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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Letzer Versuch im Forum wegen Steuererklärung



*kartman*
19.05.2008, 15:56
So Leute, werde nochmal letzte Informationen aus euch rauspressen ^^
Ich weiß ein Forum ist kein Steuerberater und .... all dieses Blabla ;-)
Ich weiß aber auch dass hier viele Freie unterwegs sind, also macht es mir nicht so schwer, ich hab einfach keine Zeit und Lust zum Steuerberater zu gehen....und Geld will der auch noch, dabei beläuft sich mein Verdienst in diesem Jahr sowieso nicht so hoch und ich habe auch nur Kleinigkeiten an Fragen.

Folgendes:

Ich habe also alle Einnahmen aufgelistet (Honorare von Zeitungen halt...)

1.
Dazu habe ich eine Fahrkostentabelle erstellt, an welchem Tag ich wo war und wann das entsprechende Foto veröffentlich wurde, dazu die Kilometerzahl (Hin und zurück) und das ganze am Ende mal 30 Cent pro Kilometer... das ist also eine Ausgabe, stimmts ? (Wenn jetzt einer sagt nicht 30 Cent (bin mir aber 99,9% sicher) sondern...oder ich darf nur einfache Strecke nehmen... bitte schreiben !) ....

2. Habe ich Objektive / Blitze u.s.w. gekauft, die alle unter 400 € liegen und somit auf einmal abschreibbar sind.... genügt als Nachweis des Kaufes ein Kontoauszug mit dem entsprechenden Betreff ???? Oder ein eBay-Ausdruck, was auch immer ?

Besten Dank schonmal und bitte nicht unnötig ausschweifen ;)

andrehh
19.05.2008, 16:51
Moin,


zu 1. stimme ich zu.

zu 2. wird es etwas komplexer
Die Grenze für GWG, welche man für 2007 sofort im vollem Umfang abschreiben kann, ist EUR 410 netto (=EUR 487,90 brutto) ABER es muß eigenständig und selbsständig nutzbar sein. Und das ist weder ein Blitzgerät noch ein Objektiv. Demzufolge sind sie über die Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben.

Nachzulesen in §6 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes.


Gruß
AndréHH

*kartman*
19.05.2008, 16:57
davon habe ich auch schon gelesen.....aber ich habe 2007 ja keine Kamera gekauft ;-)
Also muss ich doch so machen, ja ? Über 3 Jahre... Ok Danke für die Info =)

Nur noch die Frage....zählen Kontoauszüge ????

Norbert W.
19.05.2008, 19:14
zum nachweislichen Geldfluss = Kontoauszug
braucht Du auch die Rechnung, ohne Rechnung keine akzeptable Ausgabe.

mschwarz
19.05.2008, 20:50
Bei Käufen über EBay von Privat einfach den Ausdruck der Auktion und den Buchungsbeleg (Kontoauszug) dazu, dann ist Absetzen kein Problem. Mache ich selbst auch recht oft.

Gruss,
Marco

*kartman*
19.05.2008, 21:55
Gut, sehr gut, Danke Jungs.

Hab nur net von allen Käufen die eBay-Ausdrucke...oder es lief übers Forum und dann auch ohne Ausdruck...da lässt sich dann nix mehr machen oder ? :(

ehemaliger Benutzer
19.05.2008, 22:25
Sofern Du Rechnungen als Belege nimmst, muss darauf

1. Ein Leistungsdatum (Lieferdatum) angegeben sein. rechnungsdatum genügt nicht.
2. Bei Beträgen über 100 Euro Deine vollständige Adresse angegeben sein
3. Für den Fall dass Du Vorsteuer abziehen (im Volksdeutsch: "die MwSt zurückhaben") willst, die Steuernummer des Verkäufers angegeben sein.

Ansonsten: Stimmt schon, man kann keinen Aufsteckblitz als GWG absetzen. Ist wie mit einem Autoradio: wird zusammen mit dem Auto abgeschrieben.

Und noch was: die Finanzämter sind verpflichtet bei solchen Fragen zu helfen.

