PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotografenvertrag



Consti
27.02.2008, 10:12
Ich fotografiere und mehr seit 30.07.07 für eine Community. Bei meiner Einstellung war ich 17 Jahre alt und unterschrieb einen Vertrag in dem folgendes stand:

§5
[...] Nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses ist es dem Fotografen untersagt binnen 12 Monaten bei einer anderen Community ein Beschäftigungsverältnis einzugehen.



Ich denke in letzter Zeit über einen Wechsel nach. Nach meinem Kentnissstand ist dieser Vertrag ja nicht rechtskräftig, da ich zum Zeitüunkt des Abschlusses 17 war oder?

LG Consti

thirstybrother
27.02.2008, 10:36
Zum Teil ist es sittenwidrig eine Beschäfftigung bei der Konkurrenz für einen bestimmten Zeitraum zu untersagen. Soviel ich weiß, geht das nur, wenn man explizit Kunden und/oder Ideen mitabziehen würde - und selbst da ist es nur eingeschränkt möglich.

ehemaliger Benutzer
27.02.2008, 11:10
… Ich denke in letzter Zeit über einen Wechsel nach. Nach meinem Kentnissstand ist dieser Vertrag ja nicht rechtskräftig, da ich zum Zeitüunkt des Abschlusses 17 war oder?


Winkeladvokaten, wohin man auch schaut, kein Wunder, nächstes Mal geht's dann ums Abmahnen und Tipps dafür. :mad:

Consti
27.02.2008, 11:18
Also Kunden würde ich denen auf jeden Fall abwerben, da ich ja dann für eine andere Homepage fotografieren würde, auf der sich diese User dann registrieren würden.

GerdO
27.02.2008, 12:08
§5
[...] Nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses ist es dem Fotografen untersagt binnen 12 Monaten bei einer anderen Community ein Beschäftigungsverältnis einzugehen.


Das sind ja rauhe Sitten bei den Partyknipsern.
Bei der Frage ob das gültig ist, hilft dir nur ein Rechtsanwalt. Alles was du hier hörst ist völlig aus der Luft gegriffen und das Risiko, daß du auf das falsche hörst, ist IMO ziemlich groß. Deshalb ab zum Anwalt. Mir selber erscheint der Passus etwas arg allgemein gehalten und für die Art der Beschäftigung eher unüblich. Aber, wie gesagt, ein RA kann dir da mehr sagen.

Genauso bei deinem Versuch, dich einseitig aus einem (ja einmal von dir gewolllten)bestehenden Vertrag, rauszuwinden. Das mit der Geschäftsfähigkeit ist so eine Sache: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
Ich verstehe da kein Wort, die Vermutung liegt also Nahe, daß die Sache kompliziert ist. Daher => Rechtsanwalt.


Gerd

Roland Michels
27.02.2008, 12:24
Ich verstehe in dem Zusammenhang den Begriff "Beschäftigungverhältnis" nicht so ganz. Arbeitest du momentan fest angestellt mit Sozialabgaben, etc. oder als Freier Fotograf?

Consti
27.02.2008, 12:48
Ich arbeite einfach so gehe für die Community fotografieren und bekomme dafür freien Eintritt und Freigetränke.

Also ohne Bezahlung --> auch keine Sozialabgaben.

ehemaliger Benutzer
27.02.2008, 12:54
Ich arbeite einfach so gehe für die Community fotografieren und bekomme dafür freien Eintritt und Freigetränke.

Also ohne Bezahlung --> auch keine Sozialabgaben.

