Ulrike Friedrichsen
05.04.2008, 19:02
Da meine aktuelle Frage in alten Thread untergegangen ist, erlaub ich mir, einen Neuen zu eröffnen:
Die Frage:
Ich habe beim Auftritt der TanzAG eines Gymnasiums mit über hundert überwiegend minderjährigen jungen Damen viele schöne Fotos gemacht, ohne die Einwilligung der Akteure einzuholen und werde jetzt unsicher, ob ich diese überhaupt zeigen darf. Der Blick ins Gesetzbuch, insbesondere das KUG, hat mir dabei nicht wesentlich geholfen.
Eine zentrale Frage:
Ist der Auftritt ein Ereignis aus dem Bereich der Zeitgeschichte nach §23 (1) 1?
Schließlich ist die Öffentlichkeit sehr interessiert und auch die Tageszeitung hat einen Bildbericht veröffentlicht, mit zwei Fotos: einmal eine Person und einmal ca 8 Personen.
Ist der Auftritt eine Versammlung oder ein ähnlicher Vorgang nach §23 (1) 3? Schließlich "haben sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck versammelt".
Habe ich evtl. Bildnisse zum Zwecke der Kunst nach §23 (1) 4 erstellt?Ich bitte um Meinungen.
Gruß
Ulrike
Die Frage:
Ich habe beim Auftritt der TanzAG eines Gymnasiums mit über hundert überwiegend minderjährigen jungen Damen viele schöne Fotos gemacht, ohne die Einwilligung der Akteure einzuholen und werde jetzt unsicher, ob ich diese überhaupt zeigen darf. Der Blick ins Gesetzbuch, insbesondere das KUG, hat mir dabei nicht wesentlich geholfen.
Eine zentrale Frage:
Ist der Auftritt ein Ereignis aus dem Bereich der Zeitgeschichte nach §23 (1) 1?
Schließlich ist die Öffentlichkeit sehr interessiert und auch die Tageszeitung hat einen Bildbericht veröffentlicht, mit zwei Fotos: einmal eine Person und einmal ca 8 Personen.
Ist der Auftritt eine Versammlung oder ein ähnlicher Vorgang nach §23 (1) 3? Schließlich "haben sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck versammelt".
Habe ich evtl. Bildnisse zum Zwecke der Kunst nach §23 (1) 4 erstellt?Ich bitte um Meinungen.
Gruß
Ulrike