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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ersetzt Canon auch defekte Objektive?



DV_Stranger
26.11.2010, 11:27
Hallo!

Ich habe vor einer Woche ein EF 70-200 2,8 IS II bestellt bei dem mir nach 2 Tagen der IS ausgestiegen ist. Ich habe dann gleich den Händler kontaktiert dieser mir zuerst den Weg zum Canon Service empfohlen hatte, aber für mich kommt nur ein Umtausch in Frage. Also meinte er das ich ihm das Teil mal zuschicken soll und er schaut was er machen kann. Als er das Objektiv erhalten hatte, schickte er es zu Canon - Also nix Austausch von seiner Seite aus. Nun eine Woche später kam nun eine Antwort von ihm das ich nun ein neues Objektiv erhalte, das wird aber direkt von Canon an mich geschickt. Ich habe ihm zuvor ausdrücklich gesagt, das für mich nur ein Umtausch in Frage kommt.

Auch wenn er mir geschrieben hat das ich ein neues von Canon erhalte, so habe ich meine zweifel. Irgendwie habe ich das Gefühl das ich einfach das reparierte von Canon erhalten werde. Oder verschickt Canon wirklich auch neue Objektive? Hat da schon jemand die Erfahrung gemacht?

-ug-
26.11.2010, 11:45
Unabhängig von Deiner Eingangsfrage, ob Canon auch neue Objektive verschickt / defekte Objektive ersetzt, denke ich, dass Du keinen rechtlichen Anspruch auf ein neues Objektiv hast - auch dann nicht, wenn Du Deinem Händler klar machst, dass für Dich "nur ein Umtausch in Frage kommt".

Bei mangelhafter Ware muss der Kunde - soweit ich weiss - dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Wie Dein Händler diese Möglichkeit umsetzt (ob durch Tausch oder Reparatur) bleibt ihm überlassen.

Sicherlich ist es ggf. etwas ärgerlich, ein nagelneues, repariertes Objektiv in Händen zu halten, aber andersrum gefragt: Macht es das Objektiv schlechter ?

Gruß
Uwe

DV_Stranger
26.11.2010, 11:51
Doch ja finde ich schon. Nicht dramatisch, aber das wäre für mich so als würde ich einen Unfallwagen zum Neupreis kaufen. Ich finde sowas absolut nicht in Ordnung. Ich zahle den Neupreis, also sollte ich doch auch das Recht haben, wie alle anderen die das Objektiv erwerben, eine jungfräuliche neue Version zu erhalten.

Ich finde es ja schon frech das ich für ein Montagsobjektiv so lange hingehalten werde, aber wenn ich dann am Ende wieder das selbe bekomme wäre ich darüber nicht erfreut. Ich lese hier in den Foren ja auch immer ständig das sich die User mit Objektiven mit BF/FF auch einfach austauschen lassen, oder habe ich das bisher falsch aufgenommen?

FH
26.11.2010, 12:18
warte doch erstmal ab was Du kriegst, bevor Du sinnlose Panik verbreitest.

DV_Stranger
26.11.2010, 12:20
Die 2 Wochen Rückgabefrist verfliegen von Tag zu Tag, eine Woche ist schon mal rum. Es kann dann kommen was will, ich muss dann drauf sitzen bleiben.

FH
26.11.2010, 12:24
Nervös oder was?

Die Fristen beginnen doch neu...und wenn Du wirklich ein Neues kriegst ist doch sowieso alles gut.

-ug-
26.11.2010, 12:25
Mal vorab: Ich schreibe hier nur, wie die Dinge meiner Meinung nach abgewickelt werden. Ich möchte keinen Händler oder Canon in Schutz nehmen, aber manche Sachen laufen einfach so und nicht anders.


Doch ja finde ich schon. Nicht dramatisch, aber das wäre für mich so als würde ich einen Unfallwagen zum Neupreis kaufen. Ich finde sowas absolut nicht in Ordnung. Ich zahle den Neupreis, also sollte ich doch auch das Recht haben, wie alle anderen die das Objektiv erwerben, eine jungfräuliche neue Version zu erhalten.

Es ist doch in dem Fall kein 'Unfallwagen'. Wenn bei Deinem gestern vom Händler abgeholten Neuwagen die Steuerelektronik abraucht, bekommst Du doch auch kein neues Auto, sondern die defekte Komponente wird getauscht. Beim Objektiv wird eben die IS Einheit getauscht.


