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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fernabsatzgesetz..kennt sich jemand aus?



Thomas Busek
21.03.2010, 20:52
Hallo

habe natürlich schon gegoogelt aber werde nicht schlau draus

Ich habe mir

am 08.03. einen beamer per ebay gekauft. (deutschland)
Neuware und da auf die Firma, ohne steuer Bezahlt, 1000Euro netto
Versand nach Wien war 31Euro.

am 12.03. ist er angekommen. Nach viel ausprobieren habe ich festegestellt dass der beamer doch nicht so super ist und habe mir hier in wien einen besseren gekauft.

am 14.03. habe ich dem verkäufer geschrieben dass ich unzufrieden bin und ich den Beamer zurücksenden will. Die Lampe hatte da 10stunden Drauf.

am 14.03 hat er mir auch zurückgeschrieben


Guten Morgen,
den Betrag würden wir nach Erhalt und Überprüfung des Projektors über Paypal/Ebay an Sie zurück überweisen. Wann senden Sie das Gerät an uns zurück? Da der Projektor ca. 10 Stunden von Ihnen benutzt worden ist würden wir Ihnen nur den Kaufpreis ohnen Versandkosten zurückerstatten. Die Rücksendung würde auf Ihre Kosten erfolgen. Damit wäre die Nutzung durch Sie abgegolten. Wären Sie damit einverstanden oder haben Sie einen Gegenvorschlag? Der Projektor von Sanyo ist in dieser Klasse eines der besten Geräte und Referenzprodukt. Anderer Projektoren im Heimkinobereich führen wir leider nicht. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen. KeMar UG was ich vollkommen oke finde

21.03. Beamer ist noch immer bei mir und hat mittelweile 27stunden drauf:rolleyes:, ist aber schon für morgen verpackt und wird nicht mehr benutzt.:o
Darf er mir noch was von dem Betrag abziehen?!:confused:


vielen dank tom

hier nur zur info die extremen qualitätsunterschiede

1200euro brutto und 1700 brutto

http://www.youtube.com/watch?v=GcrvdeXaWjU

http://www.photom.at/tempf/tom_051853_screen.jpg


http://www.photom.at/tempf/tom_051609.jpg

Peter Grüner
21.03.2010, 21:04
Hi,



...
21.03. Beamer ist noch immer bei mir und hat mittelweile 27stunden drauf:rolleyes:, ist aber schon für morgen verpackt und wird nicht mehr benutzt.:o
Darf er mir noch was von dem Betrag abziehen?!:confused:



Nun, warum hast Du denn den Beamer weiterhin benutzt? :confused: Zumal Du ja schreibst:



Nach viel ausprobieren habe ich festegestellt dass der beamer doch nicht so super ist und habe mir hier in wien einen besseren gekauft.

Ich habe zwar keine Ahnung wie das rechtlich aussieht, aber moralisch halte ich dies für grenzwertig.

Gruß,

Peter

ehemaliger Benutzer
21.03.2010, 21:05
am 08.03. einen beamer per ebay gekauft. (deutschland)
Neuware und da auf die Firma, ohne steuer Bezahlt,

Das Fernabsatzgesetz für Privatkäufer/Endverbraucher auf einen Firmenkauf anwenden? ;)

Sei froh, wenn der Händler nur die Versandkosten nicht übernehmen will. Normalerweise braucht er den gar nicht wegen Nichtgefallens zurück zu nehmen.

Thomas Busek
21.03.2010, 23:23
das fernabsatzgesetz für privatkäufer/endverbraucher auf einen firmenkauf anwenden? ;)

sei froh, wenn der händler nur die versandkosten nicht übernehmen will. Normalerweise braucht er den gar nicht wegen nichtgefallens zurück zu nehmen.


sicher?!

Eric D.
21.03.2010, 23:27
shadow hat recht, sei froh.

