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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schmuckfotografie: muss ich Gewerbe anmelden?



TobyK
12.06.2008, 15:33
Hallo zusammen,
ich habe mich schon durch die Suche gewühlt, aber bin nicht so recht schlau draus geworden

folgende Situation:
ich bin hauptberuflich Beamter und möchte nebenzu für Goldschmiede in meiner Umgebung Bilder für Werbung, Flyer...machen
Ich habe mir einen festen Betrag pro Schmuckstück ausgedacht, den ich gerne für meine Dienste haben möchte.
Es wird dabei sicherlich nicht mehr als 100 Euro im Monat rumkommen.

So:

1. muss ich ein Gewerbe anmelden oder nicht?
2. muss ich dem Finanzamt vorab Bescheid geben, sprich das ganze anzeigen oder genügt es evtl. Umsätze in der jährlichen Steuererklärung anzugeben?
3. reicht meine "normale, private" Steuernummer im Impressum einer Homepage, die für meine Dienste wirbt?
4. wie muss ich es mit Rechnungen handhaben, die die Goldschmiede sicherlich von mir haben wollen werden?

Grundsätzlich hätte ich kein Problem damit, ein Gewerbe anzumelden. Aber wenn ich es hier im Forum richtig gelesen habe geht das einher mit einer Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und einem Jahresbeitrag von 230 Euro.

Es würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet

Danke Euch
Gruß
Tobias

ehemaliger Benutzer
12.06.2008, 16:43
...
Grundsätzlich hätte ich kein Problem damit, ein Gewerbe anzumelden. Aber wenn ich es hier im Forum richtig gelesen habe geht das einher mit einer Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und einem Jahresbeitrag von 230 Euro. ...

... nicht zu vergessen die Handwerkskammer mit ihrem Beitrag :D

Meine Meinung:
Bei 100 EUR Einnahmen im Monat wirst Du mit dem FA wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht bestimmt auch Deine Freude haben. Das ist so gut wie Hobby! Wenn Du nicht mehr Einnahmen vorweisen kannst, vergiss die Firma und mache es so unter der Hand:eek: Du ersparst Dir sehr viel Aufwand, Ärger und Verdruss! Und das wolltest Du doch bestimmt nicht:cool:

DreamFinder
12.06.2008, 19:39
Hallo Tobias!

Da du im Bereich eines Fotografen tätig werden möchtest, musst du dich als Fotograf in die Handwerksrolle für zulassungsfreie Berufe eintragen lassen.

Als Fotograf bist du auch wieder zwangsmitglied in der BG.

Die HWK nimmt im Gründungsjahr keine Beiträge. Im 2 und 3 Jahr 55 Euro/Jahr und ab dem 4 Jahr 110 Euro/Jahr ab einem gewissen Gewinn erhöht sich der Jahresbeitrag.

Die BG hat (glaub ich) einen Jahresbeitrag von ca. 230 Euro.

Dann noch die Gewerbeanmeldung ca. 20 Euro. Das Gewerbeamt gibt dem Finanzamt bescheid, wo Du auch vorstellig werden musst. Da musst du dich entscheiden ob du nach §19 der sog. "Kleinunternehmer-Regelung" tätig werden möchtest oder die USt ausweisen möchtest.

Du bekommst vom FA eine neue Steuernummer wenn du dien Gewerbe angemeldet hast (hat irgendwas mit deren Nummernsystem zu tun).
Die USt ID Nr. bekommst Du auch nur wenn du die USt ausweist.
Eine der Steuernummern muss auf deinem Briefpapier zu finden sein.

Und dann kannst Du eigentlich loslegen ;o)
Wie du merkst, ist es in Deutschland seeeehr einfach

Alle Preis ohne Gewähr und aus NRW - ich weiß nicht ob die in allen Bundesländern gleich sind.


Gordon

febrika3
12.06.2008, 20:47
…, vergiss die Firma und mache es so unter der Hand:eek: Du ersparst Dir sehr viel Aufwand, Ärger und Verdruss! Und das wolltest Du doch bestimmt nicht:cool:


Oha:eek:. Dem FA solltest du schon deine Einnahmen melden. Bei allen anderen Geldeintreibern kommt es ganz auf die Regelmäßigkeit und den Umsatz an. 100 € im Monat sind sicherlich eindeutig im Hobbybereich anzusiedeln und verlangen weder HWK noch BG (meine Meinung). Wenn die aber regelmäßig jeden Monat kommen, wäre ich schon wieder vorsichtiger.

