PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Fremde" Menschen fotografieren und in Ausstellung usw. zeigen ...



Artefakt
03.03.2008, 15:04
Habe schon die Suche bemüht - vielleicht zu ungeschickt.

Es geht um das Fotografieren von mir fremden Menschen. Es gibt ja viele interessante Typen.

- Nun kann man diese Menschen ehrlich fotografieren, so wie sie sind.

- Man kann sie absichtlich unvorteilhaft fotografieren.

- Man kann sie fragen, ob sie sich fotografieren lassen.

- Man kann sie heimlich fotografieren.

- Man kann sie fragen, ob sie ein Model Release unterschreiben (was ich bei einem wildfremden Fotografen nicht tun würde)

... und vielleicht noch andere Möglichkeiten.

In der Geschichte der Fotografie, besonders der Reportagefotografie sind in den letzten Jahrzehnten Millionen an Bildern gemacht worden, die zu 99,999999999 % keine schriftliche Einwilligung der Abgebildeten haben dürften.

Die Bilder werden in Zeitungen veröffentlicht. Sie werden in Ausstellungen gezeigt. Sie werden in Ausstellungskatalogen und Büchern abgedruckt. Sie werden in letzter Zeit im Internet gezeigt, auch hier auf dieser Homepage. Wie ist das rechtlich zu sehen? Wenn ich hier ein Bild eines fremden Menschen zeige, könnte der auf Unterlassung klagen oder Schlimmeres (finanziell)?

Seriöse Bildagenturen (wie Plainpicture) nehmen nur Bilder von Personen an, die ein gültiges Model Release haben (vom Dargestellten bzw. dessen Erben).

Geht es nur um "kommerzielle" Verwendung wie in der Werbung? Was ist, wenn ein künstlerisches Ausstellungsbild verkauft wird? Ist das dann nicht kommerziell?

Es macht ein wenig ein mulmiges Gefühl, wenn man das facettenreiche Thema "Menschenfotografie" angehen will, natürlich auch damit an die Öffentlichkeit treten möchte und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht im Klaren ist.

Gibt es dazu eindeutige Aussagen oder Material zum Nachlesen? Und ich entschuldige mich gleich, falls ich eine Frage gestellt habe, die sonnenklar ist und schon 1000x behandelt wurde ... dann war ich zu blöd zu suchen.

Danke.

Gruß, Dietmar

www.abcdesign.at (http://www.abcdesign.at)

sportknipser
03.03.2008, 15:05
Gibt es dazu eindeutige Aussagen oder Material zum Nachlesen?

Ja. Frag einen, der sich damit auskennt.

URi
03.03.2008, 15:35
Entschuldige, aber ich habe den Eindruck, dass Du scheinbar auf Stänkereien aus bist. Wenn Dir ein Thema oder eine Frage nicht passt, dann klick doch einfach weiter.

PatrickS
03.03.2008, 16:06
In der Geschichte der Fotografie, besonders der Reportagefotografie sind in den letzten Jahrzehnten Millionen an Bildern gemacht worden, die zu 99,999999999 % keine schriftliche Einwilligung der Abgebildeten haben dürften.

Die Bilder werden in Zeitungen veröffentlicht. Sie werden in Ausstellungen gezeigt. Sie werden in Ausstellungskatalogen und Büchern abgedruckt. Sie werden in letzter Zeit im Internet gezeigt, auch hier auf dieser Homepage. Wie ist das rechtlich zu sehen? Wenn ich hier ein Bild eines fremden Menschen zeige, könnte der auf Unterlassung klagen oder Schlimmeres (finanziell)?
Also... Prinzipiell muss ich jeden fragen, dessen Foto ich in irgendeiner Form veröffentlichen will. §22 KUG: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]".

Im Umfeld der Reportagefotografie kann man oft davon ausgehen, dass die fotografierten Personen in irgendeinem Zusammenhang zu einem bedeutenden Ereignis stehen und somit zu Personen der Zeitgeschichte werden, deren Bilder man auch veröffentlichen darf ohne zu fragen.