Ich finde es ja schon frech das ich für ein Montagsobjektiv so lange hingehalten werde, aber wenn ich dann am Ende wieder das selbe bekomme wäre ich darüber nicht erfreut.

Klar ist das ärgerlich, wenn man 'ne Menge Geld ausgibt - für etwas, das man
a) schon lange auf der Wunschliste hat und sich nun gegönnt hat oder
b) für die Arbeit benötigt.

Im Fall b) gibt es ja immer noch den CPS, der Dir - je nach Status - für die Zeit der Reperatur ein Ersatzgerät bereit stellt (hier geht es ja schließlich um Dein Ein-/Auskommen).

Ansonsten bist Du auf die Kulanz Deines Händlers angewiesen.


Ich lese hier in den Foren ja auch immer ständig das sich die User mit Objektiven mit BF/FF auch einfach austauschen lassen, oder habe ich das bisher falsch aufgenommen?

Dann muss es bei Canon (oder bei den Händlern) ein riesiges schwarzes Loch geben, in dem alle BF/FF Objektive verschwinden. Oder - die Abwicklung nimmt der Händler vor (Du kaufst ein Objektiv, stellst fest, dass es einen Fokusfehler hat, bringst es zum Händler zurück, der gibt Dir ein anderes, der nächste Kunde bekommt Dein ursprüngliches Objektiv ...).

Toni44
26.11.2010, 12:31
Lies doch die Geschäftsbedingungen des Händler oder des Herstellers. Grundsätzlich würde ich mich um ein repariertes Objektiv mehr freuen, da ich dann sicher bin dass alles nachgeprüft wurde und kein Front- Backfokus vorhanden ist. Da ist man bei Fabrikneuen Objektiv nie ganz sicher. Also "Take it Easy" eine Aufregung um nichts! Wo hast du z.B. bei Amazon beim Umtausch die Garantie, dass du nicht ein zurückgegebenes Objektiv (u.U. mit fehlerhaftem Fokus) bekommst?

Gruss Toni

DV_Stranger
26.11.2010, 12:41
Garantie hat man natürlich keine, aber ein seriöser Händler wird ja wohl bewusst keine fehlerhaften/defekten Objektive versenden.

Ja Toni44, auf der einen Seite hast du recht. Aber so wie man von pfuscherein hier (was den Canon Service angeht) so ließt - Schmutz auf Sensor, Haar im Sucher u.s.w. Da bin ich absolut nicht erfreut wenn einer von denen da schon dran rum geschraubt hat.

Ich weiß Leute, ich mach etwas viel Wirbel darum , habe mich beim Händler für meine nervereien auch entschuldigt. Aber hier geht es um ein 2000€ Objektiv und mir fliegt das Geld leider nicht zum Hintern raus, deswegen ziehe ich da die Zügel auch etwas mehr ran. Letzten Endes möchte ich auch nur das, was man auch normalerweise dafür bekommt, ein nagelneues Objektiv in dem nicht schon 3 Leute rum gepfuscht haben und der IS dann nach nem Jahr wieder aussteigt weil der Techniker nen schlechten Tag hatte.

Das liegt vielleicht auch etwas daran das ich selbst mal in einer Werkstatt gearbeitet habe, und was da unter der Werkbank mal schnell zusammen gepfuscht wurde weil die Zeit knapp ist oder weil es viel zu tun gibt... natürlich war das eine deutlich kleinere Werkstatt wie Canon und bei Canon läuft da alles sicher auch seriöser und korrekter ab. Aber trotzdem...

fvt
26.11.2010, 12:57
Moin,
habe ich etwas überlesen?

Wie so hat man 14 Tage Umtauschrecht, wenn man es bei einem Händler (nicht online) kauft?

Ansonsten, wurde alles gesagt, Nachbesserung ist dem Kunden zu zu muten, nach der dritten(?) Reparatur kann auf Wandlung bestanden werden.

Wichtig zu wissen, die Garantiezeit verlängert sich um die Tage der Reparatur.


Gruß
Frank

ehemaliger Benutzer
26.11.2010, 13:08
... nach der dritten(?) Reparatur kann auf Wandlung bestanden werden...

Meines laienhaften Wissens nach bereits nach der zweiten erfolglosen Reparatur.