Schon mal was von «steuerpflichtigen Lohnersatzleistungen» gehört? Was wir brauchen ist mehr Wissen, richtig gelernt, von mir aus auswendig, da scheinen die Schulen gründlich zu versagen. Und an Verträge hält man sich, auch wenn es Winkelzüge daraus gibt. Wer es nicht tut dem seien Kunden ähnlichen Charakters dringend empfohlen. :mad: :mad:

Roland Michels
27.02.2008, 13:15
Meiner Meinung nach ist das moderne Sklaverei. Ein Exklusivvertrag ohne Bezahlung - selten so einen Mist gehört. Der freie Eintritt ist bei solchen Sachen eigentlich keine Art der Bezahlung sondern die Voraussetzung überhaupt den Job zu machen und die Freigetränke sind auch nicht erwähnenswert. Das man für überhaupt kein Geld arbeiten geht kann ich nicht verstehen, nutze die Zeit doch lieber für dich selber.

ayreon
27.02.2008, 13:16
Gleich und Gleich gesellt sich gern.... Die eine Seite versucht die andere mit unzulässigen Klauseln über den die Tisch zu ziehen, die andere versucht bestehende Verträge zu brechen.
Die Frage ist, wie es mit den bereits um die Rechte mit den bestehenden Bildern steht, die wirst Du ggf nicht mitnehmen können.
Wenn Euer Vertrag gekündigt ist, bist Du frei. Allerdings ist die Frage, ob die ganze Sache nicht zu hoch gehängt ist, wir reden hier über Partyfotografie und nicht über Gursky:rolleyes:

Consti
27.02.2008, 13:24
Bin ja eben deshalb am Ausstieg interessiert :D

Möchte zu der größten Partycommunity Europas wechseln. Dort bekommt man Equipment und alles.

Die Community für die ich jetzt fotografiere ist eben nicht das Wahre, aber als Anfang sicher nicht schlecht.







Schon mal was von «steuerpflichtigen Lohnersatzleistungen» gehört? Was wir brauchen ist mehr Wissen, richtig gelernt, von mir aus auswendig, da scheinen die Schulen gründlich zu versagen.

Zum Thema Schule scheint versagt zu haben:
Ich gehe auf ein Medizinstudium zu und glaube schon einiges zu wissen. In rechtlichen Dingen habe ich nicht viel Ahnung, da ich keine Zeit habe mir das anzulesen, da ich neben 40 Stunden Schule die Woche noch einiges zu tun habe:
- Sanitäterausbildung
- Training für Sport Leistungskurs --> 10mal die Woche Sport
- in Ferien immer versch. Praktika in Krankenhäusern
- Fitnesstrainerlizenz
:)


Und an Verträge hält man sich, auch wenn es Winkelzüge daraus gibt. Wer es nicht tut dem seien Kunden ähnlichen Charakters dringend empfohlen

Soll ich dann wegen dem guten Angebot für ein Jahr aufhören meinem Hobby nachzugehen? Der Vertrag ist einfach nur schlecht für die Fotografen :eek:

Peter Grüner
27.02.2008, 14:03
Hi,



Soll ich dann wegen dem guten Angebot für ein Jahr aufhören meinem Hobby nachzugehen? Der Vertrag ist einfach nur schlecht für die Fotografen :eek:

Rettet dem Dativ. Spaß beiseite. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Wenn es ein Hobby ist, dann fotografiere einfach und gut ist. Wenn Du Wert darauf legst, daß man Dir Equipment zur Verfügung stellst und entsprechend entlohnt wirst, dann unterschreibe einen entsprechenden Vertrag und gut ist.
Du bist ja jetzt 18 und mündig :D.

Gruß,

Peter

ehemaliger Benutzer
27.02.2008, 15:23
… Ich gehe auf ein Medizinstudium zu und glaube …

Das geschieht Dir dann recht, hoffentlich schaffst Du es. Glück auf!

leypi
27.02.2008, 16:32
aha was soll na der schmarn. für welche seite fotografierst du denn???
ich bin auch ein "partyfotograf" (ich mag den begriff nicht) und ich habe bis jetzt noch nie gehört das man für eine freiwillige arbeit die noch nicht mal bezahlt wird nen vertrag unterschreiben muss. naja und wenn man einen arbeitsvertrag unterschreiben muss dann kannst ja auch mal auf ein von ihnen bezahltes equipt. bestehen. rede mal (ruhig und normal) mit deinem chef. der wird doch kein ********* sein und dich in die ******* reinreiten

ich mache das ganze aus spaß am fotografieren, man lernt viele menschen kennen man kann dahin gehen wohin man will usw.
aber wenn man sich dafür bezahlen lässt bzw. wenn du dir ein equipt stellen lässt dann kannst du dir auch denken das sie dich auch auf partys schicken die du etl. nicht agst oder keine lust hast zu fotografieren.