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung veröffentlicht werden dürfen nach §23 KUG:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Und ja: Jeder Mensch, der nicht ausdrücklich in die Veröffentlichung von Fotos eingewilligt hat, kann erstmal dagegen klagen. Ob seine Ansprüche berechtigt sind, entscheidet das Gericht.
Klagen könnte man auf Unterlassung, eventuell auch auf Schadensersatz wenn irgendein materieller Schaden entstanden ist und/oder gleichzeitig Lizenzgebühren und Herausgabe von Gewinnen verlangen (§ 97 UrhG), auf Schmerzensgeld wenn man durch das Foto einen immateriellen Schaden erlitten hat, oder auf die Vernichtung der Fotos, bzw. deren Herausgabe inklusive aller Verwertungsrechte.


Geht es nur um "kommerzielle" Verwendung wie in der Werbung? Was ist, wenn ein künstlerisches Ausstellungsbild verkauft wird? Ist das dann nicht kommerziell?
Damit dein Foto Kunst wird, muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden. Ob die erreicht wurde, entscheidet im Streitfall ein Gericht.


Gibt es dazu eindeutige Aussagen oder Material zum Nachlesen?§§ 22, 23, 33, 37, 38 KunstUrhG (http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html), §§ 823, 862, 1004 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html), § 97 UrhG (http://bundesrecht.juris.de/urhg/__97.html).

Schöne Grüße
Patrick

Artefakt
03.03.2008, 16:30
Also... Prinzipiell muss ich jeden fragen, dessen Foto ich in irgendeiner Form veröffentlichen will. §22 KUG: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]".

Im Umfeld der Reportagefotografie kann man oft davon ausgehen, dass die fotografierten Personen in irgendeinem Zusammenhang zu einem bedeutenden Ereignis stehen und somit zu Personen der Zeitgeschichte werden, deren Bilder man auch veröffentlichen darf ohne zu fragen.

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung veröffentlicht werden dürfen nach §23 KUG:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Und ja: Jeder Mensch, der nicht ausdrücklich in die Veröffentlichung von Fotos eingewilligt hat, kann erstmal dagegen klagen. Ob seine Ansprüche berechtigt sind, entscheidet das Gericht.
Klagen könnte man auf Unterlassung, eventuell auch auf Schadensersatz wenn irgendein materieller Schaden entstanden ist und/oder gleichzeitig Lizenzgebühren und Herausgabe von Gewinnen verlangen (§ 97 UrhG), auf Schmerzensgeld wenn man durch das Foto einen immateriellen Schaden erlitten hat, oder auf die Vernichtung der Fotos, bzw. deren Herausgabe inklusive aller Verwertungsrechte.


Damit dein Foto Kunst wird, muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden. Ob die erreicht wurde, entscheidet im Streitfall ein Gericht.

§§ 22, 23, 33, 37, 38 KunstUrhG (http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html), §§ 823, 862, 1004 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html), § 97 UrhG (http://bundesrecht.juris.de/urhg/__97.html).

Schöne Grüße
Patrick

Danke erstmal für die erhellenden Auskünfte. Das bedeutet, dass man ohne schriftliches Einverständnis eigentlich kein Foto einer Privatperson, die bildfüllend bzw. eindeutig der wichtigste Motivteil ist (auch wenn dahinter noch einige oder viele andere Menschen abgebildet sind) veröffentlichen darf, wenn man auf der sicheren Seite sein will.

Was ist mit einem Fotografen Salgado, der viele berührende, verstörende Bilder besonders aus Südamerika und Afrika (hungernde, sterbende Menschen ...) in seinen Ausstellungen und Büchern veröffentlicht? Kunst?

Kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, wenn man einen Menschen fragt, ob man ein Foto von ihm für eine Ausstellung usw. machen darf (und das sollte man ja immer tun!), und dieser sein mündliches Einverständnis gibt, vielleicht sogar in die Kamera sieht und schon dadurch quasi einverstanden ist, dass dann unliebsame Überraschungen ausbleiben? Besonders, wenn man sich die Adresse geben lässt und vielleicht ein Bild schickt ...

