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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildrechte auf dem Sportplatz?



tutnixweh
05.05.2008, 17:53
Hallo Community,
mir wurde diese Rubrik hier empfohlen, deshalb kopiere ich meine Frage aus dem Fotoforum mal hier rein:




Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen mit einer Antwort oder einem offiziellen gültigen Link zum Thema Bildrecht.

Ich bin immer fleissig am knipsen wenn mein Sohn am Wochenende Punktspiele hat. Diese Fotos wurden nun von anderen Eltern angefragt. Ich habe im Inet nun eine Galerie mit den ganzen Fotos eingestellt. Darauf zu sehen sind aber natürlich auch die Gegner.
Hier mal die Fragen:
- Darf ich diese Fotos im Inet veröffentlichen? Die Seite ist nicht gesperrt, sondern von jedem betrachtbar.
- Dürfen die 'Gegner' darauf bestehen, dass die Fotos von ihnen vom Server verschwinden müssen?
- Darf ich dem 'Gegner' verbieten diese Fotos zu nehmen auch wenn diese selbst darauf zu sehen sind?
- Macht es einen Unterschied wenn es sich um einen offiziellen Spieltag des Fussballverbandes handelt? (im Gegensatz zu einem Freundschaftsspiel? Oder kann hier der Verein des Platzes bestimmen?)

Diese Galerieseite kommt im Verein gut an, daher kann es sein dass daraus bald ein grösseres Projekt wird, vorweg würde ich aber gerne die Rechte geklärt wissen.

PatrickS
05.05.2008, 20:34
Hallo und Willkommen im Forum!

Die Rechtslage ist leider komplex, teilweise schlecht durchschaubar und schwammig.

- Darf ich diese Fotos im Inet veröffentlichen? Die Seite ist nicht gesperrt, sondern von jedem betrachtbar.
de jure: i.d.R. nur mit Genehmigung der Abgebildeten, bei Kindern nur mit Genehmigung der Eltern (weiteres s.u.).
de facto: meistens ist es den Eltern egal oder sie freuen sich über ein paar schöne Bilder und machen sich weiter keine Gedanken. Ich persönlich riskiere es nicht, weil nur mal einer dabei sein muss dem das nicht passt und dann wird es schnell teuer.

Frei veröffentlichen darfst du die Bilder, wenn die anderen Personen sich zufällig auf dem Bild befinden und sog. Beiwerk bilden, also nicht Motiv des Bildes sind.
Näheres siehe §§ 22, 23 KunstUrhG (http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html). Ob z.B. § 23 (1) 3. auf Fußballspiele anwendbar ist, weiß ich nicht.


- Dürfen die 'Gegner' darauf bestehen, dass die Fotos von ihnen vom Server verschwinden müssen?Wenn nicht die Kriterien erfüllt sind, nach denen sie sich gegen die Veröffentlichung nicht wehren können: Ja.


- Darf ich dem 'Gegner' verbieten diese Fotos zu nehmen auch wenn diese selbst darauf zu sehen sind?Ja, du hast das Urheberrecht an den Bildern, du entscheidest wer sie wie verwenden darf.


- Macht es einen Unterschied wenn es sich um einen offiziellen Spieltag des Fussballverbandes handelt? (im Gegensatz zu einem Freundschaftsspiel? Oder kann hier der Verein des Platzes bestimmen?)Nein, das ist egal was für ein Spiel gespielt wird.


Diese Galerieseite kommt im Verein gut an, daher kann es sein dass daraus bald ein grösseres Projekt wird, vorweg würde ich aber gerne die Rechte geklärt wissen.Eventuell hilft es, die Seite mit einem Passwort zu belegen, das nur die Eltern der Spieler bekommen. Da das recht unpraktisch ist, empfehle ich, zu versuchen über den Verein den Eltern einen Zettel zukommen zu lassen auf dem sie unterschreiben sollen, dass sie nichts dagegen haben, wenn Bilder ihres Nachwuchses im Rahmen der vereinseigenen Fotogalerie veröffentlicht werden dürfen.

Schöne Grüße
Patrick

tutnixweh
06.05.2008, 10:06
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Ich denke ich werde dies über den Verein regeln lassen.

Gruss aus dem sonnigen Hamburg

fstange
02.03.2009, 14:07
Hallo :)

ich krame diesen etwas älteren Betrag noch mal raus weil er genau das Thema anspricht das mich momentan auch interessiert.

Ich fotografiere momentan oft und gerne bei den Fusballspielen meines Sohnes. Ohne jeden kommerziellen Zweck sondern nur aus Spass am Fotografieren und um ein paar schöne Fotos meines Sohnes zu bekommen.

Nun habe ich überlegt das eine oder andere Bild im Forum zu posten oder bei z.B. fotocomunity.de einzustellen, um auch mal andere kritische Meinungen zu den Bildern zu bekommen.

Dies ist ja nun, so wie ich hier gelesen habe, nur mit Einwilligung der Eltern aller Beteiligten erlaubt (praktisch ja nicht machbar).

