ehemaliger Benutzer
20.03.2009, 21:48
Interessant zu wissen, was das Landgericht Berlin hier entschieden hat.
Wie immer bietet die gekonnte juristische Ausdrucksweise Stoff für weitere Justizfälle, und Raum für Interpretationsspiele.
Die Nachricht (http://www.photoscala.de/node/6589) zum Nachlesen.
Das macht einem den spontanen Druck auf den Auslöser definitiv ein Stück schwerer.
Andererseits kann ich auch gut verstehen, daß Prominente auch "Öffentlich ein Privatleben" haben wollen, und darauf ein Recht, das zu definieren und zu respektieren ist.
Wie immer bietet die gekonnte juristische Ausdrucksweise Stoff für weitere Justizfälle, und Raum für Interpretationsspiele.
Die Nachricht (http://www.photoscala.de/node/6589) zum Nachlesen.
Das macht einem den spontanen Druck auf den Auslöser definitiv ein Stück schwerer.
Andererseits kann ich auch gut verstehen, daß Prominente auch "Öffentlich ein Privatleben" haben wollen, und darauf ein Recht, das zu definieren und zu respektieren ist.