PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5D MKII defekt



achim66
09.04.2009, 01:27
Hallo Leute,

mich hat es nun auch erwischt. Bei meiner MKII ist das Blech mit dem Anschlaggummi für den Schwingspiegel abgefallen :eek:. Nun muss ich sie leider zur Rep. bringen, nur wohin? Ich wohne in Hannover und dachte an den Service in Vechelde. Hat jemand mit der Werkstatt dort Erfahrung? Bin auch für andere Vorschläge zu haben, möchte nur lieber direkt dort hin fahren und mir den Weg über die Post ersparen.
Kann mir mal jemand bitte den Link zu den Werkstätten schicken, hab den irgendwie nicht gefunden... :rolleyes:.

Irgendwie schöne ********, hab da überhaupt keinen Bock drauf :mad:.

Liebe Grüsse, Achim

achim66
09.04.2009, 01:40
Hallo Leute,


hab den Link zu den Rep. Werkstätten gefunden.

Fa. Maerz in Hamburg oder Fa. Tritec in Vechelde?

Danke, Lieben Gruss, Achim

d-tom
09.04.2009, 07:33
Warum klebst du den Anschlagdämpfungsschaumstofffitzel nicht selber an?

Gibt es auch bei Canon als Austauschteil.

ehemaliger Benutzer
09.04.2009, 07:49
Warum klebst du den Anschlagdämpfungsschaumstofffitzel nicht selber an?

Gibt es auch bei Canon als Austauschteil.

....weil auf der kamera noch garantie ist. ausserdem...wenn die käufer selbst reparieren, wird canon den fehler nicht erkennen, registrieren und in zukunft für abhilfe sorgen.

d-tom
09.04.2009, 07:57
Hallo Leute,


hab den Link zu den Rep. Werkstätten gefunden.

Fa. Maerz in Hamburg oder Fa. Tritec in Vechelde?

Danke, Lieben Gruss, Achim

Maerz kann ich empfehlen. Schnelle und professionelle Abwicklung.
Hier die url http://www.fotomaerz.de (oben dann HH auswählen) einfach mal da anrufen.

Chris G
09.04.2009, 08:15
Hallo Achim,

wie alt ist die Cam?

Sollte diese nicht älter sein als 6 Monate, geht man davon aus, das der Sachmangel schon beim Gefahrenübergang bestanden haben muss. Die Cam soll ja schließlich Fotos machen können ohne auseinander zu fallen.

Damit greift die Gewährleistung. Jetzt kannst Du vom Händler der Sache eine Nacherfüllung einfordern. Du musst Dich nicht auf eine reparatur einlassen. Du kannst entscheiden, ob neue Ware geliefert werden soll.

Gruß
Christoph

Ulrich Natge
09.04.2009, 09:20
Ich komme aus Peine und war schon öfter bei Tritec schnell und guter Service.
Ulrich

wretched
09.04.2009, 09:49
Wie kam es zu dem Defekt? Haben sich die Schrauben gelöst?

ehemaliger Benutzer
09.04.2009, 19:32
1.) Sollte diese nicht älter sein als 6 Monate, geht man davon aus, das der Sachmangel schon beim Gefahrenübergang bestanden haben muss. Die Cam soll ja schließlich Fotos machen können ohne auseinander zu fallen.

2.) Damit greift die Gewährleistung. Jetzt kannst Du vom Händler der Sache eine Nacherfüllung einfordern. Du musst Dich nicht auf eine reparatur einlassen. Du kannst entscheiden, ob neue Ware geliefert werden soll.

zu 1.) es sei denn, die Vermutung, dass der Schaden bereits beim Gefahrenübergang vorhanden war, ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Das ist wichtig. Könnte in diesem Fall die Gewährleistung aussschließen, wenn der Verkäufer das stichhaltig belegt.
Die Garantie bleibt jedoch unberührt.

Quelle: BGB § 476:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

------------------------------------------------------------------------------------------------

zu 2.) Allerdings kann der Käufer in diesem Falle nicht entscheiden, ob repariert oder erstetzt wird. Denn die Reperaturkosten sind nur ein Bruchteil so hoch wie der Preis einer neuen Kamera. Damit wäre es nicht Verhältnissmäßig.

