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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Funghi-Objektiv gekauft, was nun?



DoktorZischer
12.01.2011, 01:55
Nabend Alle zusammen,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet, und möchte euch gerne mein Problem kurz schildern:

Kürzlich konnte ich sehr günstig ein besonderes Objektiv erstehen. Der Verkäufer beschrieb das Objektiv als "technisch einwandfrei".

Naja, wäre ja alles zu schön um wahr zu sein: Das Objektiv hat Pilz. Man erkennt es nicht sofort, schaut man allerdings genauer -und unter einem bestimmten Winkel- in das Objektiv hinein, ist es problemlos zu erkennen. Vielleicht bilde ich es mir nur ein, aber die Bildqualität ist alles andere als gut.


Ich habe den Verkäufer nett darauf aufmerksam gemacht und ihm gesagt, ich würde den Kauf gerne rückgängig machen, da das Objektiv nicht wie erwartet in einem "technisch einwandfreiem" Zustand ist. Das Ganze ging über mehrere Emails. Der Verkäufer antwortete aber immer prompt und sehr nett. Allerdings scheint er von der Rücknahme-Idee nicht sonderlich angetan, bot er mir stattdessen einen Preisnachlass an.

Da ich aber absolut kein Fungus-Objektiv haben will, sondern ein Einwandfreies, werde ich das Objektiv auf keinen Fall behalten. Auch wenn es so günstig war. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie ich am besten weiter verfahre und hoffe auf euren Rat. Mir bleiben jetzt 2 Möglichkeiten:



1) Dem Verkäufer Druck machen und auf eine Rücknahme bestehen. (Wäre ich der Verkäufer, wäre mir warscheinlich schon mit einem Anwalt gedroht worden. Sowas fällt mir allerdings immer voll schwer. Zumal der Verkäufer ja eigentlich ganz nett ist und sich das bestimmt auch anders vorgestellt hat)

2) Den Nachlass des Verkäufers annehmen in der Hoffnung das Objektiv mit Gewinn weiter zu verkaufen. Nur, dass ich nicht so blind wie manch anderer Ebay-Verkäufer bin und das Objektiv natürlich als "defekt" reinsetzten würde. Ich hätte den ganzen Stress mit dem Weiterverkauf und wenn ich Pech habe, mache ich Verlust.



Der Preis für das Objektiv war nur ~60% des sonst üblichen Preises. Mit dem Nachlass des Verkäufers wären es ~50%. Es handelt sich um ein etwas älter- aber hochwertiges Canon-L Objektiv.


Was würdet ihr tun?

Gruß,
Thomas

GrenzGaenger
12.01.2011, 03:02
Falls die Scherbe wirklich einen Pilz enthält, der nicht nur Oberflächlich ist, so ist die ein Fall für den Sondermüll. Wkllat Du das wirklich anderen antun? Ansonsten zurück zum Verkäufer, der soll das ordentlich entsorgen...

Panorama Kontor
12.01.2011, 08:56
Dein Problem ist sehr einfach zu lösen. Zunächst durch einen Brief (Einschreiben) an den Verkäufer, in dem Du Deinen Willen bekundest, den Kauf rückgängig zu machen und Dein Geld zurück verlangst. Der Sachverhalt ist in §§ 459 BGB eindeutig geregelt:

§§ 459 BGB Sachmangel

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Wenn dies nicht hilft, so hilft dann der Brief von einem Anwalt.

Behalten oder selbst weiter verkaufen, würde ich das Objektiv in keinem Fall.

Viel Erfolg!

Gruß,
Andreas

Artefakt
12.01.2011, 09:12
HIlft Dir jetzt nichts mehr, aber vielleicht in der Zukunft:

Eigentlich könnte man bei einem außergewöhnlich günstigen Preis schon misstrauisch werden. Genauso wie bei Finanzanlagen, bei denen man 8% und mehr in Aussicht gestellt bekommt. Schenken tut einem niemand etwas. Alles was zu schön ist, um wahr zu sein, ist auch nicht wahr ...

Gruß, Dietmar

www.abcdesign.at

Freedolin
12.01.2011, 10:54
Was würdet ihr tun?

In jedem Fall auf Rücknahme und Rückabwicklung bestehen. Das Objektiv ist nicht im beschriebenen Zustand und weist einen gravierenden Mangel auf, der obendrein nicht so einfach zu beheben ist (vor allem dann, wenn es ein älteres L ist, für das es keine Teile mehr gibt). Ein Preisnachlass bringt Dir also herzlich wenig.

Sowas kann man meist auch in nettem Ton regeln, aber wenn eine Rücknahme nicht schon vom Verkäufer selbst angeboten wird (jedem "normalen" Verkäufer wäre sowas doch hochnotpeinlich) bzw. er sich bockig zeigt, dann hilft leider nur, den Ton zu verschärfen.

-- Markus

Bernhard Hartl
12.01.2011, 11:01
ZURÜCK zum Verkäufer
für ein verpilztes Objektiv ist jeder Euro ein Euro zuviel

ehemaliger Benutzer
12.01.2011, 11:18
Pilz ist gefährlich und kann sich vermehren - und damit andere Teile kontaminieren.Weg damit. Andreas Post ist schon eine gute Handlungshilfe.

Mr.Mic
12.01.2011, 11:24
Wenn es ein Händler war auf Rücknahme bestehen, wenn Privatmann den kulanten Preisnachlass annehmen und daraus lernen. Bei Privatpersonen steht dir kein Rückgaberecht zu, da hilft dir auch kein Anwalt. Das kommt dich im Endeffekt teurer als das Objektiv neu zu kaufen.

