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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alles Steuern, oder was?



db
28.03.2008, 21:03
Zunächst an Dirk:

Wenn dieser Beitrag unerwünscht oder unzulässig ist, schmeiss ihn raus.
Wenn nicht, umso besser.


Nachdem hier nicht nur in letzter Zeit Fragen zur Behandlung von Einnahmen aus der Fotografie kamen und die Antworten teilweise hanebüchen
waren, habe ich mich entschlossen einen kleinen Leitfaden zu schreiben.

Etwas über mich:
Ich bin Dipl. Finanzwirt und habe Steuerrecht 3 Jahre lang studiert (mit Abschluss), daher nehme ich für mich in Anspruch die steuerrechtliche Seite
beurteilen zu können.

Einleitung:

Viele vermischen Steuerrecht, Berufsrecht, (Zwangs-) Zugehörigkeit zu Verbänden, etc.

Auch im Steuerrecht werden viele Begriffe vermischt, die nichts miteinander zu tun haben.

Daher sollte man die verschiedenen Baustellen auftrennen und gesondert behandeln.

Deutsches Steuerrecht:

Einkommensteuer:
Wenn ihr nur einmal im Jahr ein Bild verkauft habt für weniger als 410 Euro und ihr ausser eurem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte habt (wie
Vermietung+Verpachtung, Zinsen,etc.), lehnt euch zurück. Der weitere Text ist nur zu eurer Unterhaltung, da ihr die Grenzen des §46 Abs 3 EStG
nicht überschreitet und die Einkünfte nicht der Steuer unterworfen werden.

All diejenigen, die mehr als einmal ein Bild verkaufen, dürfen sich jetzt Gedanken machen, ob sie selbstständig oder gewerblich tätig sind.

Wobei diese Überlegung bei der Einkommensteuer erst ab einem Gewinn von
mehr als 24.500 Euro relevant ist. Ab dieser Summe fällt nämlich Gewerbesteuer an.

So, auf zur Stadt und voller Stolz das Gewerbe "Fotografie" anmelden. Ein paar Euro später ist man stolzer Besitzer einer Gewerbeanmeldung und jetzt?

Zunächst geht eine Meldung an das zuständige Finanzamt, die einen mit einem netten Fragebogen beglücken (ORG1). Dazu später mehr.

Auch kurze Zeit später bekommt man von der Berufsgenossenschaft (BG) einen Fragebogen und einen Mitgliedsantrag. Dazu von mir nix, da nicht mein Fachgebiet/Baustelle.

Ist man der Meinung, eher der künstlerisch/kreative zu sein kann man sich den Gang zur Stadt auch sparen und stattdessen dem Finanzamt (FA) in einem knappen mehrzeiler mitteilen, dass man ab sofort beabsichtigt sich als Fotojournalist/-künstler selbstständig zu machen.

Das FA wird auch in diesem Fall den Fragebogen ORG 1 versenden.

Wann und ob die BG auf einen zukommt, keine Ahnung da dies nicht meine Baustelle ist.

Das FA möchte in dem Fragebogen nun ausser den persönlichen Daten noch ein paar andere Sachen wissen.

U.a. ob man den Umsatzsteuer abführen möchte oder nicht.

Verlassen wir kurz die Einkommensteuer und kommen zur

Umsatzsteuer:

Hier muss man sich entscheiden, ob man den einfachen oder den komplizierteren Weg wählen möchte.

Einfacher Weg:

Man entscheidet sich in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert auszuweisen und im Gegenzug keine
Vorsteuer aus gekauften Gegenständen abziehen zu können. §19 Abs 1 UStG.
Dies ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung.
Dies funktioniert allerdings nur bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro im laufenden und 50.000 Euro im Folgejahr.
Überschreitet man diese Grenzen ist man auch rückwirkend (!) umsatzsteuerpflichtig.

Komplizierterer Weg:

Möchte man jedoch Vorsteuer abziehen und Umsatzsteuer gesondert in Rechung stellen können, kann man auf die
Kleinunternehmerregelung verzichten und nach §19 Abs 2 UStG zur Umsatzsteuer optieren.
An diese Entscheidung ist man min. 5 Jahre gebunden.
Dadurch ist man jedoch auch gezwungen zumindest im ersten Jahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben, auch wenn man im betreffenden
Monat nicht einen Euro eingenommen hat.

Umsatz = alles was man einnimmt.


Zurück zur Einkommensteuer:

Nachdem man den Fragebogen an das FA zurückgesandt hat und man dann eine neue Steuernummer bekommt, reibt sich der
Fotograf die Hände, denn er kann ja jetzt als Unternehmer ALLES absetzen.

Halt!

