR oder Hand ab etc..

Hat schon jemand, der eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, das Kleingedruckte gelesen? Die kann man sicher an einer Hand ablesen :cool:

Seid also froh, wenn nie etwas passiert!! Glück auf und frohes Schaffen.

surgeon
21.11.2007, 16:38
Die Unfallversicherung in der BG ist sicher deutlich besser als die anderen "Freien Unfallversicherungen", allerdings ist sie ja nur für Arbeits- und Wegeunfälle zuständig. Die BG ist schon daher besser, da sie keinen Gewinn erwirtschaften muss/darf. Die sogenannte "Gliedertaxe" gilt übrigens NICHT für die gesetzliche Unfallversicherung - hier wird die sog. MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) eingeschätzt. Eine Rentenzahlung erhält man ab einer MdE von 20%. Ein verlorener Finger reicht dazu übrigens nicht. Aber die Rentenzahlung allein ist es eben nicht. Die Berufsgenossenschaft übernimmt zudem alle Behandlungs- und Rehabilitationskosten.

Surgeon

Glaspilz
21.11.2007, 18:51
Scheinbar nicht:

Die BG kann den Beitrag tatsächlich rückwirkend zum Beginn der Tätigkeit nachfordern (Sie kann nicht nur, sie macht das auch). Weiß ich aus eigener Erfahrung. Das ist zwar schon viele Jahre her, aber ich glaube kaum, dass sich daran etwas geändert hat. Die eigentliche Versicherung beginnt aber trotz rückwirkender Beitragszahlung, so weit mir bekannt ,erst mit dem Zeitpunkt der Zahlung.

Glaspilz
21.11.2007, 19:22
Oder gibt es die Möglichkeit eine Gewerbe in einem anderen Bereich anzumelden?

Sehe es halt nicht ein 230€ zu zahlen wo ich etwa 4-5 Hochzeiten in Jahr mache.

Es kann doch nicht sein, dass man zur Schwarzarbeit gezwungen wird Hallo Wilfried,
willkommen im Club der Zahlenden.

Ich weiß jetzt zwar nicht, wie sie dich erwischt haben, aber normalerweise kommst Du um die Zahlung nicht mehr rum. Der Beitrag zur BG ist übrigens keine Gebühr, die im Treibssand verschwindet. Das ist eine richtige (gesetzliche) Versicherung, deren Wert man erst erkennt, wenn man mal selbst einen Berufsunfall mit ernsthaften Folgen hinter sich hat. Einer für alle, alle für einen. So schlecht ist das Prinzip nun auch wieder nicht.

Weshalb meinst du, wird man zur Schwarzarbeit gezwungen? Wenn du bei 4-5 Hochzeiten pro Jahr so wenig Einnahmen hast, dass du davon nicht mal die BG bezahlen kannst, dann gehörst du zu den Leuten, die in der Preiskalkulation einen gehörigen Fehler machen.

Ich persönlich freue mich über jeden, der "erwischt" wird. Zum einen, weil bei vielen Beitragszahlern der Beitrag für den Einzelnen sinkt, und zum anderen, weil die, die für so kleines Geld fotografische Arbeiten ausführen, dass sie sich nicht mal die BG leisten können, wenigstens mal ein klein wenig am eigenen Leib erfahren, weshalb sich die korrekt Zahlenden über die Preisgestaltung von Superbilligheimern ärgern.

Wenn du nicht gerade als Fotojournalist angemeldet bist, dann steht die Handwerkskammer evtl. auch bald vor der Tür.

Nichts für Ungut und die besten Grüße,
Josef

76er
21.11.2007, 22:15
Sind die Beiträge eigentlich auch bei freien Journalisten Betriebsausgaben? Wie sieht das bei gemischten Tätigkeiten aus, für Layout, Satz etc. wird mit Faktor 0,6 gerechnet, für Foto 1,9. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Ich mache in der Tat im Rahmen der Jobs beides, reinen Fotojournalismus und auch Schreiben, Layouten, Satz. Von Aufwand und Ertrag hält sich das die Waage, dann müsste doch 0,6 gelten?
Wie mache ich das der BG klar?

