PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5D Mark II - Garantiedauer ?



kaiserm
18.03.2011, 09:21
Hi folks,

ich bin ja derzeit auf der Suche nach einer 5D Mark II zu einem fairen und vernünftigen Preis.

In der Bucht stösst man öfters auf 5D Mark II wo die Verkäufer felsenfest behaupten das 2 Jahre Garantie auf der Kamera wären.

Da werden z.B. 14 Monate alte 5D Mark II angeboten und im Text steht dann 10 Monate Restgarantie.

Ich dachte bisher immer das Canon nur 1 Jahr Garantie gibt.

Ok, meine 1D Mark IV hat 2 Jahre Garantie.
Das ist aber eine extra Garantieerweiterung von Canon.

Ja was denn nun ? 1 Jahr oder 2 Jahre ?

LG Martin

ayreon
18.03.2011, 09:28
1 Jahr Garantie über Canon
2. Jahr Gewährleistung über Händler was bedeutet, im zweifelsfall Kulanz über Canon

Wir wollen mal hoffen, dass die Verkäufer das gutgläubig behaupten. Man könnte es aber auch als zugesicherte Eigenschaft annehmen und den Verkäufer in regress nehmen.

Andere Firmen wie Sony oder Panasonic geben meines Wissens 2 Jahre echte Garantie

kaiserm
18.03.2011, 09:40
Alles klaro, danke Dir.

LG Martin

rabilz
18.03.2011, 12:04
1 Jahr Garantie über Canon
2. Jahr Gewährleistung über Händler was bedeutet, im zweifelsfall Kulanz über Canon
........



Wobei aber die Kulanz von Canon nicht sicher ist !

Händlergewährleistung ist auch grundsätzlich was anderes als Garantie. Die Gewährleistung greift nur bei Mängeln, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren und nicht bei Mängeln, die sich später einstellen, wie bei der Garantie.
Die Nachweispflicht darüber, das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler, der faktisch das Gegenteil nur selten nachweisen kann. Nach 6 Monaten liegt die Nachweispflicht beim Käufer, der dann diegleichen Schwierigkeiten hat. Deshalb ist eigentlich die 24monatige Gewährleistung imho nur Makulatur.
Einzig sinnvoll ist die 1jährige Garantie von Canon.

Deshalb sind i.d.R. Angaben in Verkaufsanzeigen über 2Jahre Garantie schlicht falsch.

Über diese Thematik gibt´s - auch hier im Forum - ´ne Menge Infos.

ayreon
18.03.2011, 13:15
Das meinte ich ja, wenn es kein bekannter Konstruktionsfehler ist, ist man normalerweise im 2. Jahr auf das Entgegenkommen von Canon angewiesen.

Barni18
18.03.2011, 16:00
Nein, so einfach ist das nicht mit der Garantie. Garantie ist eine freiwillige (und da liegt der Knackpunkt) Leistung des jeweiligen Herstellers und die Bedingungen werden auch deshalb durch ihn bestimmt. Das kann zum Einen nur für bestimmte Teile gelten oder auch auf die Laufzeit der Garantie beschränkt sein. In vielen Fällen lassen sich Hersteller heutzutage Garantieverlängerungen bezahlen.

Reklamationen zwischen Hersteller und Händler werden nach HGB abgewickelt und nicht nach BGB.

Gewährleistung hat @rabilz hervorragend erklärt.

juergen993
18.03.2011, 22:16
Wenn ein Verkäufer bei Ebay z.B. 10 Monate Restgarantie anpreist, weil er Garantie und Gewährleistung nicht auseinanderhalten kann ist das doch positiv für den Käufer. Da würde ich kaufen:)

ehemaliger Benutzer
19.03.2011, 03:48
Wenn ein Verkäufer bei Ebay z.B. 10 Monate Restgarantie anpreist, weil er Garantie und Gewährleistung nicht auseinanderhalten kann ist das doch positiv für den Käufer. Da würde ich kaufen:)


Wäre ich vorsichtig mit! Grundsätzlich muss der Artikel die beschriebenen Eigenschaften haben, aber in der Juristerei ist immer wieder von "Irrtum in verschiedensten Zusammenhängen" die Sprache, die so etwas wieder geradebügeln.

Bernd Hohmann
19.03.2011, 21:00
In der Bucht stösst man öfters auf 5D Mark II wo die Verkäufer felsenfest behaupten das 2 Jahre Garantie auf der Kamera wären.