Zum einen nur das, was mit der Fotografie in Zusammenhang steht (Speicherkarten, Fahrtkosten, Druckkosten, etc) und zum anderen nur
bis zu einem bestimmten Betrag auf einmal.

§9Abs 1 Nr 7 EStG bestimmt, dass Werbungskosten nur bis zu einer Höhe von 410 Euro sofort abzugsfähig sind.

Alles darüber ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Wenn nun die neue EOS 1D Mark III angeschafft wurde, ist diese auf 5 Jahre abzuschreiben.
5 Jahre, die ist doch schon nach 2 Jahren überholt?
Das mag sein, aber es handelt sich ja auch um einen pauschalierten Mittelwert.

Und auch hier Obacht, es ist zu überlegen, ob man seine Kameraausrüstung tatsächlich ins Betriebsvermögen
einlegen möchte.

Denn verkaufe ich meine z.B. Kamera nach 4 Jahren für 1.500 Euro, obwohl diese schon auf 500 Euro abgeschrieben ist,
ist der Differenzwert von 1.000 Euro steuerpflichtige Einnahme!

Auch allzu ausufernde Betriebsausgaben können zu einem bösen Erwachen führen.

Das FA prüft nämlich, ob man nicht nur Einnahmeerzielungsabsicht hat, sondern auch ob man Gewinnerzielungabsicht hat.

D.h. bin ich nach 3 Jahren in der Summe in den roten Zahlen, kommt das FA schnell zur Erkenntniss, das das ganze nur Liebhaberei ist
und streicht u.U. auch rückwirkend die Verluste aus der Fotografie.

Also schön schnell in die Gewinnzone kommen.

So das Ende des Jahres naht, wie ermittle ich meinen Gewinn/Verlust?

Ganz einfach.
Tabelle anlegen, linke Seite alle Einnahmen, rechte Seite alle Ausgaben, Strich drunter, saldieren, voila.


Gewerbesteuer:

Wer einen Gewinn von 24.500 Euro hat, sollte sich den Besuch beim Steuerberater überlegen.


Wer bis hier hin durchgehalten hat, Glückwunsch! Es gäbe noch viel mehr zu schreiben, aber dann würde dies hier noch mehr ausufern.

Diese kleine Einführung ist nicht abschliessend, erhebt keinen Rechtsanspruch auf Richtigkeit und entbindet vor allem nicht
davon sich über die anderen Baustellen (BG, etc.) und auch speziellere Fragen des Steuerrechts kundig zu machen.

Wer es genauer wissen will, sollte bei seinem FA nachfragen, einen Steuerberater konsultieren und möglichst nicht auf Leute hören,
die einen kennen, der schon mal beim FA auf dem Klo war.

Legende:
UStG (Umsatzsteuergesetz)
EStG (Einkommensteuergesetz)
Einnahmen (alles was man einnimmt)
Umsatz (siehe Einnahmen)
Gewinn (der Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben)

Fragen, Anregungen? Gerne!

Gruß
Daniel

Christian Ahrens
28.03.2008, 22:22
Hallo Daniel,

vielen Dank für diesen schönen und hilfreichen Beitrag. Ab jetzt können wir immer bei entsprechenden Fragen hierhin verlinken! :-)

VG
Christian

www.christianahrens.de

andrehh
28.03.2008, 23:37
Hallo Daniel,


ich will mich nicht streiten, aber war das mit den EUR 410 Sofortabschreibung nicht nur bis zum 31.12.2007 gültig ?


Gruß
AndréHH


PS: Danke für die Erklärung.

Benutzer
28.03.2008, 23:46
"aber war das mit den EUR 410 Sofortabschreibung nicht nur bis zum 31.12.2007 gültig ?" - das ist korrekt! ab 2008 sind es nur noch 150,- teuronen...

mein finanzamt sagt:
"Seit Januar 2008 richtet sich die steuerliche Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern nach der Einkunftsart. Wenn Sie abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter nach dem 31.12.2007 anschaffen und wenn die Anschaffungskosten kleiner oder gleich 150 Euro sind, können Sie die Kosten sofort als Betriebsausgaben absetzen. Zwischen 150 Euro und 1.000 Euro, ist ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der innerhalb von 5 Jahren gewinnmindernd abzuschreiben ist."

Event
29.03.2008, 00:02
Hallo Daniel,


ich will mich nicht streiten, aber war das mit den EUR 410 Sofortabschreibung nicht nur bis zum 31.12.2007 gültig ?


