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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotografie als Nebenerwerb?



boyscout3112
11.03.2008, 08:41
Hallo Leute,
nachdem ich gestern zum widerholten Male eine Anfrage hatte bzgl Begleitung einer Gruppe Motocrossfahrer, wollte ich mal wissen was auf mich zukommt wenn ich neben meinem normalen Beruf eine Nebenerwerbstätigkeit anmelde.
Grund ist, das durch die Sponsoren auch Gelder gezahlt werden könnten und ich mich da rein rechtlich absichern wollte. Wer will schon wegen soetwas auf die Nase fallen.

An wen muss bzw kann ich mich wenden um da nähere Informationen zu bekommen?

Welche Erfahrung habt ihr gemacht?

Und lohnt sich diese Nebenerwerbstätigkeit auch wenn man unter Umständen nur 2 bis 300 euro reinkriegt (wenn überhaupt xD)?
Es ist ja in erster Regel immer noch ein Hobbie ;-) Kleiner Zuschuss zur Ausrüstung ist aber immer nett.

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Michi

wupperbild
11.03.2008, 08:54
Hallo Michi,

mit ein wenig suchen kannst du eine ganze Menge Infos rund um das Thema finden.

Es gibt einige grundsätzliche Fragen, die du dir stellen solltest wie z. B. freier Beruf vs. Gewerbe, Gewerbe vs. Handwerk, Nebentätigkeitsgenehmigug durch den Arbeitgeber, Kleingewerbe vs. Ust-Pflicht.
Daneben sind ein paar Sachen recht schnell klar, z. B. Berufsgenossenschaft.

Ob es sich lohnt für 2 Euro anzufangen, wage ich mal zu bezweifeln, bei 300 kommt es darauf an, was du dafür leisten bzw. abgeben (Rechte) musst.

Viel Erfolg,

Michael

boyscout3112
11.03.2008, 09:01
Hallo Namensvetter xD,
also ich meinte 200 bis 300 nich 2 ;-) also da kannsch die Fotos dann auch verschenken und mir die Mühe nicht machen *grins*
Nebenerwerbstätigkeit vom Arbeitgeber geht soweit in Ordnung als das meine normale Tätigkeit im Schichtsystem nicht beeinträchtigt wird. Folge: Arbeit geht vor Fotografie. Aber is ja klar.
Es soll auch nicht als neues Standbein betrachtet werden. Und den Tip mit dem Suchen findet man echt eine Menge Infos. Nur leider steigt man da nicht unbedingt durch...

Danke für deine schnelle Antwort ;-)
LG
Michi

Stefan Ott
11.03.2008, 09:33
Möglichkeit A:

Einfach fotografieren und Geld verdienen. Du kannst sogar Rechnungen schreiben, allerdings die MwSt nicht extra ausweisen. Firmen mögen das natürlich nicht so gerne. Anschaffungen kannst Du ebenfalls nicht von der Steuer absetzen. Die eingenommenen Beträge musst Du bei deiner Steuererklärung angeben.

Möglichkeit B:

Nebengewerbe anmelden (nimm Werbeagentur oder Fotodesign, da sind die Folgekosten am geringsten). Du kannst Rechnungen schreiben, MwSt. ausweisen und alle Anschaffungen von der Steuer absetzen. Allerdings wird der Verwaltungsaufwand etwas größer (Buchführung, Finanzamt, Ust-Voranmeldung etc.). IHK und BG werden kommen.

Benutzer
11.03.2008, 10:26
Anschaffungen kannst Du ebenfalls nicht von der Steuer absetzen.

hallo stefan,
du beziehst dies sicher auf die im VK enthaltene MwSt.
"absetzen" im sinne von GWG bzw. AfA kannst du die anschaffungen auch wenn du (noch) nicht MwSt-pflichtig bist.


Nebengewerbe anmelden...
ein "nebengewerbe" gibt es nicht. du musst dem finanzamt jegliche einnahmen melden, dies kann natürlich zusätzlich zu einer angestellten tätigkeit erfolgen. ob eine tätigkeit freiberuflich oder gewerblich bedingt ist, hängt von einigen faktoren ab, z.b. von der art der fotografie und der kundenstruktur.
ob du neben deinem angestellten job auch eine selbsständigen tätigkeit ausüben darfst, wird manchmal im arbeitsvertrag geregelt- d.h. es gibt evt. eine genehmigungspflicht durch den arbeitgeber.



....(nimm Werbeagentur oder Fotodesign, da sind die Folgekosten am geringsten).
das ist ein rat, der absolut ins auge gehen kann, da dies wie oben schon gesagt, abhängig von der art deiner fotografie und deiner kundenstruktur ist und keine sache, die man selber nach gutdünken frei bestimmen kann.
bg-pflicht besteht übrigens in jedem fall, theoretisch ab dem ersten mit fotografie verdienten euro, da es keine mindestumsatzgrenze bei der bg druck u. papier gibt.
und über die eventuelle zuständigkeit von künstlersozialkasse oder handwerkskammer muss man sich auch sehr genau informieren.

nur weil bestimmte, evt. zuständige organisationen (bg, hwk, ihk, künslersozialkasse) nicht informiert werden, bedeutet dies nicht, dass man die ggfs. bestehende pflichtmitgliedschaft herum kommt.

ich kann dem to nur wärmstens empfehlen, sich mit einem steuerberater in verbindung zu setzen!!!!

grüße
olaf

Blitzer
20.03.2008, 14:14
Also gibt es doch nur Möglichkeiten:

1. Fotografieren, Spaß haben und die Bilder verschenken.
2. Richtig mit allen Konsequenzen und Kosten einsteigen und so viel Arbeiten, dass noch etwas über bleibt.
3. Illegal weiterwurschteln und zwischen allen Stühlen sitzen.

Ich werde wohl bei der ersten Möglichkeit bleiben.

Fotografiere demnächst ein Kinderfest einer Schule. Theoretisch ist die kostenlose Waffel, die Bratwurst und die 3 Kaffee auch "Honorar". Ich hoffe das fällt nicht in Gewicht. Gibt es hier eine Wertgrenze?
(wenn ich für 20E Einnahme in die BG muss, ist die Frage schon garnicht mehr lustig!)

