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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zollgebühren



Max Cady
06.01.2008, 20:28
Weiß jemand, wie das ist, wenn man sich aus der Schweiz Fotoequipment schicken lässt? Kommen da noch Zollgebühren drauf?

Peter Grüner
06.01.2008, 20:48
Hi,

ich denke mal ja und auf jeden Fall noch die 19% Einfuhrumsatzsteuer.

Gruß,

Peter

ehemaliger Benutzer
06.01.2008, 22:06
Bei Objektiven z.B. 19% Einfuhrumsatzsteuer und 6,7% Zollgebühren auf Kaufpreis und Versandkosten.

fotovisto
06.01.2008, 22:29
EinfuhrUSt. ja, Zollgebühren bei Digitalkameras nein. Aber:

Drittlandszolldsatz Schweiz 4,2%

TARIC-Code 9006590000

Gruß,
Kai

fotovisto
06.01.2008, 22:38
OT:

verdamp lang her, Dein Avatar macht einen verrückt: habe jetzt dreimal über meinen Bildschirm gewischt (und das war insgesamt nicht da erste mal, wenn Du mitschreibst) :mad::D

fotovisto
06.01.2008, 22:44
Habe gerade die Zolldatenbank etwas bemüht: es sind wohl immer 4,2%... :(

Auch USA, Weihnachtsinseln oder sonst wo. Insofern ist "keine" anscheinend falsch; hatte das so im Kopf.

Max Cady
06.01.2008, 22:53
Und bekommt man dann die MwSt. der Schweiz wieder rückerstattet?

JAKOB
06.01.2008, 22:57
wenn derjenige, welcher in der schweiz lebt, eine kleine reise nach deutschland macht, kann es durchaus sein, dass keine gebühren anfallen. aber nur, wenn derjenige zufällig bei einem postamt vorbeikommt (auf der reise) und sehr zufällig einen versandkarton dabei hat (inkl. etikette).

sind halt sehr viele zufälle.....:rolleyes:

Max Cady
06.01.2008, 23:13
vor oder nach der Grenze?

Brummel
07.01.2008, 00:23
Kameraausrüstung und der Zoll (http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044)- Ein kleiner Ratgeber


Gruß
Brummel

fotovisto
07.01.2008, 00:36
Brummel!!! Daran hatte ich mich doch dunkel erinnert. Doch Zollfrei!!! :D

http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=1184404&postcount=3

Also doch korrekt!

Bleibt die Frage an den Fachmann: warum kriegt Ihr das nicht so hin, dass man sich nicht fehlerfrei informieren kann?

Schau' – ich habe mich auf www.zoll.de begeben, habe gesucht nach Digitalkamera: null, nach Fotoapparat etc.: null und so fort. Irgendwann habe ich einfach frustriert nach TARIC gesucht, weil ich das wußte (!) ...

Und dann treudeutsch angeklickt: Fotooptische Geräte oder so und so weiter. Irgendwann bin ich bei Kameras 35 mm Film gelandet, passte ja nicht, dann sonstige o. ä. bingo: 4,2%.

Wie soll der Bürger Recht verstehen (insbesondere Steuerrecht), wenn man schon das nicht findet?

Fragt sich traurig,
Kai

Brummel
07.01.2008, 02:39
Hallo Kai.
Ich bin zwar nicht verantwortlich für die Informationspolitik des Zolls, verstehe aber durchaus deine Meinung.
Das Steuerrecht ist leider sehr komplex und für Nichteingeweihte, aber auch für Experten oft nicht verständlich, bzw. logisch.

Ich will aber trotzdem mal ein Lob an meinen Verein aussprechen. Den Internetauftritt des Zolls (http://www.zoll.de) empfinde ich als sehr gelungen und informativ. Zu beinahe allen Fragen (vielleicht auch mal versteckt auf der Seite) findet man Informationen. Reichen diese nicht aus, kann man sich an das Zoll Info-Center wenden, wo man kostenlos und kompetent Auskunft erhält. Auch per email.

Auch auf deine Fragen hättest du eine Antwort finden können. dazu gibts sogar extra eine FAQ zum Thema Reiseverkehr.
Speziell für Fragen nach Zollsätzen sind hier einige genannt:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg8

Problem ist aber, dass es nicht einfach ist, Informationen zu allen Fragen und Interessen bereit zu stellen. Ein Briefmarkensammler interessiert sich halt für andere Sachen, wie ein Fotograf.
Da mir dies bewusst war, habe ich mal den kleinen Ratgeber geschrieben.
Der ist im allgemeinen auch sehr gut bei den Usern angekommen und ich erhalte mitlerweile täglich PN und emails mit Fragen zum Thema. Diese beantworte ich gern.

Sieh also meinen kleinen Ratgeber als Ergänzung zum Internetportal des Zolls. Zusammen passts ganz gut finde ich :)

Gruß
Wolfram




Brummel!!! Daran hatte ich mich doch dunkel erinnert. Doch Zollfrei!!! :D

http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=1184404&postcount=3

Also doch korrekt!

