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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ich die Fotos nun zeigen?



Ulrike Friedrichsen
05.04.2008, 19:02
Da meine aktuelle Frage in alten Thread untergegangen ist, erlaub ich mir, einen Neuen zu eröffnen:

Die Frage:
Ich habe beim Auftritt der TanzAG eines Gymnasiums mit über hundert überwiegend minderjährigen jungen Damen viele schöne Fotos gemacht, ohne die Einwilligung der Akteure einzuholen und werde jetzt unsicher, ob ich diese überhaupt zeigen darf. Der Blick ins Gesetzbuch, insbesondere das KUG, hat mir dabei nicht wesentlich geholfen.

Eine zentrale Frage:

Ist der Auftritt ein Ereignis aus dem Bereich der Zeitgeschichte nach §23 (1) 1?
Schließlich ist die Öffentlichkeit sehr interessiert und auch die Tageszeitung hat einen Bildbericht veröffentlicht, mit zwei Fotos: einmal eine Person und einmal ca 8 Personen.
Ist der Auftritt eine Versammlung oder ein ähnlicher Vorgang nach §23 (1) 3? Schließlich "haben sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck versammelt".
Habe ich evtl. Bildnisse zum Zwecke der Kunst nach §23 (1) 4 erstellt?Ich bitte um Meinungen.

Gruß
Ulrike

PatrickS
05.04.2008, 19:46
Ist der Auftritt ein Ereignis aus dem Bereich der Zeitgeschichte nach §23 (1) 1? Nein. Ein Ereignis der Zeitgeschichte wäre vielleicht eine Tanzmeisterschaft gehobenen Niveaus o.ä., aber eher nicht die Aufführung einer Tanz-AG.


Ist der Auftritt eine Versammlung oder ein ähnlicher Vorgang nach §23 (1) 3? Schließlich "haben sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck versammelt".
Gute Frage. Keine Ahnung. Könnte eventuell sogar sein.

Habe ich evtl. Bildnisse zum Zwecke der Kunst nach §23 (1) 4 erstellt?
Ohne die Bilder gesehen zu haben: höchstwahrscheinlich Nein.

Wenn du die Bilder wirklich zeigen möchtest - und davon gehe ich aus, zumal sich auch die beteiligten SchülerInnen sicher über Erinnerungsfotos freuen würden - empfehle ich dir, einen sachkundigen Rechtsanwalt zu befragen.
Das scheint zwar im ersten moment sehr aufwändig und kostet auch etwas Geld, bewahrt dich aber später eventuell vor Problemen.

HTH
Grüße,
Patrick

Benutzer
05.04.2008, 20:08
hallo ulrike,

wie ich sehe, entweder meine mail hat dich nicht errreicht,
oder sie hat dich erreicht aber du hast sie noch nicht gelesen...
darin befand sich auch die antwort auf dein posting...

egal wie, so oder so, die fotos darfst du ohne schriftliche einwilligung
aller eltern der abgebildeten schülerinnen nicht im internet veröffentlichen!

Ulrike Friedrichsen
06.04.2008, 00:35
Hallo Yoschi,

offenbar gibt es Probleme mit meiner T-Online Mail seit dem neuen Spam-Filter.

Ich recherchiere.

Gruß Ulrike


00:42: ist inzwischen angekommen, vielen Dank

Gruß Ulrike

Benutzer
06.04.2008, 00:44
ende gut, alles gut! ;o)

bigdog
26.04.2008, 19:16
Hallo Ulrike!

Mal ein anderen Vorschlag: Wenn Du die CD oder DVD mit den Bildern der AG selbst gibst und die diese Verwalten, bzw. die Dir den "Auftrag" erteilen etwas daraus zu machen (meinetwegen mit Wasserzeichen u.s.Ä.), wärst Du doch aus dem Schneider?
Hat man Dich "beauftragt" oder warst Du im Interesse deiner eigenen Kinder unterwegs? Wenn Du "beauftragt" warst, und du den "Auftraggeber" kennst, frag den doch.
Schwieriger wird´s bei deinen eigenen Kindern, wenn da dann auch fremde Kinder dabei sind. Da müssen dann die Erziehungsberechtigten zustimmen.
An der Gesammtschule meines Sohnes wurde der komplette professionelle Fotoshoot im nachhinein innen Dutt gehauen, weil ein Elternteil(!) gegen die Fotos waren. Und das bei einer Schule mit über 500 Schülern!

Gruß, Stefan