Schöne Ostern!

almaron
21.03.2008, 11:49
Hallo Blitzer,

ich habe diesen Schritt letztes Jahr vollzogen, in der kleinstmöglichen Variante.
Folgendes kommt nach der obligatorischen Gewerbeanmeldung (ca. 20 Euro) und der obligatorischen Erlaubniseinholung bei deinem Arbeitgeber mindestens auf dich zu:

a) Die HWK will 120 Euro Eintrittsgeld für die Eintragung in die Handwerksrolle.

b) Die BG Druck und Papier will von Anfang an 230 Euro/Jahr für die Unfallversicherung.

c) Die HWK will 110 Euro/Jahr als Beitrag, im ersten und zweiten Jahr allerdings nur die Hälfte.

d) Die HWK will noch einen Ausbildungsbeitrag, Höhe vermutlich mindestens 20 Euro/Jahr (hier weis ich noch nicht, was auf mich zukommt).

Also kalkuliere mal Beiträge von ca. 500 Euro im Jahr ein, die einfach so "weg" sind - das muss deine Tätigkeit mindesten einbringen, sonst ist es witzlos. Und: Diese Beiträge sind fällig, egal ob du Gewinn einfährst oder nicht.

Und die Idee, erstmal gewaltig Anschaffungskosten (Kamera, Objektive) über die Steuer abzusetzen, funktioniert höchstens drei Jahre, dann will das Finanzamt Gewinne sehen, sonst ist eine Steuernachzahlung fällig.

Alle Angabe natürlich ohne Gewähr.

Bela

Blitzer
21.03.2008, 13:10
Hallo Blitzer,

ich habe diesen Schritt letztes Jahr vollzogen, in der kleinstmöglichen Variante.
Folgendes kommt nach der obligatorischen Gewerbeanmeldung (ca. 20 Euro) und der obligatorischen Erlaubniseinholung bei deinem Arbeitgeber mindestens auf dich zu:

a) Die HWK will 120 Euro Eintrittsgeld für die Eintragung in die Handwerksrolle.

b) Die BG Druck und Papier will von Anfang an 230 Euro/Jahr für die Unfallversicherung.

c) Die HWK will 110 Euro/Jahr als Beitrag, im ersten und zweiten Jahr allerdings nur die Hälfte.

d) Die HWK will noch einen Ausbildungsbeitrag, Höhe vermutlich mindestens 20 Euro/Jahr (hier weis ich noch nicht, was auf mich zukommt).

Also kalkuliere mal Beiträge von ca. 500 Euro im Jahr ein, die einfach so "weg" sind - das muss deine Tätigkeit mindesten einbringen, sonst ist es witzlos. Und: Diese Beiträge sind fällig, egal ob du Gewinn einfährst oder nicht.

Und die Idee, erstmal gewaltig Anschaffungskosten (Kamera, Objektive) über die Steuer abzusetzen, funktioniert höchstens drei Jahre, dann will das Finanzamt Gewinne sehen, sonst ist eine Steuernachzahlung fällig.

Alle Angabe natürlich ohne Gewähr.

Bela

Hallo Bela,

vielen Dank für die detaillierte Aufstellung, die in dieser Deutlichkeit vielen Amateuren wohl nicht bekannt sein wird.

Ich bin sicher, so manchem wird die Idee, das Hobby mit einem Nebenerwerb oder Beruf zu verbinden, auf einmal nicht mehr so gut erscheinen.

Wie schon erwähnt, werde ich diesen Schritt sicher nicht tun! Die 500€ werde ich mit den paar Sportfotos wohl nie zusammenbekommen. :(

Es schon erschreckend, welch Bürokratismus so existiert. Mehr und mehr versthen ich auch die Aussagen von selbstständige Freunden und Bekannten, dass sie den Weg in die Selbstständigkeit wohl nicht noch einmal gehen würden.

Danke noch einmal und schöne Ostern.

Heinrich

boyscout3112
21.03.2008, 16:33
Wenn ich mir das auch so alles anhöre dann glaub ich auch am einfachsten so weitermachen wie bisher: Aus Spaß an der Freude.
Denn bei dem Aufwand werd ich mir noch überlegen ob das sinnvoll ist. Bleibt es halt erstmal ein schönes - aber etwas teures - Hobbie ;-)
LG
Michi

Jürgen Sauter
21.03.2008, 19:09
Hallo Blitzer,

ich habe diesen Schritt letztes Jahr vollzogen, in der kleinstmöglichen Variante.
Folgendes kommt nach der obligatorischen Gewerbeanmeldung (ca. 20 Euro) und der obligatorischen Erlaubniseinholung bei deinem Arbeitgeber mindestens auf dich zu:

a) Die HWK will 120 Euro Eintrittsgeld für die Eintragung in die Handwerksrolle.

b) Die BG Druck und Papier will von Anfang an 230 Euro/Jahr für die Unfallversicherung.

c) Die HWK will 110 Euro/Jahr als Beitrag, im ersten und zweiten Jahr allerdings nur die Hälfte.

d) Die HWK will noch einen Ausbildungsbeitrag, Höhe vermutlich mindestens 20 Euro/Jahr (hier weis ich noch nicht, was auf mich zukommt).

Also kalkuliere mal Beiträge von ca. 500 Euro im Jahr ein, die einfach so "weg" sind - das muss deine Tätigkeit mindesten einbringen, sonst ist es witzlos. Und: Diese Beiträge sind fällig, egal ob du Gewinn einfährst oder nicht.

Und die Idee, erstmal gewaltig Anschaffungskosten (Kamera, Objektive) über die Steuer abzusetzen, funktioniert höchstens drei Jahre, dann will das Finanzamt Gewinne sehen, sonst ist eine Steuernachzahlung fällig.

Alle Angabe natürlich ohne Gewähr.

Bela

Hi Bela,
ich habe mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema befasst. Ich meine gelesen zu haben, dass für eine reine Künstler-Tätigkeit keine Gewerbe-Anmeldung nötig ist - zumindest nicht bis zu einer bestimmten Einnahmegrenze. Einnahmen/Ausgaben/Werbungskosten erfolgen über die Einkommensteuer-Erklärung des Hauptberufs. Also würde ich daraus ableiten, dass auch BG und HWK aussen vor sind, da man sich ja nicht in die Handwerksrolle einträgt. Oder liege ich da falsch?

