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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kauf einer Cam aus nicht EU Staaten



michamars
01.09.2011, 21:45
Lese gerade das jemand eine 7D aus den USA verkaufen möchte.

Man nehme mal an, man kauft das Teil, verreist ins Ausland (außerhalb) und bei der Einreise verlangt der Zoll eine Rechnung mit Mwst.
Wenn diese "Zwangs verzollt" wird, kann man das beim Verkäufer nachfordern?
Wie ist bei Garantiegeschichten? Zum Bleistift, CAM auf "0" justieren lassen.



Persönlich täte ich gleich beim Händler kaufen, um diese beschriebenen Unsicherheiten nicht erleben zu müssen.

catweazl
02.09.2011, 07:20
Lese gerade das jemand eine 7D aus den USA verkaufen möchte.

Man nehme mal an, man kauft das Teil, verreist ins Ausland (außerhalb) und bei der Einreise verlangt der Zoll eine Rechnung mit Mwst.
Wenn diese "Zwangs verzollt" wird, kann man das beim Verkäufer nachfordern?
Wie ist bei Garantiegeschichten? Zum Bleistift, CAM auf "0" justieren lassen.



Persönlich täte ich gleich beim Händler kaufen, um diese beschriebenen Unsicherheiten nicht erleben zu müssen.

Wenn Du Dinge im außereuropäischen Ausland kaufst, hast Du die ja bei der ersten Einfuhr zu verzollen ( Thema Ausnahmen und Freigrenzen lassen wir jetzt mal weg). Darüber erhältst Du entsprechende Unterlagen. Die hast Du bei einer Ausreise/Einreise dann künftig entweder dabei, oder Du läßt Dir vom Zoll einmalig eine Ausfuhrbescheinigung geben, die Du dann beim Verlassen des Zollgebiets immer dabei hast. Auf der Ausfuhrbescheinigung ist das Equipment dann exakt vermerkt und man spart sich das Mitführen der Rechnungen bzw. Zollbescheinigungen für die einzelnen Teile. Zum Erhalt der Bescheingung mußt Du halt für jedes Teil, was auf die Bescheinigung drauf soll, den Kauf innerhalb des Zollgebiets nachweisen.

Ansprüche ggü. dem Veräufer? Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die basieren? Der Verkäufer ist nicht verzollungspflichtig, sondern Du.

Garantie bei Nicht-EU-Ware ist Kulanz. Als CPS-Mitglied ist es aber deutlich wahrscheinlicher, diese zu erhalten.

michamars
02.09.2011, 07:54
Fazit:
wer so ein Teil erwirbt aus Nicht EU und es sind keine Zollpapiere da bei, der hat eventuell ein "teureres Erwachen" bei der Einreise. (Da reicht schon die Schweiz, nicht EU Zone)

Danke!:cool:

Freedolin
04.09.2011, 20:53
Fazit:
wer so ein Teil erwirbt aus Nicht EU und es sind keine Zollpapiere da bei, der hat eventuell ein "teureres Erwachen" bei der Einreise. (Da reicht schon die Schweiz, nicht EU Zone)

Du hast das mit der Verzollung in catweazl's Post glaube ich nicht verstanden: das ist in jedem Fall Dein Part, nicht der des Verkäufers. Und der steht Dir immer bevor, wenn Du etwas im Nicht-EU-Ausland kaufst und dann in die (EU-)Heimat einführst. "Zollpapiere" brauchst Du dafür nicht, Du musst den Zollbeamten nur den Kaufpreis glaubhaft darlegen können. Das geht natürlich mit einer Rechnung eines kommerziellen Verkäufers am einfachsten, aber auch ein privater Verkäufer kann Dir ja ein Quittung ausstellen.

Auf die Höhe der Einfuhrkosten hat das keinerlei Auswirkung. Die fallen in grundsätzlich an.

-- Markus

Manfred Winter
05.09.2011, 10:39
Hier wird erstmal angenommen, dass der Verkaeufer das Objektiv bei Einfuhr _nicht_ versteuert hat. Das kann natuerlich sein, andererseits aber eben auch nicht. Hat man in so einem Fall die Moeglichkeit, das anhand der Seriennummer beim Zoll oder sonstwo herauszufinden?
Doppelt versteuern ist ja eher nicht die Masche!

Freedolin
05.09.2011, 10:53
Hier wird erstmal angenommen, dass der Verkaeufer das Objektiv bei Einfuhr _nicht_ versteuert hat.

Sorry, jetzt hab' ich's dann auch verstanden. Dass die Ware schon in der EU ist, aber ggf. nicht sauber eingeführt wurde, hatte ich überlesen, :o

Ok, dann stellt sich die Geschichte natürlich anders dar. Ich denke, in einem solchen Fall ist es am einfachsten, sich vor einer Ausreise mit dem Zoll in Verbindung zu setzen und sich eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen zu lassen.

Ob dafür auch der Nachweis einer ordnungsgemässen früheren Einfuhr notwendig ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

An der Garantiefrage ändert das freilich nichts. Garantie besteht erstmal keine, Gewährleistung auch nicht, also bleibt nur die Kulanz. Zumindest Canon scheint aber meist kulant zu handeln, solange sich der Erstkauf nachweisen lässt, andere Hersteller sind da rigoroser (z.B. Sigma).

-- Markus

michael_alabama
05.09.2011, 19:54
Ob dafür auch der Nachweis einer ordnungsgemässen früheren Einfuhr notwendig ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit, sonst hätte der Zoll ja jede Menge "legalisierter" Steuerumgehungen in der Weltgeschichte :eek:.

vg micha

Freedolin
05.09.2011, 20:21
Mit hoher Wahrscheinlichkeit, sonst hätte der Zoll ja jede Menge "legalisierter" Steuerumgehungen in der Weltgeschichte :eek:.

"Hätte"? ;)

Wenn ich jemandem hier im Forum eine "legale" gebrauchte Kamera oder Linse abkaufe und bekomme nicht die Originalrechnung dazu (das kommt ja recht oft vor), dann habe ich diesen Nachweis auch nicht. Woran soll der Zoll erkennen, dass die eine Kamera ordnungsgemäss importiert wurde, die andere aber nicht?

Ich denke mal, die Anmeldung der Kamera bei der Ausfuhr sollte in beiden Fällen ausreichen.

-- Markus

catweazl
05.09.2011, 20:40
Sofern dies für jemanden wirklich ein Problem sein sollte, würde eine kurze Anfrage beim Zoll recht schnell die richtige Antwort liefern.

Nachdem ich nie - auch bei Gebrauchten - etwas ohne Rechnung kaufe, hat sich mir diese Frage ja noch nie gestellt.

derAngler
06.09.2011, 08:54
Die Rechnung wird nicht vom Zoll verlangt. Man beantragt das Formular "Rückwarenregelung INF 3" beim Zoll und muss dann alle Sachen vor der Ausreise beim Zollamt vorlegen. Dort werden dann alle Seriennummern notiert. Ich besitze selbst Objektive die schon knapp 30 Jahre alt sind und zu denen ich auch keine Rechnung besitzte. Es wäre ja auch seltsam, wenn diese nur bei Vorlage einer Rechnung ausgeführt werden dürften. Ebenso verhält es sich bei schon eingeführten Waren aus dem Ausland. Hier ist weder eine Rechnung noch die Zollanmeldungsbescheinigung der Ware vorzulegen. Zumindest nicht bei meinem Zollamt.
Für die Garantie sollte jedoch auf jeden Fall eine Rechnung vorliegen.

Gruß
Jan