Mit z.B. einem Obdachlosen, dem man als Honorar vielleicht einen 10-Euro-Schein in die Hand drückt, und der sich mit den Fotos einverstanden erklärt, wird wohl auch nichts Schriftliches gemacht werden.

Und ich habe in Kenia z.B. einen Massai fotografiert, den ich gefragt habe, er dann eine unauffällige Handbewegung gemacht hat, worauf ich ihm 200 Kenia-Shilling gegeben, dann die Fotos gemacht und das Ganze mit einem Handschlag besiegelt habe.

Was ist generell in der Dritten Welt, wo die Menschen oft nicht lesen und schreiben können? Da hat so ein Vertrag ja sowieso keinen Wert. Und es schafft einfach eine unüberwindbare Verweigerungshaltung, wenn man mit einem Vertrag wedelt ...

Wie gesagt, einem wildfremden wird man so ohne weiteres kein Formular unterschreiben, in dem man dem Fotografen die Vermarktung des Bildes erlaubt. Es wird in diesem Formular auch die Honorarteilung usw. angesprochen ...

Wenn man allerdings das Foto eines alten Menschen dafür verwendet, ihn zu verunglimpfen ("Vielleicht sollte dieser Mensch sich gelegentlich um eine Begräbniskostenversicherung umsehen ..." oder etwas in der Art), was er bei Herstellung des Fotos nicht ahnen konnte, dann wird es unter Umständen mit Recht unangenehm ...

Haben hier auf Homepage unter "Peoplefotografie" alle die (schriftliche) Erlaubnis des/der Abgebildeten?

Gruß, Dietmar

www.abcdesign.at (http://www.abcdesign.at)

PatrickS
03.03.2008, 16:53
Danke erstmal für die erhellenden Auskünfte.
Gerne doch. Da ich kein Anwalt bin, natürlich alles ohne Gewähr, aber so hab ich es bisher verstanden.


Das bedeutet, dass man ohne schriftliches Einverständnis eigentlich kein Foto einer Privatperson, die bildfüllend bzw. eindeutig der wichtigste Motivteil ist (auch wenn dahinter noch einige oder viele andere Menschen abgebildet sind) veröffentlichen darf, wenn man auf der sicheren Seite sein will.Richtig.


Was ist mit einem Fotografen Salgado, der viele berührende, verstörende Bilder besonders aus Südamerika und Afrika (hungernde, sterbende Menschen ...) in seinen Ausstellungen und Büchern veröffentlicht? Kunst? Entweder Kunst oder Zeitgeschichte. Hungernde und sterbende Menschen, Armut, Krieg usw. würde ich durchaus zu den zeitgeschichtlich relevanten Themen zählen.


Kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, wenn man einen Menschen fragt, ob man ein Foto von ihm für eine Ausstellung usw. machen darf (und das sollte man ja immer tun!), und dieser sein mündliches Einverständnis gibt, vielleicht sogar in die Kamera sieht und schon dadurch quasi einverstanden ist, dass dann unliebsame Überraschungen ausbleiben? Besonders, wenn man sich die Adresse geben lässt und vielleicht ein Bild schickt ...Ich denke ja. Die wenigsten Leute werden sich so verhalten nur um dich nachher zu verklagen. Ein mündliches Einverständnis ("Ja, Sie dürfen mein Foto gern in $Ausstellung zeigen, wenn Sie mir einen Abzug schicken") stellt einen mündlichen Vertrag dar, der für die Parteien ebenso bindend ist wie ein Schriftstück. Nachteil mündlicher Verträge ist die mangelhafte Beweisbarkeit für beide Parteien.

Stehenbleiben, in die Kamera schauen und hinterher freundlich winken wäre ein Vertrag durch konkludentes (= schlüssiges) Handeln, allerdings kommt so eher nicht die Erlaubnis zustande das Bild irgendwo auszustellen.