Gruß
AndréHH


PS: Danke für die Erklärung.

das ist auch der Grund, warum ich antworte (ersteinmal danke für die Übersicht!)

seit 1.1.08 wurde die Grenze der Sofortabschreibung auf 150€ gesenkt - Beträge zw. 151€ und 1000€ fallen in den Sammeltopf, der Monatsunabhängig auf 5 Jahre abgeschrieben wird.
(je nach dem gelten die Zahlen inkl. USt oder exkl. Ust)

Beträge ab 1000 werden entsprechend der Abschreibungstabelle abgeschrieben (nur noch linear, nicht mehr degressiv)

ps Yoschi war viel schneller (so ist es, wenn man anfängt zu schreiben und zur Vergewisserung nochmal im Internet recherchiert ;-) )

febrika3
29.03.2008, 00:41

Fragen, Anregungen? Gerne!

Gruß
Daniel
Hallo Daniel,

TOLL UND DANKE für deine Zeilen!:):):)

Du bist mir zuvor gekommen. Seit Dienstag schreibe ich auch an einigen Zeilen um diese ewige Fragerei mit einigen Fakten zu blocken. Bin allerdings noch nicht sehr weit und dein Fachwissen ist SEHR viel größer, als meines als 20jähriger (20 Jahre selbst und das ständig:D) Freiberufler. Also werde ich meine Zeilen nun dem Rechnerpapierkorb anvertrauen.

Einige Anmerkungen habe ich dennoch:

Künstler/Journalist oder Handwerker? Die sicherlich schwierigste Entscheidung. Wie ordne ich meine Fotografie ein? Die berühmten Passbilder, das Portraitstudio oder der Hochzeitsfotograf ist wohl eher der Handwerker, der Journalist oder Fotokünstler eher der freie Fotograf. Sehr unterschiedlich wird die Zuordnung gehandhabt. Mal kontrolliert das Finanzamt es direkt bei der Anmeldung, mal nie. Im Falle einer Prüfung ist der Fotograf aber immer beweispflichtig. Wer sich also als Fotokünstler einstuft und Passbilder macht, wird da sicher Probleme kriegen und bei guten Gewinnen Gewerbesteuer auch rückwirkend nachzahlen dürfen.

Die Berufgsenossenschaft (BG). Sie ist wie schon erwähnt Pflicht bei einer regelmäßigen Beschäftigung - egal ob Handwerker oder Künstler/Journalist. Es ist eine berufliche Unfallversicherung, die aber auch Berufskrankheiten abdeckt. Die BG ist eine staatliche Organisation aus dem 19. Jahundert zum Schutz und Absicherung der Arbeiter. Sie muss keinen Gewinn erzielen und ist gemessen an der Leistung eher günstig. Schade ist nur, dass es eine Mindestversicherungssumme gibt. Die liegt bei 18.000 € angenommener Verdienst. Der Jahresbeitrag hierfür beträgt 231,19 € (jeweils alte Länder). Im Falle einer 100% BU beträgt die Monatsrente 1.000 €. Ich selber bin gebranntes Kind (Wegeunfall zu einem Kunden) und habe die Vorteile einer solchen Versicherung erfahren. Ich kenne aber auch Mitbewerber;):D die sich erfolgreich um diese Versicherung drücken. Anfangs ist es oft Unwissen und dann werden die Nachzahlbeträge immer größer. Wer Erwischt wird, zahlt die Mindestbeiträge seit der Selbstständigkeit nach.

Die Krankenversicherung und Rentenversicherung. Hier gibt es für die freien Fotografen eine Pflichtversicherung, die Künstlersozialkasse (KSK). Zitat von der Website: „… die vom Gesetzgeber*… beauftragte*Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen*Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.” Sie verwaltet die Krankenkassen- und Rentenbeiträge und führt sie den Trägern zu. Zu Anfang des Berufs hat man sogar noch die Wahl zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse. Der selbstständige Fotograf zahlt dabei, ähnlich wie ein Arbeitnehmer, nur 50% der tatsächlichen Beträge (Rentenversicherung und Krankenkasse). Der Rest wird von den Verwertern der Bilder getragen. Eigentlich ist sie Künstlern und Journalisten vorbehalten, inwieweit sie Handwerkern unterschlupf bietet kann ich nicht sagen.

So, das waren noch einige Anmerkungen von mir. Hat noch jemand was beizusteuern?

JAKOB
29.03.2008, 01:54
super thema!

(wenngleich ich das deutsche system unendlich komplex empfinde, was bin ich froh in der schweiz zu leben)

db
29.03.2008, 08:28
Zunächst mal an alle: Danke für den positiven Zuspruch!

@andrehh, Yoschi, firum:
Bezgl. der Regelung 410 Euro:

Finanzbeamte leben in der Vergangenheit (hier bitte kleinen Scherz einsetzten), da sie regelmässig Vorgänge aus abgelaufenen Zeiträumen bearbeiten.

