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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtkäufe bei eBay bei der Steuererklärung angeben ?!



*kartman*
28.12.2007, 13:39
So Leute, mal Klartext :rolleyes:;)

Sagen wir ich habe eins, zwei oder drei Objektive bei eBay gebraucht gekauft und verwende sie für meine fotografische Tätigkeit auf Honorarbasis..blabla... ^^....

Ich habe

-Ausdruck der eBay-Kauf-Mail (entspricht Kaufvertrag)
-Kontoauszug mit der Überweisung (auf dem die eBay-Artikelnummer steht)

Reicht das um den Kauf bei der Steuererklärung als Ausgabe geltend zu machen ?

Bitte keine Antworten wie "Frag einen Steuerberater". Es gibt doch sicherlich viele unter euch die ihre Sachen gebraucht kaufen...wer Erfahrungen hat antwortet bitte, danke :)

Benutzer
28.12.2007, 13:51
hi kartmann,
frag doch einfach einen steuerberater.....;)

gruß
olaf

GerdO
28.12.2007, 15:55
Bin zwar kein Fachmann, mach aber meine Steuererklärung schon immer selber. IMO geht das, inkl. Versandkosten.

Schließlich muss man auch seine eBay-Verkäufe versteuern, warum sollte man dann solche Einkäufe nicht absetzen können? Man kann ja auch sonstwo Gebrauchtgeräte kaufen. Wenn man sie braucht um Geld zu verdienen kann man sie auch wie jede andere Ware absetzen. Wenn Du also Neuwaren absetzen kannst, dann geht das auch mit Gebrauchtwaren. Das ist ganz normal und alles andere als unüblich und es ist dabei ganz sicher Schnuppe welche Handelsplattform du nutzt.

Kontoauszüge musst du nicht beilegen.

Ich würd es auf jeden Fall versuchen, wenn die was zu mäkeln haben, werden sie es dir schon sagen.

MwSt kann man aber IMO nur zurückbekommen, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen wurde (dann hat der Verkäufer sie auch abgeführt).

Du brauchst auch keinen Steuerberater fragen. Wenn du es wirklich sicher wissen willst, ruf deinen Sachbearbeiter an, der weiss es ganz sicher. Nach meiner Erfahrung sind die Finanzämter, im Gegensatz zu allen anderen mir bekannten Behörden, mit normalen, intelligenten Menschen bevölkert, die mindestens über die in Mitteleuropa üblichen Kommunikationsfähigkeiten verfügen. Durchweg.

Gerd

Benutzer
28.12.2007, 16:40
hi gerd,
genau das ist das problem.
du gibst kartmann hier auskünfte, die teilweise nicht ganz korrekt sind, bzw. eigentlich auch weitere erläuterung benötigen.

ich lasse meine buchhaltung und die steuererklärungen über einen steuerberater machen, obwohl ich auch etwas einblick in die materie habe. zum einen aus zeitgründen, zum anderen aus einem einfachen grund: die gesetzgebung in diesem bereich verändert sich von jahr zu jahr.
schon mitbekommen? 2008 ändert sich u.a. die komplette gwg-regelung.

um seine steuerklärung selber machen zu können, sollte man auf jeden fall z.b. die folgenden fragen beantworten können:

was ist den absetzen eigentlich? afa oder gwg? vorsteuerabzug oder nicht?
1%- regelung oder besser fahrtenbuch? wenn ust- dann 7% oder 19%?
kleingewerbetreibender oder angehöriger eines freien berufes nach §18 EStG? wie hoch sind freibeträge? und steht auf den rechnungen denn das "datum und ort der leistungserbringung" ? muss die umsatzsteuernummer oder die einkommenssteuernummer auf die rechnung? etc. etc.....

mir ist das einigermaßen geläufig- trotzdem brauche ich einen steuerberater!

in einem gebe ich dir recht- bei den finanzbehörden arbeiten meistens nette, hilfsbereite menschen- da habe ich bis jetzt auch beste erfahrungen gemacht. eines dürfen sie jedoch nicht: beraten. daher kann ich mit einem finanzbeamten sicher über formfragen sprechen, eine auskunft im hinblick auf den optimalen weg kfz-kosten anzusetzen, werde ich sicher nicht bekommen.

nix für ungut- ich finde es halt sehr leichtsinnig, sich informationen über so ein wichtiges thema in einem fotoforum zu besorgen.
gruß
olaf

GerdO
28.12.2007, 21:38
Du hast Recht.

Ich hatte die Frage so verstanden, daß er weiss wie er steuerlich eingeordnet wird (dessen bin ich mir gerade nicht mehr so sicher). Dann werden eBay-Käufe genauso behandelt, wie andere Anschaffungen auch. Nur das wollte ich gesagt haben.


Gerd

Benutzer
28.12.2007, 23:30
So Leute, mal Klartext :rolleyes:;)

Sagen wir ich habe eins, zwei oder drei Objektive bei eBay gebraucht gekauft und verwende sie für meine fotografische Tätigkeit auf Honorarbasis..blabla... ^^....

Ich habe

-Ausdruck der eBay-Kauf-Mail (entspricht Kaufvertrag)
-Kontoauszug mit der Überweisung (auf dem die eBay-Artikelnummer steht)

Reicht das um den Kauf bei der Steuererklärung als Ausgabe geltend zu machen ?

Bitte keine Antworten wie "Frag einen Steuerberater". Es gibt doch sicherlich viele unter euch die ihre Sachen gebraucht kaufen...wer Erfahrungen hat antwortet bitte, danke :)

Moin,

frag den Steuerberater! Ich sag das ohne Smilie, weil ich es ernst meine.

Natürlich kannst du Gerätschaften, die du von privat für deine Firma gekauft hast als Gebrauchtgeräte entsprechend absetzen.
Aber: Wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, dann musst du beim eventuellen späteren Verkauf 19% MwSt auf die Sachen packen!
Deswegen ist es immer so eine Sache, sich als Vorsteuerabzugsberechtigter Zeugs von Privatleuten zu kaufen.

Ciao,

Werner

knude
30.12.2007, 20:53
Hallo,

aus Erfahrung der letzten Jahre kann ich berichte, dass die eBay-Ausdrucke als Kaufbelege vom Finanzamt anerkannt werden. Meine Erfahrungen beziehen sich auf Software und EDV-Bedarf.

Gruß [knude]

*kartman*
30.12.2007, 20:55
Hey Knude,

danke für die Info.
Das ganze in Verbindung mit den Kontoauszügen oder einfach nur so ?
Ausdruck der Auktion oder reicht die Mail von ebay, dass man den Artikel gekauft hat ?

knude
31.12.2007, 09:24
Hallo,

ich habe den E-Mail-Ausdruck, aus dem hervorgeht wer der Verkäufer ist und was ich zu welchem Preis gekauft habe, eingereicht. Bisher war das Einreichen von Überweisungsnachweisen nicht notwendig, wäre aber auf Verlangen jederzeit möglich.

Gruß und ein gutes neues Jahr [knude]