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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bankfachmann gesucht...



wolfi
06.06.2009, 08:50
bräuchte mal bitte ne Auskunft bezüglich der Vorgehensweise mit nem Verrechnungsscheck...:o

fotovisto
06.06.2009, 09:02
bräuchte mal bitte ne Auskunft bezüglich der Vorgehensweise mit nem Verrechnungsscheck...:o

1. Kopie vom Scheck machen für die eigenen Unterlagen.

2. Hinten draufschreiben "Eingereicht am ... auf das Konto .... bei der ... Bank, [Ort]" und unterschreiben.

3. Mit Scheckeinreichungsformular bei der Bank abgeben oder einwerfen.

SG
Kai

wolfi
06.06.2009, 11:00
..danke! :cool:

ehemaliger Benutzer
06.06.2009, 11:07
bräuchte mal bitte ne Auskunft bezüglich der Vorgehensweise mit nem Verrechnungsscheck...:o

Was Kai schrieb ist schon mal richtig für die Einlösung...
Doch Deine Frage war allgemeiner Art und da könnte diese Info hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck) oder die beim EVZ (http://www.evz.de/UNIQ124427863806416/doc601A.html) etwas an Hintergrundwissen bereithalten.

Schecks (http://www.finanz-lexikon.de/scheck_43.html) als Zahlungsmittel haben heute nicht mehr die Bedeutung wie vor ca. 10 Jahren oder früher, da die Pay- und Kreditkarten, die Euroscheckkarten bzw. ganz allgemein der Online-Bankingverkehr dieses Zahlungsmittel verdrängt haben.

wolfi
06.06.2009, 11:11
ich möchte diesen verrechnungsscheck einwerfen,
wolte wissen, ob das überhaupt möglich ist oder ob man den nur persönlich abgeben darf :confused:

ehemaliger Benutzer
06.06.2009, 11:30
ich möchte diesen verrechnungsscheck einwerfen,
wolte wissen, ob das überhaupt möglich ist oder ob man den nur persönlich abgeben darf :confused:

Einwerfen???? Vermutlich in den Briefkasten? Die Frage hättest Du gleich stellen können... :cool: natürlich können Verrechnungsschecks mit der Post verschickt werden!

fotovisto
06.06.2009, 13:17
ich möchte diesen verrechnungsscheck einwerfen,
wolte wissen, ob das überhaupt möglich ist oder ob man den nur persönlich abgeben darf :confused:

Du kannst ihn problemlos in den "Briefe"-Schlitz bei der Bank einwerfen, Du musst ihn nicht persönlich abgeben.

SG
Kai

wolfi
06.06.2009, 14:18
Du kannst ihn problemlos in den "Briefe"-Schlitz bei der Bank einwerfen, Du musst ihn nicht persönlich abgeben.
SG Kai

prima...das doch mal ne Aussage.
muß er dann noch von mir hinten drauf unterschrieben werden?

Event
07.06.2009, 00:13
eigentlich müssen nur Orderschecks unterschrieben werden (gibt es die noch...? ) Allerdings bestehen die Bankleute auch bei "normalen" Schecks, das sie unterschrieben werden - es schadet nicht - eine Diskusion lohnt nicht...

Wenn du den Scheck nicht persönlich abgibst - du brauchst auf jeden Fall ein Scheckeinreichformular - dort sind deine Bankverbindung und Schecknummer + BLZ + Betrag eingetragen.

Deine Bankverbindung auf der Rückseite hilft nur, falls der Scheck nicht mehr zugeordnet werden kann - hat rechtlich gar keine Wirkung.

Jeder der einen Scheck hat, kann ihn einreichen - natürlich ist anhand der Schecknummer ermittelbar, auf welchem Konto er gutgeschrieben wurde