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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urheberschaft an Fotodateien



fotovisto
03.06.2008, 17:18
Das LG München I hat mit Urteil vom 21.05.2008 (Az 21 O 10753/07) zur Frage der Urheberschaft an Fotodateien Stellung genommen:


Für die Frage der Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotografien spricht ein erster Anschein, wenn er einer Person, die diese Fotos später auf ihrer Homepage nutzt, die entsprechenden Fotodateien zuvor auf Speichermedien übergeben hat.

Kann ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos im Prozess vorlegen, spricht ein erster Anschein dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen.

Aus den Metadaten zu einer Fotodatei lassen sich aufgrund ihrer Manipulierbarkeit keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Wahrheit der darin enthaltenen Informationen schließen, so dass sie als Beweis des ersten Anscheins hierfür ungeeignet sind.

Das Beweisangebot, dass in Fotodateien sog. "Hotpixel" enthalten seien, durch die man eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Digitalkamera herstellen könne, ist als Ausforschungsbeweis unzulässig.


Kurze Erläuterung:

In der Methodik des Rechts insbesondere des Prozessrechts gibt es verschiedene Arten des Beweises (Urkunde, Zeugenaussage etc.). Eine davon ist der Beweis des ersten Anscheins (fährt man einem hinten drauf, spricht der erste Anschein dafür, dass man zu nah dran war, um rechtzeitig zu bremsen – es ist daher quasi bewiesen).

Wer sich für das ganze Urteil interessiert, es liegt hier vor, PN...

SG Kai

flashpix
03.06.2008, 17:47
...oder hier im Internet: http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/452/lg-muenchen-i-beweis-der-urheberschaft-eines-fotos/#more-452

Gruß
Michael

JAKOB
03.06.2008, 17:54
Das LG München I hat mit Urteil vom 21.05.2008 (Az 21 O 10753/07) zur Frage der Urheberschaft an Fotodateien Stellung genommen:


Für die Frage der Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotografien spricht ein erster Anschein, wenn er einer Person, die diese Fotos später auf ihrer Homepage nutzt, die entsprechenden Fotodateien zuvor auf Speichermedien übergeben hat.

Kann ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos im Prozess vorlegen, spricht ein erster Anschein dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen.

Aus den Metadaten zu einer Fotodatei lassen sich aufgrund ihrer Manipulierbarkeit keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Wahrheit der darin enthaltenen Informationen schließen, so dass sie als Beweis des ersten Anscheins hierfür ungeeignet sind.

Das Beweisangebot, dass in Fotodateien sog. "Hotpixel" enthalten seien, durch die man eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Digitalkamera herstellen könne, ist als Ausforschungsbeweis unzulässig.


Kurze Erläuterung:

In der Methodik des Rechts insbesondere des Prozessrechts gibt es verschiedene Arten des Beweises (Urkunde, Zeugenaussage etc.). Eine davon ist der Beweis des ersten Anscheins (fährt man einem hinten drauf, spricht der erste Anschein dafür, dass man zu nah dran war, um rechtzeitig zu bremsen – es ist daher quasi bewiesen).

Wer sich für das ganze Urteil interessiert, es liegt hier vor, PN...

SG Kai


und was ist mit:

a) bei den 1er ja extra dafür dieses verifikationsset erhältlich ist (bzw. für alle neuen modelle von canon)
b) das mit den hotpixeln bzw. dem rauschmuster tatsächlich zur identifikation taugt und so von den strafverfolgungsbehörden auch eingesetzt wird.

JAKOB
03.06.2008, 18:06
...oder hier im Internet: http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/452/lg-muenchen-i-beweis-der-urheberschaft-eines-fotos/#more-452

Gruß
Michael

kann mir das jemand in angemessenes deutsch übersetzen?

wer muss nun was und wem bezahlen?


(ich kenne mich mit schweizer formulierungen, welche im übrigen deutlich verständlicher und irgendwie auch klarer formuliert sind, problemlos aus)

fotovisto
03.06.2008, 18:47
und was ist mit:

a) bei den 1er ja extra dafür dieses verifikationsset erhältlich ist (bzw. für alle neuen modelle von canon)
b) das mit den hotpixeln bzw. dem rauschmuster tatsächlich zur identifikation taugt und so von den strafverfolgungsbehörden auch eingesetzt wird.