Was positiv wiegt ist deine Nebenerwerbsabsicht, Tobias. Du wirst sicher Beamter im Hauptberuf bleiben wollen. Das sind gute Gründe für ein Hobby ohne Gewinnabsichten. Ich würde ersteinmal den Ball flach halten und am Jahresende die Einnahmen dem FA mitteilen. Sollte das zu regelmäßig gewesen sein oder die Einnahmen zu hoch, würde ich schon darüber nachdenken, dass ganze ganz legal zu machen. Das sind zwar direkt weitere Kosten, dein Equipment kannst du aber auch hier gegenrechnen.

Aber auch hier ist vorsicht geboten. Wenn deine Einnahmen regelmäßig unter den Ausgaben liegen. Erklärt das FA, dass du das nur aus Hobby machst. Also alles wieder zurück:D. So kann man dann das auch als Hobby abgrenzen. Kostet dein Equipment z.B. 5.000 € und du wirst in den nächsten 5 Jahren nicht mehr Einnehmen, sieht es das FA wohl als Hobby und damit zumindesten auch BG (die richten sich nach dem FA) und wohl auch HWK.

Ruhig Blut und weitermachen.

Gruß aus der Wüste
Karsten

DreamFinder
12.06.2008, 21:26
Ich glaube hier wird einiges Mißverstanden.

Die Tätigkeit (Produktfotografie) die er ausüben will ist eindeutig als Tätigkeit eines Fotografen einzuordnen.

Somit, wie ich weiter oben ausgeführt habe, die handwerkliche Tätigkeit eines Fotografen.

Alles weitere steht weiter oben dazu ... machst Du ein Produktfoto, stellst darüber eine Rechnung aus - machst du dich nach deutschem Recht Strafbar.

Und das mit dem Geldeinsacken unter der Hand ist der Aufruf zur schwarzarbeit und ausführen eines handwerklichen Berufes ohne es zu dürfen.

Ich will hier keinem sein Hobby verbieten ... nur mal eben klarstellen auf was alles zu achten ist. Machst du es ohne Eintragung bei der HWK ... brauchst du nur einen "nicht so freundlich gesinnten Fotografen Kollege" der dich anschwärzt ....

Gordon

febrika3
12.06.2008, 22:12
Ich glaube hier wird einiges Mißverstanden.

Die Tätigkeit (Produktfotografie) die er ausüben will ist eindeutig als Tätigkeit eines Fotografen einzuordnen.



Nee, habe ich glaube ich schon richtig verstanden. Die Frage bleibt aber, ob es eine Tätigkeit mit Gewinnabsicht sein wird? Das FA wird da sehr schnell wieder handeln und dem Anmelder den Laden wieder zu machen, da die Einnahmen regelmäßig unter den Ausgaben liegen - also Hobby von Finanzamtswegen!

Und wenn das FA sagt, das ist Hobby, glaube ich nicht, dass die HWK da widerspricht. Die BG sieht das FA eh als Entscheider.

Einziges Problem könnte die Regelmäßigkeit sein. Das spricht eindeutig gegen das Hobby. Das kann man bei den geringen Beträgen aber vielleicht auch steuern?

Gruß aus dem kühlen Hotelzimmer
Karsten

Martin L.
13.06.2008, 00:16
du brauchst eindeutig eine gewerbeanmeldung !

die sache mit dem FA ist ne andere, einfach mal den steuerberater fragen wieviel du einnehmen darfst ohne es dem FA zu melden.

interessant dass du pro monat (!) nicht mehr als 100.- zu verdienen beabsichtigst.
also entweder du machst ganz arges preisdumping, oder du hast bloss ein-zwei stunden arbeit pro monat...

DreamFinder
13.06.2008, 06:50
Und nocheinmal, da ja bekanntlich aller guten dingen 3 sind.

Aufgrund der geplanten Tätigkeit (Produktfotografie) muss er sich bei der HWK eintragen lassen - ob geplante Gewinnerzielungsbsicht oder nicht ist da wurscht.