Freedolin
12.01.2011, 11:28
Bei Privatpersonen steht dir kein Rückgaberecht zu, da hilft dir auch kein Anwalt.

Das ist nicht richtig. Es steht Dir kein generelles Rückgaberecht zu, so wie das bei gewerblichen Verkäufern der Fall ist.

Trotzdem ist auch ein privater Verkäufer verpflichtet, den Artikel korrekt zu beschreiben. Liegen Sachmängel vor (und das ist hier ganz klar der Fall), dann ist der Kaufvertrag anfechtbar. Und zwar unabhängig davon, ob dem Verkäufer der Sachmangel bekannt war oder nicht ... und ob er ihn bewusst verschwiegen hat oder nicht.

Was Dir bei einem Privatverkäufer nicht zusteht, ist die Gewährleistung ... aber auch nur dann, wenn er sie vor Verkauf explizit ausgeschlossen hat.

-- Markus

Sönke
12.01.2011, 11:29
@mr.mic: das ist so nicht richtig. weil der zustand des objektives drastisch von dem abweicht, was angepriesen wurde. ob das nun böswillige absicht des verkäufers war oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.

ehemaliger Benutzer
12.01.2011, 11:53
Wenn es ein Händler war auf Rücknahme bestehen, wenn Privatmann den kulanten Preisnachlass annehmen und daraus lernen. Bei Privatpersonen steht dir kein Rückgaberecht zu, da hilft dir auch kein Anwalt.

Ich schließe mich den Vorschreibern an. Diese Aussage ist falsch. Das allgemeine Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen der Art der Anbieter. Es regelt allgemein Verträge zwischen "privaten Parteien". Privat bezieht sich hier auf "nicht öffentlich-rechtlich". Das BGB gilt aber auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, wenn sie privatwirtschaftlich handeln (also bei Kauf bspw., nicht aber bei Bußgeldfragen).

Daher gelten die Paragraphen für Verträge jeder Art zwischen Personen des Privatrechts, egal ob sie gewerblich oder nicht gewerblich tätig sind.

Nocti-Luchs
12.01.2011, 12:52
Mich würde mal ein Bild von dem "Fungus-Befall" interessieren.
Oft wird vieles als Fungus bezeichnet was gar keiner ist.
(Nein, ich bin nicht der Verkäufer! :D)

Freedolin
12.01.2011, 13:01
Guter Punkt. Es gibt auch Vergütungsschäden und Glaseinschlüsse, die vielleicht als Pilz eingestuft werden, aber letztendlich gar keiner sind.

Ändert aber nichts daran, dass offenbar ein Sachmangel vorliegt.

-- Markus

tobyasd
12.01.2011, 13:41
Pilz ist absolut inakzeptabel: Erstens frisst er sich irgendwann ins Glas (ist dann also nicht ohne Beschädigung der Linse zu entfernen). Und zweitens besteht Ansteckungsgefahr für andere Linsen (Sporenflug).

Wenn es tatsächlich Pilz ist, dann nichts wie zurück mit dem Ding.

Aber stell das wirklich erst einmal fest. Versuch mal ein Bild davon zu machen, damit die Experten hier das beurteilen können.

PEH
12.01.2011, 17:52
Ich finde die Versuche der Auslegung des BGB zwar in der Tat wohlwollend gegenüber dem TO, teilweise finde ich sie auch wirklich belustigen. Andererseits sind sie auch tatsächlich gefährlich, weil teilweise grob falsch, irreführend und somit für niemanden von Nutzen.

Evtl. sollte man sich mit einer solchen Frage tatsächlich an einen Anwalt wenden. Oder sofern man doch auf einer Beratung via Internet-Foren besteht, den Sachverhalt so schildern, das eine Beurteilung möglich ist. Dann allerdings sollte man dennoch nicht alles glauben, was einem so erzählt wird.

Freedolin
12.01.2011, 17:54
Ich finde die Versuche der Auslegung des BGB zwar in der Tat wohlwollend gegenüber dem TO, teilweise finde ich sie auch wirklich belustigen. Andererseits sind sie auch tatsächlich gefährlich, weil teilweise grob falsch, irreführend und somit für niemanden von Nutzen.

Dann sei doch bitte so gut und lass' uns an Deinem Wissen teilhaben.

-- Markus

PEH
12.01.2011, 18:01
Maßgeblich ist für den TO zuerst, ob es ein Kauf von privat oder gewerblich war. In letzterem Fall sollte man sich fragen, ob man noch fristgerecht widerrufen kann.Den Aussagen entnehme ich aber, dass wohl eher ersteres der Fall war.

Insofern ist entscheidend, ob die Gewährleistung zwischen den beiden ausgeschlossen wurde. Ist das auch der Fall, bliebe in der Tat nur die Möglichkeit einer Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung. Die muss allerdings bewusst geschehen sein, was vom TO zu beweisen wäre.

Mehr gerne an den TO per PN.

Freedolin
12.01.2011, 18:03
Dem entnehme ich, dass, tatsächlich ein Pilz in der Linse angenommen, Du keinen Sachmangel siehst, der den Vertrag anfechtbar macht?

-- Markus

PEH
12.01.2011, 18:40
Dem entnehme ich, dass, tatsächlich ein Pilz in der Linse angenommen, Du keinen Sachmangel siehst, der den Vertrag anfechtbar macht?

