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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewerbe/Freiberuf



Jochen B.
01.01.2008, 09:59
Moin moin,

ich bin leider trotz Suche nicht genau zur Klärung gekommen, was man unter Handwerklicher Fotografie versteht und was unter Freiberuf fällt. Sehe ich es richtig, dass ich um sicher gehen zu wollen, es bei meinem Gewerbe belasse und somit Gefahr laufe Gewerbesteuer zu bezahlen, oder gibt es eine klare Abgrenzung dazu. Was ist mit den GBR - Leuten? Wieso sind die anders zu beurteilen? Was ist bei redaktioneller Autorentätigkeit die mit Fotos unterlegt sind, was ist mit einer Buchautorentätigkeit und eigenen Fotos, was ist mit Fotos als Auftrag für einen Buchverlag?

Wer kann da umfassend aufklären - bei diversen Steuerberatern habe ich unterschiedliche Auffassungen bekommen?

Viele Grüße und ein gutes Neues Jahr 2008 mit viel Erfolg und der dazu notwendigen Gesundheit

Jochen

Edgar Löhr
01.01.2008, 15:46
Also....

So ganz pauschal kann man diese Frage immer nicht beantworten.
Das sollte aber ein guter Steuerberater können, der deine ganz persönliche Situation kennt.

So wie ich es verstanden habe gehört zur handwerklichen Fotografie alles das, was du direkt an den privaten Enkunden verkaufst - Hochzeiten, Portraits, Bewerbungsbilder etc.
Das Passbild ist, so weit ich weiß, die einzige Ausnahme.
Damit bist du genötigt, dich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen und somit bist du unfreiwilliges Mitglied der Handwerkskammer.

Als Freiberufler arbeitest du meist für gewerbliche Kunden, die deine Fotos dann in Katalogen etc. einsetzten. Oder du verkauft deine Bilder als Fotokunst. Weiterhin kannst du auch im Bereich Reportage arbeiten...

Auch hier gibt es viele Grauzonen...:o

Gewerbesteuer ist vom Umsatz abhängig und die Grenze muss man erstmal schaffen.

Als Handwerker kannst du sozusagen (theoretisch) alles machen, doch als Freiberufler (z.B. Fotodesigner) gibt es diverse Einschränkungen.

Ich habe mich damals für die handwerkliche Variante entschieden, da ich Fotograf als Handwerk gelernt habe und Hochzeiten und Portraits einen Großteil meiner Arbeit ausmachen.

Ich halte diese Beschneidung für relativ sinnfrei und das System der Handwerkskammern für Berufe ohne Meisterzwang für überholt, doch das ist mal wieder "Deutschland live" :D

Ich hoffe etwas geholfen zu haben und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit!:p:D

Gesundes Neues, Edgar

andrehh
01.01.2008, 18:06
Moin,


mein laienhafter Einspruch auf die Ausführungen meines Vorschreibers (nach dem obligatorischen Hinweis auf eine verbindliche Auskunft eines Steuerberaters):


Die Frage nach Gewerbe oder Freiberuf hat nichts mit Privatkunden oder Gewerbekunden zu tun, sondern einzig und allein mit der Eingruppierung nach §18 des Einkommenssteuergesetzes. Nichts anderes.

http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

Demnach interpretiere ich persönlich eine reaktionelle Tätigkeite und auch die Autorentätigkeit als freiberuflich. Fotos als Auftrag für einen Buchverlag wird dann schon schwieriger. Ist es für einen Werbeflyer ? Dann ist es gewerblich. Ist es ein Beitrag für einen Bildband ? Dann eher freiberuflich.



Gewerbesteuer ist nicht von Umsatzgrenzen abhängig, sondern vom Gewinn



Gruß
AndréHH

Edgar Löhr
01.01.2008, 18:13
Schön, dann haben wir ja alle was dazugelernt;)

Viele Sachen muss ich auch gar nicht wissen, denn dafür habe ich ja einen "teuerbezahlten" Steuerberater...

Gruß E.

Jochen B.
01.01.2008, 19:32
ok, vielen Dank. dann bleibt es wohl beim Gewerbe und ich werde in den sauren Apfel der Gewerbesteuer bei Notwendigkeit greifen

Danke für eure Hilfe

LG Jochen