PS: Und mach Dein Bett mal beizeiten....:rolleyes:

ehemaliger Benutzer
21.03.2010, 23:37
sicher?!dir ist schon klar, dass das fernabsatzgesetz (und sein nachfolger) zunächst ein deutsches gesetz ist und demnach ... trommelwirbel ... für österreicher nicht gilt (in dem umfang für deutsche gewerbetreibende übrigens auch nicht)? mit anderen worten: an deiner stelle wäre ich froh und glücklich, etwas zurückschicken zu DÜRFEN, um daraufhin geld zurück zu bekommen und würde daher den ball entsprechend flach halten ... ;)

ehemaliger Benutzer
21.03.2010, 23:44
*grmpf* bearbeitungszeit überschritten ... ja echt wie im kindergarten. :mad:


ergänzung zu oben:

ich geh mal davon aus, dass der verkäufer deutscher ist und das ganze nicht unter österreichern stattfand.

Lanzi
22.03.2010, 00:51
Ganz im Ernst, Leute wie Du die immer erst 10 Bestellungen aufgeben und dann 9-10 davon zurücksenden treiben den Preis für alle anderen damit in die Höhe.
Vermutlich zahlt die Zeche jetzt eh ein anderer, dem sie dieses Ding, was schon eine Woche im Packet auf allen Postförderbändern und Postwagen zwischen Deutschland und Wien war und ne abgenudelte Birne hat, dann verkaufen werden...

Warum gehst Du nicht in Wien zum Fachhändler und testest dort?

Peter Grüner
22.03.2010, 05:48
Hi,

"Das Fernabsatzgesetz stammt aus dem BGB und schützt daher den Verbraucher. Für Gewerbetreibende gilt das HGB (Handels-Gesetz Buch), dort gibt es kein Fernabsatzgesetz."

"Es gibt hierzu auch ein Urteil vom Amtsgericht Münster vom 06.02.07.
Dort heißt es: Räumt der Online-Händler gewerblichen Bestellern kein freiwilliges Widerrufsrecht ein (z.B. in AGB), gilt dieses nur für Verbraucher. Denn sog. Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b BGB, für die das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, setzen zwingend die Beteiligung eines Unternehmers auf der einen und eines Verbrauchers auf der anderen Seite voraus. Verbraucher wird in § 13 BGB definiert:“Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.”"

Das sollte auch auf Gewerbetreibende/Endkunden in Österreich anwendbar sein...

Gruß,

Peter

ehemaliger Benutzer
22.03.2010, 07:59
...
21.03. Beamer ist noch immer bei mir und hat mittelweile 27stunden drauf:rolleyes:, ist aber schon für morgen verpackt und wird nicht mehr benutzt.:o
Darf er mir noch was von dem Betrag abziehen?...

Da ich dir keine Rechtsberatung geben kann, hier nur meine persönliche Erfahrung :

In Deutschland und selbst bei Privatpersonen ( BGB ), ja.

Den auch beim Fernabsatzvertrag gilt

Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Die Tatsache somit, dass ein Verbraucher eine Sache ausgepackt hat und sie dadurch gegebenenfalls durch den Unternehmer nicht mehr zu verkaufen ist, fällt dem Verbraucher nicht zur Last.

Kann man auch hier nachlesen
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Was ich moralisch auch vollkommen in Ordnung finde.

Gruß
Jochen

Lanzi
22.03.2010, 21:59
falsch gepostet... sorry

ehemaliger Benutzer
23.03.2010, 09:06
Übrigens, schau dir mal die Logitech Harmony One an. :D

ehemaliger Benutzer
23.03.2010, 09:13
Nach den ganzen rechtlichen Tipps mal was Pragmatisches:

Pack nen 20,- €-Schein in einen Umschlag, schreib ein paar nette Zeilen, dass Du es noch einmal versucht hast und schick das ganze Zeugs zurück.

lg
Gerd

Jesaja78
23.03.2010, 10:56
Finde es auch mehr als grenzwertig, das Dingen nach erklärtem Widerruf (der tatsächlich eigentlich garnicht hätte zugestanden werden müssen) weiter zu benutzen...

Schon frech! Die Händler sind schon genug geschröpft wegen des ganzen harten Verbraucherschutzrechts...