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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kamera in Japan - Garantiefragen



Bernhard.W.
08.11.2009, 11:53
hallo,

meine Tochter ist noch bis August in Japan und ihre 300d macht Probleme. Wenn Sie nun eine neue braucht, was ist besser:

* hier eine kaufen und hinschicken (hört sich irgendwie an wie Eulen nach Athen)
* dort eine kaufen und ggf. Service-Probleme in DE haben

Wie ist das mit Zoll usw, wenn sie zurück kommt?

bin für sachdienliche Hinweise dankbar.

-b

Cougar
08.11.2009, 12:01
Canon ist in solchen Sachen sehr kulant. Sie gewähren eine Weltweite Garantie. Es ist also problemlos das Gerät in Japan zu kaufen.

Der Zoll sollte egal sein da die Kamera ja gebraucht zurück kommt. Die müssten erst einmal beweisen das man die nicht vorher mitgenommen hat. Im Grunde interessiert die das auch gar nicht. Den Kaufbeleg sollte man sich aber vorsichtshalber per Post nach hause schicken. Ich habe das immer so gehandhabt.

In Japan bekommt man für das gleiche Geld eine Kamera einer Klasse höher.

anscheinbar
08.11.2009, 12:44
Der Zoll sollte egal sein da die Kamera ja gebraucht zurück kommt. Die müssten erst einmal beweisen das man die nicht vorher mitgenommen hat. Im Grunde interessiert die das auch gar nicht. Den Kaufbeleg sollte man sich aber vorsichtshalber per Post nach hause schicken. Ich habe das immer so gehandhabt.Diesen Tipp würde ich auf keinen Fall beachten.

1. Ist es dem Zoll nicht egal ob neu oder gebraucht. Einfuhrumsatzsteuer (19%) und Zollgebühren sind immer fällig.
2. Unabhängig vom Kaufbeleg: anhand der Seriennummer stellt der Zoll fest, auf welchem Markt die Kamera verkauft wurde. Kann man dann keinen deutschen(!) Kaufbeleg vorweisen musst du blechen (inkl. Strafe). Das kann dir übrigens auch noch Jahre nach dem Kauf passieren.

Also in Japan kaufen, und entweder anmelden oder "no risk no fun" ;)

cheers,
markus

catweazl
08.11.2009, 15:53
Canon ist in solchen Sachen sehr kulant. Sie gewähren eine Weltweite Garantie. Es ist also problemlos das Gerät in Japan zu kaufen.

Der Zoll sollte egal sein da die Kamera ja gebraucht zurück kommt. Die müssten erst einmal beweisen das man die nicht vorher mitgenommen hat. Im Grunde interessiert die das auch gar nicht. Den Kaufbeleg sollte man sich aber vorsichtshalber per Post nach hause schicken. Ich habe das immer so gehandhabt.

In Japan bekommt man für das gleiche Geld eine Kamera einer Klasse höher.

Da unterliegst DU aber einem - womöglich folgenschweren - Irrtum! Der Zoll muß gar nix beweisen. Du mußt nachweisen, daß Du die eingeführte Ware ausgeführt hattest. Dafür gibt es die sogenannte Zollausfuhrbescheinigung, welche - grade bei teurerem Equipment - Sinn macht. Da wird halt das gesamte Equipement aufgeführt, welches man besitzt. Einmal ausgefüllt, hat man die Bescheinigung bei allen Zollaktivitäten dann halt dabei.

dowitcher
08.11.2009, 16:01
Diesen Tipp würde ich auf keinen Fall beachten.

1. Ist es dem Zoll nicht egal ob neu oder gebraucht. Einfuhrumsatzsteuer (19%) und Zollgebühren sind immer fällig.
.......


Ich denke mal die Sache ist wesentlich komplizierter, und ich wuerde mal direkt beim deutschen Zoll nachfragen.

