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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommenssteuer in Österreich - Bitte Hilfe



ehemaliger Benutzer
28.05.2008, 10:01
Ich möchte in den nächsten Tagen meine Einkommenssteuererklärung abgeben. Da ich neben meinem regulären Job geringfügig als Freiberufler arbeite (eben Fotografie), wollte ich fragen welche Ausgaben man eigentlich angeben kann.

Beispiel: Ich hab Einnahmen von XYZ Euro durch meine freiberufliche Tätigkeit. Ausgaben hatte ich letztens Jahr zB ein Macbook Pro, zwei externe Festplatten, ein Objektiv (das ich allerdings gebraucht letztes Jahr gekauft habe, dessen Rechnung aber von 2007 ist) und dann noch kleinere Sachen.

Kann ich diese Ausgaben 1:1 als Ausgaben (bei Material) angeben, oder muss ich sie über eine gewisse Jahressumme abschreiben?
Ein Objektiv dass von jemanden in Deutschland bei der Einkommenssteuer angegeben wurde, kann ich bei meiner vermutlich nicht mehr angeben oder? (bin aus Österreich)

Welche sonstige Kosten kann man noch angeben die in Zusammenhang mit meiner freiberuflichen Tätigkeit liegen (Stichwort Handy, HSDPA-Modem, Autovericherung, etc.)?

Will unserem Finanzminister der uns die Mineralölsteuer schön hochgeschraubt hat nichts schenken.

Wie werden eigentlich Honorarnoten erfasst? Trenne ich da nach Reiseaufwand (in Kilometern) und dann der tatsächlichen Leistung? Ich denke da so an private Projekte (die nicht im Zusammenhang mit meiner freiberuflichen Tätigkeit stehen) die man verrechnet. Will das nur für die Zukunft wissen was ich heuer da in diesem Bereich aktiv werde.

Benutzer
28.05.2008, 10:20
hi whitesnake,
bitte nicht übel nehmen: auch in österreich macht es sinn, zu diesen fragen einen steuerberater zu konsultieren.....ob es sinnvoll ist, diese fragen in einem deutschen digitalforum zu stellen, musst du selber wissen.

gruß
olaf

ehemaliger Benutzer
28.05.2008, 10:28
hi whitesnake,
bitte nicht übel nehmen: auch in österreich macht es sinn, zu diesen fragen einen steuerberater zu konsultieren.....ob es sinnvoll ist, diese fragen in einem deutschen digitalforum zu stellen, musst du selber wissen.

gruß
olaf

Ich denke es sind hier sicherlich auch einige österreichische Fotografen unterwegs die nebenberuflich als Fotografen für ein Printmedium arbeiten. Steuerberater ist denk ich nicht notwendig, das rentiert sich nicht.

Benutzer
28.05.2008, 10:37
....Steuerberater ist denk ich nicht notwendig, das rentiert sich nicht.

hallo marek, ich finde doch. mache einen termin, lasse es dir einmal vom steuerberater richtig erklären ( aus erster hand vom fachmann ) und du weisst die nächsten jahre im prinzip bescheid. das kostet nicht viel und ist gut angelegtes geld !

lg bernard

PeterD
28.05.2008, 15:32
Wenn du unter der magischen 730(?) Euro Grenze bleibst, dann musst du gar nichts steuererklären, darfst keine MWST in der Honorarnote anführen und kannst nix abschreiben.

Irgendwo gibt es dann noch eine Geringfügigkeitsgrenze, innerhalb der du auch noch keine Steuernummer etc. brauchst. Aber so oder so steigt dir über kurz oder lang die Kammer oder die Innung aufs Dach, wenn du keinen Gewerbeschein hast (ist Handwerk).

Auskunft übers finanzielle gibt übrigens - na, wer hätte das gedacht - das Finanzamt. :D
(und zwar realativ unbürokratisch, einfach mal anrufen)

ehemaliger Benutzer
29.05.2008, 08:27
Wenn du unter der magischen 730(?) Euro Grenze bleibst, dann musst du gar nichts steuererklären, darfst keine MWST in der Honorarnote anführen und kannst nix abschreiben.