Quelle: BGB § 439:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

Chris G
09.04.2009, 19:53
Hallo mellowpics,

wenn Du so genau zitierst, solltest Du zum einen erwähnen wie der Verkäufer es nachweisen möchte, ob der Mangel nicht vorher durch schlechte Montage bestanden hat.

Darüber hinaus, wenn der Aufwand einer Neubeschaffung für den Verkäufer zu hoch ist, wird damit das Wahlrecht des Käufers zur Nacherfüllung nicht ausgehebelt und der unverhältnismäßig hohe Aufwand müsste begründet und belegt werden, was bei einer Neubestellung und Rücksendung des defekten Artikels zu bezweifeln ist.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wird damit möglich.

Gruß
Christoph

ehemaliger Benutzer
09.04.2009, 20:11
Hallo Achim,

wie alt ist die Cam?

Sollte diese nicht älter sein als 6 Monate, geht man davon aus, das der Sachmangel schon beim Gefahrenübergang bestanden haben muss. Die Cam soll ja schließlich Fotos machen können ohne auseinander zu fallen.

Damit greift die Gewährleistung. Jetzt kannst Du vom Händler der Sache eine Nacherfüllung einfordern. Du musst Dich nicht auf eine reparatur einlassen. Du kannst entscheiden, ob neue Ware geliefert werden soll.

Gruß
Christoph
So schreibt es leider die Justizverwaltung in NRW:
Die Nacherfüllung (§§ 437,439 BGB) ist der vorrangige Anspruch (Primäranspruch) des
Käufers. Er kann dabei zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der
Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) wählen.
Aus der Systematik des Gesetzes ergibt sich, dass der Verkäufer den Käufer vorrangig auf die
Nacherfüllung verweisen kann. Denn der Käufer muss - will er vom Vertrag zurücktreten -
dem Verkäufer grundsätzlich erst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben und
diese Frist muss erfolglos abgelaufen sein (§ 323 BGB 1a).
Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, kann der Käufer die weiteren
Gewährleistungsansprüche (Vertragsrücktritt, Schadenersatz) geltend machen

Also nicht einfach etwas schreiben

Viele Grüße

Helmut

ehemaliger Benutzer
09.04.2009, 20:12
Hallo Christoph,

ich schreibe das nicht aus Unwissenheit. Ein Rücktritt von einem rechtsgültig abgeschlossenen Kaufvertrag ist nur möglich, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, die dazu berechtigen, wie zum Beispiel eine fehlgeschlagene Nacherfüllung bei einem Sachmangel.
Jedem der anderer Meinung ist, wünsche ich viel Glück beim Umtausch einer gebrauchten ( beispielsweise ) 5,5 Monate alten Kamera, weil sich ein ( beispielsweise ) 5 Euro teures Kunststoffstück gelöst hat.

oder auch: Windgeräusche beim Neuwagen. Vom Händler auf die Autobahn, sofort gemerkt, und zurück zum Händler... Neues Auto bitte? Nope.

VG
Dario

ehemaliger Benutzer
09.04.2009, 20:22
lasse sie auf garantie reparieren und gut ist.

Chris G
09.04.2009, 20:32
Hallo Helmut, hallo Dario,

das eine Fristsetzung zur Nacherfüllung erfolgen muss ist selbstverständlich.

Es ging mir nur darum dem TO die Möglichkeit einer Neubeschaffung durch den Händler in Erwägung zu ziehen.

Mit meinem letzten Posting hatte ich auch nur klar machen wollen, das die Beweislast beim Händler liegt und die Beweisführung aufwändiger sein dürfte als eine simple Neubeschaffung der Ware.

Schließelich wird oft genug versucht dem Endkunden den ganzen Ärger und Aufwand aufs Auge drücken zu wollen. Hauptsache der DB (Deckungsbeitrag) passt. Ein seriöser Händler jedoch versucht die Rechte des Kunden beim Hersteller zu wahren. Zu solch einem Händler kommen die Kunden gerne wieder.

Gruß
Christoph

ehemaliger Benutzer
09.04.2009, 23:23
Es ging mir nur darum dem TO die Möglichkeit einer Neubeschaffung durch den Händler in Erwägung zu ziehen.