Und alle regelmäßigen Einnahmen müssen dem FA gemeldet werden ...

Aber da ich nu langsam keine Lust mehr habe mich hier zu wiederholen.
Mal als kleine Lektüre ...
Infos über HWK / Fotograf:
http://www.djv.de/DAM_Einzelansicht.1959.0.html?&tx_damdownloads_pi1[showUid]=677#677

Infos zur BG / Fotograf:
http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen/Foto.pdf

Viel Spaß beim Lesen, ich werd erst morgen wieder reinschauen können ;o)

Gordon

Benutzer
13.06.2008, 08:08
hallo tobias,
zum thema finanzamt findest du hier (http://www.dforum.net/showthread.php?p=1129424&mode=linear#post1129424) eine zusammenfassung des users "db" (herzlichen dank!) zur thematik.

gruß
olaf

almaron
15.06.2008, 17:34
Und schließlich muß ein Beamter für die Nebentätigkeit von seinem Dienstherren eine Erlaubnis dazu einholen.

URi
16.06.2008, 09:51
Und schließlich muß ein Beamter für die Nebentätigkeit von seinem Dienstherren eine Erlaubnis dazu einholen.

Nicht nur Beamte. Das gilt für jeden.

Benutzer
16.06.2008, 13:19
Moin,

bei 100,- Euro im Monat sehe ich das Problem, dass da keinerlei Gewinne erzielt werden. Da sind doch die Kosten für Kamera, Material usw. höher oder wenigsten gleich hoch?!?

Muss da wirklich ein Gewerbe angemeldet werden?

Letztlich sind die 100,- Euro doch nur eine reine Aufwandsentschädigung...

Die ist doch eh steuerfrei, dass es im Jahr maximal nur 1200,- Euro sind.
Also, als Laie, sehe ich da kein Gewerbe drin.

Ciao,

Werner

andrehh
16.06.2008, 14:12
Die ist doch eh steuerfrei, dass es im Jahr maximal nur 1200,- Euro sind.
Also, als Laie, sehe ich da kein Gewerbe drin.



Moin,

worauf basiert Deine Aussage ? Das eine regelt das Einkommenssteuergesetz, das andere die Gewerbeordnung. Und zwischen diesen beiden gibt es keine Beziehung.

Nach oben genannter Logik wäre jedes Gewerbe mit Verlusten kein Gewerbe mehr ?!



Eine Einkunft aus einem Gewerbe in Höhe von EUR 1200 p.a. wäre steuerfrei, wenn es keinerlei weiteren einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte gäbe, die zusammen zumindest den Schwellwert für den Eingangssteuersatz erreichen.

Ich empfehle einen Steuerberater zu konsultieren.


Gruß
AndréHH

Benutzer
16.06.2008, 18:51
Moin,

worauf basiert Deine Aussage ?

Meine Aussage beruht auf der Vorstellung, dass ein Gewerbetreibender gewöhnlich Geld verdient und Gewinnabsichten hegt. Wenn einer aber nur draufzahlt, weil er nix verdient, dann sehe ich kein Gewerbe.
Da wird das Finanzamt aber ganz fix sagen: Schluss mit lustig, das ist Hobby. Abesehen davon besteht überhaupt keine Steuerpflicht.

Schließlich zahlt unser Mann also noch Benzin, um zu seinem Juwelier zu kommen, dazu muss er einen Firmenwagen haben, das Telefon, das Handy, Strom, der Arbeitsraum ... die Kameras kosten Geld, die Berufsgenossenschaft, Steuerberater usw. usw.

Das ist von vornherein ein reines Minunsunternehmen - eine Gewinnabsicht besteht doch a priori überhaupt nicht, sondern es geht nur um reine Aufwandsentschädigungen. Zudem hat er nun einen Kunden und will auch gar keine anderen. Das ist doch sehr gewerbeuntypisch.

Er arbeitet für nur einen einzigen Auftraggeber - ja, gibt's denn die Schein-Selbstständigkeit nicht mehr? :D

Wie gesagt: Ich sehe da kein Gewerbe drin. Aber wie EBENFALLS gesagt, bin ich ein Laie. Letztlich wird das ein Fachjurist oder Steuerberater besser wissen.