Irgendwo gibt es dann noch eine Geringfügigkeitsgrenze, innerhalb der du auch noch keine Steuernummer etc. brauchst. Aber so oder so steigt dir über kurz oder lang die Kammer oder die Innung aufs Dach, wenn du keinen Gewerbeschein hast (ist Handwerk).

Auskunft übers finanzielle gibt übrigens - na, wer hätte das gedacht - das Finanzamt. :D
(und zwar realativ unbürokratisch, einfach mal anrufen)

Passt mach ich ohne hin noch Danke.
Die Fotografeninnung ist nur in Österreich relativ scharfkantig und ich weiß von ihr, deswegen kläre ich das bevor ich sowas überhaupt erst annehme natürlich ab.
Meine journalistische Tätigkeit steht mit der Innung in keinerlei Konflikt da ich bei einer Zeitung arbeite und diese mich auch beauftragt, sprich das ist innerbetrieblich.

Geringfügigkeitsgrenze und die maximale Zuverdienstgrenze kenne ich sehr gut, damit wird man ja immer wieder konfrontiert. Da ich aber erst 2007 voll ins Berufsleben gestiegen bin (nach dem Studium) kommt das heuer erstmalig auch wirklich zum tragen.

Danke auf jeden Fall für eure Tipps.

Bernhard
29.05.2008, 21:53
Die Fotografeninnung ist nur in Österreich relativ scharfkantig und ich weiß von ihr, deswegen kläre ich das bevor ich sowas überhaupt erst annehme natürlich ab.

Aufpassen, Fotografie ist soweit ich weiß, ein gebundenes Gewerbe - sprich Du brauchst eine Lehre etc. um es ausüben zu können. Eine Möglichkeit wäre, den Gewerbeschein für Öffentlichkeitsarbeit (PR-Berater) zu lösen, da dies ein freies Gewerbe ist, und Du auf den Rechnungen ja "Mediendienstleistung" :D als erbrachte Leistung angeben kannst. Es soll Leute geben, die unter diesem Begriff sogar Schulungen in Sprechtechnik problemlos abwickeln.


Meine journalistische Tätigkeit steht mit der Innung in keinerlei Konflikt da ich bei einer Zeitung arbeite und diese mich auch beauftragt, sprich das ist innerbetrieblich.

Da solltest Du dann überlegen, in Deiner Lohnsteuererklärung das Journalistenpauschale anzugeben. Du musst aber gegenrechnen, ob Du mit der Pauschalierung oder mit der Belegaufstellung günstiger fährst.


Geringfügigkeitsgrenze und die maximale Zuverdienstgrenze kenne ich sehr gut, damit wird man ja immer wieder konfrontiert. Da ich aber erst 2007 voll ins Berufsleben gestiegen bin (nach dem Studium) kommt das heuer erstmalig auch wirklich zum tragen. Danke auf jeden Fall für eure Tipps.

Da musst Du aufpassen, denn wenn Du eine Tätigkeit wiederholt (da genügt 2-3x hintereinander) mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübst, so gilt das als gewerbliche Tätigkeit.

Sobald Du aber ein Gewerbe hast, musst Du dieses anmelden, einen Gewerbeschein lösen (Kosten!), jährlich an die Wirtschaftskammer die Kammerumlage abführen, und spätestens nach dem ersten Quartal bekommst Du Post von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Du kannst ja auch einmal zu Deiner regionalen Zweigstelle der Wirtschaftskammer gehen, und dich im Bereich "Gründerservice" umfassend beraten lassen. Das ist, glaube ich, sogar kostenlos.

Alles in allem gibt es da also einiges zu überlegen und zu bedenken. Wenn Du da völlig unbedarft unterwegs bist, so trittst Du in ein ziemliches Minenfeld! Ich denke daher, dass der Gang zum Steuerberater sich wirklich auszahlt, und Du im zweiten Jahr dann evtl. schon von selbst weißt, was zu tun ist.