Zu a) darüber hatte das LG schlicht nicht zu entscheiden; warte auf den nächsten Fall! :D

Zu b) ob die Ermittlungsbehörden inkl. LKA-Labor da tief eintauchen, um irgendwas aufzuklären oder eine Zivilkammer sagt, das reicht uns nicht als Beweis, ist ein himmelweiter Unterschied. Muss man dann akzeptieren oder ein (teures) Gutachten beantragen.

SG Kai

ehemaliger Benutzer
03.06.2008, 20:22
Ist eigentlich ganz einfach das ganze.
Ausser mir hat niemand eine RAW Datei.

fotovisto
03.06.2008, 20:34
:rolleyes:

Im Prozess hatte sie keiner.

CamBoy
04.06.2008, 00:31
Ist eigentlich ganz einfach das ganze.
Ausser mir hat niemand eine RAW Datei.

Stimmt, die gebe ich auch keinem mehr raus, außer er kauft das Bild komplett... ;)

JAKOB
04.06.2008, 01:05
Stimmt, die gebe ich auch keinem mehr raus, außer er kauft das Bild komplett... ;)

wobei gerade bei auftragsarbeiten die raws nach abschluss von mir gelöscht werden. ich archiviere bei solchen bildern dann nur die (abgelieferten) jpegs....andererseits mache ich vermutlich bessere verträge wie der hier angesprochene fall ;)

fotovisto
04.06.2008, 11:08
Der Fall ist sicherlich vor allem für die relevant, die in Jpeg fotografieren... Ein RAW ist natürlich immer ein sehr starkes Argument.

Zurückwandeln von JPG in RAW dürfte nicht gehen (und wenn es der Gegner versucht hat, dann hätte man nebenbei die ganze Ermittlungspower der Staatsanwaltschaft dabei, denn ein RAW mit Metadaten am Vorschau-JPG könnte womöglich als Urkunde gesehen werden...).

Schönen Gruß,
Kai

CamBoy
04.06.2008, 14:57
wobei gerade bei auftragsarbeiten die raws nach abschluss von mir gelöscht werden. ich archiviere bei solchen bildern dann nur die (abgelieferten) jpegs....andererseits mache ich vermutlich bessere verträge wie der hier angesprochene fall ;)

Warum das? Haste zu wenig Speicherplatz? Ich hebe alle RAWs auf, auch wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Rohlinge oder Festplatten sind so billig geworden, auf das ich darauf verzichten müsste.

CamBoy
04.06.2008, 15:01
Der Fall ist sicherlich vor allem für die relevant, die in Jpeg fotografieren... Ein RAW ist natürlich immer ein sehr starkes Argument.

Zurückwandeln von JPG in RAW dürfte nicht gehen (und wenn es der Gegner versucht hat, dann hätte man nebenbei die ganze Ermittlungspower der Staatsanwaltschaft dabei, denn ein RAW mit Metadaten am Vorschau-JPG könnte womöglich als Urkunde gesehen werden...).

Schönen Gruß,
Kai


Ich hoffe auch, das es das dann irgendwann auch wird. Ich meine es macht schon einen ganz anderen Eindruck, wenn ich vor Gericht das "Original", also quasi unbearbeitet zeigen kann. Einigen würden zwar die Augen aufgehen, wieviel Arbeit in der Nachbearbeitung drin ist, aber das hat schon einen ganz anderen Aussagewert, als jemand, der nur das JPEG hat, was zudem vielleicht auch noch beschnitten ist... ;)

Auch sind mit die im RAW enthaltenen Angeben zum Benutzer (und zur Kamera / SN) sehr wichtig, da sie ja im RAW eingebunden wurden.

JAKOB
04.06.2008, 15:58
Warum das? Haste zu wenig Speicherplatz? Ich hebe alle RAWs auf, auch wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Rohlinge oder Festplatten sind so billig geworden, auf das ich darauf verzichten müsste.

ein raw ist zwischen 25...35MB gross....:o