Nun habe ich im LawBlog gelesen (zumindest habe ich das so verstanden) das man Fotos die man nicht veröffentlichen dürfte auch nicht erstellen darf.

Bedeutet das, das ich meinen Sohn beim Fussball überhaupt nicht fotografieren darf wenn noch Mitspieler im Bild sind?

MfG
Frank

dowitcher
02.03.2009, 15:55
Das Fotografieren ist nicht das Problem. Darf man solange es nicht explizit verboten ist (Hausrecht ......). Das Veroeffentlichen der Fotos ist das Problem, und dazu wurde oben alles wesentliche gesagt. Sobald andere Menschen im Bild mehr als nur Beiwerk sind wird's knifflig. Kein Klaeger, kein Richter und falls geklagt wird liegt's bei dem zu entscheiden was Sache ist.

UH

fstange
03.03.2009, 13:23
Danke für die schnelle Antwort.

Das bedeutet also das bei den Fotos die z.B. hier im Bereich Sportfotografie gezeigt werden die Sportler jeweils Ihr schriftliches einverständnis gegeben haben?

MfG
Frank

Titanist
05.03.2009, 23:11
Hallo,

ich fotografiere auch für die Juniors im Fußballverein.
Mit Eintritt in den Verein unterschreibt man auch eine Erklärung, dass bei Veranstaltungen und Spielen des Vereins gemachte Fotos, auf denen das Mitglied abgebildet ist, für Vereinszwecke veröffentlicht werden dürfen.
Mit den Fotos handhabe ich das so, dass alle Eltern am Jahresende eine DVD bekommen mit der Dokumentation der gesamten Spiele.
Für die jeweils gegenerische Mannschaft stelle ich die Bilder zugangsgeschützt(!) auf Picasaweb ein. Der Trainer der gegnerieschen Mannschaft erhält dann den Zugangslink und kann sich die Bilder runterladen und seinem Verein weiterverteilen.
Die Fotos versehe ich ausserdem mit dem Hinweis, dass bei Veröffentlichung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind.

GL
Günter

GymfanDE
07.03.2009, 00:47
Dies ist ja nun, so wie ich hier gelesen habe, nur mit Einwilligung der Eltern aller Beteiligten erlaubt (praktisch ja nicht machbar).Warum ist das nicht machbar? Siehe z.B. Günters Antwort. So könnte man sich zumindest für Mitspieler des eigenen Vereins absichern.

Kurze Gegenfrage, da ich mal annehme, daß Dein Sohn in einem Verein spielt: weisst Du exakt, was Du mit der Beitrittserklärung Deines Sohnes zum Verein alles unterschrieben hast? Kennst Du also alle Vereinsstatuten und die dort evtl. noch mit eingeschlossenen Statuten der Bezirks-, Landes- und Bundesverbände? Ich kenne dies nur aus anderen Sportarten, und da wissen dies die Eltern (und sehr oft auch die Verantwortlichen der Vereine und Verbände) in den allermeisten Fällen nicht.


Nun habe ich im LawBlog gelesen (zumindest habe ich das so verstanden) das man Fotos die man nicht veröffentlichen dürfte auch nicht erstellen darf.Falls das in Arnes LawBlog war, dann hast Du dort sicher auch die Beiträge zum Persönlichkeitsrecht und die Beiträge bzgl. (relative) Person der Zeitgeschichte gelesen. Wenn Du bei einer öffentlichen Veranstaltung fotografierts, dann gibt es (fast) immer auch das Recht, Bilder in Form einer Berichterstattung zu veröffentlichen (bezogen auf Deutschland zumindest).

Ein (unkommentiertes) Posten von einzelnen Bildern hier im Forum oder sonstwo fällt sicher meist nicht mehr unter Berichterstattung. Wo die Berichterstattung anfängt und wo sie aufhört, muss im Streitfall ein Gericht klären. Meist reicht aber auch einfach der gesunde Menschenverstand. Eine Werbliche (nicht zu Verwechsen mit Gewerblich) Nutzung bedarf dagegen immer der expliziten Zustimmung der Abgebildeten (oder der Erziehungsberechtigten).


Bedeutet das, das ich meinen Sohn beim Fussball überhaupt nicht fotografieren darf wenn noch Mitspieler im Bild sind?Wenn sie nur "Beiwerk" sind, ist es sowiso egal. Ansonsten gilt halt das oben gesagte.


Das bedeutet also das bei den Fotos die z.B. hier im Bereich Sportfotografie gezeigt werden die Sportler jeweils Ihr schriftliches einverständnis gegeben haben?Nach meiner völlig laienhaften Einstufung müsste dies zumindest für >90% der Bilder im Sportbereich gelten. Der Rest sind entweder Bilder von eigenen Familienangehörigen oder man könnte es im weiteren Sinne bereits als Bildberichterstattung interpretieren.

Gruß Bernhard