Auszug aus §440 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html)

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Gruß
Jochen

fvt
26.11.2010, 15:02
Meines laienhaften Wissens nach bereits nach der zweiten erfolglosen Reparatur.

Auszug aus §440 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html)


Gruß
Jochen

Hi Jochen,

deshalb das ? in Klammern, ich war mir nicht mehr ganz sicher...
meinte aber auch nach zwei Versuchen.....

Danke
Frank

ehemaliger Benutzer
26.11.2010, 15:11
Hi Jochen,

deshalb das ? in Klammern, ich war mir nicht mehr ganz sicher...


Ist ja auch nicht schlimm.

Geht schlimmer.:D
Ich habe hier mal in einem anderen Thread totalen Schwachsinn argumentiert und meinen eigenen Denkfehler erst bemerkt, als ich meine eigene Argumentation gelesen habe.:o

Gruß
Jochen

juli29
26.11.2010, 19:41
Die Fristen beginnen doch neu...und wenn Du wirklich ein Neues kriegst ist doch sowieso alles gut.
Warum sollte das Rückgaberecht des Onlinehandels neu beginnen bei einem Austausch? Er bestellt ja nicht neu.

Ste
26.11.2010, 22:44
Meines laienhaften Wissens nach bereits nach der zweiten erfolglosen Reparatur.

Auszug aus §440 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html)


Gruß
Jochen

Durchaus nicht:

"Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html) BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf (http://www.dforum.net/wiki/Verbrauchsg%C3%BCterkauf) möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB)."

Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

hti
26.11.2010, 23:06
...Ich habe vor einer Woche ein EF 70-200 2,8 IS II bestellt bei dem mir nach 2 Tagen der IS ausgestiegen ist..
- Einfach zurückgeben.

- 14 tägiges Rückgaberecht.

- Händler wechseln.

Gruss
hti

ehemaliger Benutzer
27.11.2010, 08:16
Durchaus nicht:

Durchaus doch.;)


"Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html) BGB.....Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).


Denn wenn du alles ganz gelesen hättest, dann hättest du festgestellt, dass sich meine Antwort nur explizit auf die Anzahl der Nachbesserungen im Rahmen der Nacherfüllung § 439 ( welchen du zitiertst ) bezieht.

Gruß
Jochen

fvt
27.11.2010, 08:41
Durchaus doch.;)



Denn wenn du alles ganz gelesen hättest, dann hättest du festgestellt, dass sich meine Antwort nur explizit auf die Anzahl der Nachbesserungen im Rahmen der Nacherfüllung § 439 ( welchen du zitiertst ) bezieht.

Gruß
Jochen

Und so hatte ICH es auch verstanden....
Es ging um nichts anderes als die Anzahl der Nachbesserung

Gruß
Frank

ehemaliger Benutzer
27.11.2010, 11:11
Ich kann den Unmut und den Wunsch nach Austausch gut verstehen. Es ist auch die Frage, woher der Defekt kommt, kann ja durchaus sein, dass das Objektiv schon mal durch die Gegend geflogen ist und dass Erschütterung zu dem Defekt geführt hat. Da hätte ich auch meine Zweifel, ob die Linse wirklich einer neuen, funktionierenden entspricht.

Ein Händler der sich so verhält hätte mich das letzte mal gesehen, das läuft bei meinem Händler jedenfalls anders. Der hatte mir mal ein 70-200/2.8 IS nach drei Monaten ausgetauscht, nachdem ich auch mit der zweiten Justage unzufrieden war - obwohl ich mich zuvor direkt an den Canon-Service gewandt hatte.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du das bekommst, wofür Du schließlich auch bezahlt hast.

LG Andreas

Ste
29.11.2010, 00:14
Durchaus doch.;)



Denn wenn du alles ganz gelesen hättest, dann hättest du festgestellt, dass sich meine Antwort nur explizit auf die Anzahl der Nachbesserungen im Rahmen der Nacherfüllung § 439 ( welchen du zitiertst ) bezieht.

Gruß
Jochen

Ja eben, die Anzahl der Nachbesserungen kann der Kunde entscheiden. Und wenn der nicht will, gibt es keine, sondern gleich etwas neues, weil der Händler eben darauf keinen Anspruch hat. Ausnahme nur, wenn nicht zumutbar (z. B. bei Lackschaden am Auto). Das dürfte hier wohl kaum gegeben sein.

