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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gefängniss?



Streuner
27.03.2008, 12:19
http://www.dforum.net/galerie/index.php?n=3362

erhält man darauf nicht eine diszipinarische maßnahme?? wir dachten hier lange, es wäre verboten!!

Benutzer
27.03.2008, 12:23
und nun? was schlägst du vor?

Stefan Redel
27.03.2008, 12:38
Nur wenn es kommerziell wird.
Und das ist das bloße zeigen hier nicht.


LG, Stefan.

fvt
27.03.2008, 13:09
Gefängnis....weil

Die Panoramafreiheit gilt nicht in Frankreich (http://de.wikipedia.org/wiki/Frankreich). Daher kann die Stadt Paris (http://de.wikipedia.org/wiki/Paris) für das nächtliche Beleuchtungsdesign des Eiffelturms (http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm) das Urheberrecht beanspruchen.
Stellt ein geschütztes Objekt nicht das zentrale Bildmotiv dar, kann es allerdings frei abgebildet werden.
Bilder, die nur für persönliche Zwecke gemacht werden, sind erlaubt, solange sie nicht veröffentlicht werden.
Die Nationalversammlung (http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalversammlung_%28Frankreich%29) hat am 21. Dezember 2005 davon abgesehen[11] (http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#cite_note-10), von der durch die europäische Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 lit. h eingeräumten Möglichkeit, die Panoramafreiheit einzuführen, Gebrauch zu machen.



Quelle WIKIPEDIA




Leider ist der Eiffelturm in der Bildmitte :D:D:D



Gruß
Frank

URi
27.03.2008, 13:28
Vielleicht hat er ja bezahlt?



Q : Is the publishing of a photo of the Eiffel Tower permitted?
A : There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE.
Quelle (http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html)

P.S: Das ganze gleich mit Gefängnis zu betiteln finde ich "leicht" übertrieben.

Dirk Wächter
27.03.2008, 13:42
http://www.dforum.net/galerie/index.php?n=3362

erhält man darauf nicht eine diszipinarische maßnahme?? wir dachten hier lange, es wäre verboten!!

Ich habe das Bild gelöscht, weil hier offensichtlich ein ©-Verstoß vorlag.

fvt
27.03.2008, 14:39
Vielleicht hat er ja bezahlt?


Quelle (http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html)

P.S: Das ganze gleich mit Gefängnis zu betiteln finde ich "leicht" übertrieben.


Ich denke, die Ironie ist da schon hörbar.....

Gruß
Frank

Streuner
27.03.2008, 16:29
Ich denke, die Ironie ist da schon hörbar.....

Gruß
Frank

rrrrichtich! :D

wollte ja nur wissen, wie es sich damit verhält. schade das es demzufolge raus musste, war ein nettes foto.

CamBoy
27.03.2008, 19:29
Hihi, hab ich mir schon die ganze Zeit gedacht, hat ja recht lange gedauert, bis es jemand erwähnt hat... Irgendwie haben die Franzosen doch nen Knall... :D

Pit L.
27.03.2008, 19:39
Wer "gefängnis" mit zwei "s" schreibt, kann es nur ironisch meinen, oder?:D

mmknipser
27.03.2008, 19:41
Moment mal!!!!

Meines Wissens darf jeder zu privaten Zwecken den Eiffelturm bei Tag fotografieren und diese Fotos selbstverständlich auch NICHTGEWERBLICH veröffentlichen, also beispielsweise hier als Anschauungsobjekt seiner Schaffenskunst.

NICHT erlaubt ist jedoch:

1. den Eiffelturm bei Nacht mit seiner Beleuchtung zu fotografieren, weil diese Beleuchtung laut franz. Recht ein eigenes Kunstwerk ist (der Turm seltsamerweise nicht!!!) und man mit der Aufnahme bereits gegen geltendes franz. Urheberrecht verstößt.

2. Fotos vom Tour Eiffel ohne Genehmigung der Erben von Gustave Eiffel und der Stadt Paris ("Genehmigung" ist in diesem Fall gleichbedeutend mit finanzieller Beteiligung am Gewinn) zu vermarkten, beispielsweise auf Ausstellungen, Postkarten, Kalendern oder als Werbemotiv, aber auch als reines Zeitungsfoto (in D wäre das noch erlaubt). Sobald für eine Veröffentlichung Geld fließt, ist es also nicht erlaubt.