Wenn vermutete maximale Roherträge von 100,- Euro/Monat ein komplettes Gewerbe darstellen, dann muss auch der Sohnemann vor dem Brötchen-Holen und Zeitung-Austragen sein Transportunternehmen anmelden, schließlich ist auch das regelmässige Taschengeld vom Nachbarn eine Einnahme und ob es nun 20,- Euro im Monat sind oder 100 - das ist egal...

Da haben doch doch schon als 15-Jährige illegale Transportunternehmen betrieben! :D:p

Ciao,

Werner

db
17.06.2008, 15:22
Meine Aussage beruht auf der Vorstellung, dass ein Gewerbetreibender gewöhnlich Geld verdient und Gewinnabsichten hegt. Wenn einer aber nur draufzahlt, weil er nix verdient, dann sehe ich kein Gewerbe.
Da wird das Finanzamt aber ganz fix sagen: Schluss mit lustig, das ist Hobby. Abesehen davon besteht überhaupt keine Steuerpflicht.

Schließlich zahlt unser Mann also noch Benzin, um zu seinem Juwelier zu kommen, dazu muss er einen Firmenwagen haben, das Telefon, das Handy, Strom, der Arbeitsraum ... die Kameras kosten Geld, die Berufsgenossenschaft, Steuerberater usw. usw.

Das ist von vornherein ein reines Minunsunternehmen - eine Gewinnabsicht besteht doch a priori überhaupt nicht, sondern es geht nur um reine Aufwandsentschädigungen. Zudem hat er nun einen Kunden und will auch gar keine anderen. Das ist doch sehr gewerbeuntypisch.

Er arbeitet für nur einen einzigen Auftraggeber - ja, gibt's denn die Schein-Selbstständigkeit nicht mehr? :D

Wie gesagt: Ich sehe da kein Gewerbe drin. Aber wie EBENFALLS gesagt, bin ich ein Laie. Letztlich wird das ein Fachjurist oder Steuerberater besser wissen.

Wenn vermutete maximale Roherträge von 100,- Euro/Monat ein komplettes Gewerbe darstellen, dann muss auch der Sohnemann vor dem Brötchen-Holen und Zeitung-Austragen sein Transportunternehmen anmelden, schließlich ist auch das regelmässige Taschengeld vom Nachbarn eine Einnahme und ob es nun 20,- Euro im Monat sind oder 100 - das ist egal...

Da haben doch doch schon als 15-Jährige illegale Transportunternehmen betrieben! :D:p

Ciao,

Werner

Du wirst entweder lachen oder geschockt sein:

Rein formaljuristisch hat der Sohnemann ein Gewerbe anzumelden und dem FA eine Steuererklärung abzugeben.

Aber, da vermutlich die Einkünfte (Einnahmen abzgl. Ausgaben) aus allen Einkunftsquellen unter dem Eingangsbetrag der Einkommensteuertabelle liegen kann er es auch lassen (zumindest den Teil mit dem FA), denn resultierende Steuer ist NULL.

Gruß
Daniel

db
17.06.2008, 15:29
Moin,

bei 100,- Euro im Monat sehe ich das Problem, dass da keinerlei Gewinne erzielt werden. Da sind doch die Kosten für Kamera, Material usw. höher oder wenigsten gleich hoch?!?

Muss da wirklich ein Gewerbe angemeldet werden?

Letztlich sind die 100,- Euro doch nur eine reine Aufwandsentschädigung...

Die ist doch eh steuerfrei, dass es im Jahr maximal nur 1200,- Euro sind.
Also, als Laie, sehe ich da kein Gewerbe drin.

Ciao,

Werner

Was du meinst, könnte die Übungsleiterpauschale sein

§3 Nr. 26 EStG:

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr.2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

Und nein, das FA wird die Schmuckfotografie in dem Umfang nicht als "künstlerische Tätigkeit" sehen.

Der Profi sieht da übrigens ein Gewerbe drin.

Gruß
Daniel

Benutzer
17.06.2008, 17:58
Der Profi sieht da übrigens ein Gewerbe drin.

Gruß
Daniel

Moin, Daniel,

ich selbst bein kein Profi, insofern sehe ich da nicht wirklich ein Gewerbe. Wichtig ist die frage: Was sagt das Finanzamt dazu?