Bleibt die Frage an den Fachmann: warum kriegt Ihr das nicht so hin, dass man sich nicht fehlerfrei informieren kann?

Schau' – ich habe mich auf www.zoll.de (http://www.zoll.de) begeben, habe gesucht nach Digitalkamera: null, nach Fotoapparat etc.: null und so fort. Irgendwann habe ich einfach frustriert nach TARIC gesucht, weil ich das wußte (!) ...

Und dann treudeutsch angeklickt: Fotooptische Geräte oder so und so weiter. Irgendwann bin ich bei Kameras 35 mm Film gelandet, passte ja nicht, dann sonstige o. ä. bingo: 4,2%.

Wie soll der Bürger Recht verstehen (insbesondere Steuerrecht), wenn man schon das nicht findet?

Fragt sich traurig,
Kai

JAKOB
07.01.2008, 04:00
herzlichsten dank wolfram! endlich wird auch mir einiges klarer :D, du hast da eine super aufstellung beschrieben (dein link).

aber ehrlich gesagt....in deutschland herrschen arg protektionistische zustände :eek:

Max Cady
07.01.2008, 09:10
So, Ihr habt ein wenig zur weiteren Verwirrung als auch zur teilweisen Aufklärung gesorgt. Schon mal Danke für letzteres. Jetzt noch mal Fragen:
- Bekomme ich die Schweizer MwSt. zurückerstattet (ist bei 7 %?), wenn ich dort was kaufe? Wenn ja, von wem? Händler oder beim Zoll?
- Wenn ich meine Ausrüstung aus Deutschland mitnehme, um in der Schweiz zu fotografieren, sollte ich wohl Nachweise sprich Kaufbelege dabeihaben, damit die Zöllner nicht denken, ich hätte das Zeug in der Schweiz gekauft. Was ist, wenn ich in D was privat und gebraucht gekauft habe und keine Rechnung dazu habe oder nur Zahlungsquittung? Bin ich dann der Arsch?
- Bin ich grundsätzlich in der Beweispflicht, woher die Dinge stammen?

Brummel
07.01.2008, 15:14
So, Ihr habt ein wenig zur weiteren Verwirrung als auch zur teilweisen Aufklärung gesorgt. Schon mal Danke für letzteres. Jetzt noch mal Fragen:
- Bekomme ich die Schweizer MwSt. zurückerstattet (ist bei 7 %?), wenn ich dort was kaufe? Wenn ja, von wem? Händler oder beim Zoll?
Eine MWSt-Erstattung ist möglich. Die Bestätigung der Ausfuhr bekommst du beim Zoll, die Erstattung selbst geht über den Händler. Also vorher fragen, ob er das überhaupt anbietet.


- Wenn ich meine Ausrüstung aus Deutschland mitnehme, um in der Schweiz zu fotografieren, sollte ich wohl Nachweise sprich Kaufbelege dabeihaben, damit die Zöllner nicht denken, ich hätte das Zeug in der Schweiz gekauft. Was ist, wenn ich in D was privat und gebraucht gekauft habe und keine Rechnung dazu habe oder nur Zahlungsquittung? Bin ich dann der Arsch? Eine Aufbewahrung der Kaufbelege empfiehlt sich, schon allein wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen. Auch eine einfache Zahlungsquittung ist ein Kaufbeleg. Ansonsten schau mal in meinem Link zum Thema unter Punkt: Ausfuhr.


- Bin ich grundsätzlich in der Beweispflicht, woher die Dinge stammen?Ja.

Gruß
Brummel

Max Cady
08.01.2008, 10:32
Zitat: Auch eine einfache Zahlungsquittung ist ein Kaufbeleg.

Kommen die dann nicht auf die Idee, dass ich mir den Kaufbeleg selbst ausgestellt habe? Gerade wenn die Sachen noch neuwertig sind. Sorry für die blöde Frage, aber ich will natürlich sicher gehen, dass mir nichts angehängt wird und ich drauf zahlen muss für nix.

Brummel
08.01.2008, 14:24
Zitat: Auch eine einfache Zahlungsquittung ist ein Kaufbeleg.

Kommen die dann nicht auf die Idee, dass ich mir den Kaufbeleg selbst ausgestellt habe? Gerade wenn die Sachen noch neuwertig sind. Sorry für die blöde Frage, aber ich will natürlich sicher gehen, dass mir nichts angehängt wird und ich drauf zahlen muss für nix.

Eine einfache Quittung ist sicher nicht die Regel. Normalerweise hebt jeder Mensch seine Kaufunterlagen so lang auf, wie er zB eine Garantie oder Gewährleistung auf der Ware hat.

