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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildrechteabtreten nach Wettbewerb



Larsen
14.02.2008, 14:48
Hallo,
ich stehe vor einem rechtlichen Problem. ich habe bei einem Fotowettbewerb einer Firma mitgemacht aber leider nicht gewonnen. Nun ist die Firma an mich herangetreten und möchte zwei meiner bilder für ihren neuen Katalog in Deutschland benutzen. Eins für den Titel eines im Innenteil.
In den Teilnahmebeingungen steht unteranderem:
" Der Teilnehmer ist damit einverstanden, daß sein eingestelltes Bild elektronisch gespeichert wird und stimmt einer dauerhaften und kostenlosen Nutzung des Bildes für PR und Werbezwecke durch die Firma ... und deren Partner zu."
Besagte Firma möchte mir nicht zahlen bzw. ich erhalte einn Artikel aus ihrem Sortiment. Allerdings verlangen sie nochmals eine schriftliche bestätigung für die abtretung der bildrechte.
meine frage ist nun ob es eine möglichkeit gibt, trotz der teilnahmebedingungen, die im unteren teil der www-seite verlinkt sind, ein entsprechendes honorar einzufordern.

mfg

Larsen

Benutzer
14.02.2008, 14:56
" ... ich erhalte einn Artikel aus ihrem Sortiment"
wenn die firma ferrari heißt, würde ich blind unterschreiben und mit dem auto wegfahren.. ;o)

im ernst, welche firma, was für ein produkt.. wert?
diese tricks sind längst bekannt... vorsicht ist geboten!

Larsen
14.02.2008, 15:04
die firma möchte ich hier nicht nennen. die firma ist eine führende firma im sportbereich und ich stehe im kontakt mit dem deutschen vertrieb. ich erhalte zwei artikel im wert von je ca. 60 plus belgeexemplar des katalogs.
im übrigen kenne ich die honorare die üblicherweise für ein solches bild fällig wären. in wieweit kann ich dieses nun einfordern?
p.s.: das layout des kataloges steht bereits und er soll in 2 wochen gedruckt werden.

Blumi
14.02.2008, 15:20
die firma möchte ich hier nicht nennen. die firma ist eine führende firma im sportbereich und ich stehe im kontakt mit dem deutschen vertrieb. ich erhalte zwei artikel im wert von je ca. 60 plus belgeexemplar des katalogs.
im übrigen kenne ich die honorare die üblicherweise für ein solches bild fällig wären. in wieweit kann ich dieses nun einfordern?
p.s.: das layout des kataloges steht bereits und er soll in 2 wochen gedruckt werden.

Hä :confused: was für eine Antwort erwartest Du jetzt?
Du machst bei dem Wettbewerb mit, akzeptierst damit die Bedingungen und willst sie jetzt hinterher anfechten?

Also ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Du damit durchkommst. Ich würde die kulanterweise angebotene Entschädigung als "Lehrgeld" nehmen und mir künftig _vorher_ überlegen, ob ich meine Fotos bei derartigen Wettbewerben einreiche - die Bedingungen sind doch meist so oder ähnlich.
Nur so meine persönliche Meinung...

Larsen
14.02.2008, 15:26
ich bin nur stutzig geworden weil sie es jetzt nochmal schriftlich haben wollen, das sagt mir ja irgedwie, dass die sich nochmal absichern müssen und da snscheinend noch irgendwo eine rechtliche lücke ist.
ich werd wohl nochmal einen anwalt dazuziehen müssen.

engis
14.02.2008, 15:32
Ich glaube nicht, daß ich völlig falsch liege,
aber die wollen nur freundlich sein.
Sie könnten dein Bild auch so verwenden, dafür gibt es genügend Beispiele.
Wenn sie dich aber fragen und sogar noch 120 Euro in Werten dazugeben, dann würd ichs nehmen, vielleicht noch mit der Bitte erwähnt zu werden.