Habe dazu noch das hier gefunden:
Freiberufler

Wann eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, ist im § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. So gehören zu den Freien Berufen die selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten sowie die Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Bildberichterstatter.

Für die Bestimmung einer künstlerischen Tätigkeit gibt es im Gesetz keine einheitliche und allgemein verbindliche Regelung.
Die Rechtsprechung hat aber Kriterien aufgestellt, die als Indiz für eine künstlerische Tätigkeit dienen können:
Die Arbeit ist nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch und erreicht über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe.
Auf die tatsächlich ausgeübte Gesamttätigkeit kommt es an.
Für die Feststellung der Künstlereigenschaft kann von Bedeutung sein: Vorbildung (Hochschulstudium einer entsprechenden Kunstrichtung), Presseveröffentlichungen und Kritiken in Kunstzeitschriften sowie die Beteiligung an Kunstausstellungen.

Raimund Rau
21.03.2008, 20:59
Dann mal viel Spaß beim Nachweis deiner künstlerischen Tätigkeit. :rolleyes:
Die Jungs und Mädels von der HWK/BG sind da recht gut auf Draht, und gesetzlich auch am deutlich längeren Hebel. Die Zahlungsverpflichtungen sind kaum zu umgehen.

Blitzer
21.03.2008, 21:09
Hab mal ein bisschen rumgegoogelt und unter den Suchwort "Freiberufler" einiges gefunden. Fotograf (bin ja auch kein gelernter!) geht also ganz klar nicht, Bildberichterstatter aber möglicherweise schon. Für meine paar Sportfotos wäre das vielleicht eine legale Lösung.
Werde mal nach den Osterferien ein bisschen herumtelefonieren. Finanzamt usw.
Möchte einfach nicht als "Steuerbetrüger" dastehen! Wenn BG da auch Pflicht ist, lasse ich es ganz sein.

Jürgen Sauter
21.03.2008, 21:32
Dann mal viel Spaß beim Nachweis deiner künstlerischen Tätigkeit. :rolleyes:
Die Jungs und Mädels von der HWK/BG sind da recht gut auf Draht, und gesetzlich auch am deutlich längeren Hebel. Die Zahlungsverpflichtungen sind kaum zu umgehen.

Mmmmh, den Kommentar verstehe ich nicht. In meinem Zitat steht "selbstständig ausgeübte....künstlerischen....Tätigkeiten". Frage ist: meinst Du, dass so etwas nicht relativ einfach nachzuweisen ist? Wenn ich die Fotos hier im Forum sehe, lassen viele klar erkennen, dass da ein(e) Künstler(in) am Werk war!

Jens Hartkopf
21.03.2008, 21:37
Hi Bela,
ich habe mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema befasst. Ich meine gelesen zu haben, dass für eine reine Künstler-Tätigkeit keine Gewerbe-Anmeldung nötig ist - zumindest nicht bis zu einer bestimmten Einnahmegrenze. Einnahmen/Ausgaben/Werbungskosten erfolgen über die Einkommensteuer-Erklärung des Hauptberufs. Also würde ich daraus ableiten, dass auch BG und HWK aussen vor sind, da man sich ja nicht in die Handwerksrolle einträgt. Oder liege ich da falsch?

Habe dazu noch das hier gefunden:
Freiberufler

Wann eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, ist im § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. So gehören zu den Freien Berufen die selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten sowie die Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Bildberichterstatter.

Für die Bestimmung einer künstlerischen Tätigkeit gibt es im Gesetz keine einheitliche und allgemein verbindliche Regelung.
Die Rechtsprechung hat aber Kriterien aufgestellt, die als Indiz für eine künstlerische Tätigkeit dienen können:
Die Arbeit ist nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch und erreicht über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe.
Auf die tatsächlich ausgeübte Gesamttätigkeit kommt es an.
Für die Feststellung der Künstlereigenschaft kann von Bedeutung sein: Vorbildung (Hochschulstudium einer entsprechenden Kunstrichtung), Presseveröffentlichungen und Kritiken in Kunstzeitschriften sowie die Beteiligung an Kunstausstellungen.

Hi Jurgen,

endlich hat mal jemand Ahnung! Ist genau die Möglichkeit mit dem "Hobby" ein par Euro zu verdienen. Fotoausrüstung kann man natürlich abschreiben, aber nur in dem Umfang wie man eben auch mit der Fotografie verdient. Ansonsten vergesst das besser, denn der bürokratische Aufwand ist erheblich und lohnt meist nicht wirklich! Steuerberater wollen ja auch bezahlt sein.

Und an die Anderen noch folgendes:

Eine Handwerkliche Ausübung der Fotografie kann sich lohnen, wenn man sie eben NICHT im Nebenerwerb betreibt. Ansonsten, schnell mal als Fotograf eintragen lassen ist nicht. Und wer einen Foto Gewerbebetrieb auf machen will, egal ob er sich nun Fotodesigner Digitalbildgestalter oder wie auch immer nennen will fällt finanziell im Nebenerwerb meist ziemlich schnell auf die Nase! Das heißt es wird viel teurer als wenn er seine Bilder einfach verschenkt hätte! Also: Fotograf als Nebenerwerb? Vergiss es! Das geht normalerweise in die Hose!

Raimund Rau
21.03.2008, 22:03
Mmmmh, den Kommentar verstehe ich nicht. In meinem Zitat steht "selbstständig ausgeübte....künstlerischen....Tätigkeiten". Frage ist: meinst Du, dass so etwas nicht relativ einfach nachzuweisen ist? Wenn ich die Fotos hier im Forum sehe, lassen viele klar erkennen, dass da ein(e) Künstler(in) am Werk war!

Soviel ich weiß, müssen deine Bilder, damit du als Künstler eingestuft wirst, eine gewisse schöpferische Höhe haben.
Das ist wohl nicht ganz so trivial nachzuweisen.

Jens Hartkopf
21.03.2008, 23:21
Soviel ich weiß, müssen deine Bilder, damit du als Künstler eingestuft wirst, eine gewisse schöpferische Höhe haben.
Das ist wohl nicht ganz so trivial nachzuweisen.

