TobiasJ
07.02.2008, 17:27
Hallo,
eine kurze frage, ich habe einige Faschingsumzüge fotografiert. Darf ich diese Bilder problemlos im Internet (auf meiner Homepage) veröffentlichen?
§23 KUG
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
wenn ja:
gilt das für alle die auf dem umzug waren oder nur für teilnehmende die im rahmen des umzuges "mitgelaufen" sind?
vielen dnak
mfg tobias
eine kurze frage, ich habe einige Faschingsumzüge fotografiert. Darf ich diese Bilder problemlos im Internet (auf meiner Homepage) veröffentlichen?
§23 KUG
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
wenn ja:
gilt das für alle die auf dem umzug waren oder nur für teilnehmende die im rahmen des umzuges "mitgelaufen" sind?
vielen dnak
mfg tobias