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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fernabsatzgesetz: Versandkosten bei Rücksendung



UweH
26.05.2008, 19:32
Eine Frage an die Forumsgemeinde.

Bei Internetversender bestellt:

Objektiv für 1199 Euro
Versandkosten 11,90 Euro
Rechnungsbetrag 1210,90 Euro

Rücksendung mit 6,90 Euro freigemacht.

Welchen Betrag muss mir der Verkäufer erstatten? Nur den Warenwert (1199) oder auch seine und/oder meine Versandkosten?

Nordheide
26.05.2008, 20:02
Eine Frage an die Forumsgemeinde.

Bei Internetversender bestellt:

Objektiv für 1199 Euro
Versandkosten 11,90 Euro
Rechnungsbetrag 1210,90 Euro

Rücksendung mit 6,90 Euro freigemacht.

Welchen Betrag muss mir der Verkäufer erstatten? Nur den Warenwert (1199) oder auch seine und/oder meine Versandkosten?

Ein OLG Urteil ist noch nicht rechtskräftig, daher kann die Frage nicht eindeutig beantwortet werden:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/09/21/olg-karlsruhe-kunde-muss-bei-widerruf-die-hinsendekosten-nicht-tragen/

Der Händler wird nach jetziger Auffassung Hin- und Rücksendekosten in Fällen wie diesen ersetzen müssen - jedenfalls ist das meine persönliche Meinung.

ehemaliger Benutzer
26.05.2008, 20:09
Der Händler wird nach jetziger Auffassung Hin- und Rücksendekosten in Fällen wie diesen ersetzen müssen - jedenfalls ist das meine persönliche Meinung.Sehe ich auch so, obwohl das in meinen Augen völliger Schwachfug ist.

fvt
26.05.2008, 21:12
Moin,

erfahrungsgemäß erstatten Sie Dir die 6.90EUR.
Und den Warenwert 1199EUR

Das ist meiner Meinung nach auch ok.


Gruß
Frank

ehemaliger Benutzer
26.05.2008, 23:53
Eine Frage an die Forumsgemeinde.

Bei Internetversender bestellt:

Objektiv für 1199 Euro
Versandkosten 11,90 Euro
Rechnungsbetrag 1210,90 Euro

Rücksendung mit 6,90 Euro freigemacht.

Welchen Betrag muss mir der Verkäufer erstatten? Nur den Warenwert (1199) oder auch seine und/oder meine Versandkosten?
Warenwert und Rücksendekosten!

Übrigens, ein Fernabsatzgesetz gibt es nicht! ;)

marmuel
27.05.2008, 21:59
Richtig, Fernabsatzgesetz wurde eine Neuauflage des BGBs abgeschaft.

Im BGB (Rechtsfolgen des Widerrufsrecht § 353) ist folgendes geregelt:
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden.

Das heißt, dass per individueller Vereinbarung oder durch die AGB vereinbart werden kann, dass der Käufer die Versandkosten bis zu einem Kaufpreis von 40,-- Euro übernehmen muss.