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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotorecht auf Friedhöfen



JC-Photoart
20.12.2007, 17:53
Ich sehe das so, dass fotographieren erlaubt ist, da es ein öffentlicher Platz/Gelände ist, und das fotographieren von Grabsteinen und die nicht kommerzielle Veröffentlichung erlaubt ist, da es nur ein Gegenstand ist und nicht die verstorbene Person selbst.

Irre ich mich da? bzw wie sieht dort die Rechtslage aus in Bezug auf die nicht kommerzielle Veröffentlichung von Friedhofsbildern?

*Ein Bekannter und ich wurden darauf angesprochen als wir gerade dabei waren, und der meinte ob das denn so erlaubt wäre bezüglich, dass man ja die Gräber identiefiezieren könnte und mit den Abgebildeten Namen etc. Also das es verboten wäre, oder man um Erlaubnis fragen müsste(wobei ich mich da auch frage wen ich fragen soll)*

Herbert Piel
20.12.2007, 18:03
.wird auch stellenweise durch die am Eingang aushängende Friedhofsordnung der jeweiligen Stadt bereits geklärt.....

Otto Behrens
20.12.2007, 19:41
Ich sehe das so, dass fotographieren erlaubt ist, da es ein öffentlicher Platz/Gelände ist, und das fotographieren von Grabsteinen und die nicht kommerzielle Veröffentlichung erlaubt ist, da es nur ein Gegenstand ist und nicht die verstorbene Person selbst.

Irre ich mich da? bzw wie sieht dort die Rechtslage aus in Bezug auf die nicht kommerzielle Veröffentlichung von Friedhofsbildern?

*Ein Bekannter und ich wurden darauf angesprochen als wir gerade dabei waren, und der meinte ob das denn so erlaubt wäre bezüglich, dass man ja die Gräber identiefiezieren könnte und mit den Abgebildeten Namen etc. Also das es verboten wäre, oder man um Erlaubnis fragen müsste(wobei ich mich da auch frage wen ich fragen soll)*

grundsätzlich hat das Hausrecht der Friedhofsbetreiber (Stadt, Kirche). Hier sollte man unbedingt vorher eine Information einholen. Ich habe von mehreren städtischen bzw. kirchlichen Friedhofsverwaltungen die Genehmigung bekommen, Aufnahmen zu machen, aber nicht fürs Internet oder auf Homepages zu veröffentlichen.

Es gibt Friedhöfe auf denen Aufnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung des Grabnutzungsberechtigten gemacht werden dürfen.

Wege oder allgemeine Anlagen auf Friedhöfen dürfen fotografiert werden, keine Grabsteine mit Namen, wenn sie von der Straße aus ohne Hilfsmittel (Leitern usw) eingesehen werden können.

Das alles ist aber von Stadt zu Stadt verschieden. Insbesondere ist man manchmal großzügig, wenn es sich um historische Grabmale oder um Grabsteine von "öffentlichen" Personen handelt.

Das sind meine Erfahrungen, die nicht als rechtsverbindlich gelten sollten.

Otto

JC-Photoart
20.12.2007, 20:17
hmm.. also da der Friedhof in der ordnung
-> http://www.hannover.de/data/download/umwelt_bauen/f/friedsat.pdf <-
mit aufgezählt wird und da laut seite 3d:"ohne schriftliche Zustimmung der Angehörigen die Trauergemeinde bei der Durchführung von Bestattungs- und Trauerritualen zu fotographieren oder zu filmen bzw deren Grabzeichen für Veröffentlichungen oder gewerblich zu nutzen"

das heißt für mich jetzt, das ich keine Personen/Trauerfeiern fotographieren darf. Aber sonst alles, solange ich nicht Bilder, wo Namen drauf sind zu gewerblichen Zwecken nutze. Aber Statuen/Gräber/Seen/Bäume/Denkmäler schon? Also zur freien Einstellung in Communitys, der eigenen Homepage oder an Bekannte.

Sehe ich das richtig?

Weil ich meine wir haben nur Skulpturen und besonders anschauliche Grabmäler wie der Name schon sehr überwuchert waren(ok einige nicht da sieht man die Namen) oder Denkmäler ohne Namen fotographiert, oder Dinge wo die Leute mehr als 70jahre tot sind(keine ob das eine Gesetz bezüglich des Verfalls auch hier gilt)
Bzw Kann man die Namen nicht wegstempeln?XD nehm ich nen stück Grabstein und stempel es so hin als wenn da kein Name stehen würde... wobei wenn man bei google z.B. Grabstein eingibt, man ja erschlagen wird von Namen...

Benutzer
20.12.2007, 23:52
Ich sehe das so, dass fotographieren erlaubt ist, da es ein öffentlicher Platz/Gelände ist, und das fotographieren von Grabsteinen und die nicht kommerzielle Veröffentlichung erlaubt ist, da es nur ein Gegenstand ist und nicht die verstorbene Person selbst.

