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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Faschingsumzug (o.ä.) Rechte ?



TobiasJ
07.02.2008, 17:27
Hallo,

eine kurze frage, ich habe einige Faschingsumzüge fotografiert. Darf ich diese Bilder problemlos im Internet (auf meiner Homepage) veröffentlichen?


§23 KUG
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

wenn ja:

gilt das für alle die auf dem umzug waren oder nur für teilnehmende die im rahmen des umzuges "mitgelaufen" sind?

vielen dnak

mfg tobias

Skyjumper
08.02.2008, 19:58
Hallo Tobias,
ich denke mal das du das ohne weiteres tun darfst.
dasselbe gilt auch für deine zweite Frage, da man einen Fasching- ( bei uns sagt man Fasnet-)Umzug als Versammlung definieren kann.
Dürfte man das nicht, würden Zeitungen zum Beispiel extreme Probleme mit ihren Online-Bildergalerien bekommen.

Grüße aus Baden

Michael