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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsgebühren bei Mahnantrag



Daydreamer
22.11.2007, 07:43
Hallo allerseits,

ich sah mich vor kurzem in der unglücklichen Lage, meinen Forderungen aus einem ebay-Geschäft mit einem Mahnantrag Nachdruck zu verleihen (bitte keine Diskussionen darüber, die sind berechtigt und Punkt ;) ). Ich möchte nur kurz wissen, wer wann die anfallenden Gerichtsgebühren von 27,50€ zu bezahlen hat. Muss ich die erst mal "vorstrecken" und kann sie dann vom Antragsgegner zurückfordern, werden sie auf den angemahnten Betrag addiert oder gar dem Antragsgegner direkt vom AG in Rechnung gestellt?

Wann ist die Begleichung normalerweise fällig? Zum Ende des VErfahrens (nach Vollstreckung oder Einstellung) oder sobald der Antrag seinen Weg durch Mahngericht gefunden hat?

Klaus Herwig
22.11.2007, 08:31
Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren. Bei einer berechtigt erhobenen Forderung muss deshalb der Gegner die Gebühren bezahlen.

Die Gerichtsgebühren werden erst nach dem Verfahren vor Gericht fällig. Alle anderen Kosten musst Du vorlegen. Auf diesen Kosten und auf Deiner Forderung bleibst Du natürlich sitzen, wenn das Verfahren unberechtigt ist und (oder) der Gegner zahlungsunfähig ist. Du erwirkst dann zwar einen Titel, aber auch dieses Papier ist geduldig.

Deswegen muss man gut überlegen, um welche Beträge es sich handelt, die austehen.

Es ist auf jeden Fall immer besser, wenn überhaupt möglich, sich mit dem Schuldner zu einigen (vielleicht mit einem Vertrag über Ratenzahlung usw.).

Die Zustellgebühren für den Mahnbescheid und Deine Verzugszinsen rechnest Du natürlich in den Bescheid mit ein. Natürlich auch die Portokosten.

Nebenkosten muss der Gegner nur zahlen, wenn sie notwendig sind. Andernfalls kann die Zahlung überhöhter oder unberechtigt erhobener Kosten durch den Gegner verweigert werden.

Der persönliche Zeitaufwand für die Betreibung des Mahnverfahrens in Eigenregie ist nicht erstattungsfähig.

Klaus Herwig
22.11.2007, 08:40
noch ein kleiner Tipp: Schreibe in Deine Rechnungen ein definitives Zahlungsziel mit ein. Aber nur in der Art: zahlbar innerhalb einer Woche, spätestens bis zum (Datum).

Durch die Vorgabe eines definitiven Datums kommt der Rechnungsempfänger sofort in Verzug. Du kannst Dir die ganzen Mahnungen sparen (1.Mahnung, 2. Mahnung usw.).

Allerdings würde ich doch wenigstens eine Zahlungserinnerung schicken (wer von uns hat nicht auch schon einmal etwas vergessen). Es gehört einfach zum guten Umgang miteinander dazu.

dco
22.11.2007, 08:46
Nachdem du den gerichtlichen Mahnbescheid eingeschickt hast, wird der zunächst geprüft und bei Fehlern eine Monierung verschickt. Erst nach Berichtigung der Beanstandung wird dann ein Gebührenbescheid verschickt. Dieser ist dann auch sofort zu bezahlen, vorher dreht sich sonst bei Gericht keiner.
Nach Zahlungseingang und Ablauf einer Einspruchsfrist verschickt das Gericht dann einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Mit dem kann man dann durch einen Gerichtsvollzieher das Geld eintreiben lassen. Der Gerichtsvollzieher holt sich vom Gegner die Forderung zzgl. der von dir angegebenen Auslagen, Zinsen, Gerichtskosten und seiner Kosten.

Wenn man die Antrage korrekt ausfüllt und kein Einspruch erhoben wird bekommt man also sein Geld inkl. aller Auslagen. Wenn der Gegner Einspruch erhebt, kommt man nur über eine Klage an sein Geld.

dco
22.11.2007, 08:55
noch ein kleiner Tipp: Schreibe in Deine Rechnungen ein definitives Zahlungsziel mit ein.

Kann man zwar machen, bringt aber aus meiner Erfahrung wenig, da die Leute meist zahlen wie sie das für richtig halten - oder halt gar nicht.
Der Zahlungsverzug tritt automatisch nach 30 Tagen in Kraft. Mahnungen sind generell nicht mehr nötig, aber in jedem Falle ratsam (als Zahlungserinnerung ist's natürlich netter). Sehr gut funktioniert übrigens auch ein Erinnerungsanruf, eventuelle Unstimmigkeiten können dann sofort geklärt werden.

Klaus Herwig
22.11.2007, 09:16
Kann man zwar machen, bringt aber aus meiner Erfahrung wenig, da die Leute meist zahlen wie sie das für richtig halten - oder halt gar nicht.
Der Zahlungsverzug tritt automatisch nach 30 Tagen in Kraft. Mahnungen sind generell nicht mehr nötig, aber in jedem Falle ratsam (als Zahlungserinnerung ist's natürlich netter). Sehr gut funktioniert übrigens auch ein Erinnerungsanruf, eventuelle Unstimmigkeiten können dann sofort geklärt werden.


wenn Du immer Zeit hast, die 30 Tage zu warten, ehe Du agieren kannst, dann lasse es so. Mit dem definitiven, datierten Zahlungsziel, kannst Du aber schon viel früher tätig werden.