mfg leypi

Conram
27.02.2008, 17:08
Nur mal so nebenbei ... tillate.com, die du hier meinst, haben sicherlich auch solche Vereinbarungen. Trotz Vertrag mit Sony können die ja auch nicht so irgendwelche Kameras verschenken. Bedingungen wirds auch da geben. Pass mal auf, dass Du nicht vom Teufel zu Belzebub kommst. ;-)

Ich kenn das übrigends nur so, dass man sich verpflichtet, nicht für mehrere Portale gleichzeitig zu arbeiten.

LG Conram

20x
27.02.2008, 17:15
Ich arbeite einfach so gehe für die Community fotografieren und bekomme dafür freien Eintritt und Freigetränke.

Also ohne Bezahlung --> auch keine Sozialabgaben.

Zur Not kannst du etwas formulieren und von deinen jetzigen Auftraggebern unterzeichnen lassen, was dich aus diesem, mysteriösen, Verhältnis entlässt.
Ist das Urheberrecht der Bilder auch geklärt? Weil wenn nicht, hast es wohl du und kannst damit bös Schindluder treiben.

Consti
27.02.2008, 19:37
Die Bilder gehören meinem Arbeitgeber das ist klar.

Das tilllate.com auch solche Verträge hat ist mir klar, aber Equip bekomme ich von denen nicht, benutze mein eigenes.
Mein jetziger Arbeitgeber ist www.open-mmx.de. Eine gute Seite ist es auf jeden Fall.

Ich danke euch allen für eure Hilfe. Werde mal mit meinem jetzigen Chef reden.

LG Consti

Peter Grüner
27.02.2008, 19:55
In der Tat...

500 - Internal Server Error




Mein jetziger Arbeitgeber ist www.open-mmx.de (http://www.open-mmx.de). Eine gute Seite ist es auf jeden Fall.

Benutzer
28.02.2008, 00:03
Die Bilder gehören meinem Arbeitgeber das ist klar.

Das tilllate.com auch solche Verträge hat ist mir klar, aber Equip bekomme ich von denen nicht, benutze mein eigenes.
Mein jetziger Arbeitgeber ist www.open-mmx.de. Eine gute Seite ist es auf jeden Fall.


arbeitgeber???? chef????:confused:

hallo consti,
es spricht absolut nichts dagegen, wenn du deine zeit kostenlos zur verfügung stellst und es dir spass macht. es ist deine entscheidung.
eine unverständliche zwar- aber du bist ja alt genug, um sie zu treffen.

von einem chef oder arbeitgeber zu reden, macht hier keinen sinn.
ganz besonders im hinblick auf die tatsache, dass es eben nicht so ist, dass die bilder deinem "arbeitgeber" gehören. das wäre so, wenn ihr einen arbeitsvertrag über ein angestelltenverhältniss als fotograf geschlossen hättet, selbst dann bist du immer noch der urheber dieser bilder.

bist du dir eigentlich im klaren darüber, welches juristische risiko du mit deiner fotografie eingehst?
der betrieb dieser seiten verfolgt für die betreiber ganz klar einen kommerziellen zweck. damit müsstest du dir eigentlich von jeder person, die du auf den partys fotografierst und deren bilder dort genutzt werden, eine genehmigung einholen. diese kann zwar auch mündlich oder konkludent erfolgen, letztendlich liegt die beweislast aber bei dir. wenn du minderjährige leute fotografierst, geht ohne genehmigung der eltern überhaupt nichts. weder fotografieren, noch veröffentlichen.
wenn ich als vater bilder meiner kinder auf so einer seite entdeckt hätte, würde ich vor freude in die hände klatschen und mit meinem anwalt telefonieren. dann könnte ich den betreiber der seite richtig rund machen- der natürlich sofort behauptet, dass er dich als fotograf über die rechtliche situation aufgeklärt hat und du ihm glaubhaft versichert hättest, dass du für alle personen einen modelrelease hast.
sprich- die sache bleibt juristisch und kostenmäßig an dir hängen.