Da wird dann feste abgesetzt und vom ersten Tag an wissentlich minus gemacht - nur: Wie lange soll das gut gehen?


Ciao,

Werner

Benutzer
17.06.2008, 18:17
Du wirst entweder lachen oder geschockt sein:

Rein formaljuristisch hat der Sohnemann ein Gewerbe anzumelden und dem FA eine Steuererklärung abzugeben.
...
Gruß
Daniel

Moin,

mich schockt fast nix mehr. Interessant war mal vor längerer Zeit ein Vortrag, den ich im Zusammenhang mit irgendeiner Unternehmer-Veranstaltung gehört habe, wo jemand sehr ausführlich erklärt hatte, dass Bill Gates sein "Microsoft" in Deutschland nicht hätte aufbauen können, weil seine Vorgehensweise hierzulande zur sofortigen Schließung mit Strafen etc. geführt hätte.

Ein anderer Bereich - das ist jetzt OT - ist die Forschung. Hier wandern Jahr für Jahr zig hochqualifizierte Leute ab, die in anderen Staaten wesentlich bessere Arbeitsbedingungen vorfinden. Usw. usw.

Der Beamte, der für 100,- Euro in seiner Freizeit für seinen Bekannten keinen Schmuck fotografieren darf, ohne gleich bis auf die Knochen ausgezogen zu werden, wundert da kaum mehr.

Ciao,

Werner

db
17.06.2008, 19:24
hallo tobias,
zum thema finanzamt findest du hier (http://www.dforum.net/showthread.php?p=1129424&mode=linear#post1129424) eine zusammenfassung des users "db" (herzlichen dank!) zur thematik.

gruß
olaf

Ich zitier mal Olaf, der mich zitiert hat.

Dort sollten ein paar deiner Fragen geklärt werden.

db
17.06.2008, 19:27
Der Beamte, der für 100,- Euro in seiner Freizeit für seinen Bekannten keinen Schmuck fotografieren darf, ohne gleich bis auf die Knochen ausgezogen zu werden, wundert da kaum mehr.

Ciao,

Werner

Sorry Werner, aber das gleitet arg in Richtung Stammtischpolemik ab.

Wer sich mit der Materie auseinandersetzt, wird feststellen, dass man nicht bis auf die Knochen ausgezogen wird.

Gruß
Daniel

ehemaliger Benutzer
17.06.2008, 19:56
Sorry Werner, aber das gleitet arg in Richtung Stammtischpolemik ab.

Wer sich mit der Materie auseinandersetzt, wird feststellen, dass man nicht bis auf die Knochen ausgezogen wird.

Gruß
Daniel

immer mit Blick auf so ein Vorhaben, wie es Tobias beschrieben hatte:

... aber der Aufwand insgesamt, eine aufwändige Buchhaltung, die Kosten für die Kammern, GEZ u.v.m. und die Auseinandersetzungen mit den FA stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem Vorhaben!

Selbst unser Bundespräsident bemerkte heute in seiner Rede, dass die Steuergesetze in Deutschland reformbedürftig sind Zitat: "Nötig sei außerdem eine Vereinfachung des Steuerrechts, das inzwischen völlig undurchschaubar sei."

By the way...warum schreiben wir hier noch in einem Thread, an dem sich der Urheber in keiner Weise mehr beteiligt?

Benutzer
17.06.2008, 21:14
Sorry Werner, aber das gleitet arg in Richtung Stammtischpolemik ab.

Wer sich mit der Materie auseinandersetzt, wird feststellen, dass man nicht bis auf die Knochen ausgezogen wird.

Gruß
Daniel

Hallo, Daniel,

es bedarf keiner Stammtisch-Polemik angesichts des Aufwandes, der in Deutschland bei monatlichen 100,-Euro-Einnahmen zu betreiben ist. Dass in diesem Fall die Relationen nicht stimmen, ist evident. ;)

Im Endergebnis wird A zu B sagen: "Ich knips dir dein Schmuck-Zeugs, gib mir das Geld in bar und gut is'". So werden beide die Sache insgeheim unter sich ausmachen. Jetzt kann man natürlich den moralischen Zeigefinger heben...

