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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtware absetzen. Geht es oder nicht?



barbagianni
10.01.2011, 17:03
ich habe seit lange vor mir ein Objektiv gebraucht zu kaufen.

Aber jedes mal überlege ich mir es noch einmal und kaufe es doch nicht.
Warum?

Wie kann man ein Artikel kaufen und diese dann in der Einkommenstuere/UsSt. Voranmeldung eintragen, wenn häufig keine Rechnung oder Quittung mitgeliefert wird?

Als selbständiger, nach einem Preis-Vergleich NEU-GEBRAUCHT und nach alle Berechnungen (End-Preis minus MwSt minus Einkommensteuer) lohnt es sich fast immer auf neue Ware zuzugreifen.

Oder kann man auch anders die Gebrauchtware absetzen?

febrika3
10.01.2011, 18:04
Die USt. kannst Du bei einem Privatkauf nicht geltend machen, die ist ja inkludiert, bzw. nicht ausgewiesen. Dennoch kannst Du den Gesamtbetrag bei Deinen Umsätzen als Ausgabe berücksichtigen. Wenn der Privatverkäufer Dir partout keine Quittung ausstellen möchte, reicht prinzipiell auch eine von Dir geschriebene Notiz über den Kauf und Betrag. Schließlich kann so ein Vertrag ja auch nur mündlich geschlossen werden. Ein Zeuge ist aber nie verkehrt.

Mir geht es aber ähnlich. Rechne ich einen kleinen Rabatt ab, den mir mein Händler oft gewährt, Skonto und zuletzt die Umsatzsteuer, bleiben nur noch etwa 75% des Ursprungsbetrages übrig, die ich zu zahlen habe. Bei neueren oder gut erhaltenen Objektiven die hier angeboten werden muss ich oft mehr oder nur geringfügig weniger bezahlen. Das lohnt nicht…

Informell
10.01.2011, 18:05
Ohne Beleg geht gar nichts. Also muss dir der Verkäufer mindestens eine Quittung über den gezahlten Betrag und den Verwendungszweck ausstellen.

Bei Privatverkäufen kann keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden - also hat die Buchung auch nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung/Umsatzsteuererklärung aufzutauchen.

Über die sonstigen Bestimmungen zur Abschreibung von Gebrauchtwaren und was da zu beachten ist, kann dir sicherlich ein Steuerberater Auskunft geben.

barbagianni
14.01.2011, 18:21
ich habe mit meinem Steuerberater geredet und er sagte mir folgendes:
Wenn ein Fotograf Gebrauchtware (zB. ein Objektiv) anbietet die er Geschäftlich erworben hat und wofür er bereits Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten hat, muss beim Verkaufen dieser Ware eine Quittung inkl. MwSt erstellen. Wir keine MwSt. inkludiert im Verkaufspreis der Gebrauchtware das als Steuerhinterziehung zu verstehen.

ich möchte hier nur darüber berichten.
Bin jetzt gespannt auf alle Ideen wie man sich gedacht hat um das umgehen kann... zB. die Ware jemand schenken und die indirekt verkaufen zu lassen ;-) das geht auch nicht.

usw....

febrika3
15.01.2011, 12:12
ich habe mit meinem Steuerberater geredet und er sagte mir folgendes:
Wenn ein Fotograf Gebrauchtware (zB. ein Objektiv) anbietet die er Geschäftlich erworben hat und wofür er bereits Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten hat, muss beim Verkaufen dieser Ware eine Quittung inkl. MwSt erstellen. Wir keine MwSt. inkludiert im Verkaufspreis der Gebrauchtware das als Steuerhinterziehung zu verstehen.

ich möchte hier nur darüber berichten.
Bin jetzt gespannt auf alle Ideen wie man sich gedacht hat um das umgehen kann... zB. die Ware jemand schenken und die indirekt verkaufen zu lassen ;-) das geht auch nicht.

usw....

Wie soll ich das verstehen? Ich habe den Eindruck Du stellst hier alle Gebrauchtverkäufe unter Generalverdacht:eek:. Nachfolgend mal einige mögliche Konstellationen:

Der Verkauf an Dich aus privater Hand (die meisten Verkäufe hier im Forum dürften aus privater Hand sein) ist nie steuerlich in Erscheinung getreten und somit nicht MwSt.-pflichtig. Das ist also alles sauber.

Der Verkauf von privat an privat sowieso.

Der Verkauf von beruflich genutzter und „abgesetzter” Ware nur dann, wenn Dir vorgekaukelt wird, es sei nur privat genutzt worden. Der Verkauf von Gewerbe an Gewerbe hat aber den Vorteil, dass ich die einjährige Gewährleistung ausschließen kann.

Diese muss ich bei beruflich angeschaffter, genutzter und abgesetzter Ware und Verkauf an privat grundsätzlich geben.

Ich habe auch viele Fotosachen auf Flohmärkten oder bei ihbähh von privat gekauft, oft ohne Quittung. Die nutze ich natürlich auch beruflich. Sie sind aber nie in meinen Steuerunterlagen aufgetaucht. Wenn ich solche Artikel mal nicht mehr brauche, kann ich sie von privat verkaufen.

Zuletzt gibt es dann noch die Möglichkeit ein Produkt privat zu entnehmen und entsprechend aus meinen Büchern zu nehmen. Ich nutze es dann einige Zeit privat und verkaufe es dann privat. Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher, inwieweit ich nicht doch Gewährleistung/Garantie geben muss, da das Produkt vorher beruflich genutzt wurde?