"rechtsberatung" im fotoforum ist natürlich so eine sache- ich bin fotograf, kein jurist. daher meine eindringliche bitte an dich: sprich mit einem anwalt über diese sache, zeig ihm die verträge etc. vielleicht gibt es ja in eurer familie einen befreundeten juristen, der dich beraten kann.

grüße aus ffm
olaf

microwave
28.02.2008, 08:12
Mein jetziger Arbeitgeber ist www.open-mmx.de (http://www.open-mmx.de). Eine gute Seite ist es auf jeden Fall.

ich muss mich mal outen und zugeben, dass ich keine ahnung hatte was du mit "community" meintest. also hab ich die o.g. seite aufgerufen und...


...bin so schlau wie vorher! der "webdesigner" der diese startseite entworfen hat, war dabei wohl "ein wenig abgelenkt". am besten ist aber die erklärung, welche die webseitenbetreiber unter "Über open-mmx.de" selber liefern: "openMMX das Internetportal für jeden, von jedem, über jeden, in Bezug auf jeden, mit jedem, über jedes..."
so, jetzt weiß ich bescheid!

seifenchef
28.02.2008, 11:40
Was wir brauchen ist mehr Wissen, richtig gelernt, von mir aus auswendig, da scheinen die Schulen gründlich zu versagen....


...auswendig - sagte schon Nietzsche;)

Der ist echt gut. Schulen um Wissen zu vermitteln. Das eh (fast) keiner will...

Wissen ist Macht, sagte Lenin, Nichts wissen macht nichts, sagt der Opportunist.

Kirsches
28.02.2008, 20:12
§5
[...] Nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses ist es dem Fotografen untersagt binnen 12 Monaten bei einer anderen Community ein Beschäftigungsverältnis einzugehen.



Hallo,
§ 5 ist sicherlich der Versuch eine Wetbewerbsklausel rechtskräftig zu vereinbaren. Falls die Formulierung einer anwältlichen Prüfung standhält, was ich nicht glaube, ist auf jeden Fall eine Karenzentschädigung fällig, da du in deiner weiteren Berufsausübung eingeschränkt wirst und dieser Nachteil dir ausgeglichen werden muss. (hierfür gibt es eine gesetzliche Regelung). Die Karenzentschädigung ist nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses fällig. Ein Beschäftigungsverhälntiss bei einer anderen Community darfst du allerdings für einen Zeitraum von 12 Monaten nicht eingehen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast solltest du einen RA für Arbeistrecht konsultieren (künftig besser vor Vetragsunterzeichnung).
Gruss
Peter

Markus Schmalhofer
28.02.2008, 21:04
Hallo Konsti,
bei Deinem Vertrag ist für mich fraglich, ob überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, da ja keine Bezahlung erfolgt. Die freien Eintritte zählen nicht, da sie zur Erledigung Deiner Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Bin aber kein Jurist. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich einfach wo anders anfangen und es drauf ankommen lassen. Wäre interessant was ein Gericht zu dem "Vertrag" sagt.

Gruss,
Markus

P.S.: Hast Du die Bedingungen bei der anderen Community mal durchgelesen? Die find ich ja fast noch schlimmer!

leypi
28.02.2008, 23:02
genau lesen.
für eine community darf er keine bilder machen. aber ich arbeite zum beispiel bei einer partyseite. und das ist für mich keine community eine community ist lokalisten.de (http://www.dforum.net/lokalisten.de)
aber da du für eine partyseite arbeiten willst ist diese regelung ungültig.

p.s. kann mich aber auch irren

iason33
05.03.2008, 18:33
Klingt ja erschreckend.

Gibt es die Möglichkeit mal eine Kopie von den ganzen Vertragsparagrafen zu kriegen? Hab die Aufgabe bekommen für das Portal, für das ich Fotografiere einen Vertrat zwischen dem Portal und den Fotografen zu entwerfen.
Allerdings nicht mit solchen Klauseln.


MfG

iason33