Da werden z.B. 14 Monate alte 5D Mark II angeboten und im Text steht dann 10 Monate Restgarantie.
Garantie und Sachmängelhaftung werden gerne verwechselt.

Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige erweiterte Mängelhaftung des Verkäufers über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ("10 Jahre Garantie gegen Durchrostung", "4 kostenlose Sensorreinigungen innerhalb der ersten 4 Jahre nach Kauf")

Und wenn wir gerade dabei sind: Die Sachmängelfreiheit und auch die Garantie wird vom Verkäufer gegenüber dem Käufer ausgesprochen, von einer Übertragbarkeit weiss das Gesetz nichts.

Deshalb bedeuten solche Texte wie "Vor 4 Monaten gekauft, daher 8 Monate Restgewährleistung und 20 Monate Restgarantie. Privatverkauf, daher keine Haftung für irgendwas" im Klartext nur, dass man nach dem Kauf gegenüber niemanden einen Anspruch auf Sachmängelfreiheit oder Nutzung einer Garantie hat.

Bernd

ehemaliger Benutzer
20.03.2011, 00:00
Garantie und Sachmängelhaftung werden gerne verwechselt.

Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige erweiterte Mängelhaftung des Verkäufers über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ("10 Jahre Garantie gegen Durchrostung", "4 kostenlose Sensorreinigungen innerhalb der ersten 4 Jahre nach Kauf")

Und wenn wir gerade dabei sind: Die Sachmängelfreiheit und auch die Garantie wird vom Verkäufer gegenüber dem Käufer ausgesprochen, von einer Übertragbarkeit weiss das Gesetz nichts.

Deshalb bedeuten solche Texte wie "Vor 4 Monaten gekauft, daher 8 Monate Restgewährleistung und 20 Monate Restgarantie. Privatverkauf, daher keine Haftung für irgendwas" im Klartext nur, dass man nach dem Kauf gegenüber niemanden einen Anspruch auf Sachmängelfreiheit oder Nutzung einer Garantie hat.

Bernd


Naja fast richtig.

Garantie ist in der Regel eine freiwillige Kulanzleistung des Herstellers und muß bei weitem nicht über die Vorgaben der gesetzlichen Gewährleistungspflicht hinausgehen. Er kann in seinen Garantiebedingungen auch festlegen, ob diese übertragbar ist oder bestmmte Mängel ganz ausschließen. Ein Händler kann sicherlich auch noch eine Garantie neben seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht geben, aber ist mir in der Praxis noch nicht vorgekommen.

Die Gewährleistung ist auch immer das schärfere Schwert (zumindest im ersten halben Jahr), Versandkosten trägt der Verkäufer oder Reparaturfristen sind kürzer gegenüber der Herstellergarantie.

Bernd Hohmann
20.03.2011, 00:33
Naja fast richtig.

Garantie ist in der Regel eine freiwillige Kulanzleistung des Herstellers und muß bei weitem nicht über die Vorgaben der gesetzlichen Gewährleistungspflicht hinausgehen. Er kann in seinen Garantiebedingungen auch festlegen, ob diese übertragbar ist oder bestmmte Mängel ganz ausschließen. Ein Händler kann sicherlich auch noch eine Garantie neben seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht geben, aber ist mir in der Praxis noch nicht vorgekommen.

Das Lob "fast richtig" schmerzt, wenn es jemanden kommt der sich gerade massiv aus dem Fenster der populistischen Rechtsirrtümer lehnt ;-)

Kulanz ist Rechtsverzicht in einem bestehenden Vertrag wärend eine Garantie ein einforderbares Leistungsversprechen ist.

In einem Garantieversprechen können erstmal keine Sachmängel (vulgo "Mängel") ausgeschlossen werden - sonst würden sie ja unter die Sachmängelhaftung des BGB abzüglich der Einschränkungen im Kaufvertrag fallen.

Die Mängelhaftung ist Bestandteil eines jeden Kaufvertrages, die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers die natürlich übertragbar ist (und normalerweise dort endet, wo es erstmals als Anlagevermögen eingebucht wird).

Dass Händler eine Garantie abgeben mag Dir noch nie vorgekommen sein, ist aber Usus ("9% auf alles - ausser Hundefutter" ist zb. ein Garantieversprechen genauso wie "10 Jahre Garantie auf Durchrostung", letzteres spricht der Hersteller aus - das Garantieversprechen ist aber nur bindend zwischen Verkäufer und Käufer was der Käufer irgendwo dann im Kleingedruckten wiederfinden sollte).