-- Markus

Selbstverständlich ist das ein Sachmangel. Nur das Vorliegen macht den Vertrag leider noch nicht anfechtbar. Dazu bedarf es eben einer arglistigen Täuschung, wenn die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen ist.

Freedolin
12.01.2011, 20:15
Dazu bedarf es eben einer arglistigen Täuschung, wenn die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen ist.

Dafür müsste die Gewährleistung allerdings auch erstmal wirksam ausgeschlossen werden (was wir aus #1 weder annehmen noch ausschliessen können).

Ich zitiere mal von hier (http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php):

"Ein privat handelnder Verkäufer kann die Gewährleistung durch einen entsprechenden Passus in seiner Artikelbeschreibung ganz ausschließen oder auf eine kurze Frist beschränken, der Ausschluss ist aber unwirksam, wenn er einen Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verschwiegen hat oder wenn er gar eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat."

Es muss also kein Vorsatz sein.

"Fahrlässig verschwiegen" sehe ich hier als zutreffend an (er hätte ja bloss mal reinleuchten müssen). Mit "technisch einwandfrei" sehe ich ausserdem Eigenschaften zugesichert, die die Linse (Pilz oder ähnliche Glasmängel vorausgesetzt) nicht erfüllt.

Immerhin, gerade was gelernt: dem Verkäufer muss zumindest die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben werden. Erst wenn er die ablehnt, oder wenn sie fehlschlägt, kann der Vertrag gewandelt werden.

-- Markus

catweazl
12.01.2011, 20:45
Zum Thema Sachmängelhaftung verlinke ich einfach mal hierhin. (http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sachmaengelhaftung.html#erklaerung)

Damit dürfte sich die restliche Diskussion diesbezüglich erübrigen.

Vorgehensweise dürfte als also sein: Frist setzen zur Nachbesserung. Bei erfolglosem Ablauf: Rücktritt vom Vertrag. Falls sich der Verkäufer weigert: Anwalt mit dem Fall beauftragen.

Sichergestellt sein sollte allerdings, daß es sich wirklich um Pilzbefall handelt.

DoktorZischer
12.01.2011, 21:15
Hallo an Alle,
zu nächst einmal vielen Dank für die vielen Antworten! Das bringt mich schon mal weiter.


Um den Fall etwas näher zu schildern:
Das Objektiv habe ich bei E... (ihr wisst schon...) ersteigert. Von daher konnte ich auch nicht wissen, dass es so günstig wird, hatte ich doch eigentlich mit einem viel höheren Preis gerechnet und mich schon gefreut ein Schnäppchen gemacht zu haben. Der Verkäufer ist eine Privatperson und hat Garantie, Umtausch sowie Rücknahme ausgeschlossen. Den Ausschluss der Gewährleistung hat er allerdings wohl vergessen zu erwähnen. Kommt mir das evtl. zu gute?

Ich habe probiert den Befall zu fotografieren was mir aber nicht sonderlich gut gelungen ist (gar nicht so einfach da rein zu fotografieren). Ich bin mir aber relativ sicher, dass es Pilz ist! Und selbst wenn es etwas anderes wäre, ändert das ja erstmal nichts an dem Zustand der betroffenen Linse(n). Es scheint, als handele es sich bei der beschädigten Linse um ein bewegliches Element der Fokussierung. Ich habe sogar schon den Canon-Service (Fa.Greb) zwecks Säuberung kontaktiert, jedoch teilte man mir mit, das Objektiv würde aufgrund des Alters schon gar nicht mehr angenommen und "verpilzte" Objektive generell nicht zur Reinigung angenommen da die Reinigung problematisch sei.

http://www7.picfront.org/picture/NwMSz3Ml/thb/IMG_2423.JPG (http://picfront.org/d/80Vf)



Was genau wäre denn in diesem Fall unter einer "Nachbesserung" zu verstehen? Ersatzteile sind ja wohl keine mehr verfügbar, wie soll das Objektiv also in den Zustand eines technisch Einwandfreien gebracht werden wenn es nicht mal der Canon-Service noch annimmt?


Ich denke, ich werde es heute erst noch mal freundlich probieren eine Rücknahme zu erreichen. Falls das aber scheitern sollte und der Verkäufer nicht einlenkt, werde ich wohl langsam etwas Druck machen und mich auf meine "Rechte" berufen müssen.



Gruß,
Thomas

PEH
12.01.2011, 21:18
der Ausschluss ist aber unwirksam, wenn er einen Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verschwiegen hat oder wenn er gar eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat."[/I]

Es muss also kein Vorsatz sein.

"Fahrlässig verschwiegen" sehe ich hier als zutreffend an (er hätte ja bloss mal reinleuchten müssen). Mit "technisch einwandfrei" sehe ich ausserdem Eigenschaften zugesichert, die die Linse (Pilz oder ähnliche Glasmängel vorausgesetzt) nicht erfüllt.

Immerhin, gerade was gelernt: dem Verkäufer muss zumindest die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben werden. Erst wenn er die ablehnt, oder wenn sie fehlschlägt, kann der Vertrag gewandelt werden.

-- Markus

Markus,

so leid es mir tut, aber auch das stimmt in der Allgemeinheit leider überhaupt nicht. Ob das nun irgendwo im Internet steht oder nicht, macht es auch nicht richtiger. Ich wusste, dass es ausarten würde als ich den Beitrag geschrieben hatte und ich bereue es mittlerweile auch.