*kartman*
20.05.2008, 23:07
gut..oder auch nicht, jedenfalls Danke für die Infos.
Dann sieht es bei mir jetzt mangels eBay-Ausdrucken doch a bissel schlecht mit Ausgaben aus.. hmmh

Norbert W.
21.05.2008, 16:37
Ansonsten: Stimmt schon, man kann keinen Aufsteckblitz als GWG absetzen. Ist wie mit einem Autoradio: wird zusammen mit dem Auto abgeschrieben.

wenn man die teile in unterschiedlichen zeiträumen kauft müssts aber anders aussehen oder ?

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warum in Ebay einkaufen, wenns bei den großhändlern immer günstiger ist, und sicherer
.. und die Gebühren, puhh
und der aufwand, aber das macht jeder wie er will ;)

ehemaliger Benutzer
21.05.2008, 18:34
Kaum. So ein Blitz wird ja üblicherweise zusammen mit irgendeiner Kamera verwendet, egal ob sich die Anschaffungszeiten Kamera1/Blitz/Kamera2 überschneiden. Und selbst wenn man gar keine Kamera anschafft, bleibt die vom Finanzamt angenomme Nutzungsdauer die, die auch eine dazu gehörende Kamera hätte. Das ist ja im Grunde auch korrekt.

Man kann es aber versuchen, manchmal hat man Glück.

Ich würde einfach mal beim Finanzamt anfragen. Bei Objektiven ist das ja noch gravierender, die werden im wirklichen Leben ja häufig viel länger verwendet als Kamerabodys.

*kartman*
21.05.2008, 18:37
Ich rechne dann mal meine übrig gebliebenen spärlichen ausgaben zusammen :D:o:(:mad::rolleyes:

Erwin Lottemann
21.05.2008, 18:54
Hallo, kartman,

Du kannst nachträglich auch noch eine eigene "Ersatzrechnung" schreiben, wenn keine Originalrechnung vorhanden ist. Aber natürlich mußt Du dabei u.a. einen Verkäufernamen + Adresse einsetzen...

LG
Erwin

Erwin Lottemann
21.05.2008, 18:55
sorry, müßte eigenlich "Ersatzquittung" heißen...

*kartman*
21.05.2008, 18:58
das dachte ich mir auch schon....hoffentlich sind die eMails noch da :-/
Die Quittung muss doch aber vom Verkäufer unterzeichnet werden !?

Ich hab auch mal ein 70-200 2.8 ersteigert und dann selber abgeholt und bar gezahlt....hab auh dafür keine Quittung... ach mist =/ und den Verkäufer erreiche ich nicht :(

*kartman*
21.05.2008, 19:19
Ich hab grad durch eine Glanzleistung der Datenrettung ^^... meine alte eMail-Datenbank rausgekramt.... da stellt sich mir doch die Frage... reicht es nciht auch wenn ich die eBay-Bestätigungsmail à la "Herlichen Glückwunsch, der Artikel gehört Ihnen"... ausdrucke, in Verbindung mit dem Kontoauszug ??? Dort steht auch das Datum und die Verkäuferadresse drauf, reicht doch, oder ??? Dann habe ich noch eine Chance ;)

ehemaliger Benutzer
21.05.2008, 20:50
Wenn Du dem Finanzamt glaubhaft machen kannst, dass das kein Fake ist, geht das normalerweise. Eine eBay-Mail ist da schon mal gar nicht schlecht. Sogenannte "Eigenbelege" sind auch erlaubt, also wenn Du eine Art Ersatzquittung schreibst. Vorsteuer kannst Du so aber nicht geltend machen, d.h.: Du bekommst die MwSt nicht zurück. Aber das ist bei Käufen von privat ohnehin Kokolores.

Es ist allerdings so, dass das Finanzamt da nicht mitspielt, wenn Du nur mit solchen Dingern ankommst. Ein paar solche Belege, sozusagen als Ausnahmen, sind ok, Du kannst aber nicht Deine ganze Steuererklärung darauf aufbauen, da spielen die nicht mit.

mobilefotos
23.05.2008, 23:27
Eigenbelege in dieser Form würde ich nicht akzeptieren. Selbst ein Ausdruck einer Bestätigungs-E-Mail reicht nicht.
Für den VorSt-Abzug ist nicht mal eine normale Rechnung per E-Mail ausreichend, wenn diese nicht über eine elektronische Signatur verfügt.

Letztendlich kannst du es einfach probieren.