Hi Christoph,

Genau da liegt der Haken ja. Er muss dem Händler die Nachfüllung einräumen. Erst nach dem missglückten zweiten Versuch, hat er tatsächlich Anspruch auf ein mangelfreies Gerät, oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag. Aber nur unter Abzug der Nutzung.

Aber einfach zum Händler gehen, sagen "Kamera kaputt - Bitte eine Neue" geht so leider nicht.

VG
Dario

Jochen Hückmann
09.04.2009, 23:32
Gilt das alles nur für eine 5Dm2 oder auch für andere Waren?

ehemaliger Benutzer
09.04.2009, 23:39
Gilt das alles nur für eine 5Dm2 oder auch für andere Waren?

Grundsätzlich für "alle" Waren. Ausnahmen gibt es immer. Weiß nicht wie das bei Immobilien und solchen Besonderheiten ist.

Auch das Verhältnis entscheidet hier viel. Einen 20 Euro MP3 Player, lässt sich auch ohne Reparaturen austauschen.
Oft spielt auch Händlerkulanz eine Rolle.

Aber für alles was teuer ist, gilt das oben geschriebene.

Jochen Hückmann
09.04.2009, 23:46
Grundsätzlich für "alle" Waren. Ausnahmen gibt es immer. Weiß nicht wie das bei Immobilien und solchen Besonderheiten ist.

Auch das Verhältnis entscheidet hier viel. Einen 20 Euro MP3 Player, lässt sich auch ohne Reparaturen austauschen.
Oft spielt auch Händlerkulanz eine Rolle.

Aber für alles was teuer ist, gilt das oben geschriebene.

Dann könnte das doch alles in die Rubrik allgemeines verschoben werden.

Die Stossdämpfer bekommt man auch bei Putzen der Mattscheibe ab, man kann an den groben Schaumgummi schnell mit einem Lappen hängen bleiben.

achim66
10.04.2009, 01:25
Hallo Leute,


habt Dank für eure Empfehlungen.
Eins mal vorneweg: Bei meinem neuen Auto war nach 2 Tagen das Radio defekt. Hab ein neues Radio bekommen und gut ist es, gebe doch deshalb nicht das Auto zurück...
Um den Defekt der MKII nochmal deutlich zu machen: Es ist das Blech mit dem angeklebten Schaumgummi gewesen und zwar jenes, wo der Spiegel beim Hochklappen gegen schlägt. Dort hatten sich die 2 Schrauben gelöst und das Teil ist aus der Kamera gefallen. Vom Prinzip eine absolute Kleinigkeit.

War bei Tritec in Vechelde. Das Personal dort war sehr nett und hilfsbereit. Nachdem die Empfangsdame die Kamera an den Techniker weitergeleitet hatte, erschien dieser auch noch am Empfang und erkundigte sich, ob ich noch weitere Probleme hätte. Ich verneinte dieses und er sagte zu mir, dass er die Kamera gleich reparieren wolle und ich sie in ca. 30 Minuten wieder abholen kann. War dann kurz gegenüber nen Kaffee trinken, nach 20 Minuten war alles erledigt.
Warum habe ich das Blech nicht selber eingebaut? Ganz einfach:
1.So einen kleinen Schraubendreher habe ich nicht.
2.Eine der beiden Miniaturschrauben habe ich nicht wieder gefunden.
3.Sollen die Techniker den Fehler weitergeben, damit er in der laufenden Produktion abgestellt wird.



Liebe Grüsse, Achim

Claude GP
10.04.2009, 09:11
Hi Christoph,

Genau da liegt der Haken ja. Er muss dem Händler die Nachfüllung einräumen. Erst nach dem missglückten zweiten Versuch, hat er tatsächlich Anspruch auf ein mangelfreies Gerät, oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag. Aber nur unter Abzug der Nutzung.

Aber einfach zum Händler gehen, sagen "Kamera kaputt - Bitte eine Neue" geht so leider nicht.

VG
Dario
Hallo,

bitte hier nachlesen: EuGH 17.04.2008 - C 404/06

Gruss
Claude

ehemaliger Benutzer
10.04.2009, 09:16
....`abzug für nutzung´ ist abgeschafft.