Normalerweise interessiert sich der Zöllner auch für neue Ware. Die Einfuhr von hochwertigen Gebrauchtwaren ist eher die Ausnahme. Ob dem Kollegen im Einzelfall eine kleine Quittung ausreicht, kann ich auch nicht sagen. Grundsätzlich ja.

Wer meint, sich eine Quittung fälschen zu müssen und dies fliegt auf (zB anhand einer Abfrage der Seriennummer beim Hersteller), bekommt zur Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung zusätzlich noch eine Anzeige wegen Falschbeurkundung. Die Strafe für die Falschbeurkundung dürfte einiges höher ausfallen, als die Strafe für die Steuerhinterziehung...

Gruß
Brummel

Thomas Mottl
08.01.2008, 15:14
So, Ihr habt ein wenig zur weiteren Verwirrung als auch zur teilweisen Aufklärung gesorgt. Schon mal Danke für letzteres. Jetzt noch mal Fragen:
- Bekomme ich die Schweizer MwSt. zurückerstattet (ist bei 7 %?), wenn ich dort was kaufe? Wenn ja, von wem? Händler oder beim Zoll?
- Wenn ich meine Ausrüstung aus Deutschland mitnehme, um in der Schweiz zu fotografieren, sollte ich wohl Nachweise sprich Kaufbelege dabeihaben, damit die Zöllner nicht denken, ich hätte das Zeug in der Schweiz gekauft. Was ist, wenn ich in D was privat und gebraucht gekauft habe und keine Rechnung dazu habe oder nur Zahlungsquittung? Bin ich dann der Arsch?
- Bin ich grundsätzlich in der Beweispflicht, woher die Dinge stammen?
Ich bin sehr oft in der Schweiz und mir kam noch nie die Idee vorher noch aufs Zollamt zu rennen und den ganzen Formularquatsch zu machen. Ich denke auch die Beamten dort sind sicher auch dankbar dafür :D
Mein Stativ, Rucksack, Laptop liegt immer gut sichtbar im Auto und noch nie wollte ein Zollbeamter was.
Ich bin auch sicher selbst wenn es der Fall wäre kann man die ganzen Unterlagen nachreichen, denn es ist absolut unverhältnismässig einen Ordner mit Quittungen, Bescheinigungen mitzuführen.
Ich könnte ja auch ne hochwertige Unterhose in der CH gekauft haben und versuchen sie zu schmuggeln :D
Genauso meine Wanderstiefel, Gore Tex Jacke usw. Wo fängt das an und wo hört das auf?
Thomas

ehemaliger Benutzer
08.01.2008, 19:50
OT:

verdamp lang her, Dein Avatar macht einen verrückt: habe jetzt dreimal über meinen Bildschirm gewischt (und das war insgesamt nicht da erste mal, wenn Du mitschreibst) :mad::D
:D Dein Bildschirm wird es Dir danken!

Ich schau mich mal nach einem anderen um, versprochen! :)

fotovisto
09.01.2008, 12:30
Hallo Kai.
Ich bin zwar nicht verantwortlich für die Informationspolitik des Zolls, verstehe aber durchaus deine Meinung.
Das Steuerrecht ist leider sehr komplex und für Nichteingeweihte, aber auch für Experten oft nicht verständlich, bzw. logisch.

Ich will aber trotzdem mal ein Lob an meinen Verein aussprechen. Den Internetauftritt des Zolls (http://www.zoll.de) empfinde ich als sehr gelungen und informativ. Zu beinahe allen Fragen (vielleicht auch mal versteckt auf der Seite) findet man Informationen. Reichen diese nicht aus, kann man sich an das Zoll Info-Center wenden, wo man kostenlos und kompetent Auskunft erhält. Auch per email.

Auch auf deine Fragen hättest du eine Antwort finden können. dazu gibts sogar extra eine FAQ zum Thema Reiseverkehr.
Speziell für Fragen nach Zollsätzen sind hier einige genannt:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg8

Problem ist aber, dass es nicht einfach ist, Informationen zu allen Fragen und Interessen bereit zu stellen. Ein Briefmarkensammler interessiert sich halt für andere Sachen, wie ein Fotograf.
Da mir dies bewusst war, habe ich mal den kleinen Ratgeber geschrieben.
Der ist im allgemeinen auch sehr gut bei den Usern angekommen und ich erhalte mitlerweile täglich PN und emails mit Fragen zum Thema. Diese beantworte ich gern.

Sieh also meinen kleinen Ratgeber als Ergänzung zum Internetportal des Zolls. Zusammen passts ganz gut finde ich :)

Gruß
Wolfram

Wolfram, danke für die Antwort und Deine Mühe hier!

Gruß,
Kai

fotovisto
09.01.2008, 12:30
:D Dein Bildschirm wird es Dir danken!

Ich schau mich mal nach einem anderen um, versprochen! :)

:D:D

Och, jetzt hab' ich mich doch schon dran gewöhnt...