Du kannst mir gerne eine PN schicken, wenn du mehr wissen möchtest.

Freedolin
12.01.2011, 21:45
Den Ausschluss der Gewährleistung hat er allerdings wohl vergessen zu erwähnen. Kommt mir das evtl. zu gute?

Würde ich so sehen, ja.



Ich habe probiert den Befall zu fotografieren was mir aber nicht sonderlich gut gelungen ist (gar nicht so einfach da rein zu fotografieren). Ich bin mir aber relativ sicher, dass es Pilz ist!

Sieht zumindest danach aus.



Was genau wäre denn in diesem Fall unter einer "Nachbesserung" zu verstehen? Ersatzteile sind ja wohl keine mehr verfügbar, wie soll das Objektiv also in den Zustand eines technisch Einwandfreien gebracht werden wenn es nicht mal der Canon-Service noch annimmt?

Sehe ich auch so, eine Nachbesserung ist wohl kaum zu leisten. Allenfalls eine Ersatzlieferung, aber die könnte schon fast unzumutbar sein.

-- Markus

Freedolin
12.01.2011, 21:47
Du kannst mir gerne eine PN schicken, wenn du mehr wissen möchtest.

Nö, warum denn? Wenn's was zu lernen gibt, dann sollen doch bitte alle hier was davon haben. Das meine ich durchaus ernst und aufrichtig, nicht irgendwie motzig.

Also, nur raus damit :)

-- Markus

Thomas Madel
12.01.2011, 22:15
Was würdet ihr tun?



Ich würde dem Verkäufer schriftlich mitteilen, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte, da der Artikel nicht der Beschreibung (technisch einwandfrei) entspricht. Zusätzlich würde ich, da ich einen Rechtsschutz habe, darauf hinweisen, dass ich die Angelegenheit ansonsten an einen Rechtsanwalt übergeben werde.

Ich habe vor einigen Jahren bei ebay einen Studioblitz für damals 420 DM ersteigert. Die Beschreibung war dürftig, da von einer angeblich "unwissenden" Dame, welche die Lampe angeblich aus dem Nachlass ihres Vater hatte, verfasst. Sie schrieb: "Die Lampe leuchtet und wenn man den Knopf drückt blitzt sie auch". Jedenfalls hat sie drei ähnliche Lampen verkauft. Ich hatte mir alle auf beobachten gesetzt und alle Auktionen verfolgt. Nach Beendigung der Auktion folgte einige sehr freundliche Emails, wie die Lampe den verpackt werden soll und dass sie nun versendet wäre. Nachdem ich nichts erhalten habe, habe ich nach einer angemessen Frist per Einschreiben mit dem Anwalt gedroht, die Adresse hatte ich nur, weil sie mir vom Käufer einer der anderen Lampe (auch defekt!) zur Verfügung gestellt wurde. Nach 3 Wochen kam die Lampe, lose in einem riesigen Karton liegend. Die Lampe war defekt. Von einer Werkstatt habe ich durch einen Kostenvoranschlag den Totalschaden der Lampe (Kondensatoren geplatzt) dokumentieren lassen. Ich habe alles noch im Guten zu regeln versucht, habe aber dann keine Antwort mehr bekommen.
Mein Anwalt hat der Dame geschrieben und nach dem keine Antwort einging, Klage eingereicht. Aufgrund der Tatsache, dass in der Beschreibung stand "....blitzt sie auch" wurde vom Richter entschieden, dass die Dame die Lampe zurückzunehmen hat. Ich habe jedenfalls mein Geld plus Auslagen zurück bekommen und die Dame dank der Gerichts- und Anwaltskosten deutlich höhere Kosten gehabt, als der Verkaufspreis war. Durch ein bisschen Recherche habe ich noch herausbekommen, dass der Account der Dame ein Zweitaccount eines professionelle Händlers war, der damit zweifelhafte Ware vertickt hat. Meine Beschwerde bei ebay hat dafür gesorgt, dass der Account gesperrt wurde.

Das war jetzt etwas viel Text, zeigt aber, dass man auch bei ein solche Beschreibung, wie "Die Lampe leuchtet und wenn man den Knopf drückt blitzt sie auch" durchaus eine Chance hat, Recht zu bekommen. Ich dem Fall mit dem verpilzten Objektiv und der Beschreibung "technisch einwandfrei" würde ich als Laie die Rechtslage noch viel eindeutiger sehen. In Abhängigkeit der Höhe des Kaufpreises und einer eventuell vorhandenen Rechtschutzversicherung würde ich mir rechtliche Schritte durchaus überlegen.

Gruß Thomas

PEH
12.01.2011, 22:26
Nö, warum denn? Wenn's was zu lernen gibt, dann sollen doch bitte alle hier was davon haben. Das meine ich durchaus ernst und aufrichtig, nicht irgendwie motzig.


Dir anzubieten, es dir per PN zu schildern, finde ich doch eher sehr freundlich denn motzig.

Da du aber meinst, es besser zu wissen - was dir selbstverständlich frei steht - musst du das Angebot natürlich nicht nutzen und kannst gerne weiterhin Ratschläge geben.

Mein Angebot an den TO, mir eine PN zu schicken, steht weiterhin.

Freedolin
12.01.2011, 22:29
Dir anzubieten, es dir per PN zu schildern, finde ich doch eher sehr freundlich denn motzig.