Gruß
Jürgen

Andy M.
14.02.2008, 16:02
In den Teilnahmebeingungen steht unteranderem:
" Der Teilnehmer ist damit einverstanden, daß sein eingestelltes Bild elektronisch gespeichert wird und stimmt einer dauerhaften und kostenlosen Nutzung des Bildes für PR und Werbezwecke durch die Firma ... und deren Partner zu."
Besagte Firma möchte mir nicht zahlen bzw. ich erhalte einn Artikel aus ihrem Sortiment. Allerdings verlangen sie nochmals eine schriftliche bestätigung für die abtretung der bildrechte.
meine frage ist nun ob es eine möglichkeit gibt, trotz der teilnahmebedingungen, die im unteren teil der www-seite verlinkt sind, ein entsprechendes honorar einzufordern.

mfg

Larsen


In den Teilnahmebedingungen steht unter anderem auch:
"Mit Abgabe eines Bildes erklärt sich das Mitglied mit allen Punkten der o.g. Wettbewerbsregeln einverstanden"

und ganz unten:
"Durch das Abschließen der Registrierung stimmen Sie diesen Nutzungsbedingungen zu"

Ich meine, das ist sehr deutlich und ich kann mir nicht vorstellen, dass du rechtlich wirklich eine Möglichkeit hast. Es wäre schon von Vorteil, solche Bedingungen VOR der Teilnahme durchzulesen.
Ich würde den Sachwert annehmen und mich darüber freuen, es ist immerhin eine Kulanzlösung der Firma, laut den Bedingungen musst du nichts bekommen, sofern die Nutzung der Fotos den Bedingungen entspricht.

Blumi
14.02.2008, 17:56
ich bin nur stutzig geworden weil sie es jetzt nochmal schriftlich haben wollen, das sagt mir ja irgedwie, dass die sich nochmal absichern müssen und da snscheinend noch irgendwo eine rechtliche lücke ist.
ich werd wohl nochmal einen anwalt dazuziehen müssen.

Klar, haben sie bisher nur die Zustimmung durch Anklicken irgendeines Buttons bzw. durch konkludentes Handeln (also Einsenden des Fotos), das ist schwer zu beweisen also möchten sie es lieber schriftlich.

Aber glaubst Du wirklich, dass es sich lohnt für max. ein paar hundert EUR Streitwert nen Anwalt zu nehmen?

Im Zweifel hat die Firma den längeren Atem und wenns ihnen zu dumm wird, drucken sie Dein Foto halt nicht ab und Du bleibst auf den Anwaltskosten sitzen - außer Spesen nix gewesen.

Die haben schließlich noch massenhaft andere Fotos aus dem Wettbewerb und wenn da nix geeignetes dabei ist, gibts noch genügend Stockphoto-Agenturen. Also womit willst Du die Firma unter Druck setzen?

Den ganzen Ärger würde ich mir echt ersparen...

mpspot
14.02.2008, 18:11
erst bei komischen wettbewerben mitmachen, die möglicherweise nur den zweck haben billiges promomaterial zu sammeln, und dann rumnörgeln.
bei solchem quatsch würd ich gar nicht erst mitmachen, aber nun ist es ja zu spät und die haben dein bild.
an deiner stelle würde ich jetzt gar nichts mehr unterschreiben und abwarten ob sie es drucken oder nicht. erst wenns veröffentlicht ist hast du eventuelll ein druckmittel gegen die firma in der hand.
du kannst denen auch klar sagen das du ein entsprechendes honorar forderst, und dann wenn sie deine bilder gedruckt haben suchst du dir rechtsberatung, aber nicht im forum sondern bei jemandem der ahnung davon hat, also nem anwalt für urheberrecht.
die chancen schätze ich allerdings als eher schlecht ein, schliesslich hast du die teilnahmebedingungen akzeptiert.

Benutzer
14.02.2008, 18:27
Moin,

also als Nicht-Jurist kann ich dazu nur was "auf Stammtisch-Niveau" sagen...

Ich denke, du solltest dich in diesem Falle äußerst kooperativ zeigen.