:DJaja... Wer will einem Künstler nachweisen das er eben KEIN Künstler ist? Wer will sich anmaßen, ein Bild als "schöpferisch künstlerisch" oder als "reine Handwerksarbeit" einzustufen? Solange es dieses Bild nicht als "Duzendware" gibt dürfte das schwer fallen. Solange es sowieso nur um ab und zu ein par Euro geht gilt hier sicher: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter! ;)

Also mal bitte die Kirche im Dorf lassen, ja.

Wer sich allerdings ein Ladengeschäft im Nebenerwerb mietet und dort dann am Fließband Bewerbungsfotos und Passbilder produziert, dem dürfte wiederum der Nachweis der "künstlerischen Tätigkeit" schwer fallen...

Wie gesagt: Manchmal hilft es einfach mal etwas gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

almaron
22.03.2008, 10:48
@Jens:

So pessimistisch würde ich das nicht sehen. Der Knackpunkt ist einzig, die etwa 500€/Jahr Beiträge zu erwirtschaften. Wenn dass nicht wenigstens mit 2-3 Aufträgen reinkommt, hat es tatsächlich keinen Sinn mit dem Gewerbe. Sobald man drüber ist, fließt Gewinn. Wenn man die Ausrüstung vernünftig kauft und alle Kosten geltend macht, ist auch das beherrschbar :-) Und wo bitte gibt es hier bürokratischen Aufwand? Rechnungen schreiben finde ich nicht aufwändig. Und einen Steuerberater brauche ich sowieso. Über Mehrwertsteuer etc. reden wir hier nicht, es geht ja um Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 USTG (die kleinste Möglichkeit, ein Gewerbe zu betreiben).

Wenn man AUFTRÄGE ANNIMMT, ist man handwerklicher Fotograf, ohne Wenn und Aber. Das umgehen zu wollen, ist zwecklos. Wir wissen ja alle, wie perfekt organisiert das Abgreifen beim kleinen Mann und nun auch beim kleinen Gewerbetreibenden in Deutschland ist :-)

Und schwarz zu fotografieren ist spätestens dann gefährlich, wenn man (mehrfach) von fremden Leuten Geld nimmt. Und Homepage, Werbung, Visitenkarten etc. geht dann auch nicht. Und die gewerblichen Kollegen verstehen sicher keinen Spaß, wenn man öffentlich ein paar hundert Euro für einen Auftrag (Kommunion? Veranstaltung?) als schwarzarbeitender Konkurrent einstreicht. Was ich verstehen kann.

Alle diese Themen sind übrigens hier schon mehrfach diskutiert worden, ich wusste also, was mich erwartet (bis auf die Ausbildungsplatzabgabe, die war mir neu).

Raimund Rau
22.03.2008, 20:06
:DJaja... Wer will einem Künstler nachweisen das er eben KEIN Künstler ist? Wer will sich anmaßen, ein Bild als "schöpferisch künstlerisch" oder als "reine Handwerksarbeit" einzustufen? [...]
Also mal bitte die Kirche im Dorf lassen, ja.

Ein Bild von einem Motocrossrenen liegt sicherlich unter der künstlerischen Schöpfungshöhe.
Also einfach behaupten "das ist Kunst" ist nicht.
Wie gesagt, die BG/HWK lassen sich da auch nicht so leicht veralbern. Um diese Gebühren kommt man imho in den seltensten Fällen herum, das versucht nämlich so ziemlich jeder kleine Hobbyknipser, der glaubt das er mit seinen Fotos eben mal ein paar EUR nebenher verdienen kann um sich das Equipment zu finanzieren.

MIG36
23.03.2008, 11:10
Hast Du mit deinem Fotografieren eine Gewinnerzielungsabsicht?

Sprich , werden deine Einnahmen durch Fotografie irgendwann mal deine Investitionen übersteigen? Hast Du vor, den Kram "sachgerecht" zu führen?

Wenn nicht, dann könntest Du den ganzen Kram als Liebhaberei deklarieren, dann kannst Du zwar weder Mehrwertsteuer ausweisen noch Deine Ausgaben mit deinem Steuerpflichtigen Einkommen verrechnen, aber dann sollte auch weder BG noch Handwerkskammer etwas von dir wollen....

Aber dazu kann dir sicher die BG nähere Auskünfte erteilen, einfach mal anrufen...

Gruß
Mike

Markus Kampmann
23.03.2008, 13:08
Einfach Deine Tätigkeit als "Freiberulicher Fotojournalist" beim Finanzamt als "Kleingewerbe" anmelden und fertig. Bekommst dann ne neuer Steuernummer.

Dann will keine BG oder sonst wer Kohle von Dir! Du kannst allerdings auch nur Rechungen ohne ausg. MwSt. schreiben.

Blitzer
23.03.2008, 13:15
Einfach Deine Tätigkeit als "Freiberulicher Fotojournalist" beim Finanzamt als "Kleingewerbe" anmelden und fertig. Bekommst dann ne neuer Steuernummer.

Dann will keine BG oder sonst wer Kohle von Dir! Du kannst allerdings auch nur Rechungen ohne ausg. MwSt. schreiben.


Na, scheint ja doch zu gehen? Werde mal nach den Osterferien meine Flatrate ausnutzen und herumtelefonieren!

btw. War am Samstag beim 1. Bl - Damen Basketball in Herne. War das "Schicksalsspiel" für Herne. Von den "Profis" :( habe ich niemanden gesehen!

Frohe Ostern!

Heinrich

Benutzer
23.03.2008, 16:40
Einfach Deine Tätigkeit als "Freiberulicher Fotojournalist" beim Finanzamt als "Kleingewerbe" anmelden und fertig. Bekommst dann ne neuer Steuernummer.