Du verstehst mich allergründlichst falsch. Die Anmerkung war so gemeint, dass meine Posts nicht motzig, auch nicht besserwisserisch gemeint sind, sondern ernsthaft neugierig. Eben gerade damit Du sie nicht so verstehst wie Du das offenbar tust ...

-- Markus

fvt
13.01.2011, 00:36
Moin,


Genauso wie bei Finanzanlagen, bei denen man 8% und mehr in Aussicht gestellt bekommt.
Gruß, Dietmar
www.abcdesign.at (http://www.abcdesign.at)

na ja... es gibt da ein paar Aktien, eigentlich Genussscheine,
die bringen je nach Betrachtung min 7,5%, jedes Jahr seit ich sie habe....
Leider habe ich es verpasst, die Dinger, als sie von 200EUR auf 92EUR gefallen waren, erneut zu kaufen....
Denn jetzt sind sie wieder bei 210EUR, innerhalb von 6Monaten (04/2010), weil die Dividendenausschüttung war.

Wenn jetzt jemand schaut wo ich her komme, weiss er auch wovon ich rede.... :D:D:D

Gut es wurde letztes Jahr von dem Unternehmen versucht, die GS komplett zurück zu kaufen,
aber alle haben sie nicht bekommen.... hat wohl so an die 350MIO gekostet.

Egal... ist etwas OT aber ich wollte nur das mit den 8% etwas gerade rücken....

Thema:
Zurück das Ding, oder bie Canon nachfragen ob das gereinigt werden kann.
Ich selbst habe keine Ahnung ob so etwas geht... just a guess

Gruß
frank

Panorama Kontor
13.01.2011, 02:03
So, ich erlaube mir mal den Thread hier zu "kapern", da ich glaube, der Ratschläge sind genug geposted worden und bevor dies hier in einen Streit von Nicht-Juristen (wie mich) über die Auslegung des BGB ausartet und dem TO in keiner Weise weiter hilft, stelle ich mal ein paar Fragen, die sich mir förmlich aufzwingen:

1. Hat schon mal jemand wirklich ein Problem mit Pilz in einem Objektiv gehabt?

2. Wie kann man so etwas präventiv verhindern?

3. Vermehren sich diese Pilze wirklich über Sporen, die auf andere Objektive übergreifen könnnen?

4. Liegt solch ein Pilz im Unschärfebereich des Objektivs und ist im Foto evtl. gar nicht zu sehen?

5. Wie schnell schreitet die Ausbreitung voran und nach welcher Zeit wird ein befallenes Objektiv wirklich unbrauchbar?

6. Ist ein Service (Canon, Nikon, etc.) in der Lage, den Pilz durch Zerlegen des Objektivs und anschließender Reinigung zu beseitigen?

Eigene Erfahrungen, fundiertes Wissen zu diesem Thema und Sachkenntnis wären für die Beantwortunung meiner Fragen im Sinne der allgemeinen Information wünschenswert. "Hörensagen" und Spekulationen eher weniger!

Dank,
Gruß
Andreas

ehemaliger Benutzer
13.01.2011, 03:16
Dir anzubieten, es dir per PN zu schildern, finde ich doch eher sehr freundlich denn motzig.

Da du aber meinst, es besser zu wissen - was dir selbstverständlich frei steht - musst du das Angebot natürlich nicht nutzen und kannst gerne weiterhin Ratschläge geben.

Mein Angebot an den TO, mir eine PN zu schicken, steht weiterhin.

Beiträge, die behaupten, andere Beiträge wären falsch, ohne zu begründen, weswegen, haben einen statistischen, nicht jedoch einen qualitativen Wert. Insofern: Wenn Du irgend etwas meinst, fachlich zu diesem Thema beitragen zu können, wäre es konstruktiv, wenn Du dies auch in geschriebene Worte der Allgemeinheit zugänglich machst. Andernfalls: Weswegen postest Du?

PEH
13.01.2011, 08:58
Beiträge, die behaupten, andere Beiträge wären falsch, ohne zu begründen, weswegen, haben einen statistischen, nicht jedoch einen qualitativen Wert. Insofern: Wenn Du irgend etwas meinst, fachlich zu diesem Thema beitragen zu können, wäre es konstruktiv, wenn Du dies auch in geschriebene Worte der Allgemeinheit zugänglich machst. Andernfalls: Weswegen postest Du?

Lass mich die Frage mit einer Gegenfrage beantworten. Was unterscheidet mein Posting, das dich so zu stören scheint, von deinem:

Ich schließe mich den Vorschreibern an. Diese Aussage ist falsch.

Nur dadurch, dass du diese Meinung - und mehr kann es ja offensichtlich nicht sein - mit rechtspolitischen Erwägungen über den Anwendungsbereich des BGB unterfütterst, die zum einen in der Sache nicht weiterhelfen und zum anderen auch nicht richtig sind, wir die Aussage auch nicht sinnvoller und geschieht wohl des lediglich des Postens Willen.

Meine Postings in den Beiträgen 9 und 11 sind alles, was es aufgrund der bisherigen Sachverhaltsschilderung dazu zu sagen gibt. Dass das für manche ein nicht befriedigendes Ergebnis ist, ist nachvollziehbar, aber leider ist es eben so.

Nochmal, ich bereue, mich hier eingemischt zu haben und entschuldige mich, falls ich dadurch jemandem persönlich zu nahe getreten bin.
Nur du, Canofoto, solltest nicht etwas kritisieren, was du selbst tust. Tatsächlich konstruktiv und für den TO hilfreich ist dies schließlich auch nicht. Das wäre es ohnehin nur dann, wenn sich lediglich diejenigen zu Wort zu melden würden, die eine Antwort haben und nicht lediglich eine vage Vermutung.

