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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Foto für Arbeitgeber mit eigenen Equipment - Wem gehören die Rechte?



Fotojonny123
16.05.2008, 15:30
Ich habe für meinen Arbeitgeber Fotos gemacht mit eigenem Equipment. Jetzt wüsste ich gerne mal ob die Rechte an den Fotos bei mir oder meinem Arbeitgeber liegen. Ich mach eine Ausbildung als IT-Systemkaufmann und habe für die Fotos mein eigenes Equipment während der Arbeitszeit benutzt.

Hat jemand eine Idee wie es sich hier verhält?

Danke vorab. Jonny

Roland Michels
16.05.2008, 17:43
Wenn Du als Festangestellter (Oder Azubi, etc.) im Auftrag der Firma während der Arbeitszeit Fotos erstellst gehören die Urheberrechte automatisch der Firma. Dabei ist es egal, wem die Kamera gehört. Ähnlich verhält es sich ja auch bei Patenten oder Softwareentwicklungen.
Wenn du nicht festangestellt bist, sondern selbständig im Auftrag was erstellst, dann ist es anders.

JAKOB
16.05.2008, 18:37
Wenn Du als Festangestellter (Oder Azubi, etc.) im Auftrag der Firma während der Arbeitszeit Fotos erstellst gehören die Urheberrechte automatisch der Firma. Dabei ist es egal, wem die Kamera gehört. Ähnlich verhält es sich ja auch bei Patenten oder Softwareentwicklungen.
Wenn du nicht festangestellt bist, sondern selbständig im Auftrag was erstellst, dann ist es anders.

speziell schweiz:
bezüglich software (und auch maschinen) wurde das lange so von vielen geglaubt.
dem ist aber nicht automatisch so!!!! darum wird heute in den meisten arbeitsverträgen explizit darauf hingewiesen, dass alles im zusammenhang der anstellung "erfundene" auch automatisch der firma gehört.
ansonsten gehören nämlich geistige errungenschaften dem urheber (=dem künstler/ingenieur etc.) und NICHT der firma....;)

Werner Ruf
16.05.2008, 18:54
Wenn Du als Festangestellter (Oder Azubi, etc.) im Auftrag der Firma während der Arbeitszeit Fotos erstellst gehören die Urheberrechte automatisch der Firma. Dabei ist es egal, wem die Kamera gehört. Ähnlich verhält es sich ja auch bei Patenten oder Softwareentwicklungen.
Wenn du nicht festangestellt bist, sondern selbständig im Auftrag was erstellst, dann ist es anders.

Das halte ich für ein Gerücht, das Urheberrecht verbleibt nach Deutschem Recht immer beim tatsächlichen Urheber oder dessen Erben, allenfalls Nutzungsrechte können anderweitig vergeben sein.

Und über den Rest kann man dann sicherlich trefflich streiten, die Anfertigung von Fotografien gehört sicherlich nicht zu den arbeits-/ausbildungsvertraglichen Verpflichtungen eines IT-Systemkaufmanns oder Auszubildenden hierzu, ist eher als ausbildungsfremde Tätigkeit anzusehen.

Dann muss man erstmal prüfen ob die Ausbildungsvergütung eine von der Höhe angemessene Vergütung für das nicht zur Ausbildung gehörende anfertigen von Fotos ist, etc.

Entsprechende Auskunft kann aber nur ein Anwalt geben, andere dürfen das auch gar nicht.

http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

Benutzer
16.05.2008, 19:21
hi werner,
der urheber ist nicht übertragbar, da hast du recht.
sämtliche nutzungsrechte liegen aber beim arbeitgeber.
gruß
olaf

losch
18.05.2008, 19:15
Ich habe für meinen Arbeitgeber Fotos gemacht mit eigenem Equipment. Jetzt wüsste ich gerne mal ob die Rechte an den Fotos bei mir oder meinem Arbeitgeber liegen. Ich mach eine Ausbildung als IT-Systemkaufmann und habe für die Fotos mein eigenes Equipment während der Arbeitszeit benutzt.
Einen wichtigen Punkt hast du nicht erwähnt: Hast du die Aufnahmen im expliziten Auftrag deines Arbeitgebers gemacht oder aus eigener Entscheidung?
Grüße
losch