Das Ammenmärchen von den zwei Nachbesserungsversuchen hält sich zwar hartnäckig, ist aber falsch.

fvt
29.11.2010, 06:26
Ja eben, die Anzahl der Nachbesserungen kann der Kunde entscheiden. Und wenn der nicht will, gibt es keine, sondern gleich etwas neues, weil der Händler eben darauf keinen Anspruch hat. Ausnahme nur, wenn nicht zumutbar (z. B. bei Lackschaden am Auto). Das dürfte hier wohl kaum gegeben sein.

Das Ammenmärchen von den zwei Nachbesserungsversuchen hält sich zwar hartnäckig, ist aber falsch.


Moin,

falsch:

---------------------------
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 (http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html) Abs. 2 und 3 verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
---------------------------


Gruß
Frank

ehemaliger Benutzer
29.11.2010, 08:39
Ja eben, die Anzahl der Nachbesserungen kann der Kunde entscheiden. Und wenn der nicht will, gibt es keine, sondern gleich etwas neues, weil der Händler eben darauf keinen Anspruch hat. ....


Vorab, jeder Betroffene sollte sich vorab eine individuelle Beratung bei einem Juristen können.


Aber was bitte ist daran so schwer zu verstehen ?

Der §440 und meine Antwort beschreiben nur die Anzahl der der zumutbaren Nacherfüllung.

Und die liegt bei zwei Versuchen.
Dabei ist es vollkommen egal, ob es um die Neulieferung der Sache oder um eine Reparatur derselbigen geht.

Und das der Verkäufer die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung hat, steht im §439

§439 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html)

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.war so von mir zitiert.

Denn wenn du alles ganz gelesen hättest, dann hättest du festgestellt, dass sich meine Antwort nur explizit auf die Anzahl der Nachbesserungen im Rahmen der Nacherfüllung § 439 ( welchen du zitiertst ) bezieht.



Ob eine Neulieferung oder eine Reparatur dann in Frage kommt, hängt von der Wahl des Käufers und der Verhältnismässigkeit der Kosten ab.


Und bei beiden Varianten hat der Verkäufer zweimal die Chance, das Problem aus der Welt zu schaffen.


Das Ammenmärchen von den zwei Nachbesserungsversuchen hält sich zwar hartnäckig, ist aber falsch.

Was hat das mit einem Ammenmärchen zu tun ?

Viel stärker sehe ich in Foren das Ammenmärchen vertreten, dass der Käufer immer alle Rechte hat und der Verkäufer keine.

Gruß
Jochen

ehemaliger Benutzer
29.11.2010, 08:51
Ja eben, die Anzahl der Nachbesserungen kann der Kunde entscheiden.

Noch mal als Kurzfassung.

Kann er nicht.
Er hat zwar die Wahl der Nacherfüllung im Rahmen des §439, aber lässt er den Verkäufer nachbessern, darf der zweimal.

Gruß
Jochen

ehemaliger Benutzer
29.11.2010, 09:37
...-------------
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 (http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html) Abs. 2 und 3 verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
---------------------------
...

Und genau da wird es ja schwierig.

Beispiel:
Wenn ich mit meinem letzte Woche gekauften 400 2.8 IS L zurück zu meinem Verkäufer gehe, weil jetzt der AF komplett nicht mehr reagiert, könnte ich natürlich direkt ein neues verlangen.

Aber wie bringe ich den Nachweis, was genau defekt ist oder ob nicht doch der Komplettaustausch unverhältmässige Kosten verursacht ?

Der Verkäufer könnte sagen, es ist nur der AF-M Schalter defekt und dadurch funktioniert der AF nicht mehr.

Das Einschicken zu Canon wird dann kaum zu verhindern sein, um die Ursache und somit die Verhältnismässigkeit zu klären.

Ein kulanter Händler würde sich mit Sicherheit anders verhalten, aber rein rechtlich würde es in meinen Augen schwer werden, direkt ein neues mit aus dem Laden zu nehmen.

@Ste
Wie willst du dem Händler das verwehren, denn die Unverhältnismässigkeit könnte ja nicht ausgeschlossen werden ?

Verhält sich natürlich anders, wenn der Schaden und die Ursache eindeutig ersichtlich wären.