-ug-
13.01.2011, 10:26
1. Hat schon mal jemand wirklich ein Problem mit Pilz in einem Objektiv gehabt?

Würde ich mit ja beantworten, sonst wäre das Problem nicht bekannt. ;)


2. Wie kann man so etwas präventiv verhindern?

Objektive trocken lagern. Nicht 'staubtrocken', da bei zu niedriger Luftfeuchtigkeit z.B. Gummidichtungen spröde werden.
Als problematisch sehe ich z.B. diese 'Tarnüberzüge', falls diese - wenn sie feucht wurden - nicht vom Objekiv entfernt und separat getrocknet werden.
Auch den permanente Verbleib der Ausrüstung in der Fototasche - vor allem jetzt, wenn die Objektive durch die hohen Temperaturunterschiede zwischen drinnen und draussen beschlagen - erachte ich als kritisch.
Das permanent feuchte Klima begünstig sicherlich das Pilzwachstum.

Ganz berüchtigt sind auch die tollen 'Kellerfunde' a la 'habe eine tolle Fotoausrüstung von meinem Opa in unserem muffeligen Keller gefunden. Wie kann ich die alten Linsen an meiner Kamera nutzen? Gibt es da Adapter?'


3. Vermehren sich diese Pilze wirklich über Sporen, die auf andere Objektive übergreifen könnnen?

Pilzsporen sind allgegenwärtig. Allerdings können die Sporen von Deinem schimmligen Joghurt oder von Brot einem Objektiv nichts anhaben. Falls aber die 'richtigen' Sporen unterwegs sind, können sie natürlich auch die anderen Objektive befallen. Allerdings benötigen die Pilze einen geeigneten Nährboden. Die Vergütung der heutigen Linsen ist anscheinend nicht mehr so 'wohlschmeckend', was auch den Pilzbefall einschränkt.


4. Liegt solch ein Pilz im Unschärfebereich des Objektivs und ist im Foto evtl. gar nicht zu sehen?

Der Befall kann überall liegen. Die Stoffwechselprodukte der Pilze greifen das Glas an. Das führt zu einer irreversiblen Trübung oder Erblindung des Glases.


5. Wie schnell schreitet die Ausbreitung voran und nach welcher Zeit wird ein befallenes Objektiv wirklich unbrauchbar?

Kommt auf das 'Millieu' an.


6. Ist ein Service (Canon, Nikon, etc.) in der Lage, den Pilz durch Zerlegen des Objektivs und anschließender Reinigung zu beseitigen?

Ein Zerlegen und Reinigen des Objektivs bringt wohl nicht zwingend den erhofften Erfolg. Darum macht es wohl auch keiner. Wie bereits oben geschrieben, werden die Linsen irreversibel geschädigt, d.h., die Linsen müssen getauscht werden, was bei älteren Linsen ohne Ersatzteilbestand nicht möglich ist. Zudem setzen sich die Pilze auch in den 'Weichteilen' (Konstoffteile, Gummis) fest. Da nicht zu ermitteln ist, wo sich das Zeug überall festgesetzt hat, kannst Du gleich das komplette Objektiv tauschen -> Reparatur meines Erachtens nicht sinnvoll.

Gruß
Uwe

ehemaliger Benutzer
13.01.2011, 11:24
Lass mich die Frage mit einer Gegenfrage beantworten. Was unterscheidet mein Posting, das dich so zu stören scheint, von deinem:

Wenn Du so offen fragst, vermute ich, dass es Qualität ist. Dann, wenn Du richtig zitieren würdest, würdest Du das, was hinter Deinem Zitat ist, ebenfalls zitieren. Ich füge es noch einmal an, vielleicht hast Du es ja überlesen; wie Du siehst, kommt nach Deinem Zitat eine Begründung für die vorher aufgestellte Aussage:

"Ich schließe mich den Vorschreibern an. Diese Aussage ist falsch. Das allgemeine Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen der Art der Anbieter. Es regelt allgemein Verträge zwischen "privaten Parteien". Privat bezieht sich hier auf "nicht öffentlich-rechtlich". Das BGB gilt aber auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, wenn sie privatwirtschaftlich handeln (also bei Kauf bspw., nicht aber bei Bußgeldfragen).

Daher gelten die Paragraphen für Verträge jeder Art zwischen Personen des Privatrechts, egal ob sie gewerblich oder nicht gewerblich tätig sind."



Nur dadurch, dass du diese Meinung - und mehr kann es ja offensichtlich nicht sein - mit rechtspolitischen Erwägungen über den Anwendungsbereich des BGB unterfütterst, die zum einen in der Sache nicht weiterhelfen und zum anderen auch nicht richtig sind, wir die Aussage auch nicht sinnvoller und geschieht wohl des lediglich des Postens Willen.

Meine Postings in den Beiträgen 9 und 11 sind alles, was es aufgrund der bisherigen Sachverhaltsschilderung dazu zu sagen gibt. Dass das für manche ein nicht befriedigendes Ergebnis ist, ist nachvollziehbar, aber leider ist es eben so.

Nochmal, ich bereue, mich hier eingemischt zu haben und entschuldige mich, falls ich dadurch jemandem persönlich zu nahe getreten bin.
Nur du, Canofoto, solltest nicht etwas kritisieren, was du selbst tust. Tatsächlich konstruktiv und für den TO hilfreich ist dies schließlich auch nicht. Das wäre es ohnehin nur dann, wenn sich lediglich diejenigen zu Wort zu melden würden, die eine Antwort haben und nicht lediglich eine vage Vermutung.