Mit z.B. einem Obdachlosen, dem man als Honorar vielleicht einen 10-Euro-Schein in die Hand drückt, und der sich mit den Fotos einverstanden erklärt, wird wohl auch nichts Schriftliches gemacht werden.
Mündlicher Vertrag, weiteres steht in § 22 Satz 2 KunstUrhG: "Die Einwilligung [zur Veröffentlichung] gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."


Und ich habe in Kenia z.B. einen Massai fotografiert, den ich gefragt habe, er dann eine unauffällige Handbewegung gemacht hat, worauf ich ihm 200 Kenia-Shilling gegeben, dann die Fotos gemacht und das Ganze mit einem Handschlag besiegelt habe.Keine Ahnung ob in solchen Fällen ausländisches oder deutsches Recht zur Anwendung kommt, wenn das Bild hier veröffentlich wird. Abgesehen davon halte ich es für relativ unwahrscheinlich, dass der Massai sein Bild sieht und dich dann verklagt weil es ihm nicht gefällt. Eine gewisse Grauzone bleibt also schon noch.


Was ist generell in der Dritten Welt, wo die Menschen oft nicht lesen und schreiben können? Da hat so ein Vertrag ja sowieso keinen Wert. Und es schafft einfach eine unüberwindbare Verweigerungshaltung, wenn man mit einem Vertrag wedelt ...Wie gesagt, ein Vertrag bedarf keineswegs der Schriftform.


Wenn man allerdings das Foto eines alten Menschen dafür verwendet, ihn zu verunglimpfen ("Vielleicht sollte dieser Mensch sich gelegentlich um eine Begräbniskostenversicherung umsehen ..." oder etwas in der Art), was er bei Herstellung des Fotos nicht ahnen konnte, dann wird es unter Umständen mit Recht unangenehm ...So ist es. Da würde dann wohl zumindest Schmerzensgeld und Unterlassung auf dich zukommen.


Haben hier auf Homepage unter "Peoplefotografie" alle die (schriftliche) Erlaubnis des/der Abgebildeten?Ich rate mal ganz frech: Nein.
Gerade im Bereich der Straßenfotografie ist es ja so, dass man oftmals Menschen in Situationen fotografiert, und diese Leute auch ganz schnell wieder weg sind, bevor man sie fragen könnte, ob sie was dagegen hatten.
Da gibt es natürlich weder einen mündlichen noch einen konkludenten Vertrag, da die Leute teilweise gar nicht wissen, dass ein Foto von ihnen gemacht wurde.
Das (heimliche) Fotografieren als solches ist nicht verboten, zumindest so lange ich nicht z.B. durch ein Fenster in eine Wohnung hinein fotografiere. Das Veröffentlichen der Bilder wird schon schwieriger, ich denke da müsste man schon versuchen auf "Kunst" abzustellen.

Schöne Grüße
Patrick

Dr.Kralle
03.03.2008, 16:59
Ich verstehe dein problem.
Ich verstehe dein Problem sogar sehr gut.

Denn ich hab das gleiche :)


Alle Recherchen und überlegungen über die moralischen "auswirkungen" habe ich dann verworfen, denn:

a) Würdest DU (damit meine ich alle hier) einen Modelrelease (wenn das so am vertrag obensteht und man sich nicht auskennt steht man auch mal so da:confused::confused:) unterzeichnen, NACHDEM du fotografiert wurdest? Du wurdest somit hintergangen und im nachhinein irgendwas wieder gut zu machen wirkt nie so gut als wenn alles von anfang an gepasst hätte.

b) Wenn du im Vorhinein die Frage bekommst ob du einen Zettel unterzeichnest würde ich sofort mal nein sagen, davon abgesehn denken sich viele leute "was will der typ von mir?! soll der doch seine scheiß kamera woandershinhalten!"


c) wenn man b) macht ist das foto 100% gestellt und kommt nicht mehr so gut rüber wie wenn es ohne vertrag gemacht wurde.

