PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsvollstreckung aber wie?



Daydreamer
16.01.2008, 18:17
Hallo an alle,

ganz kurz und bündig: ich wohne in Jena und habe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen uneinsichtigen Schuldner in Hamburg. Wie leiere ich nun die Zwangsvollstreckung an (habe bisher solche Erfahrungen nicht machen müssen)? Ich habe mir auf der Internetseite vom Amtsgericht Hamburg bereits Namen und Telefonnummer des zuständigen Gerichtsvollziehers geholt, soll ich da einfach mal anrufen und nachfragen? In welcher Form wird der Antrag auf Vollstreckung gestellt?

Ihr seht schon - ich habe keine Ahnung aber auch gerade niemanden den ich fragen könnte (jedenfalls keinen der kein Geld dafür will ;) ). Ein Link auf eine Dummy-Seite in der das alles beschrieben ist würde mir daher locker ausreichen.

Danke und viele Grüße
Florian

Münsterländer
16.01.2008, 18:29
vielleicht hilft dieses pdf (http://www.dforum.net/www.callnrw.de/broschuerenservice/download/101/Zwangsvollstreckung.pdf) schon weiter

Daydreamer
16.01.2008, 18:31
Vielleicht liegt es an meinem Free-Membertum aber unter Deinem Link erhalte ich nur einen 404. Egal, ich wollte eh gerade editieren, war aber zu langsam dafür ;)

Gerade bin ich hier (http://www.d-gv.de/Gerichtsvollzieher/Infothek/Glaubiger-Info/glaubiger-info.html) fündig geworden. Demnach ist also der GV für mich auch nur eine Art Dienstleister der auch gleich noch seine Bemühungen per Vorschuss erstattet haben möchte. Nicht ganz mein Fall aber sowas ist man ja in Deutschland gewöhnt. Sorgen macht mir der Passus "Vollstreckung erfolgt nur mit dem Originaltitel." - nach Wikipedia ist der Vollstreckungsbescheid ein entsprechender Titel. Der Antragsgegner hat ja laut Brief vom Mahngericht schon eine Ausfertigung desselben erhalten (und die Einspruchfrist ist auch abgelaufen), mein Exemplar muss ich jetzt zusammen mit enstprechenden Anträgen (über die ich immer noch nicht schlauer bin, aber auf der Seite steht ja auch dass ein Anruf anzuraten sei) dem GV übermitteln und hoffen dass alles glatt geht?

Habe ich mir irgendwo einen Schnitzer erlaubt oder klingt das nach einem realistischen Plan? ;)

Münsterländer
16.01.2008, 18:34
ich würde mal mit dem herrn gerichtsvollzieher telefonieren, der wird dich auch dann über das ein oder andere detail aufklären.

Daydreamer
16.01.2008, 18:42
Alles klar, das werde ich tun. Deinen Link habe ich auch gelesen. Du scheinst dieses Forum sehr zu mögen, hast du doch vor die an sich richtige Adresse noch ein www.dforum.de/ geschrieben ;)

Münsterländer
16.01.2008, 18:49
Alles klar, das werde ich tun. Deinen Link habe ich auch gelesen. Du scheinst dieses Forum sehr zu mögen, hast du doch vor die an sich richtige Adresse noch ein www.dforum.de/ (http://www.dforum.de/) geschrieben ;)

oh :eek: habe ich gar nicht bemerkt

Balimero
16.01.2008, 19:30
Hallo,

um welchen Betrag handelt es sich?

Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht auf Zwangsvollstreckungen zu verzichten, wenn der Schuldner wirklich kein Geld hat z.B. weil er insolvent ist.

Denn es ist im Leben so: Man kriegt alles zurück.

Viele Grüße
Michael

Cincinnatus
16.01.2008, 21:25
.. da genau liegt das Problem ..
sonbst kostet der Gerichtsvollzieher auch nocjh geld und man bekommt trotzdem sein Geld nicht ..
es gibt aber auch noch "russische Gerichtsvollzieher" die bringen dir mit Sicherheit das Geld zurück ...

fotovisto
17.01.2008, 00:59
Florian,

1. der Auftrag geht ans

Amtsgericht
Vollstreckungsgericht
GV-Verteilerstelle
[Wohnort Schuldner]

SgH GV,

aus beiliegender vollstreckbarer Ausfertigung des VB des AG. X vom ... Az.... usw. beantrage ich die ZV in... [näheres macht der Anwalt Deines Vertrauens]

2. die Kosten richten sich nach dem Gesetz (GvKostG). Siehe

http://bundesrecht.juris.de/gvkostg/BJNR062310001.html

3. Anwaltsgebühren 3/10 einer Gebühr (siehe RVG). Siehe

http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf

Hier das VV im Anhang.

4. Rat: lass' es einen RA machen, wenn etwas zu holen ist. Sonst Titel in die Schublade legen und mal in zwei, drei Jahren schauen, wie der Schuldner so lebt.

Kai

fotovisto
17.01.2008, 01:11
es gibt aber auch noch "russische Gerichtsvollzieher" die bringen dir mit Sicherheit das Geld zurück ...

Ja, genau... :confused:

Finger weg! Du hast dann den Staatsanwalt am Hals wegen Anstiftung zur Nötigung/Körperverletzung o. ä. und siehst kein Geld. Dafür zahlst Du den Strafverteidiger, um das Ermittlungsverfahren wieder vom Hals zu bekommen... Stunde à 250,-- Euro, wenn er gut ist. Je nachdem, wie cool der Schuldner ist und nach dem ersten Drohbesuch sofort unbeeindruckt zur Polizei geht.

Ist er weich und zahlt, dann hast Du die Jungs von einem Teil Deines Geldes bezahlt und kickboxende Proleten unterstützt, die morgen Deinem Cousin die Fresse polieren ("Was guckst Du?").

Tolle Option, gesellschaftsstrukturell! :cool:

Ich würde entweder den GV schicken

/Scherzmodus an

– oder dem Schuldner einfach selbst aufs Maul hauen, wenn der Druck nach einer raschen Antwort auf direkter Ebene zu groß wird (davon rate ich aber natürlich ausdrücklich ab). :D:D:D

/Scherzmodus aus

Kai