Benutzer
21.11.2007, 22:33
hi,
auf der homepage der bg findest du eine liste (nennt sich "beiblatt"), auf der du den prozentualen anteil der jeweiligen dienstleistung am gesamtvolumen eintragen musst.
diese liste reichst du mit deiner anmeldung ein, danach wird dein beitragssatz festgelegt.

wenn ich es richtig in erinnerung habe, werden die aufwendungen für die bg
zwar nicht als betriebausgaben anerkannt, sind aber im rahmen der einkommensteuer ansetzbar.

schönen gruß
olaf

febrika3
21.11.2007, 23:28

Als Trostpflaster sei dem Threadöffner noch gesagt: eine so billige Unfallversicherung ist auf dem freien Markt wohl kaum zu bekommen. Glück im Unglück.

Der hohe Beitrag bedeutet ja auch ein hohe Zahlung im Schadenfall. Die 230 € basieren auf einem Verdienst von 18.000 €/jährlich. Im Falle der Vollrente (der kirchliche Treppensturz endete im Rollstuhl) zahlt die BG immerhin davon 80%, also 1.200 € Rente monatlich. Wenn das mit 30 passiert ist und der Unglücksrabe noch 45 Jahre macht, bedeutet das immerhin Geldleistungen von 650.000 €. Eine private UV liegt bei einer solchen Geldleistung zwischen 200 und 650 € Jahresbetrag, natürlich ohne Medizinische Leistungen.

Ich bin nach einem schweren Autounfall 1993 (auf dem Weg zum Kunden) gebranntes Kind. Die sechs Monate (kompletter Ausfall) und weitere 1 1/2 Jahre danach hat mich die BG finanziell über Wasser gehalten.

Unfallfreie Grüße
Karsten

Benutzer
22.11.2007, 12:40
Der hohe Beitrag bedeutet ja auch ein hohe Zahlung im Schadenfall. [...] Eine private UV liegt bei einer solchen Geldleistung zwischen 200 und 650 € Jahresbetrag, natürlich ohne Medizinische Leistungen.

Das sage ich ja auch.

Unfallfreie Grüße zurück (von einem BG-Mitarbeiter *g*)
aljen

Glaspilz
22.11.2007, 19:45
Die BG kann den Beitrag tatsächlich rückwirkend zum Beginn der Tätigkeit nachfordern (Sie kann nicht nur, sie macht das auch). Weiß ich aus eigener Erfahrung. Das ist zwar schon viele Jahre her, aber ich glaube kaum, dass sich daran etwas geändert hat. Die eigentliche Versicherung beginnt aber trotz rückwirkender Beitragszahlung, so weit mir bekannt ,erst mit dem Zeitpunkt der Zahlung. Laut dieser (http://frei.djv-online.de/?p=54)Meldung ist das mit der rückwirkenden Nachforderung nicht, bzw. nicht mehr so. Ich musste allerdings Anfang der neunziger Jahren tatsächlich für vier Jahre nachzahlen. Da könnte sich also was geändert haben, eventuell ist aber auch die Meldung nicht ganz korrekt. Am besten direkt bei der Berufsgenossenschaft informieren.

Glaspilz
22.11.2007, 19:48
hi,
wenn ich es richtig in erinnerung habe, werden die aufwendungen für die bg
zwar nicht als betriebausgaben anerkannt, sind aber im rahmen der einkommensteuer ansetzbar.

schönen gruß
olaf Hallo Olaf,
die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind tatsächlich Betriebsausgaben. Andersrum sind Zahlungen der Berufsgenossenschaft aber auch Betriebseinnahmen, wenn auch steuerfreie.

Gruß,
Josef

SAMPHOTO
21.12.2007, 16:55
ja ist ein Pflichtmitgliedschaft. Egal mal ein Bildchen für die Zeitung oder mehr. Sorry wer Bilder verkauft sollte nicht nur A sondern auch B sagen.
Ausserdem erhältst Du auch Leistungen aus der BG falls mal was passiert. Freue dich aber wenn Du nur einzahlen darfst!