Wichtig ist in diesem Fall das die Kaeuferin bei Wiedereinreise nachweislich mindestens 10 Monate (Oktober - August) in Japan gelebt hat, ist also nicht mal nur ein paar Tage auf Dienstreise oder Urlaub dort gewesen und hat nebenbei was eingekauft. Da gibt es gerade bei alltaeglichen Gebrauchsartikeln sicher Regelungen was da ohne Probleme, sprich Kosten, wieder mitgebracht werden darf. Eine Kamera die zum Eigenbedarf angeschafft wurde -vor allem nicht erst am Tag der Rueckreise- ist da sicher kein Problem.

Probleme (Kosten) gibt's uebrigens sehr wahrscheinlich auch wenn eine Kamera in D gekauft wuerde und nach Japan geschickt wird. Da kann dann der japanische Zoll die Hand aufhalten -egal ob das Paket von privat and privat geht oder nicht-. Ist so, weiss ich aus eigener Erfahrung vom kontinentueberschreitenden Verschicken und Erhalten privater Geschenke.
Weihnachtsgeschenke von Kanada nach Deutschland geschickt sind bis zu einem bestimmten Gesamtwert der Sendung zoll- und steuerfrei (keine 100 EURO pro Sendung, da ist man schnell drueber), liegt der deklarierte Wert hoeher muss der Empfaenger zahlen. Schickt man mir Geschenke nach Kanada erlaubt der kanadische Zoll pro Geschenk einen maximalen Wert von irgendwas um die $40, ab $41 wird Steuer und ggf. Zoll faellig. In die Sendung duerfen aber soviele $40 Geschenke rein wie passen, der Gesamtwert interessiert hier nicht. Andere Laender, andere Sitten, wer weiss wie die Japaner da drauf sind.

Ich persoenlich wuerde der Option in Japan kaufen und mit nach D nehmen den Vorzug geben und mich entsprechend beim deutschen Zoll kundig machen.

Cougar
08.11.2009, 16:12
Da unterliegst DU aber einem - womöglich folgenschweren - Irrtum! Der Zoll muß gar nix beweisen. Du mußt nachweisen, daß Du die eingeführte Ware ausgeführt hattest. Dafür gibt es die sogenannte Zollausfuhrbescheinigung, welche - grade bei teurerem Equipment - Sinn macht. Da wird halt das gesamte Equipement aufgeführt, welches man besitzt. Einmal ausgefüllt, hat man die Bescheinigung bei allen Zollaktivitäten dann halt dabei.

Das handhabt die Schweiz dann wohl anders...

Fritz the cat
08.11.2009, 18:48
Canon ist in solchen Sachen sehr kulant. Sie gewähren eine Weltweite Garantie. Es ist also problemlos das Gerät in Japan zu kaufen.

Der Zoll sollte egal sein da die Kamera ja gebraucht zurück kommt. Die müssten erst einmal beweisen das man die nicht vorher mitgenommen hat. Im Grunde interessiert die das auch gar nicht. Den Kaufbeleg sollte man sich aber vorsichtshalber per Post nach hause schicken. Ich habe das immer so gehandhabt.

In Japan bekommt man für das gleiche Geld eine Kamera einer Klasse höher.

Hallo

Ich würde auch dazu raten, dass Du dich beim Zoll direkt erkundigst.
Ich habe selber zwei Umzüge ins Ausland und wieder zurück nach Deutschland hinter mir.
Es ändert sich so schnell was, da muss man sich schon nach aktuellen Recht erkundigen.

Über im Ausland gekaufte Ware, kann ich aus Erfahrung sagen,
selbst wenn du z.B. ein Macbook in den USA billig erworben hast und es ständig auf Reisen mit nimmst,
kann das 20 mal gut gehen.
Wenn dem Zoll das beim 21. mal sauer aufstösst, auch mit gebrauchsspuren am Gerät weil schon 3 Jahre alt,
musst Du mit Kaufbeleg nachweisen wo Du das Ding gekauft hast.
Für diese Aktion reicht schon, wenn du bei einer Kontrolle, bei der Einreise,
Klamotten dabei hast wo noch das Etikett dran hängt, und Du mit dem Warenwert über dem Freibetrag liegst.
Dann wirst Du ganz schnell Beweispflichtig weil der Verdacht nahe liegt, dass du, bei ständigen Reisen in die USA,
das Gerät da billig erworben hast.

Gruß
Fritz