Dann will keine BG oder sonst wer Kohle von Dir! Du kannst allerdings auch nur Rechungen ohne ausg. MwSt. schreiben.
sorry markus,
völliger unsinn!!!
finanzamt und bg sind zwei paar schuhe, die nichts miteinander zu tun haben.
nochmal: bg-pflicht besteht ab dem ersten verdienten euro, da die bg druck und papier keine mindestumsatzgrenze hat.

ich bin immer wieder erstaunt, welche hanebüchenen "tipps" hier zu dem thema gegeben werden.
die sache ist doch ganz einfach: beratungstermin beim steuerberater ausmachen, info' s über berufsgenossenschaft und handwerkskammer gibts es auf den webseiten oder bei unklarheiten halt per telefon.


frohe ostern und grüße aus frankfurt

olaf

Raimund Rau
23.03.2008, 19:23
Einfach Deine Tätigkeit als "Freiberulicher Fotojournalist" beim Finanzamt als "Kleingewerbe" anmelden und fertig. Bekommst dann ne neuer Steuernummer.

Dann will keine BG oder sonst wer Kohle von Dir! Du kannst allerdings auch nur Rechungen ohne ausg. MwSt. schreiben.

Sobald du dich bei deinem Bürgeramt als "Freiberuflicher Fotojournalist" angemeldet hast, bekommst du auch Post von der BG, die werden bei entsprechender Anmeldung nämlich automatisch informiert.

Weiss auch garnicht was das ganze rumgeiere mit den BG Gebühren soll.
Entweder ihr macht ausreichend Umsatz im Jahr, dann sind auch die BG Kosten mit drin, oder ihr macht halt keinen Umsatz.
Für 3,50 eur Jahresumsatz macht der ganze Aufwand doch überhaupt keinen Sinn, was soll das?

Stefan Ott
24.03.2008, 08:23
Einfach Deine Tätigkeit als "Freiberulicher Fotojournalist" beim Finanzamt als "Kleingewerbe" anmelden und fertig. Bekommst dann ne neuer Steuernummer.

Dann will keine BG oder sonst wer Kohle von Dir! Du kannst allerdings auch nur Rechungen ohne ausg. MwSt. schreiben.

Gute Güte - in den beiden Sätzen stecken 5 sachliche Fehler - warum bloss gibt man Tipps, wenn man von der Sache keine Ahnung hat?

Raimund Rau
24.03.2008, 09:53
Gute Güte - in den beiden Sätzen stecken 5 sachliche Fehler - warum bloss gibt man Tipps, wenn man von der Sache keine Ahnung hat?

Der war gut Stefan ;)

Jens Hartkopf
24.03.2008, 12:19
Ihr seit ja alle Sooo schlau!

Nur, warum redet Ihr nicht einfach mal mit den Leuten, die sich damit auskennen? Der Berufsgenossenschaft zum Beispiel, wenn es um BG-Beiträge geht. Da wird man euch erklären, das es für Nebengewerbliche die Möglichkeit gibt sich als Einzelunternehmer von der Zahlung der BG-Beiträge freistellen zu lassen. Das gilt zumindest, solange man im Hauptberuf schon BG-Versichert ist, keine Angestellten hat und der Nebenerwerb wirklich ein solcher ist. Das dürfte bei den meisten "Nebenerwerbsfotografen" der Fall sein. Bei mir war das jede falls mal so.

Geht also auch ganz legal, für den Nebenerwerb KEINE BG zahlen zu müssen. Insgesamt gesehen macht das die Sache aber auch nicht einfacher. Denn damit sich die Fotografie nebenerwerblich wirklich Lohnt und nicht nur als Beschäftigungstherapie dient, muss man schon richtig Umsatz machen. Da muss man dann nämlich kaufmännisch rechen, also Fahrtkosten, Zeitaufwand, Abschreibung für die Ausrüstung Versicherungen und den stillen Teilhaber Peer Steinbrück nicht vergessen und und und! Dann aber spielen ein par Euro BG-Beitrag im Gesamtverhältnis gesehen auch keine wirkliche Rolle mehr. Für die Meisten die auch einen "normalen Beruf" haben wird sich das nicht wirklich rechnen können. Wer also etwas dazuverdienen will um sich beispielsweise ein hübsches L leisten zu können, ist meist besser beraten in seinem "Normalen Job" einfach ein par Überstunden einzulegen sofern er die Möglichkeit dazu hat.

Da ich einige Jahre "Nebenerwerbler" und danach über 10 Jahre Selbstständig war, zuletzt bis vor fast einem Jahr Inhaber zweier Unternehmen, weis ich diesbezüglich durch aus wovon ich rede. Also, einfach mal freundlich bei der BG anfragen, dort gibt es dann auch kompetente Auskünfte.

Benutzer
24.03.2008, 13:48
War am Samstag beim 1. Bl - Damen Basketball in Herne. War das "Schicksalsspiel" für Herne. Von den "Profis" :( habe ich niemanden gesehen!

...

Heinrich

Die hatten keine Zeit wegen der Fußball-Bundeslaga. :p

ehemaliger Benutzer
25.03.2008, 22:05
Wie ist das eigentlich, wenn man sich regelmäßig
auf Veranstaltungen rumtreibt, Events fotografiert, und wartet, bis
man angesprochen wird, ob man die gemachten Bilder verkaufen will?

Das müsste doch keine Auftragsfotografie sein, und damit wesentlich einfacher zu handhaben sein, oder? Also so ähnlich, als würde man seine Bilder in Agenturen einstellen.

Ich wurde schon am Ende von Veranstaltungen, oder auch im Nachhinein telefonisch angesprochen, ob ich Bilder abgeben würde. Für den Veranstalter kostenlos dabei geswesen, und hinterher kamen irgendwelche Bands oder sonst wer an ...

Benutzer
26.03.2008, 00:38
hi shadow,
das ist völlig wurscht, wie du geld verdienst - sobald du einnahmen hast, sind diese zu versteuern.
wenn du deine bilder über agenturen verkaufst, musst du die daraus generierten einnahmen selbsverständlich auch dem finanzamt melden.
der verkauf von fotos über bildagenturen ist übrigens eindeutig eine gewerbliche tätigkeit, damit ist eine gewerbeanmeldung notwendig. gewerbesteuer wird natürlich nur fällig, wenn du mit deinen einnahmen den freibetrag übersteigst. informiere dich am besten bei einem steuerberater und telefoniere mir der berufsgenossenschaft, dann bist du auf der sicheren seite.

grüße
olaf

ehemaliger Benutzer
26.03.2008, 22:19
Danke für Deine Erklärung. Ich dachte aber immer, dass der Verkauf bereits ohne Auftrag (!) gemachter Bilder unter
die künstlerische Seite fällt. Zumindest, wenn man nicht Massenfotos a la Passfoto macht. Dass also zwar die Einnahmen gemeldet werden müssen, unter Einnahmegrenzen fallen etc. , aber eben nicht von gewerbsmäßiger Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden kann.