Meines Wissens war das Foto, das jetzt entfernt wurde, doch tagsüber aufgenommen worden, oder täusche ich mich?

Somit liegt nach meinem Erkenntnisstand auch kein Urheberrechtsverstoß vor. Zumal dies ein deutsches Forum ist, der Fotograf deutscher ist, der Forumsbetreiber deutsch ist, der Gerichtsstand deutsch ist, die Kamera vermutlich in Deutschland gekauft wurde usw., also deutsches Recht gilt ...

vgl. hier:

http://www.dforum.net/showthread.php?t=517027



Gruß

Mario

Benutzer
27.03.2008, 19:50
" Meines Wissens war das Foto, das jetzt entfernt wurde, doch tagsüber aufgenommen worden, oder täusche ich mich?"
genau! du hast dich getäuscht..
das foto war bei nacht, mit beleuchtung, aufgenommen...

Dirk Wächter
27.03.2008, 20:25
...Meines Wissens war das Foto, das jetzt entfernt wurde, doch tagsüber aufgenommen worden, oder täusche ich mich? Somit liegt nach meinem Erkenntnisstand auch kein Urheberrechtsverstoß vor. Zumal dies ein deutsches Forum ist, der Fotograf deutscher ist, der Forumsbetreiber deutsch ist, der Gerichtsstand deutsch ist, die Kamera vermutlich in Deutschland gekauft wurde usw., also deutsches Recht gilt ...

Im Foto war das Copyright eines anderen Fotografen zu sehen. Deswegen wurde das Bild entfernt. Und nicht weil es am Tage, in der Nacht oder sonst wie fotografiert wurde.

CamBoy
27.03.2008, 20:51
Im Foto war das Copyright eines anderen Fotografen zu sehen. Deswegen wurde das Bild entfernt. Und nicht weil es am Tage, in der Nacht oder sonst wie fotografiert wurde.

Stimmt, das geht ja nunmal überhaupt nicht!

mmknipser
27.03.2008, 21:45
Ist ja gut, Jungs. Schön, dass wir drüber geredet haben, finde ich :-)

Nee, im Ernst. Wollte die Geschichte betreffend Eiffelturm nur generell geklärt wisen.

Danke für die Hinweise.

Gruß

Mario

Streuner
28.03.2008, 16:36
Wer "gefängnis" mit zwei "s" schreibt, kann es nur ironisch meinen, oder?:D

ich habe auch "diszipinarische" ohne "l" geschrieben. und das bei vollem ernst! :D

Christopher Kamper
28.03.2008, 18:11
Im Foto war das Copyright eines anderen Fotografen zu sehen. Deswegen wurde das Bild entfernt. Und nicht weil es am Tage, in der Nacht oder sonst wie fotografiert wurde.

na da bin ich ja beruhigt. ich wette, hier gibt es ne menge bilder von frauen, die gegen die sharia verstoßen :rolleyes:

ehemaliger Benutzer
28.03.2008, 19:16
Moment mal!!!!


NICHT erlaubt ist jedoch:

1. den Eiffelturm bei Nacht mit seiner Beleuchtung zu fotografieren, weil diese Beleuchtung laut franz. Recht ein eigenes Kunstwerk ist (der Turm seltsamerweise nicht!!!) und man mit der Aufnahme bereits gegen geltendes franz. Urheberrecht verstößt.



Selbstverständlich darfst Du den Eiffelturm zu JEDER Zeit fotografieren. Ob da nun die Lampe an ist oder nicht ist völlig egal.
Nur bei der Veröffentlichung musst Du aufpassen.

Guckst Du in diesem alten Beitrag: http://www.dforum.net/showthread.php?t=476639

lg
Gerd

Benutzer
28.03.2008, 19:23
"Selbstverständlich darfst Du den Eiffelturm zu JEDER Zeit fotografieren. Ob da nun die Lampe an ist oder nicht ist völlig egal"

das isses !!