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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechtliche Situation bzgl. Fotografie



Firlefanz
21.08.2010, 13:52
Hallo ;-)

vorweg:
ich bin kein Spanner oder Paparazzo,
ich habe keinen Rechtstreit und benötige keine konkrete Rechtsberatung !

ich habe lediglich eine Frage, die mir irgendwie in den Sinn geflogen ist.

Also:
wenn ich es richtig erinnere dann darf ich, als Privatperson mit meiner Kamera, alles fotografieren was ich von öffentlichem Grund aus fotografieren kann.

Ich dürfte also zB von einer öffentlichen Straße aus in ein privates Betriebsgelände hineinfotografieren, solange ich dazu keine Hilfsmittel wie Leitern benutze, die Kamera über Zäune oder Mauern halte, richtig ?

Dieses "Hilfsmittel" beschäftigt mich ... wäre allein ein Teleobjektiv nicht schon ein "Hilfsmittel" ?

Ich denke so:
der Eingentümer stellt vielleicht etwas, was von der Straße aus nicht erkannt werden soll, absichtlich in die hinterste Ecke seines Geländes,
aber mit einem 2-3-500mm Objektiv ist das "nah-ranholen" ja gar kein Problem mehr. Man kann heutzutage auch nicht mehr sagen dass solche 2-3-500mm Objektive nur Spezialisten vorbehalten sind, sie finden sich bei nahezu jedem Hobbyfotografen in der Tasche (ohne Hobbyfotografien abwerten zu wollen - ich bin selbst einer !)

Also so recht kann ich mir nicht vorstellen dass "Mega"Zooms in diesem Sinne erlaubt sind, da es einem Teleskop (=Hilfsmittel) gleich kommt, allerdings sind solche Zooms heutzutage auch fast schon wieder Standart.

Wie sind eure Meinungen dazu oder hat sogar jemand fundierte Auskünfte ?

ich danke euch im Voraus für eine lebhafte - aber sachliche - Diskussion

marcel71
21.08.2010, 15:10
Vorab: Würde die Frage nicht eher unter "Fotorecht" einzuordnen sein? Off Topic ist es m.E. nicht.

Zum Thema: (meine Ansicht ist dabei die eines Laien) Wenn ich die Panoramafreiheit richtig verstanden habe, betrifft die Bedingung "ohne Hilfsmittel die Zugänglichkeit des Aufnahmestandorts. Das Supertele (z.B. ein 800er Tele mit 2fach-Telekonverter) ist kein Hilfsmittel um den Aufnahmestandort zu erreichen, sondern Teil des Fotoapparats. Soweit ich weiß, heißt es ja nicht "mit gängigen, für wenig Geld erwerbbare Fotoausrüstung", sondern allgemein "Lichtbild" - mit welcher außergewöhnlichen Ausrüstung auch immer.

Also müsste nach meinem Verständnis die Aufnahme gestattet sein, wenn die Kamera sich auf einem Stativ, das Stativ und der Fotograf sich auf dem Boden befinden. Wenn aber der Fotograf das Stativ nutzt um sich darauf zu stellen und dann das Foto zu machen, dürfte das nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sein.

oder täusche ich mich da?

Firlefanz
21.08.2010, 15:45
guter Ansatz

..... und falsche Rubrik ?
Fotorecht ?

Klar -> möge man es bitte dorthin verschieben,
ich habe die Rubrik leider nicht gesehen ;-(