Ich bin also vom Stand 2007 ausgegangen.

Ich werden Montag mich gerne schlau machen inwieweit das oben geschriebene zu ergänzen ist.

@Christian: wäre mit Dirk zu klären
@Karsten: danke für die Ergänzung zur BG, davon habe ich 0-Ahnung
@JAKOB: ich hätte auch gerne ein einfacheres System....

Schönes Wochenende
Daniel

hummer sven
29.03.2008, 12:45
Leider ist es mit der eigenen Einordnung, ob man Künstler oder Handwerker ist nicht so einfach. Ich sehe mich von meiner Tätigkeit her als Fotojournalist/Reportagefotograf, was -dachte ich- als nicht gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Seit meiner Betriebsprüfung letzten Jahres bin ich aber jetzt zum grösseren Teil gewerblich tätig, da das FA nicht die Art meiner Tätigkeit, sondern die Art meiner Kunden für die Einstufung heranzog. D.h., da ich immer weniger für Printmedien, sondern Firmen arbeite, bin ich jetzt auch Gewerbesteuerpflichtig. Um eine Nachzahlung der Mwst.differenz der letzten Jahre bin ich auch nur herumgekommen, da ich meine Urheberrechte mit der Übergabe einer CD mit abgegeben habe.

Benutzer
29.03.2008, 20:00
Leider ist es mit der eigenen Einordnung, ob man Künstler oder Handwerker ist nicht so einfach. Ich sehe mich von meiner Tätigkeit her als Fotojournalist/Reportagefotograf, was -dachte ich- als nicht gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Seit meiner Betriebsprüfung letzten Jahres bin ich aber jetzt zum grösseren Teil gewerblich tätig, da das FA nicht die Art meiner Tätigkeit, sondern die Art meiner Kunden für die Einstufung heranzog. D.h., da ich immer weniger für Printmedien, sondern Firmen arbeite, bin ich jetzt auch Gewerbesteuerpflichtig. Um eine Nachzahlung der Mwst.differenz der letzten Jahre bin ich auch nur herumgekommen, da ich meine Urheberrechte mit der Übergabe einer CD mit abgegeben habe.


Oh, man, was ist das alles kompliziert.... :o

Ohne Steuerberater wäre ich wohl völlig handlungsunfähig.

Allein was die Steuern angeht, so habe ich mal gelesen, dass das deutsche Steuerrecht etwa so umfangreich ist, wie die Steuergesetzgebung des restlichen Planeten zusammen - ob das so stimmt weiß ich nicht, aber das Leben in Deutschland ist sehr schwierig...

In D wäre z.B. Bill Gates sicher nicht der geworden, der er ist. Das hätte der Staat schon zu verhindern gewusst.

Ciao,

Werner

mobilefotos
07.04.2008, 15:03
@db
Danke, aber ich hätte mir an deiner Stelle nicht die Arbeit gemacht.
Denn das Steuerrecht kann man nicht in ein paar Zeilen packen und obendrein noch versuchen auf kleine "Fallen" (z.B.: PV oder BV oder UV) - für alle nicht Steuerrechtler: ... Privatvermögen oder Betriebsvermögen oder Unternehmensvermögen) hinzuweisen, denn dazu sind die Möglichkeiten zu vielfältig. Erst Recht zum Thema "Liebhaberei" ...

Egal, ich bin gern bereit auf Einzelheiten einzugehen, aber so pauschal ... ich persönlih hätte es lieber gelassen!

kickers
27.09.2008, 20:50
[...]
Ist man der Meinung, eher der künstlerisch/kreative zu sein kann man sich den Gang zur Stadt auch sparen und stattdessen dem Finanzamt (FA) in einem knappen mehrzeiler mitteilen, dass man ab sofort beabsichtigt sich als Fotojournalist/-künstler selbstständig zu machen.

Das FA wird auch in diesem Fall den Fragebogen ORG 1 versenden.

Wann und ob die BG auf einen zukommt, keine Ahnung da dies nicht meine Baustelle ist.
[...]

Gruß
Daniel


Schon etwas her, aber kann das vielleicht jemand konkretisieren?
Ich würde gerne vermeiden, bei meiner Anmeldung der Tagesform eines Sachbearbeiters ausgeliefert zu sein... Was man diesbezüglich schon ab und an mal hört.

Nihao
19.03.2009, 11:46
Das Thema ist ja jährlich erneut interessant, daher hier ein Hinweis auf dieses PDF mit Steuertipps für (Foto-)Journalisten:

http://presse.haufe.de/ bei den Pressemitteilungen (19.3.2009) stehen die

"Haufe SteuerTipps für die Steuererklärung 2008 - Informationen für Autoren und Journalisten"