Weiterhin stellst Du Behauptungen auf, ohne materiell-rechtlich Stellung zu nehmen. Aber, vielleicht kannst Du einen Grund benennen, weshalb es Dir scheinbar unmöglich ist, öffentlich Inhalt zu posten. Kannst Du das direkt beantworten oder muss man hierfür wieder eine PN an Dich schicken?

ehemaliger Benutzer
13.01.2011, 11:46
und entschuldige mich, falls ich dadurch jemandem persönlich zu nahe getreten bin.
Du bist wohl kaum jemandem zu nahe getreten. Aber wenn man so erhaben die Postings anderer vom Tisch fegt, und dann nichts Substantielles mehr kommt, dann hat das schlicht was von Klugscheisserei.

Freedolin und canofoto haben m.E. Recht: Wer gackert muss auch ein Ei legen.

PEH
13.01.2011, 12:20
Nochmal: Die Fede hier mag gut durch eine unbedachte Äußerung meinerseits angeregt worden sein. Das ändert nunmal nichts daran, dass hier unzutreffende rechtliche Einschätzungen abgegeben werden. Und ehe mir nochmals vorgeworfen wird, nicht Stellung zu beziehen:




Meine Postings in den Beiträgen 9 und 11 sind alles, was es aufgrund der bisherigen Sachverhaltsschilderung dazu zu sagen gibt. Dass das für manche ein nicht befriedigendes Ergebnis ist, ist nachvollziehbar, aber leider ist es eben so.

ZoneV
18.01.2011, 13:44
Also aus dem Ganzen rechtlichen Zeug halte ich mich lieber raus - da habe ich keine Ahnung von.

Zu den Pilzen:

Falls die Scherbe wirklich einen Pilz enthält, der nicht nur Oberflächlich ist, so ist die ein Fall für den Sondermüll. Wkllat Du das wirklich anderen antun? Ansonsten zurück zum Verkäufer, der soll das ordentlich entsorgen...

Manche Leute freuen sich auch noch an verpilzten Optiken.
Ich habe mein FD 300/2.8 L (http://www.4photos.de/camera-diy/Canon-FD300-2.8-EF-Umbau.html) mit Pilz aus den USA beommen, das war keine Freude (weil es nicht der Beschreibung entsprach) - aber trotzdem nutze ich die Optik gerne. Ich bilde mir ein, das der Kontrast besser sein könnte - aber da fehlt mir noch der Vergleich zu einem sauberen Exemplar.
Zudem hatte ich den Pilz glaub ich bei paar Nahaufnahmen im Bokeh gesehen.

Ich kaufe aber inzwischen durchaus auch absichtlich verpilzte Objektive, um mal zu schauen ob sie sich reinigen lassen, etc. Klar - dafür gebe ich nicht den Preis aus, den ein sauberes Exemplar kostet.
Die lagern dann aber nicht mit den Optiken zusammen, von denen ich mich mal zu trennen beabsichtige.

Aufgrund meines dicken Pilzbrummers habe ich mich mit Fungus und dessen Verbreitung und Reinigung (http://www.4photos.de/camera-diy/glaspilz.html) etwas nähers befasst.
Ich persönlich glaube nicht an ein hohes Ansteckungsrisiko. Ich habe paar Optiken mit Pilz gekauft, ein Objektiv hat bei mir auch Glaspilz bekommen (Kellerlagerung weil nie genutzt + paar Tage 100% Luftfeuchte + Wärme bei Heizungsversagen). Aber meine anderen >100 Objektive haben noch keinen Glaspilz bekommen.
Bei dem Objektiv im Keller war übrigens keine Glaspilz Optik in der Nähe - das war meine erste Optik mit Glaspilz - die Ansteckung über verpiltze Optiken ist also zumindest nicht nötig)

Glaspilz macht es sich auch gerne noch in aktuellen Optiken gemütlich, die Erfahrung wird zeigen, ob eventuell abgedichtete Objektive anfälliger sind, weil Feuchtigkeit auch schlechter wieder raus kommt.

Übrigens gehe ich davon aus, das Glaspilz oftmals nicht erkannt wird. Schon mit einiger Erfahrung habe ich mal ein EF 50/1.8 I (vom Trödelmarkt) gerreinigt - und erst währenddessen eine verdächtige Struktur gesehen. Unter einem Mikroskop habe ich es dann als Glaspilz identifiziert. Ohne Erfahrung, guten Augen und Mikroskop hätte ich das vermutlich als "sauber ohne Aufälligkeiten" betrachtet.
So wirds anderen mit Sicherheit auch gehen - schwupps, einfach mal den nicht erkannten Glaspilz (im Frühstadium) abgewischt, und als neuwertig verkauft...
Auch sieht man selbst ausgeprägteren Glaspilze im Inneren zum Teil nur unter bestimmten Lichteinfall und richtiger Fokussierung des Auges.

TXLRudi
18.01.2011, 22:22
Hi ZoneV,

ich bin sprachlos - es gibt echt zu jedem Thema jemanden, der qualifiziert etwas beizutragen hat. Danke für die Bilder, bislang hab ich mir immer vorgestellt, ein Glas mit Pilzen sieht innen aus wie ein vier Wochen alter Joghurt von oben ;-)

Sehr lehrreich, danke!!!

