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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotografen: Preislisten im Internet



Borges
14.01.2008, 17:00
Mal éine Frage an diejenigen unter euch, die ein Gewerbe als Fotograf angemeldet haben: Wie haltet Ihr es mit der Preisangabenverordnung?

Nach §1 und §5 sieht es erst einmal so aus, als ob eine Preisliste im Internet für diese Dienstleistung vorhanden sein muss, sofern eine Leistung angeboten oder mit einem Preis geworben wird. Auf der anderen Seite gibt es nach §9 eine Ausnahme, wenn die Leistungen üblicherweise aufgrund von schriftlichen Angeboten oder Voranschlägen erbracht werden, die auf den Einzelfall abgestellt sind. Das scheint aber in anderen Branchen sehr restriktiv ausgelegt zu werden. Wenn aus der Beschreibung eine relativ konkretes Angebot ersichtlich ist, bei dem der Leser nur noch zu sagen braucht "Das will ich!", käme die Ausnahme schon nicht mehr zu tragen. Und damit unterlägen z. B. alle Paketangebote der Preisangabenverordnung. Oder auch ca.-Preise als Orientierungshilfe wären falsch, da zu unkonkret.

Oder nicht? Ich zucke gerade ratlos mit den Schultern...

Michael