Firlefanz
21.08.2010, 13:52
Hallo ;-)
vorweg:
ich bin kein Spanner oder Paparazzo,
ich habe keinen Rechtstreit und benötige keine konkrete Rechtsberatung !
ich habe lediglich eine Frage, die mir irgendwie in den Sinn geflogen ist.
Also:
wenn ich es richtig erinnere dann darf ich, als Privatperson mit meiner Kamera, alles fotografieren was ich von öffentlichem Grund aus fotografieren kann.
Ich dürfte also zB von einer öffentlichen Straße aus in ein privates Betriebsgelände hineinfotografieren, solange ich dazu keine Hilfsmittel wie Leitern benutze, die Kamera über Zäune oder Mauern halte, richtig ?
Dieses "Hilfsmittel" beschäftigt mich ... wäre allein ein Teleobjektiv nicht schon ein "Hilfsmittel" ?
Ich denke so:
der Eingentümer stellt vielleicht etwas, was von der Straße aus nicht erkannt werden soll, absichtlich in die hinterste Ecke seines Geländes,
aber mit einem 2-3-500mm Objektiv ist das "nah-ranholen" ja gar kein Problem mehr. Man kann heutzutage auch nicht mehr sagen dass solche 2-3-500mm Objektive nur Spezialisten vorbehalten sind, sie finden sich bei nahezu jedem Hobbyfotografen in der Tasche (ohne Hobbyfotografien abwerten zu wollen - ich bin selbst einer !)
Also so recht kann ich mir nicht vorstellen dass "Mega"Zooms in diesem Sinne erlaubt sind, da es einem Teleskop (=Hilfsmittel) gleich kommt, allerdings sind solche Zooms heutzutage auch fast schon wieder Standart.
Wie sind eure Meinungen dazu oder hat sogar jemand fundierte Auskünfte ?
ich danke euch im Voraus für eine lebhafte - aber sachliche - Diskussion
vorweg:
ich bin kein Spanner oder Paparazzo,
ich habe keinen Rechtstreit und benötige keine konkrete Rechtsberatung !
ich habe lediglich eine Frage, die mir irgendwie in den Sinn geflogen ist.
Also:
wenn ich es richtig erinnere dann darf ich, als Privatperson mit meiner Kamera, alles fotografieren was ich von öffentlichem Grund aus fotografieren kann.
Ich dürfte also zB von einer öffentlichen Straße aus in ein privates Betriebsgelände hineinfotografieren, solange ich dazu keine Hilfsmittel wie Leitern benutze, die Kamera über Zäune oder Mauern halte, richtig ?
Dieses "Hilfsmittel" beschäftigt mich ... wäre allein ein Teleobjektiv nicht schon ein "Hilfsmittel" ?
Ich denke so:
der Eingentümer stellt vielleicht etwas, was von der Straße aus nicht erkannt werden soll, absichtlich in die hinterste Ecke seines Geländes,
aber mit einem 2-3-500mm Objektiv ist das "nah-ranholen" ja gar kein Problem mehr. Man kann heutzutage auch nicht mehr sagen dass solche 2-3-500mm Objektive nur Spezialisten vorbehalten sind, sie finden sich bei nahezu jedem Hobbyfotografen in der Tasche (ohne Hobbyfotografien abwerten zu wollen - ich bin selbst einer !)
Also so recht kann ich mir nicht vorstellen dass "Mega"Zooms in diesem Sinne erlaubt sind, da es einem Teleskop (=Hilfsmittel) gleich kommt, allerdings sind solche Zooms heutzutage auch fast schon wieder Standart.
Wie sind eure Meinungen dazu oder hat sogar jemand fundierte Auskünfte ?
ich danke euch im Voraus für eine lebhafte - aber sachliche - Diskussion