LG
Bernhard

Dr.Kralle
29.05.2008, 22:48
Ich weiß von ca. 750€ für <18 Jährige pro JAHR nebenverdienst OHNE ausgaben.

ausgaben musst du bei der honorarnote per rechnungskopie beilegen!!

lg,

ehemaliger Benutzer
30.05.2008, 05:30
Aufpassen, Fotografie ist soweit ich weiß, ein gebundenes Gewerbe - sprich Du brauchst eine Lehre etc. um es ausüben zu können. Eine Möglichkeit wäre, den Gewerbeschein für Öffentlichkeitsarbeit (PR-Berater) zu lösen, da dies ein freies Gewerbe ist, und Du auf den Rechnungen ja "Mediendienstleistung" :D als erbrachte Leistung angeben kannst. Es soll Leute geben, die unter diesem Begriff sogar Schulungen in Sprechtechnik problemlos abwickeln.



Da solltest Du dann überlegen, in Deiner Lohnsteuererklärung das Journalistenpauschale anzugeben. Du musst aber gegenrechnen, ob Du mit der Pauschalierung oder mit der Belegaufstellung günstiger fährst.



Da musst Du aufpassen, denn wenn Du eine Tätigkeit wiederholt (da genügt 2-3x hintereinander) mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübst, so gilt das als gewerbliche Tätigkeit.

Sobald Du aber ein Gewerbe hast, musst Du dieses anmelden, einen Gewerbeschein lösen (Kosten!), jährlich an die Wirtschaftskammer die Kammerumlage abführen, und spätestens nach dem ersten Quartal bekommst Du Post von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Du kannst ja auch einmal zu Deiner regionalen Zweigstelle der Wirtschaftskammer gehen, und dich im Bereich "Gründerservice" umfassend beraten lassen. Das ist, glaube ich, sogar kostenlos.

Alles in allem gibt es da also einiges zu überlegen und zu bedenken. Wenn Du da völlig unbedarft unterwegs bist, so trittst Du in ein ziemliches Minenfeld! Ich denke daher, dass der Gang zum Steuerberater sich wirklich auszahlt, und Du im zweiten Jahr dann evtl. schon von selbst weißt, was zu tun ist.

LG
Bernhard

Nochmal: Ich betreibe das nicht bewerblich weil ich keine Aufträge rukriere sondern von der Zeitung beauftragt werde hier und da Fotos zu machen (ganz nebenbei ist meine Haupttätigkeit das Verfassen von Artikeln). Von Gewerbe kann man also nicht sprechen, denn ich bin ja nicht eigenständig (ohne Zeitung könnte ich auch nicht Fotografieren weil sinnlos da keine Einnahmen).
Außerdem überschreite ich nicht die Geringfügigkeitsgrenze (das heißt es kommt überhaupt nur Lohnsteuer in Frage) und SV-Beiträge muss ich auch keine zahlen, weil keine Hauptsozialversicherung das toleriert.

Was aber schon ein Thema ist, sind die Versicherungsbeiträge für mein Equipment. Kann man das abschreiben, oder ist das mein Privatvergnügen? Defakto hab ich das wegen der Fotoarbeit gemacht, da es ja immer wieder passieren kann dass die Dinger irgendwo draufknallen etc.

hubert
30.05.2008, 07:45
Du bist lustig.
Zahlst keine Steuer da unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Willst aber Deine Ausgaben absetzen.

ehemaliger Benutzer
31.05.2008, 07:17
Du bist lustig.
Zahlst keine Steuer da unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Willst aber Deine Ausgaben absetzen.

Soll ich da jetzt ernsthaft drauf antworten oder nur den Kopf schütteln? Ich glaub ich muss dir nicht erklären wann man eine Einkommensteuererlärung machen muss und wann eine Arbeitnehmerveranlagung.