(Dem Urheber ist das Thema wahrscheinlich schon viel zu kompliziert geworden. :D)

Ciao,

Werner

TobyK
17.06.2008, 21:19
ne, zu kompliziert nicht
aber ich habe mit dem Finanzamt hier abgesprochen, dass ich eben kein Gewerbe betreibe, sondern "Liebhaberei"
Dadurch brauch ich kein Gewerbe anmelden, kann aber im Gegenzug natürlich auch nix von der Steuer absetzen
aber das will ich ja auch gar nicht: möchte mir einfach nur ein wenig das Fotohobby finanzieren und gut ist ;-)

Gruß
Tobias

creative
17.06.2008, 22:24
ausführen eines handwerklichen Berufes ohne es zu dürfen.



DAS ist ja wohl mal totaler Nonsens oder wo Bitteschön steht denn geschrieben das ich nicht fotografieren darf nur weil ich es nicht "erlernt" habe mit Brief und allem drum und dran???!!!!!


ts,ts,ts....

Benutzer
17.06.2008, 22:38
hi,
da hast du recht - leider haben immer noch viele leute nichts von der am 1.1.2004 inkraftgetretenen neuen handwerksordnung gehört.....
bei fotografischen tätigkeiten ist aber in vielen fällen trotzdem eine eintragung in die handwerksrolle erforderlich.

gruß
olaf

Benutzer
17.06.2008, 22:39
ne, zu kompliziert nicht
aber ich habe mit dem Finanzamt hier abgesprochen, dass ich eben kein Gewerbe betreibe, sondern "Liebhaberei"
Dadurch brauch ich kein Gewerbe anmelden, kann aber im Gegenzug natürlich auch nix von der Steuer absetzen
aber das will ich ja auch gar nicht: möchte mir einfach nur ein wenig das Fotohobby finanzieren und gut ist ;-)

Gruß
Tobias

Moin, Tobias,

so habe ich mir das auch vorgestellt. Alles andere wäre auch schon geradezu filmreif gewesen.

Ciao,

Werner

Benutzer
17.06.2008, 22:44
ausführen eines handwerklichen Berufes ohne es zu dürfen.



DAS ist ja wohl mal totaler Nonsens oder wo Bitteschön steht denn geschrieben das ich nicht fotografieren darf nur weil ich es nicht "erlernt" habe mit Brief und allem drum und dran???!!!!!


ts,ts,ts....

Moin,

das "Dürfen" hatte ich dabei so verstanden, dass er meinte, man dürfe das Handwerk erst dann ausführen, wenn man das Gewerbe angemeldet hat usw. :rolleyes:

Ciao,

Werner

Benutzer
17.06.2008, 22:50
hi werner,
der kommentar von "creative" bezog sich doch auf den post des users "dreamfinder" - er bemängelte dies (also handwerkliche fotografie ohne gesellen- bzw. meisterbrief), allerdings ist das heute kein problem mehr.
vielleicht hast du das falsch verstanden?

gruß
olaf

Benutzer
17.06.2008, 23:24
hi werner,
der kommentar von "creative" bezog sich doch auf den post des users "dreamfinder" - er bemängelte dies (also handwerkliche fotografie ohne gesellen- bzw. meisterbrief), allerdings ist das heute kein problem mehr.
vielleicht hast du das falsch verstanden?

gruß
olaf

Moin, Olaf,

nicht nur "vielleicht". Ich habe den Kontext wohl nicht so ganz mitbekommen. :cool: (Immer dieses Kleingedruckte...) :p

Im Bereich der Fotografie ist "Beruf" heute eher Sache des Sich-Berufen-Fühlens - und nicht zuletzt natürlich des tatsächlichen Könnens.
Die klasische Fotografen-Ausbildung hat mit den heutigen Arbeitsweisen des Digitalzeitalters eh nicht mehr in angemessener Weise zu tun.
Wäre ich nicht über Jahre hinweg Autodidakt gewesen, könnte ich heute fast nix mehr. Die Digitalisierung der Fotografie war und ist ja ein enormer evolutiver Schritt.

Heute macht man mal eben ein digitales KB-Foto mit fast 17 oder 21 MP und druckt das dann ad hoc im Format DIN A2 aus... Live beim Sport per UMTS usw. Sowas wäre vor ein paar Jahren undenkbar gewesen. aber na ja, wem sag ich das? :D

Ciao,

Werner