1) Du hast ja die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Da denke ich mal: "Pacta servanda sunt". Soll heißen: Verträge sind einzuhalten.

2) Wenn ein führender Hersteller von was auch immer von dir was in seinen Katalog packt, dann würde ich an dieser Stelle irgendwie versuchen, da soweit möglich einen Fuß in die Tür zu bekommen. Da würde ich versuchen am Ball zu bleiben - eher als jetzt an Geld zu denken, das du eh nicht bekommst.
Wenn du damit erfolgreich sein kannst, dann hast du was davon - aber wenn das nicht klappt, verlierst du nichts und hast 'ne Referenz mehr. (Sofern die zustimmen, und damit hast du ja schon einen Grund für ein Gespräch...

3) Wenn du denen - ich sag's mal etwas salopper bis ordinärer "blöd kommst", dann hast du deren Rechtsabteilung gegenübersitzen, die dich auf die Teilnahmebedingungen verweisen wird, du musst dir dann einen Anwalt suchen und zwar nicht irgendwen, sondern einen Fachanwalt, der angesichts des geringen Streitwert "null Bock" haben wird etc.

Aus all den Gründen heraus, wäre mein Rat, jetzt wegen einer katalog-Veröffentlichung in deiner Situation cool zu blieben. :cool:

Ciao,

Werner

ayreon
14.02.2008, 18:58
Ich wäre mir da nicht so sicher, wie weit diese Bedingungen bestand hielten bei rechtlicher Überprüfung. Wie oft werden unzulässige AGB´s von Firmen einkassiert weil sie den Kunden unzulässig übervorteilen.

Auch in diesem Fall wäre der Ausgang eines Prozesses wohl offen bzw. würde ich Deine Chancen so schlecht nicht einschätzen. Die Frage ist halt, ob Du Dir diesen Stress antun möchtest und Dir ggf die eine oder andere Tür für die Zukunft verschliesst?

mpspot
14.02.2008, 20:52
... Wenn ein führender Hersteller von was auch immer von dir was in seinen Katalog packt, dann würde ich an dieser Stelle irgendwie versuchen, da soweit möglich einen Fuß in die Tür zu bekommen. Da würde ich versuchen am Ball zu bleiben - eher als jetzt an Geld zu denken, das du eh nicht bekommst.


na bei solch einem kunden versuch ich doch eher den fuss aus der tür zu bekommen, der will ja schließlich nichts, bzw. fast nichst bezahlen.

haegarle
14.02.2008, 21:01
Ich wäre mir da nicht so sicher, wie weit diese Bedingungen bestand hielten bei rechtlicher Überprüfung. Wie oft werden unzulässige AGB´s von Firmen einkassiert weil sie den Kunden unzulässig übervorteilen.

Auch in diesem Fall wäre der Ausgang eines Prozesses wohl offen bzw. würde ich Deine Chancen so schlecht nicht einschätzen. Die Frage ist halt, ob Du Dir diesen Stress antun möchtest und Dir ggf die eine oder andere Tür für die Zukunft verschliesst?

Der Meinung bin ich auch (ohne Jurist zu sein). Gerade bei den AGB's greift oft auch §242 BGB, wenn man nämlich - auch ohne die AGB's durchzulesen - einen solchen Vertrag unterzeichnet, dessen Inhalt (in diesem Fall die kostenlose Nutzung des Bildmaterials) gegen die allgemeine Verkehrssitte verstößt. Das - so würde ich als Nicht-Jurist behaupten - tut genau diese AGB.
Ergo: Nicht unterschreiben bzw. Kohle fordern. Du hast nichts zu verlieren und wahrscheinlich auch nix zu verschenken. Die 120 EUR Ladenwert oder UVP kostet die nicht mal ein Drittel... Willst Du die Fotos für 40 EUR hergeben ??

Just my 2 cents ;)

lg Hägar, der Schreckliche :D

sportknipser
14.02.2008, 21:03
Ich würde die beiden Sachwerte nehmen, das Belegexemplar und mich freuen, dass meine Fotos in diesem Katalog sind.

:)