Mein Problem ist, dass ich nie genau sagen kann, ob jemand hinterher nach Fotos fragt. Und wenn, dann wären das vielleicht hier mal 50.- , oder dort mal 100.- von Leuten, die nur zufällig auf die Idee gekommen sind, nachzufragen. Hinterher, wohlgemerkt, nicht vor der Veranstaltung.

Benutzer
26.03.2008, 22:43
hi,
auch die einnahmen aus künstlerischer tätigkeit müssen versteuert werden.

die von dir beschriebene tätigkeit ist aber eindeutig gewerblich.
ich betone es nochmal: wenn du geld für deine bilder nimmst- ob vorher oder nachher, ob mit auftrag oder ohne, dann musst du diese einnahmen dem finanzamt melden. klar kannst du drauf hoffen, dass das finanzamt nicht mitbekommt...aber auch finanzbeamte gehen auf events...;) oder ein "konkurrent" will dich los werden...

bitte verstehe mich nicht falsch, aber deine posts lassen vermuten, dass du eher wenig erfahrung mit dem thema steuern hast.
daher würde ich dir dringend empfehlen, einen steuerberater zu konsultieren.

beste grüße
olaf

ehemaliger Benutzer
26.03.2008, 23:31
Versteh mich nicht falsch: ich meine allein den Unterschied von gewerblicher Auftragsfotografie mit BG-Pflicht etc. zum Verkauf von Fotos auf Anforderung.

Dass alles dem Finanzamt gemeldet werden muss, ist mir klar, das soll auch keine Anleitung zum Steuerbetrug sein! Beispiel: man fotografiert aus eigener Lust und Laune den Nikolaus in der Fußgängerzone ;) . Nachher spricht einen der Nikolaus an, und bietet einem 10.- für ein paar gemailte Bilder. Das bekommt ein Stadtmannn mit, und will einem 50.- für ein paar Bilder für die Homepage der Stadt geben.

Gleiches kann man auf andere Eltern auf dem Fußballplatz der Söhne anwenden, oder sonstwas, wo man zufällig war, und Fotos aufgenommen hat. Aber eben nicht im Auftrag. Auch ohne Rechnung mit Ausweisung der MwSt. , klar. Einfach "bar Kralle".

Wäre das auch gewerbliche Fotografie? Man hat ja keine Absicht gehabt, überhaupt Geld mit den Fotos zu verdienen. Nicht falsch verstehen: ich möchte mich nicht drücken. Bisher gebe ich Bilder umsonst ab, um keinen Ärger zu bekommen. Es wären auch minimale Summen, wo jedes Finanzamt sagt, nix mit Gewerbe, das ist Hobby. Nicht Fisch, nicht Fleisch, sozusagen.

Mir macht es nichts aus, den Beteiligten abzusagen, denn für lau ist nicht, und ein Gewerbe anmelden, weil einer mir alle paar Wochen mal 50.- in die Hand drücken will, ist irgendwie übertrieben ...

Benutzer
26.03.2008, 23:52
Versteh mich nicht falsch: ich meine allein den Unterschied von gewerblicher Auftragsfotografie mit BG-Pflicht etc. zum Verkauf von Fotos auf Anforderung.

shadow,
über was diskutieren wir hier? da gibt es keinen unterschied!
ich betone es nochmals- du bekommst kohle, dann musst du sie versteuern.
wenn du es nicht machst, ist es steuerhinterziehung.
es ist sch...-egal, ob du beauftragt wurdest oder nicht.

wir reden hier von einkommensteuer und nicht von gewerbesteuer! die fällt bei den paar kröten, von denen du sprichst eh' nicht an. vielleicht liegst du ja auch bei der einkommensteuer innerhalb des freibetrages.
DU MUST DIE BETRÄGE ABER BEI DEINER EST-ERKLÄRUNG ANGEBEN!
rede ich chinesisch?

informiere dich bei einem steuerberater, ruf bei der bg druck & papier an...ist das so schwer?

gruß
olaf

Stefan Ott
27.03.2008, 00:02
BG-pflichtig bist du immer, egal wie und was du fotografierst, sobald du dich als Fotograf anmeldest.

febrika3
27.03.2008, 01:27
… Es wären auch minimale Summen, wo jedes Finanzamt sagt, nix mit Gewerbe, das ist Hobby. Nicht Fisch, nicht Fleisch, sozusagen ...

Auf die Summen wird es wohl nicht ankommen. Eher auf die Regelmäßigkeit.

Es gibt aber tatsächlich die Möglichkeit, das ganze als Hobby zu titulieren und die gelegentlichen Einahmen einfach bei der nächsten Einkommensteuererklärung anzugeben. Sogar die BG spielt da mit (habe gestern dort angerufen und nachgefragt). Die Grenze zieht das FA. Wenn die sagen, dass das eindeutig über ein Hobby hinausgeht, kommt die geballte Ladung der Bürokratie - HWK, BK, KSK... Für 1, 2 oder 3x im Jahr wird wohl nix passieren. Einfach beim FA nachfragen.

ehemaliger Benutzer
28.03.2008, 15:06
DU MUST DIE BETRÄGE ABER BEI DEINER EST-ERKLÄRUNG ANGEBEN!
rede ich chinesisch?



Ich denke, solch harschen Worte sind nicht nötig.

Folgendes Zitat sollte meine Nachfrage zeigen:


Versteh mich nicht falsch: ich meine allein den Unterschied von gewerblicher Auftragsfotografie mit BG-Pflicht etc. zum Verkauf von Fotos auf Anforderung.

Dass alles dem Finanzamt gemeldet werden muss, ist mir klar, das soll auch keine Anleitung zum Steuerbetrug sein!

Mir ist klar, dass ich jeden Euro dem Finanzamt melden muss, das sollte klar sein.