Gruß

Rudi

ZoneV
18.01.2011, 22:50
Hi ZoneV,

ich bin sprachlos - es gibt echt zu jedem Thema jemanden, der qualifiziert etwas beizutragen hat...

Danke für die Blumen - aber so recht qualifiziert komme ich mir nicht vor. Ich brauche mal noch Beratung von nem Biologen mit Fachgebiet Pilz. Da halte ich schon Ausschau..

Den eher Joghurt-Glaspilz habe ich auch noch, lade ich gleich auf die Seite hoch. Es gibt zum Teil Wachstums-Startpunkt, z.B. irgendein verendetes Tier hatte ich auch schon bei ner alten Optik. Das kann dann auch farbig sein.

GrenzGaenger
19.01.2011, 01:33
.

Kunibert11
20.01.2011, 10:43
Der Verkäufer ist eine Privatperson und hat Garantie, Umtausch sowie Rücknahme ausgeschlossen. Den Ausschluss der Gewährleistung hat er allerdings wohl vergessen zu erwähnen. Kommt mir das evtl. zu gute?



1. Grds.: ja!
Wird gerade ergänzt

Kunibert11
20.01.2011, 11:08
1. Grds.: ja!

Hier die Ergänzung:


1. Der zitierte Haftungsausschluss ist nach (alter) BGH-Rechtsprechung unzureichend - der Ausschluss der gerade relevanten GWL fehlt.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm


2. Nach neuer BGH-Rspr. zu gewerblichen (!) Händlern soll in der AGB-mäßigen Verwendung des formularmäßigen Haftungsausschlusses eine unangemessene Benachteiligung liegen, die im Ergebnis unwirksam sei.

Das könne man nach der u.g. Kommentierung nun auch auf Private übertragen, im u.g.Link dort das letzte 1/3 zu Privaten (2/3 zuvor nur Gewerbe!):

http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

Aber1: DAS (=Private) hat der BGH gerade nicht entschieden.
Aber2: Für AGB-mäßige verwendung wärst du voll darlegungs- und beweisbelastet.

jensputzier
22.01.2011, 12:20
Also das Objektiv ist nicht in dem vom Verkäufer beschriebenen Zustand. Das ist ein Sachmangel, der bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Verkäufer kann die Gewährleistung nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Hat er nicht, deswegen gibst Du das Objektiv zurück und bekommst Dein Geld zurück. Anspruch auf evtl. Schadenersatz hast Du auch. Mit Rückgaberecht und Garantie hat das alles nichts zu tun.

jensputzier
22.01.2011, 12:23
Hier die Ergänzung:


1. Der zitierte Haftungsausschluss ist nach (alter) BGH-Rechtsprechung unzureichend - der Ausschluss der gerade relevanten GWL fehlt.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm


2. Nach neuer BGH-Rspr. zu gewerblichen (!) Händlern soll in der AGB-mäßigen Verwendung des formularmäßigen Haftungsausschlusses eine unangemessene Benachteiligung liegen, die im Ergebnis unwirksam sei.

Das könne man nach der u.g. Kommentierung nun auch auf Private übertragen, im u.g.Link dort das letzte 1/3 zu Privaten (2/3 zuvor nur Gewerbe!):

http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

Aber1: DAS (=Private) hat der BGH gerade nicht entschieden.
Aber2: Für AGB-mäßige verwendung wärst du voll darlegungs- und beweisbelastet.

Es gibt verschiedene Entscheidungen, nachdem die Gewährleistung auch dann ausgeschlossen sein soll, wenn der private Verkäufer nicht die juristisch korrekte Formulierung gewählt hat, aber sein Wille dazu deutlich erkennbar ist. Gut finde ich das nicht. Ebay alleine liefert schon Material genug für eine Bücherreihe über die tausend populären Rechtsirrtümer.

http://www.wortfilter.de/news11Q1/news3939.html

ehemaliger Benutzer
22.01.2011, 12:55
Nochmal: Die Fede hier mag gut durch eine unbedachte Äußerung meinerseits angeregt worden sein. Das ändert nunmal nichts daran, dass hier unzutreffende rechtliche Einschätzungen abgegeben werden. Und ehe mir nochmals vorgeworfen wird, nicht Stellung zu beziehen:

Meine Postings in den Beiträgen 9 und 11 sind alles, was es aufgrund der bisherigen Sachverhaltsschilderung dazu zu sagen gibt. Dass das für manche ein nicht befriedigendes Ergebnis ist, ist nachvollziehbar, aber leider ist es eben so.

#9 ist von Freedolin, #11 von Canofoto. ;)
Du meinst wohl eher #15 und #17, oder ?


...teilweise finde ich sie auch wirklich belustigen. Andererseits sind sie auch tatsächlich gefährlich, weil teilweise grob falsch, irreführend ...
Interessant wäre deine Ausführung, welche Aussagen das genau betrifft und weshalb diese in genau dem Fall hier die Wirkung auf dich haben.
Damit sage ich nicht, dass dem nicht so wäre oder auch nicht, nur ohne Begründung sind solche Aussagen halt genauso nichtig wie die angeprangerten auch.


...sollte man sich mit einer solchen Frage tatsächlich an einen Anwalt wenden. Oder sofern man doch auf einer Beratung via Internet-Foren besteht...... sollte man dennoch nicht alles glauben, was einem so erzählt wird.
Wobei ich die Aussage so in der Form zu 100% unterstützen würde.

Gruß
Jochen