HKO
22.11.2007, 09:49
Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, ist aber alles, was Du ausgibst, für die Katz. Ich kann ein Lied davon singen....

Daydreamer
22.11.2007, 10:08
Naja im Moment geht es ja nur um den ersten Mahnbescheid dessen Kosten noch überschaubar sind, wie ich im Falle eines Einspruchs handeln würde weiß ich auch noch nicht, das wäre aber ziemlich dumm für den Schuldner, da die Forderung zweifellos berechtigt ist und dessen ist er sich anscheinend sehr wohl bewusst...

Es stand übrigens in den Hinweisen zum Ausfüllen des Mahnantrags explizit dabei, dass man die Kosten für den Antrag selber nicht auf die Forderungen addieren darf, Klaus. Oder meintest du Auslagen für "normale" Mahnungen? Die habe ich lieber rausgelassen da ich die Quittungen von der Post verlegt habe und für die 10€ für drei Einschreiben nicht die Berechtigung der Gesamtforderung gefährden wollte, die weit darüber liegt (bisher fast 50€ Zinsen).

Hat jemand Erfahrung wie lange es etwa dauert bis wirklich ein Brief beim Schuldner eingeht? Ich hatte mir hoffnungen gemacht dass es recht schnell geht da das ja alles Automatisiert unter Verwendung von viel EDV zu laufen scheint...

dco
23.11.2007, 10:01
Ehe das ganze durch ist, dauert es schon einige Wochen, denn neben der Bearbeitungszeit kommen ja auch die Fristen für einen eventuellen Einspruch dazu. Mein letzter Mahnbescheid lief ohne Monierung und von Antragstellung bis Geld auf Konto (eingetrieben vom Gerichtsvollzieher) vergingen knapp 3 Monate.

JAKOB
23.11.2007, 10:17
es ist ja auch durchaus möglich, dass mal ein brief bei der post verloren geht....

Benutzer
23.11.2007, 12:02
es ist ja auch durchaus möglich, dass mal ein brief bei der post verloren geht....

Ein Mahnbescheid gilt als zugestellt, sobald der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt wurde. Verlasse Dich drauf, dass die Post dabei sehr sorgfältig vorgeht. Das Schreiben kann der Addressat dann bei der Post abholen oder nicht, er "hat" es offiziell bereits. Das hat unter anderem die Folge, dass die Fristen laufen. Also immer schön aufpassen... obiges gilt btw. auch für Bußgeldbescheide, und seien es "größere Knöllchen".

UnclePat
23.11.2007, 23:50
noch ein kleiner Tipp: Schreibe in Deine Rechnungen ein definitives Zahlungsziel mit ein. Aber nur in der Art: zahlbar innerhalb einer Woche, spätestens bis zum (Datum).



Eine Woche finde ich persönlich schon relativ eng. Ich achte wirklich peinlichst darauf, meine Rechnungen immer innerhalb der Frist zu bezahlen. Kann auch stolz sagen, dass ich in meinem ganzen Leben noch NIE eine Mahnung erhalten musste. Trotzdem kam es gerade bei einwöchigen Fristen vor, dass ich diese kurz überschreiten musste, da ich z.B. wegen Abwesenheit den Brief erst ein paar Tage später aus dem Kasten geholt habe.
Deshalb finde ich eine Frist von 14 Tagen einfach auch moralisch angebrachter. Die gesetzliche Frist von 30 Tagen ist zu lang, sowohl für den Gläbiger, als auch für den Schuldner, da die Zahlungsfrist in "weiter Ferne" doch schneller in Vergesseheit gerät.

Sorry für leichtes OT...:o

Daydreamer
24.11.2007, 13:03
Hallo alle miteinander,

ich hatte heute in der Post einen Brief vom AG mit der Rechnung für die Gerichtskosten. Des
weiteren stand darin dass der Mahnbescheid bereits erlassen sei und ich eine zweiwöchige Frist zum überprüfen und bezahlen der Gerichtsgebühren habe.

Die Aussage dass sie ohne ihr Geld gar nichts tun würden stimmt also so nicht, es wurde lediglich darauf hingewiesen dass ich keinen Vollstreckungsbescheid beantragen kann solange die Rechnung nicht bezahlt ist.

Daydreamer
07.12.2007, 13:37
Hi ich bins mal wieder.

Am Montag sind die 3 Wochen Frist abgelaufen und ich habe natürlich weder Geld noch Nachrichte vom Schuldner. Wie läuft eigentlich die Beantragung des Vollstreckungsbescheides? Passiert das automatisch oder muss ich da noch etwas tun, beachten etc.?

Danke schon mal für eure Hilfe :)

Daydreamer
07.12.2007, 15:43
Leider scheine ich meine BEiträge nciht mehr ändern zu können...

Hat sich erledigt, heute kam der Brief mit dem Antrag auf Vollstreckungsbescheid ;)