d) WIE hoch ist die Chance, dass wenn man (von einem Portrait abgesehen) ein Foto von einem Wildfremden in einer Vernissage ausstellt von dem typen a) begutachtet wird und b) er sich darauf erkennt? Nur weil man einen Typen in 50m entfernung am boden sitzen sieht fällt einem nicht zwingend sofort auf dass das er selber ist. und wenn dann freut man sich meistens auch eher darüber (außer es ist eine "peinliche" situation).

e) Im Ausland hätte ich garkeine Skrupel. Sonst mach ichs immer so: Foto schießen ohne dass die Person es mitbekommt, danach auf sich aufmerksam machen, fragen ob man fotografieren darf (reicht ein deut auf die kamera) und wenn ja dann abdrücken. somit hat man schonmal eine "generelle abneigung gegen fotos" umgangen. und dann störts die person so oder so nicht mehr.


also mach dir nicht zuviele sorgen, die chance dass man da verklagt wird wenn man keinen bilderklau betreibt ist gleich 0. Wennüberhaupt wird man blöd angeredet und aufgefordert das Bild zu entfernen. Dann tut man dies halt auch....

Wenn's im Nicht-Internet ausgestellt wird dann würd ich mir garkeine sorgen machen.


lg,
Sebastian

PatrickS
03.03.2008, 17:21
Alle Recherchen und überlegungen über die moralischen "auswirkungen" habe ich dann verworfen, denn:Hier geht's aber nicht um Moral sondern um Recht. Moralisch mag ich keine Probleme damit haben, Leute ungefragt zu veröffentichen. Wenn dann einer kommt und Geld von mir will, habe ich aber schon ein Problem.


a) Würdest DU (damit meine ich alle hier) einen Modelrelease (wenn das so am vertrag obensteht und man sich nicht auskennt steht man auch mal so da:confused::confused:) unterzeichnen, NACHDEM du fotografiert wurdest? Du wurdest somit hintergangen und im nachhinein irgendwas wieder gut zu machen wirkt nie so gut als wenn alles von anfang an gepasst hätte.Kommt darauf an, wie mir die Person mit dem Modelrelease gegenübertritt. Es ist ja auch nicht nötig das on location auszufüllen. Man spricht die Person freundlich an, erklärt ihr, dass man Fotos gemacht habe und warum, zeigt sie auf dem Monitor vor, und bittet freundlich darum der fotografierte möge es sich überlegen und gibt ihm dann ein Modelrelease, eine Briefmarke und seine Kontaktdaten mit nach Hause. Man kann durchaus so mit Menschen reden, dass sie sich nicht hintergangen fühlen.


b) Wenn du im Vorhinein die Frage bekommst ob du einen Zettel unterzeichnest würde ich sofort mal nein sagen, davon abgesehn denken sich viele leute "was will der typ von mir?! soll der doch seine scheiß kamera woandershinhalten!"Du wirst ja in der Regel einen guten Grund haben, warum du gerade diese bestimmte Person fotografieren willst. Also stellst du dich kurz vor und erklärst dein Anliegen und den Verwendungszweck der Fotos.


c) wenn man b) macht ist das foto 100% gestellt und kommt nicht mehr so gut rüber wie wenn es ohne vertrag gemacht wurde.Richtig. Aber es spricht ja auch nichts gegen Variante a.


d) WIE hoch ist die Chance, dass wenn man (von einem Portrait abgesehen) ein Foto von einem Wildfremden in einer Vernissage ausstellt von dem typen a) begutachtet wird und b) er sich darauf erkennt? Nur weil man einen Typen in 50m entfernung am boden sitzen sieht fällt einem nicht zwingend sofort auf dass das er selber ist. und wenn dann freut man sich meistens auch eher darüber (außer es ist eine "peinliche" situation).Die Chance wird nicht hoch sein, aber vorhanden. Ob man das riskieren will/kann, oder lieber rechtlich einwandfrei arbeitet muss halt jeder selber wissen.


