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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prominenter Auslöseschutz nach dem LG Berlin



ehemaliger Benutzer
20.03.2009, 21:48
Interessant zu wissen, was das Landgericht Berlin hier entschieden hat.
Wie immer bietet die gekonnte juristische Ausdrucksweise Stoff für weitere Justizfälle, und Raum für Interpretationsspiele.

Die Nachricht (http://www.photoscala.de/node/6589) zum Nachlesen.

Das macht einem den spontanen Druck auf den Auslöser definitiv ein Stück schwerer.

Andererseits kann ich auch gut verstehen, daß Prominente auch "Öffentlich ein Privatleben" haben wollen, und darauf ein Recht, das zu definieren und zu respektieren ist.

Event
20.03.2009, 22:33
wieso, auf den Auslöser drücken darfst du, es geht um die Veröffentlichung...

aber den letzten Satz finde ich am interessantesten:
(letztens ging es um ein Portal, welches Events fotografiert und die Bilder online stellt... - habe eben den Link nicht)

Zitat:
Insbesondere die Tatsache, dass das Bild eine private Gesprächssituation und keine „Pose“ für die Fotografen zeigt, dass hier auch keine konkludente, sprich stillschweigende, Einwilligung vorliegt.

fotografa
20.03.2009, 22:51
kurz fragen "darf ich?!" und gut ist.

Event
22.03.2009, 15:38
kurz fragen "darf ich?!" und gut ist.

na ja, so lange es nicht offensichtlich ist, das die Zustimmung erfolgt ist, wird es schwierig, dieses "darf ich" nachzuweisen...

seifenchef
24.03.2009, 18:53
Hi !

Na ja, mal ein seichtes Schlägchen gegen die Trillionen die täglich vollkommen belanglose Tatsachen in genauso belanglose Trillionen von Medienkanälen pumpen...

der hier kann das allerdings noch viel besser :

http://www.youtube.com/watch?v=WPwmivg6YeI

Viel Spaß !

Event
24.03.2009, 23:13
was hat das mit dem Ursprungsthread zu tun?