Johann Groder
02.06.2008, 02:47
Nochmal: Ich betreibe das nicht bewerblich weil ich keine Aufträge rukriere sondern von der Zeitung beauftragt werde hier und da Fotos zu machen (ganz nebenbei ist meine Haupttätigkeit das Verfassen von Artikeln). Von Gewerbe kann man also nicht sprechen...

Das ist so nicht ganz richtig! Wenn du das gelegentlich machst und von der Zeitung Geld für deine Bilder bekommst fällt dies unter das Gewerberecht, ansonsten müsste dich dein Auftraggeber in ein Dienstverhältnis übernehmen - Teilzeit, etc...
Ob du deine Tätigkeit als geringfügig beurteilst (hin und wieder) oder nicht, interessiert die Innung in Österreich herzlich wenig!
Es ist im Streitfall zwar nicht die Innung die dir die wirklich großen Probleme bereitet, Anzeigen wegen Verstoß gegen das Gewerberecht lassen sich mit ein paar Kilo Euro bereinigen, ein neidischer Mitbewerber (mit Gewerbeschein) kann dir da viel gröbere Schwierigkeiten bereiten, z. B. Zivilklage wegen unlauterem Wettbewerb...

An deiner Stelle würde ich mich bei der örtlichen WKO beraten lassen - dieser Service ist übrigens Kostenlos - die Mitgliedschaft bei der Innung der Berufsfotografen kostet dann allerdings pro Jahr 259,00 und ist verpflichtend, weitere Umkosten kommen dann natürlich auch noch dazu, z.b. SVG, je nach Bundesland Tourismusabgaben, kosten für die Führung des Kassabuches bzw. der Buchhaltung usw...
Unterm Strich solltest schon ein paar Euros an Umsätzen machen damit sich dieser Aufwand überhaupt lohnt.

Infos von der Innung gibt es hier: http://www.fotografen.at/

Schöne Grüße
Johann

Andy M.
02.06.2008, 08:32
Nochmal: Ich betreibe das nicht bewerblich weil ich keine Aufträge rukriere sondern von der Zeitung beauftragt werde hier und da Fotos zu machen (ganz nebenbei ist meine Haupttätigkeit das Verfassen von Artikeln). Von Gewerbe kann man also nicht sprechen, denn ich bin ja nicht eigenständig (ohne Zeitung könnte ich auch nicht Fotografieren weil sinnlos da keine Einnahmen).
Außerdem überschreite ich nicht die Geringfügigkeitsgrenze (das heißt es kommt überhaupt nur Lohnsteuer in Frage) und SV-Beiträge muss ich auch keine zahlen, weil keine Hauptsozialversicherung das toleriert.


Gilt für Österreich:
Die Tätigkeit, die du beschreibst heißt gewerblich "Pressefotografie". Mit diesem Gewerbe darfst du Fotos nur über Medien vertreiben. Der Vorteil: Es ist auch in Österreich ein freies Gewerbe! Die Kosten für die Innung betragen ca. 200€ / Jahr (etwas weniger als normal, da es kein volles Gewerbe ist).
Wenn du "regelmäßig" Geschäftstätigkeiten betreibst und Geld dafür verlangst (Gewinnabsicht), fällt das immer unter Gewerbe. Egal, ob du dir Aufträge holst, oder du sie "von selbst" angeboten bekommst.
Es sind aber 2 verschieden Themen:
1. Finanzamt: Betrifft die Einkommenssteuererklärung und hat nur mit der Zuverdienstgrenze zu tun, denen ist dein Gewerbe egal.
2. Innung: Betrifft die Anmeldung eines Gewerbes und hat mit dem finanzamt nichts zu tun.

ehemaliger Benutzer
02.06.2008, 12:42
Na gut, dann hab ich mich unklar ausgedrückt.
Wir sind bei der Zeitung zwei Fotografieren wobei ich die Vertretung bzw. Joker bin falls es Überschneidungen bin. Meine reguläre Tätigkeit ist das Schreiben.
Das heißt aber, dass die Zeitung die Fotografen entsendet und sie pauschal (nicht pro Foto oder sonstwas) bezahlt. Das muss ich nirgends melden, sondern nur eine Einkommensteuererklärung mit den Verdiensten dort angeben.