e) Im Ausland hätte ich garkeine Skrupel. Sonst mach ichs immer so: Foto schießen ohne dass die Person es mitbekommt, danach auf sich aufmerksam machen, fragen ob man fotografieren darf (reicht ein deut auf die kamera) und wenn ja dann abdrücken. somit hat man schonmal eine "generelle abneigung gegen fotos" umgangen. und dann störts die person so oder so nicht mehr.Das ist natürlich auch eine Variante. Zwar etwas hinterhältig, aber rechtlich vermutlich nicht zu beanstanden, so lange du bei einer Ablehnung das heimlich gemachte Foto auch nicht benutzt.


also mach dir nicht zuviele sorgen, die chance dass man da verklagt wird wenn man keinen bilderklau betreibt ist gleich 0. Wennüberhaupt wird man blöd angeredet und aufgefordert das Bild zu entfernen. Dann tut man dies halt auch....Das sag mal nicht, mir sind Fälle bekannt in denen Leute viel Geld losgeworden sind, weil sich jemand nicht besonders über sein Foto gefreut hat.

PatrickS
03.03.2008, 17:27
Kleiner allgemeiner Nachtrag noch: Ich sehe grad, dass Artefakt aus Österreich kommt. Meine Ausführungen beziehen sich natürlich auf die Situaton in Deutschland. In Österreich wird es aber vermutlich ähnlich sein.

Wann wird eigentlich endlich die Funktion wieder eingeschaltet, dass der Wohnort der User zu sehen, ist ohne ins Profil zu schauen? Bei sowas ist das extrem nervig!

Dr.Kralle
03.03.2008, 17:36
komme auch aus österreich :)

bei uns ist's bissl einfacher als bei euch - wir dürfen fotografieren und das zeug auch veröffentlichen solange es nicht die privatsphäre extrem einschneidet (= mit 500mm durchs fenster beim nachbarn reinschauen), bzw. es eine "entblößende" situation ist. hab mit einem kollegen (=anwalt) geredet.
bei uns gibt's da so gut wie keine probleme. Jedoch der Verkauf der Bilder ist EXTREMST ungut - da kriegst gleichmal ordentlich einen auf die finger....

somit -> verkaufen NEIN, fotografieren JA

sogar wenn die person dir sagt dass sie nicht fotografiert werden will und sich mit händ' und füß' wert darfst du es trotzdem.

:cool::cool: austria rocks :cool::cool:

Benutzer
03.03.2008, 17:43
"...mir sind Fälle bekannt in denen Leute viel Geld losgeworden sind, weil sich jemand nicht besonders über sein Foto gefreut hat."

kann ich voll und ganz bestätigen, aber mit dem zusatz:
"mir sind - besonders viele - Fälle bekannt"...

Vito
03.03.2008, 17:51
Hallo Yoschi,

das würde mich interessieren, da die streetphotographie eines meiner fotografischen Hauptthemen ist.
Auch hinter den Kulissen der fc, hinter denen ich tätig bin, ist mir in den letzten sechs Jahren nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo jemand gegen ein streetphoto geklagt hätte (und vielleicht auch noch Schadenersatz bekommen hätte) - hast Du einen link zu einem entsprechenden Fall?

Gruß
Stefan

Benutzer
03.03.2008, 19:40
du hast eine pn...

Marcus Kaspar
07.03.2008, 15:05
sogar wenn die person dir sagt dass sie nicht fotografiert werden will und sich mit händ' und füß' wert darfst du es trotzdem.

:cool::cool: austria rocks :cool::cool:

Hi,

Also deine obige Aussage halte ich für eine etwas abstrakte Auslegung der Gesetzeslage.

Ich an meiner Stelle habe mich gegen das fotografiert werden noch nicht wie von dir beschreiben "wehren" müssen - bisher hat eine einfache Aufforderung das Foto vor meinen Augen wieder zu löschen gereicht. Sollte es aber solch hartnäckige und lästige Fotografen geben, denen ein klares Nein nicht reicht und die mir dann auch noch erklären wollen das sie das ja dürfen, so werde ich von meinem persönlichen Recht auf Verteilen einer "gsunden Watschn" gebrauch machen. :)

lg M.