Nun?

Bernd

ehemaliger Benutzer
20.03.2011, 02:37
Das Lob "fast richtig" schmerzt, wenn es jemanden kommt der sich gerade massiv aus dem Fenster der populistischen Rechtsirrtümer lehnt ;-)

Kulanz ist Rechtsverzicht in einem bestehenden Vertrag wärend eine Garantie ein einforderbares Leistungsversprechen ist.

In einem Garantieversprechen können erstmal keine Sachmängel (vulgo "Mängel") ausgeschlossen werden - sonst würden sie ja unter die Sachmängelhaftung des BGB abzüglich der Einschränkungen im Kaufvertrag fallen.

Die Mängelhaftung ist Bestandteil eines jeden Kaufvertrages, die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers die natürlich übertragbar ist (und normalerweise dort endet, wo es erstmals als Anlagevermögen eingebucht wird).

Dass Händler eine Garantie abgeben mag Dir noch nie vorgekommen sein, ist aber Usus ("9% auf alles - ausser Hundefutter" ist zb. ein Garantieversprechen genauso wie "10 Jahre Garantie auf Durchrostung", letzteres spricht der Hersteller aus - das Garantieversprechen ist aber nur bindend zwischen Verkäufer und Käufer was der Käufer irgendwo dann im Kleingedruckten wiederfinden sollte).

Nun?

Bernd

Lieber Bernd,

dass jedmand, der so gerne Erbschen zählt, so viel Unfug verbreiten kann, wundert mich schon ;-)

Also mit der Kulanz hast Du es mir aber so richtig gegeben!
Da wir jedoch in keinem Rechtsforum sind und auch keine Juristen sind (bei Dir und mir bin ich mir sicher), denke ich mir, dass so mancher hier auch ohne Deine Klugscheisserei begriffen hat, dass mit Kulanz Freiwilligkeit gemeint war.

----------------------------------------------------------------------------------------

" In einem Garantieversprechen können erstmal keine Sachmängel (vulgo "Mängel") ausgeschlossen werden - sonst würden sie ja unter die Sachmängelhaftung des BGB abzüglich der Einschränkungen im Kaufvertrag fallen."

Mit diesem Satz bist Du allerdings freiwillig aus Deinem besagten Fenster gesprungen.

Jeder Hersteller kann nach belieben seine Garantiebedingungen gestallten wie er möchte und somit bestimmte Mängel ausschliessen.

Was ist das für ein Unfug mit den Einschränkungen im Kaufvertrag? Etwas wirr.

-----------------------------------------------------------------------------------------

"natürlich übertragbar ist"

Wieso natürlich? In der Natur kommt keine Garantiereglung vor. Ach das ist sicherlich wie bei mir mit der Kulanz. Du meintes vielleicht selbstverständlich oder was ähnliches ;-)

-----------------------------------------------------------------------------------------

"("9% auf alles - ausser Hundefutter" ist zb. ein Garantieversprechen"

Hier bist Du hart am Boden angekommen.

Da ich keine genaue juristische Formulierung abgeben kann nur so viel:

das fällt in die Rubrik Preisangaben und ist Vertragsbestandteil. Werden die 9% nicht gewährt, spricht man von Erfüllung des Vertrages und nicht von Garantie.


Da die Händler in der Regel schon ausreichend mit dem BGB und der daraus resultierenden Gewährleistungspflicht geschlagen sind werden sich die wenigsten noch mit freiwilligen Garantieleistungen quälen.

Nun lieber Bernd schönen Sonntag:)

Dein

Donny



P.S. Mein Abi habe ich nicht auf einem Gymnasium gemacht und daher keine Lateinkenntnisse. Seit heute habe ich gelernt, dass vulgo nicht "Mängel" bedeutet.:p

rabilz
20.03.2011, 23:55
Naja fast richtig.

.....

Die Gewährleistung ist auch immer das schärfere Schwert (zumindest im ersten halben Jahr), Versandkosten trägt der Verkäufer oder Reparaturfristen sind kürzer gegenüber der Herstellergarantie.

Ich denke nicht, dass Gewährleistung "schärfer" und die Reparaturfristen sind imho auch nicht kürzer sondern länger;), weil der Händler, der für die Gewährleistung "geradesteht" i.d.R. auch nichts anderes macht, als ich, wenn ich Hersteller-Garantie geltend mache. Er schickt das beanstandete Teil ebenfalls zum Hersteller zur Reparatur. Länger ist die Reparatur-Frist deshalb, weil zum Postweg Händler-Hersteller noch die jeweilige Verzögerung des Händlers in der Kommunikation Händler-Kunde kommt.