Das als Gewerbe zu bezeichnen ist daher falsch.
Aber ich hab meine Erklärung schon abgesandt und damit ist das Thema erledigt.

Thema zu Ende, vor allem weil hier versucht wird mich in eine Ecke zu stellen, als würde ich als selbstständiger Fotograf auftreten, was schlichtweg ein Blödsinn ist!

Andy M.
02.06.2008, 14:51
Na gut, dann hab ich mich unklar ausgedrückt.
Wir sind bei der Zeitung zwei Fotografieren wobei ich die Vertretung bzw. Joker bin falls es Überschneidungen bin. Meine reguläre Tätigkeit ist das Schreiben.
Das heißt aber, dass die Zeitung die Fotografen entsendet und sie pauschal (nicht pro Foto oder sonstwas) bezahlt. Das muss ich nirgends melden, sondern nur eine Einkommensteuererklärung mit den Verdiensten dort angeben.

Das als Gewerbe zu bezeichnen ist daher falsch.
Aber ich hab meine Erklärung schon abgesandt und damit ist das Thema erledigt.

Thema zu Ende, vor allem weil hier versucht wird mich in eine Ecke zu stellen, als würde ich als selbstständiger Fotograf auftreten, was schlichtweg ein Blödsinn ist!

Laut deinem Ausgangspost:

Zitat:
Da ich neben meinem regulären Job geringfügig als Freiberufler arbeite (eben Fotografie), wollte ich fragen welche Ausgaben man eigentlich angeben kann.

..könnte man solchen "Blödsinn" schon vermuten!!!:rolleyes:

Übrigens: Wenn du ein Dienstverhältnis mit der Zeitung hast und du in diesem Rahmen fotgrafierst und auch bezahlt wirst (ohne eigene Abrechung), hat das meines Wissens mit "Freiberufler" nichts zu tun.

Johann Groder
02.06.2008, 18:12
Na gut, dann hab ich mich unklar ausgedrückt...

...Thema zu Ende, vor allem weil hier versucht wird mich in eine Ecke zu stellen, als würde ich als selbstständiger Fotograf auftreten, was schlichtweg ein Blödsinn ist!

Schliesse mich an die Aussage von Andy an.
Niemand will dich in eine Ecke stellen, mein ansinnen war eher gedach dir einen Wink zu geben dass deine Tätigkeit für besagtes Medium ab dem Zeitpunkt wo kein direktes Dienstverhältnis mit der Zeitung besteht sehr wohl unter das Gewerberecht fällt.
Da in Österreich die Innung zum Teil sehr genau daruf achtet das nichts und niemand ihren heiligen Kühen (Mitglidern) zu nahe tritt, habe ich dir den Tipp mit der kostenlosen Beratung bei der Wirtschaftskammer gegeben. Habe selbst auch den Pressefotograf als Gewerbe angemeldet und weiss wovon ich schreibe da ich erst kürzlich einem sog. Vollfotografen vermeindlich zu nahe getreten bin. ;)

Wie Andy schon erwähnte, Finanzamt und Gewerbeamt haben absolut nichts miteinander gemeinsam.

schöne Grüße
Johann

Martin L.
03.06.2008, 14:37
genauso ist es.
grad bei der zeitung haben doch eh viele den pressefotog angemeldet die hin und wieder fotos schießen. (aber aufpassen !! du darft dann keine gestellten Fotos machen he he he)
und wenn dein gewinn aus deiner dann doch gewerblichen tätigkeit nicht über knapp 4000.- geht, kannst dich als kleinunternehmer melden und dich von krankenversicherung, pensions,- und sozialversicherung befreien lassen.
aber wie johann schon sagt, die Wirtschaftkammer berät dich da recht gut!

LG,