Und mal ganz zurück zum Thema des TO, denn dazu habe ich bis jetzt noch gar nichts gesagt.


...Ich habe vor einer Woche ein EF 70-200 2,8 IS II bestellt... Also meinte er das ich ihm das Teil mal zuschicken soll...?

So wie sich das liest, hat er nicht persönlich in einem Laden gekauft sondern online und es war noch keine 14 Tage her.

Somit würde ihn das alles hier so oder so nicht betreffen und er hätte es einfach zurückgeschicken können mit dem Verweis "defekt" ( netterweise, muss er nicht ), wäre zurückgetreten und hätte sich wieder ein neues gekauft.

Gruß
Jochen

Ste
30.11.2010, 10:28
Moin,

falsch:

---------------------------
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 (http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html) Abs. 2 und 3 verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
---------------------------


Gruß
Frank

Ja eben. Verweigern kann er, wenn unverhältnismässig hohe Kosten entstehen. Das dürfte wohl kaum durch Umtausch eines ggf. defekten Objektives der Fall sein zumal Canon dem Händler sicher problemlos das Teil ersetzt. Das ist dann etwas Aufwand und Paketgebühren. Aber unverhältnismässig hohe Kosten sehen sicher anders aus. Die holde Gerichtsbarkeit sieht das im übrigen ziemlich eng zu Gunsten des Kunden.

Ste
30.11.2010, 10:33
Und genau da wird es ja schwierig.

.....
So wie sich das liest, hat er nicht persönlich in einem Laden gekauft sondern online und es war noch keine 14 Tage her.

Somit würde ihn das alles hier so oder so nicht betreffen und er hätte es einfach zurückgeschicken können mit dem Verweis "defekt" ( netterweise, muss er nicht ), wäre zurückgetreten und hätte sich wieder ein neues gekauft.

Gruß
Jochen

Was mal wieder für den Internetkauf spricht. Armer Fotofachhandel. Und da habe ich am Wochenende tatsächlich wieder gekauft.

ehemaliger Benutzer
30.11.2010, 11:03
Ja eben. Verweigern kann er, wenn unverhältnismässig hohe Kosten entstehen. Das dürfte wohl kaum durch Umtausch eines ggf. defekten Objektives der Fall sein ...

Und was ist, wenn das Objektiv bereits Nutzungsspuren hat und der einzige Defekt ist der kaputte AF/M Schalter ?

Da wird es auch vor Gericht, egal wie "kundenfreundlich" die dort sind, schwer, ein neues zu verlangen.

Egal wie sich Canon dem Händler gegenüber verhält, denn an irgendeinem bleibt dann ein "gebrauchtes" Objektiv hängen. ( Canon würde auch nur den Schalter ersetzten und kein neues rausschicken )

Das Problem gerade bei Kameras und Objektiven ist doch, dass oft weder der Käufer noch der Verkäufer direkt im Laden den Fehler und somit auch die ggf. vorliegende Unverhältnismässigkeit richtig definieren können und somit eine Überprüfung zur Feststellung dessen durch Canon erfolgt.

Die Überprüfung zur Fehlerdefinition durch Canon wird man also kaum übergehen können.

Dann ist das Objektiv erstmal bei Canon und in diesem Fall wurde das Problem dann auch mit einem neuen Objektiv seitens Canon gelöst.


Was mal wieder für den Internetkauf spricht. Armer Fotofachhandel. Und da habe ich am Wochenende tatsächlich wieder gekauft.

Bin auch ein Freund und Unterstützer des Fachhandels und kaufe meine Sachen lieber persönlich falls möglich.

Genau deswegen sehe ich auch ein, dass eine Überprüfung des Fehlers zur Feststellung oft nötig ist.
Denn als weiteres "blödes" Beispiel :

Nach zehn Tage fleissiger Nutzung meiner Kamera reklamiere ich diese beim Händler, da die nichts mehr macht.
Dieser gibt mir "kulant" direkt eine neue und ich freue mich.
Dummerweise war nur der Akku defekt und mehr bekommt er auch von Canon nicht ausgetauscht. Jetzt hat der Händler eine gebrauchte Kamera bei sich liegen, obwohl nur der Akku getauscht werden musste.
Da ist man dann ganz schnell bei der Unverhältnismässigkeit.

Gruß
Jochen