Ich denke, Du kennst den Unterschied zwischen gewerblicher Auftragsfotografie und Verkauf von künstlerisch eingestuften Bildern. Wenn Du also ein Foto von der Wurst auf dem Teller machst, jemand dieses auf Deiner Internetseite sieht und fragt, was Du dafür haben willst, ist das soviel ich weiß, eben keine gewinnorientierte, BG-pflichtige Auftragsfotografie, für die man einen Gewerbeschein braucht.

Alles, was ich wissen wollte ist, ob dies auch gilt, wenn ich auf einer Veranstaltung ein Foto mache, und irgendwer ankommt (sei es der Veranstalter, das fotografierte Model, der Handwerker, der die Bühne gemacht hat, oder was weiß ich), und mit xx Euro für das fertige Bild bietet. Sei es, dass man es dem Betreffenen im Nachhinein per Anfrage anbietet, oder der zu einem kommt, weil er erfahren hat, dass man Bilder gemacht hat.

Natürlich kann ich für 447,38 zu einem Steuerberater gehen. Wenn es niemanden gibt, der das hier weiß, werde ich das wohl auch tun. Vielleicht gibt es aber jemanden, der das schon mal getan hat, sollte ja nicht auszuschließen sein.

Wenn Du es nicht weißt, ok. Aber bitte mach mich nicht so harsch an, dafür besteht keine Notwendigkeit, denn DU hast anscheinend nicht richtig verstanden, wie die Frage war. Es geht nicht um die Steuererklärung, sondern um die Abgrenzung Gewerbe und Verkauf von künstlerischen Fotos ohne konkreten Auftrag.

ehemaliger Benutzer
28.03.2008, 15:08
BG-pflichtig bist du immer, egal wie und was du fotografierst, sobald du dich als Fotograf anmeldest.

Ich dachte immer, die ganzen Verkäufer von Fotos auf den Verkaufsagenturseiten, wären nicht Gewerbescheinpflichtig?

Benutzer
28.03.2008, 15:29
hallo shadow,
gut- vielleicht zu "harsch", sorry dafür.
ehrlich gesagt, ist das eine reaktion auf dein ständiges rumreiten auf dieser sache:


Ich denke, Du kennst den Unterschied zwischen gewerblicher Auftragsfotografie und Verkauf von künstlerisch eingestuften Bildern.


es gibt da keinen unterschied, das ist - sorry - völliger quatsch den du da erzählst. für das finanzamt sind das einnahmen. punkt.

ich versuche es jetzt noch mal: bei den paar euro ist es egal, ob die gewerblich fotografierst oder nicht- du liegst weit unter dem freibetrag.
eine "künstlerische" einstufung, die eine befreiung von der gwerbesteuerpflicht zum ziel hat, ist eine riesensache- das ist aber für dich nicht notwendig.
wir reden hier von einkommensteuer. die muss der künstler genau so wie der auftragsfotograf zahlen.

ob es reicht, wenn du die einnahmen einfach bei deiner einkommensteuererklärung angibst oder ob du dir beim finanzamt eine steuernummer holen musst und zusätzlich eine detaillierte gewinn- u. verlustrechnung machen musst, kann dir nur ein steuerberater verbindlich erklären.
von der umsatzsteuerpflicht kannst du dich durch die "kleinunternehmerregelung" befreien lassen.

denke bitte auch daran, dass du heute als fotograf keinen gesellen- oder meisterbrief benötigst, du dich aber trotzdem bei der handwerkskammer anmelden musst.

gruß
olaf

ehemaliger Benutzer
28.03.2008, 17:23
hallo shadow,
gut- vielleicht zu "harsch", sorry dafür.
ehrlich gesagt, ist das eine reaktion auf dein ständiges rumreiten auf dieser sache:


es gibt da keinen unterschied, das ist - sorry - völliger quatsch den du da erzählst. für das finanzamt sind das einnahmen. punkt.

ich versuche es jetzt noch mal: bei den paar euro ist es egal, ob die gewerblich fotografierst oder nicht- du liegst weit unter dem freibetrag.
eine "künstlerische" einstufung, die eine befreiung von der gwerbesteuerpflicht zum ziel hat, ist eine riesensache- das ist aber für dich nicht notwendig.
wir reden hier von einkommensteuer. die muss der künstler genau so wie der auftragsfotograf zahlen.

denke bitte auch daran, dass du heute als fotograf keinen gesellen- oder meisterbrief benötigst, du dich aber trotzdem bei der handwerkskammer anmelden musst.

gruß
olaf


Danke für die Antwort, die ist genau passend :)

Da sollte ich dann die Absicherung bei einem Steuerberater machen, vielleicht will der für eine kurze Auskunft ja keine Unsummen.

Es wäre beruhigend, wenn ich hier und da mal Fotos ohne großen Aufwand verkaufen könnte, wenn im Nachhinein jemand auf mich aufmerksam wird. Momentan muss ich halt Leute abweisen, weil ich nicht dauernd Zeit, Bearbeitung und Rohlinge/Versand investieren kann, aber auch nicht einen Cent dafür nehmen will. Denn wie Du sagst: 1 Euro ist schon Einnahme. Summieren würde sich das auch eher im Jahr weit unterhalb jeglicher Rentabilitätsgrenze eines Gewerbes. Das sind halt Anfragen von Leuten, die nie und nimmer auf die Idee gekommen wären, einen Fotografen zu engagieren, also auch nur marginale Summen ausloben.

Danke für die Tipps, ich werde mich weiter erkundigen.

Jürgen Sauter
28.03.2008, 19:40
Hallo zusammen,
die Beiträge sind echt spannend und zeigen die Komplexität des Themas! Nun eine Frage von mir: wie ist das denn mit Bildern. Ich meine hier "richtige" Bilder...in Öl, Acryl, Pastellkreiden usw...was auch immer. Wenn ich eins male und ich das verkaufen will, muss ich mich da auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden? Klar, beim Finanzamt angeben als "zusätzliche Einkünfte aus selbsständiger Arbeit" ist richtig, aber bei der BG anmelden? Bei Welcher denn ggf?
So, und nun der Knackpunkt: ich schreibe meine Bilder mit Licht (Fotografie) statt mit Acryl...warum wäre das ein Unterschied in der Behandlung bei der BG? ... von "Beruf" Künstler....?