Irre ich mich da? bzw wie sieht dort die Rechtslage aus in Bezug auf die nicht kommerzielle Veröffentlichung von Friedhofsbildern?

*Ein Bekannter und ich wurden darauf angesprochen als wir gerade dabei waren, und der meinte ob das denn so erlaubt wäre bezüglich, dass man ja die Gräber identiefiezieren könnte und mit den Abgebildeten Namen etc. Also das es verboten wäre, oder man um Erlaubnis fragen müsste(wobei ich mich da auch frage wen ich fragen soll)*

du irrst hier gewaltig. bitte setze dich mit der jeweiligen verwaltung zusammen und im einzelfall mit den angehörigen. ist wichtig!

VG Roman
unterwegs mit Canon (http://www.photospaziergang.de/)

Hans Harms
21.12.2007, 16:37
Ich sehe das so, dass fotographieren erlaubt ist, da es ein öffentlicher Platz/Gelände ist, und das fotographieren von Grabsteinen und die nicht kommerzielle Veröffentlichung erlaubt ist, da es nur ein Gegenstand ist und nicht die verstorbene Person selbst.



Moin!
Oft genug befindet sich ein Friedhof im Besitz einer Kirche!
Der jeweilige Pastor/Priester übt u.U. das Hausrecht aus.

Wie hier schon angemerkt würde ich jedenfalls die zuständige Verwaltung um Erlaubnis fragen und die Anonymität der Gräber wahren.

http://www.hans-harms.de/nmz/kinder-02a.jpg

mfg hans

Jo.
21.12.2007, 18:07
Nix für Ungut - selbst wenn du DAS RECHT haben solltest (und die vorigen Beiträge bzgl. Hausrecht stellen das zweifellos korrekt dar) - frag dich doch einfach selbst, ob du den Grabstein mit dem Namen deiner Eltern in der Fotoausstellung von irgendwem sehen möchtest, egal ob kommerziell oder anders.
Wenn dir das irgendwie unangenehm ist, sollte dir das Leitfaden genug sein.

Und das Persönlichkeitsrecht darf man gerne auch den Verstorbenen zubilligen.
'S wäre traurig, wenn man sich hier allein durch juristische Klärung leiten ließe.....

Abgesehen davon ist die Frage nach dem Erlaubt-sein einer Veröffentlichung nicht von einer wie auch immer gearteten Honorierung abhängig.
Sprich, die Veröffentlichung wird nicht legal, bloß weil du kein Geld dafür nimmst.
(andere Regelungen sind rein individual-vertragliche Vereinbarungen zwischen Rechte-Inhabenden und dir)

Was das "nur ein Gegenstand" (laß das mal lieber nicht deine Oma lesen....:eek:) angeht - das Persönlichkeitsrecht findet Anwendung, wenn eine Person wiedererkennbar ist. Dazu wird nicht zwingend deren (lebendes) Gesicht benötigt.

Kurz und gut - auf einem Friedhof sollte man als Fotograf ganz besonders rücksichtsvoll sein. Die Toten könen sich nicht wehren und die Angehörigen werden von Überraschungen auch nicht begeistert sein.

Und wenn du das nächste mal auf'm Friedhof stehst und keinen Ansprechpartner findest, probier's einfach mal mit den lokalen Geistlichen, die findet man oft in dem (i.d.R. nahen) Gebäude mit dem Turm und den aufwendig verzierten Fenstern:D.

Weihnachtliche Grüße, Jo.

JC-Photoart
21.12.2007, 18:17
das mit gegenstand etc war auf skulpturen/statuen unbeschriftete Steine (weggestempelte namen) bezogen...um die es mir auch ging...

mir ist schon bewusst das ich mich nicht vor nen grabstein stelle und in 1zu1 hochauflösend mit namen abbilde ...

nur der Friedhof ist eher wie ein Park und sieht von der Landschaft her auch nicht so aus.. wenn man die Bilder sieht, könnte das überall sein. aber wie haben ja nur Brunnen/Statuen und halt das Gelände(wo nichts zu sehen ist) photographiert.

und hier ging es mir um das Recht der Veröffentlichung^^ ich meine Statuen stehen überall herum wie Hans Harms ja auch eine gezeigt hat, sowas war der Großteil unserer Bilder, von den Schwänen ma abgesehen, die man nun mal nur da trifft in Hannover, da ja sonst überall asphaltiert ist und sowas...

JC-Photoart
21.12.2007, 18:40
*super zu spät für bearbeiten<.<*

*habe bei dem Friedhof angerufen und der am Apparat war meinte: es gelten, da es ein stätischer Friedhof ist, nur die Friedhosordnung und dazu wüsste er nichts genauer....

ich werd daraus nicht schlüssig..

will doch nur wissen ob man Gelände und Skulpturen knipsen darf und frei veröffentlichen (ohne geld zu nehmen).
und ich denke immer noch "ja" weil es Denkmäler auf öffentlichen Gebieten die der Stadt gehören sind und kein Hinweis darauf ist, der auf einen Namen oder eine Person hindeutet.