Gewährleistung würde ich nur in Anspruch nehmen (kommt allerdings auf den Artikel an) wenn ich unproblematisch Ersatz bzw. Umtausch bekomme.
Ansonsten würde ich immer den direkten Weg zum Hersteller nehmen, wenn ich noch Garantie habe (jedenfalls bei namhaften Fotoherstellern)

ehemaliger Benutzer
21.03.2011, 03:45
Nein Ralf,

die Fristen zur Mängelbeseitigung im Gewährleistungsfall hat die Judikative je nach Artikel bei zwei-drei Wochen festgelegt. Bei korrekter Fristsetung kannst Du dem Händler mit Konsequenzen wie z.B. Rücktritt vom Vertrag drohen. Die Versandkosten sind ebenfalls vom Händler zu übernehmen und die sind bei unseren Hobbyartikeln auch nicht ohne. Geht die Ware verloren, brauchst Du Dich als Kunde auch nicht weiter darum zu kümmern.

Bei Gebrauch der Herstellergarntie kannst Du schon mal zwei Monate während einer Reparatur wartend leiden und lächeln.
Umtausch und Ersatz liegt ebenfalls ganz im Ermessen des Herstellers.


"Ansonsten würde ich immer den direkten Weg zum Hersteller nehmen, wenn ich noch Garantie habe (jedenfalls bei namhaften Fotoherstellern) "

Mit den entsprechenden Erfahrungswerten und wenn es Vorteile bringt... warum nicht.

rabilz
21.03.2011, 09:07
Nein Ralf,

die Fristen zur Mängelbeseitigung im Gewährleistungsfall hat die Judikative je nach Artikel bei zwei-drei Wochen festgelegt. Bei korrekter Fristsetung kannst Du dem Händler mit Konsequenzen wie z.B. Rücktritt vom Vertrag drohen. Die Versandkosten sind ebenfalls vom Händler zu übernehmen und die sind bei unseren Hobbyartikeln auch nicht ohne. Geht die Ware verloren, brauchst Du Dich als Kunde auch nicht weiter darum zu kümmern.
....



Wenn der Gesetzgeber Fristen gesetzt hat ... ok... , war mir nicht bekannt. Wobei ich aber mal unterstelle, dass diese "kurzen" Zeiten in der Praxis vom Händler nicht zu halten sind. Der Rücktritt vom Vertrag ist natürlich möglich, aber die schnelle Durchsetzung auch nicht immer möglich. (Beispiel: Den Vertagsrücktritt meines Handy-Kaufs hatte ich nach der 2. erfolglosen Reparatur "schon" nach 6 Monaten! durch:mad:)

Ich denke auch, dass es auf den Artikel und die Branche ankommt. Erfahrungswerte zur Inanspruchnahme der Herstellergarantie sind - wie Du schon bemerkt hattest - natürlich wichtig und auch entscheidend.

ehemaliger Benutzer
21.03.2011, 11:45
Wenn der Gesetzgeber Fristen gesetzt hat ... ok... , war mir nicht bekannt. Wobei ich aber mal unterstelle, dass diese "kurzen" Zeiten in der Praxis vom Händler nicht zu halten sind. Der Rücktritt vom Vertrag ist natürlich möglich, aber die schnelle Durchsetzung auch nicht immer möglich. (Beispiel: Den Vertagsrücktritt meines Handy-Kaufs hatte ich nach der 2. erfolglosen Reparatur "schon" nach 6 Monaten! durch:mad:)

Ich denke auch, dass es auf den Artikel und die Branche ankommt. Erfahrungswerte zur Inanspruchnahme der Herstellergarantie sind - wie Du schon bemerkt hattest - natürlich wichtig und auch entscheidend.

Ralf, man wundert sich manchmal wie schnell manche Händler mit Fristsetzung reparieren können.

In der Mobilfunkbranche stellen sich die Verkäufer allgemein etwas störrisch an. Das Wichtigste ist immer die Gegenseite durch Fristsetung in Verzug zu setzen. In der Regel ist den Meisten dann schon bewusst, dass sie für weitere Kosten aufkommen müssen. Ein kleiner Rest macht auf dreist, rechnet mit der Angst der Verbraucher vor Gerichtssachen und versucht die Angelegenheit auszusitzen.