Stefan Ott
28.03.2008, 20:14
Ich dachte immer, die ganzen Verkäufer von Fotos auf den Verkaufsagenturseiten, wären nicht Gewerbescheinpflichtig?


Ich schrub:

BG-pflichtig bist du immer, egal wie und was du fotografierst, sobald du dich als Fotograf anmeldest.
Mit anmelden meine ich entweder als freiberuflicher oder als gewerblicher Fotograf.

Den Begriff "gewerbescheinpflichtig" kenne ich nicht, nur steuerpflichtig.
Und die Einnahmen aus den Agenturverkäufen muss man natürlich versteuern, egal wie.

Blitzer
28.03.2008, 21:39
Ich fotografiere bei Sportveranstaltungen für mich und für den Verein. Alle paar Monate fragt schon einmal eine Zeitung, ob ich ein bestimmtes Foto habe. Ich könnte dann die normale Vergütung bekommen.

Auch wenn sich wieder jemand aufregt: Ich habe bei der BG angerufen. Solange ich weder freiberuflich noch handwerklich tätig und als solches angemeldet bin, brauche ich mich nicht anmelden und auch NICHTS zahlen.
Anmelden muss ich nach Auskunft des Finanzamtes auch nicht, denn betreibe die Fotografiererei ja hobbymäßig, nehme keine Aufträge an. Die Einnahmen brauche ich nicht versteuern, denn ich ARBEITE ja nicht! Weder freiberuflich, noch gewerbsmäßig!
Wenn eine Bekannte mir 50€ gibt, weil ich ne Küche aufgebaut habe, muss ich die auch nicht versteuern.


Macht was ihr wollt, für MICH ist die Sache klar!

Beste Grüße!

db
28.03.2008, 22:05
Einfach Deine Tätigkeit als "Freiberulicher Fotojournalist" beim Finanzamt als "Kleingewerbe" anmelden und fertig. Bekommst dann ne neuer Steuernummer.

Dann will keine BG oder sonst wer Kohle von Dir! Du kannst allerdings auch nur Rechungen ohne ausg. MwSt. schreiben.

Markus, bitte schreibe nie wieder etwas über Steuerrecht, ich verspreche dir auch nie etwas über das richtige Moppedfahren auf der Schleife zu schreiben.
Denn davon (Mopped) hab ich keine Ahnung.....

db
28.03.2008, 22:06
Zum Thema Steuern:

http://www.dforum.net/showthread.php?t=522553

Gruß
Daniel

Stefan Ott
29.03.2008, 21:14
Auch wenn sich wieder jemand aufregt: Ich habe bei der BG angerufen. Solange ich weder freiberuflich noch handwerklich tätig und als solches angemeldet bin, brauche ich mich nicht anmelden und auch NICHTS zahlen.

Korrekt.



Anmelden muss ich nach Auskunft des Finanzamtes auch nicht, denn betreibe die Fotografiererei ja hobbymäßig, nehme keine Aufträge an. Die Einnahmen brauche ich nicht versteuern, denn ich ARBEITE ja nicht! Weder freiberuflich, noch gewerbsmäßig!

Ja ne is klar, ich arbeite ja auch nicht.
Ich fotografiere nur gern, und wenn man mir dafür Geld hinterherschmeisst, kann ich ja nix dafür.




Wenn eine Bekannte mir 50€ gibt, weil ich ne Küche aufgebaut habe, muss ich die auch nicht versteuern.

Doch, müsstest Du.

Benutzer
29.03.2008, 22:11
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Blitzer http://www.dforum.net/images/buttons/viewpost.gif (http://www.dforum.net/showthread.php?p=1129401#post1129401)
Wenn eine Bekannte mir 50€ gibt, weil ich ne Küche aufgebaut habe, muss ich die auch nicht versteuern.

Doch, müsstest Du.

Moin,

dann müsste über die 50,- Euro eine Quittung geschrieben werden, zudem müsste die Bekannte dann andererseits die 50,- selbst dem Finanzamt gegenüber geltend machen können....

Also, ich habe schon als Kind die Gelder versteuert, die ich von Bekannten bekommen habe, weil ich deren Rasen gemäht hatte oder für die einkaufen war...

Ist doch selbstverständlich, oder? :D:D:D

Gut, Kinderarbeit ist halt so eine Sache.... Aber was den Küchenaufbau betrifft: Da muss der arme Kerl doch mit seiner Einnahme sicher einer Berufsgenossenschaft beitreten und entsprechende Abgaben leisten. :D:D:D

Kurzum: Wenn mir jemand als Dank für eine Gefälligkeit 50,- Euro in die Hand drückt, dann sehe ich nicht ein, warum die zu versteuern wären. :rolleyes:

Ciao,

Werner

Stefan Ott
30.03.2008, 21:29
Das lustige an der Steuer ist, dass es keine Rolle spielt, ob man das einsieht oder nicht.

Und ob man das angibt oder nicht, dafür ist jeder selbst verantwortlich.
Das berührt aber nicht die Tatsache, dass man Einnahmen jeglicher Art angeben muss....

Das führt aber jetzt auch viel zu weit vom Thema weg.

Benutzer
31.03.2008, 00:00
Das berührt aber nicht die Tatsache, dass man Einnahmen jeglicher Art angeben muss....

Das führt aber jetzt auch viel zu weit vom Thema weg.

Noch mehr OT: :p

das Taschengeld zum Beispiel muss auch versteuert werden. :D

Trinkgelder, Geldgeschenke vom Opa oder der Tante... Alles muss versteuert werden. Da kommt richtig was zusammen!

Am besten ist es daher stets Schulden zu machen und möglichst permanent über die eigenen Verhältnisse zu leben und das Geld möglichst zu verprassen - also sich so zu verhalten, wie der Staat SELBST...

Kimble
31.03.2008, 08:30
Am besten ist es daher stets Schulden zu machen und möglichst permanent über die eigenen Verhältnisse zu leben und das Geld möglichst zu verprassen - also sich so zu verhalten, wie der Staat SELBST...


sehr sehr motivierend, danke für diese netten zeilen. es ermuntert mich total am montag morgen so etwas zu lesen, bekommt man gleich gute laune, trotz der geklauten stunde:).