Dr.Kralle
07.03.2008, 15:13
worauf es für ihn ein leichtes ist dich zu verklagen.
du darfst ihn nicht anfassen, vorallem nicht schlagen!
und er ist zu 100% im recht (in A zumindest).
Sofern du nicht irgendwie nackt da stehst(also in einer "peinlichen situation") bzw. er dich in deiner Wohnung nackt fotografiert o.ä. gibts da 0 probleme.

Marcus Kaspar
07.03.2008, 15:36
Sofern du nicht irgendwie nackt da stehst(also in einer "peinlichen situation") bzw. er dich in deiner Wohnung nackt fotografiert o.ä. gibts da 0 probleme.

Und wer definiert was jetzt für mich eine peinliche Situation wäre? Der Fotograf ganz sicher nicht.

Somit sollte er (eigentlich im Sinne aller Fotografen) auf die Intimsphäre/Wünsche/Rechte der zu fotografierenden Rücksicht nehmen. Tut er das nicht, leidet der Ruf der Fotografen noch weiter und wir werden in Österreich auch bald solch nette Gesetze haben.

PS: Mir hat vor Jahren während eines Urlaubs der wütende und betrunkene Typ gereicht, der mir erklären wollte dass ich mit dem 70-200er angeblich Fotos von seiner sonnenbadenden Frau (knapp 50m Entfernung) mache. Da habe ich mich wieder mal geistig bei den ganzen "Paparazzis" bedankt.

M.

volki
11.03.2008, 12:40
Hallo Yoschi,

das würde mich interessieren, da die streetphotographie eines meiner fotografischen Hauptthemen ist.
Auch hinter den Kulissen der fc, hinter denen ich tätig bin, ist mir in den letzten sechs Jahren nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo jemand gegen ein streetphoto geklagt hätte (und vielleicht auch noch Schadenersatz bekommen hätte) - hast Du einen link zu einem entsprechenden Fall?

Gruß
Stefan

Da war doch erst letztes Jahr ein User in der FC, der Bilder verkauft hat um Geld für seine Strafe zusammen zu bekommen.

Gruß
Volker

Vito
11.03.2008, 13:47
Da war doch erst letztes Jahr ein User in der FC, der Bilder verkauft hat um Geld für seine Strafe zusammen zu bekommen.

Gruß
Volker

Hallo Volker,

das stimmt, aber der hatte keine streetfotos von ihm unbekannten gemacht:-)

Gruß
Stefan

Alex K.
11.03.2008, 15:24
Was die Verwendung in einer Ausstellung angeht bin ich der persönlichen Meinung, dass alle Bilder dem Kunstbegriff entsprechen würden. Sonst würde ja diese Ausstellung gar nicht existieren.
Andere Medien (z.B. Internet, Bücher, Zeitschriften etc.) sind da schon sehr viel differenzierter zu sehen und erfüllen wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht den Kunstbegriff.
lg,alex

volki
12.03.2008, 10:31
Hallo Volker,

das stimmt, aber der hatte keine streetfotos von ihm unbekannten gemacht:-)

Gruß
Stefan

Der hatte ein Mädchen in der Öffentlichkeit fotografiert und ohne Erlaubniss das Foto ins Web gestellt, darum geht es hier ja.
Ihm wurde unterstellt, dass er mit der Veröffentlichung in der FC Geld mit dem Foto verdienen wollte...

Meine das von ihm erst ca. 20.000 Euro gefordert wurden, was dann vor Gericht auf ca. 5.000 Euro reduziert wurde.

Vielleicht kannst du die Diskusion ja mal ausfindig machen, ich komme da nicht mehr dran.

Gruß
Volker

Blitzer
21.03.2008, 17:56
Treffen alle Tatsachen auch auf Sportfotos zu, bei denen Sportler (innen) und Schiedsrichter zu sehen sind? Frage mich langsam, was man außer purer Natur ohne Bedenken fotografieren kann und die Bilder auch irgendwo zeigen kann?
Ich meine "normale" Sportfotos, nichts Kompromittierendes!