Jo.
21.12.2007, 18:59
naja, erst mal ist ein Friedhof kein öffentlicher Platz, meist haben die einen Zaun und wenn es schon eine Friedhofsordnung gibt, ist das ein deutlicher Hinweis, daß sich da wer zuständig fühlt.
Und an den Figuren hat irgendwer ein Urheberrecht.
Da die Figuren von Privatpersonen zu höchst privaten Zwecken aufgestellt wurden, sind sie wohl auch kein dauerhaft im öffentlichen Raum ausgestelltes Werk.
(Das man dann auch zeigen dürfte. Das Kriegsgräber-Denkmal dürfte da anders zu beurteilen sein).

Im Zweifel wird dir nichts anderes übrig bleiben, als dich mit der Friedhofsverwaltung und ggf. den Angehörigen auseinanderzusetzen.
Klar, daß das aufwendig ist. Aber das Recht geht nicht weg, bloß weil das Sich-daran-halten im Einzelfall aufwendig ist.....

Und wie schon geschrieben - dein (Nicht-) Honorar ist für die Beurteilung der Veröffentlichbarkeit gleichgültig.

Aber in der Kirche odr irgendwo am Aushang wird die Friedhofsordnung zu finden sein. Und da dürfte auch ein Kontakt stehen....

Dirk E.
04.01.2008, 14:15
Die meisten Friedhöfe sind eingezäunt und mit Toren mehr oder weniger verschlossen. Und eigentlich immer im "Privatbesitz" von Gemeinden oder Kirchen.

Somit kann davon ausgegangen werden das ein Friedhof KEIN öffentlicher Raum ist, sondern Zugangsbeschränkungen unterliegt, diese sind ja auch oftmals an den Eingängen sichtbar ausgehängt in Form der Friedhofsordnung.

Sobald ich irgendwo ein Tor, eine Türe oder Schranke oder ähnliches "überwinden" muss kann ich davon ausgehen das hier jemand Zugangsbeschränkungen gemacht hat. Eigentlich ja auch irgendwie logisch.....

Alles was von öffentlichem Raum aus fotografiert werden kann darf frei aufegnommen werden solange dies nicht *explizit* verboten ist wie beispielsweise bei Militäranlagen.

Das heisst alles was man von aussen fotografieren kann darf man fotografieren, muss man zum fotografieren den Friedhof betreten muss man die Genehmigung des Friedhofsbetreibers einholen.

Gilt übrigens so auch für andere Gebäude oder Gelände wie Firmengelände, private Wohnhäuser usw. - teilweise wird das ganze noch verschärft gesehen das das Bild ohne technische Hilfsmittel wie Leitern oder Podesten usw. gemacht wurde.

Alles was von der Straße aus fotografier- oder filmbar ist darf ich aufnehmen, für alles andere benötige ich eine Genehmigung. Typisch ist hier im Fernsehen beispielsweise die Aussenaufnahme eins Firmengebäudes von aussen wenn es im Text heisst "man war zu keiner Stellungnahme bereit" - dann gibts eben nur das Firmengebäude von der Straße aus abgefilmt......

Aber wie eigentlich immer gilt hier die Devise "freundlich nachfragen ob man darf oder nicht" bringt oft sehr viel - manchmal öffnet einem das sogar den zugang zu bereichen wo man sonst als "Ottonormalverbraucher" nie hingekommen wäre. Mir hat sowas schon mal den Aufenthalt in einem Schlangekäfig eingebracht - und das wo ich doch sooo Angst vor Schlangen habe ;-) Dokumentation von einer Jugendgruppe gedreht, die besuchten einen Reptilienpark, ich gefragt ob ich filmen dürfte und schwupps hat mir die Parkleitung einen Tierpfleger an die hand gegeben der mir seine "Lieblinge" echt "hautnah" zeigen wollte....schauder.....

Servus

Dirk

voss
04.01.2008, 15:36
Ich kann Dirk hier nur beipflichten. Fragen kostet nichts ... und in aller Regel sind die Leute eher positiv eingestellt.

In einer Wiener Kirche hat mir das freundliche Fragen ob ich mit dem Stativ eine Nachtaufnahme des spärliche beleuchteten wunderschönen Altars machen dürfte, eingebracht, dass der diensthabende Pfarrer mich mit auf die Orgelemphore nahm und meinte .. die Perspektive sei sicher die bessere.
Atemberaubend schöne Bilder waren das Ergebniss. Der Pfarrer war übrigens auch Hobbyfotograf, wie sich im netten Gespräch herausstellte.

lg
Vossi