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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtkauf eines Objektivs das aus USA stammt? Bedenken?



TobyK
16.03.2012, 17:09
Hallo,
ich habe ein 300/2,8 IS angeboten bekommen
Es wurde 2010 in New York gekauft
Spricht etwas gegen den Gebrauchtkauf? Garantie ist ja eh abgelaufen?

Danke Euch
Gruß
Tobias

Knolles
16.03.2012, 17:20
Hallo,
ich habe ein 300/2,8 IS angeboten bekommen
Es wurde 2010 in New York gekauft
Spricht etwas gegen den Gebrauchtkauf? Garantie ist ja eh abgelaufen?

Danke Euch
Gruß
Tobias

Hallo Tobias

ich hatte vor einigen Jahren ein 16-35 bei B&H in den USA gekauft,
es war einseitig total dezentriert/unscharf
war damit nach Willich und........ bekam es anstandslos ausgetauscht !
Kostenpunkt = Null (ausser Transport !)

ich weiss zwar jetzt nicht, ob das dir hilft, da ja sowieso die Garantie
abgelaufen ist denke ich aber, dass es bei Canon-Service keinen Unterschied
macht, ob EU oder USA (man möge mich berichtigen)

Grüße
Armand

TobyK
16.03.2012, 17:31
Hallo Armand,
danke Dir
hatte die Befürchtung, dass auch Reparaturfälle außerhalb der Garantie/Gewährleistung vielleicht anders gehandhabt werden als bei EU-Ware

Gruß
Tobias

Ste
16.03.2012, 19:27
Hallo Armand,
danke Dir
hatte die Befürchtung, dass auch Reparaturfälle außerhalb der Garantie/Gewährleistung vielleicht anders gehandhabt werden als bei EU-Ware

Gruß
Tobias

Warum sollten sie. Du bezahlst doch dafür.

Peter Grüner
16.03.2012, 19:52
Hi,

vielleicht solltest Du den Vorbesitzer fragen, ob das Objektiv ordnungsgemäß eingeführt (Einfuhrumsatzsteuer/Zoll) wurde.

Gruß,
Peter

Hermann Klecker
16.03.2012, 23:39
Hi,

vielleicht solltest Du den Vorbesitzer fragen, ob das Objektiv ordnungsgemäß eingeführt (Einfuhrumsatzsteuer/Zoll) wurde.

Gruß,
Peter

Das ist doch des Vorbesitzers Problem.

Brummel
17.03.2012, 06:17
Das ist doch des Vorbesitzers Problem.

Nicht unbedingt.

marcus2388
17.03.2012, 07:56
Das ist doch des Vorbesitzers Problem.

Wenn das Angebot signifikant besser ist als vergleichbare deutsche Angebote (5% günstiger) kann man dir schon unterstellen, dass du es billigend in Kauf genommen hast, dass das Objektiv aus illegalen Quellen stammen könnte (Schwarzimport / Hehlerware).

Ist ja effektiv nichts anderes als Schmuggelware, wenns denn tatsächlich nur heimlich über die Grenze geschleppt wurde und nun verkauft wird.

Muss aber auch nicht sein - Mein 300 2,8 L IS ist auch ungefähr aus dem Zeitraum von B&H aus New York gekauft - das hat damals inkl. korrekter Versteuerung bei der Einfuhr deutlich weniger gekostet, als die Teile heute gebraucht gehandelt werden. :D

hs
17.03.2012, 08:16
vielleicht solltest Du den Vorbesitzer fragen, ob das Objektiv ordnungsgemäß eingeführt (Einfuhrumsatzsteuer/Zoll) wurde.


Ohne die Einfuhrbelege, bzw. einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, dass das Objektiv ordnungsgemäss eingeführt wurde, würde ich auch nicht kaufen.

Auch wenn ich selber Objektive habe, bei denen ich es nicht weiss (da gebraucht gekauft z.B. mein 20-35L), so ist die Wahrscheinlichkeit, bei neueren, hochpreisigen Objektiven deutlich höher, dass die Herkunft überprüft wird. Der Ärger, der einem dann ins Haus flattern kann ist deutlich größer (und auch teurer) als die gesparte Preis.

Apropos schriftliche Bestätigung: in diesem Fall hast Du zwar immer noch den Ärger, den Du aber auf den Verkäufer abwälzen kannst (da er dich nachweislich betrogen hat).

Im Umkehrschluß heisst das auch: will dir der Verkäufer keine Bestätigung ausstellen ist was faul. :eek:

Hermann Klecker
17.03.2012, 12:45
Es geht nicht um Neuware von einem Hänlder sondern um gebrauchte Ware!

Man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind.

hs
17.03.2012, 12:48
Es geht nicht um Neuware von einem Hänlder sondern um gebrauchte Ware!

Man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind.

Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast gebe ich dir recht. :rolleyes:

Das Problem sind die anfallenden Kosten falls es Ärger gibt. :eek:

ehemaliger Benutzer
17.03.2012, 12:53
Es geht nicht um Neuware von einem Hänlder sondern um gebrauchte Ware!

Man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind.

Hallo,

auch gebrauchte Ware aus Nicht-EU-Ländern unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer!

Gruß

Klaus

Hermann Klecker
17.03.2012, 13:30
Hallo,

auch gebrauchte Ware aus Nicht-EU-Ländern unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer!

Gruß

Klaus

Das ist richtig. Bei Gebrauchtware sind allerdings die Preisspannen größer, so daß mir niemand nachsagen kann, aufgrund des günstigen Preises erahnen können zu müssen, daß mit der Ware etwas nicht stimmen könne.

Es bleibt also ggf. illegal, da es auch legale Wege gibt, Gebrauchtware ohne Einfuhrumsatzsteuer einzuführen, aber es bleibt ein Problem des Verkäufers. Nichts anderes hatte ich behauptet.

Panorama Kontor
17.03.2012, 15:01
Es geht nicht um Neuware von einem Hänlder sondern um gebrauchte Ware!

Man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind.

So sehe ich dies ebenfalls und kann nur meinen Kopf schütteln über solche Art von Bedenken!

Habt Ihr Euch beim Kauf im MediaMarkt auch immer davon versichert, dass auch für die Artikel Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde?

Wer einführt, ist zu diesen Abgaben verpflichtet. Der Käufer ganz sicher nicht und kann dazu auch nicht später herangezogen werden.

Gruß,

Andreas

TobyK
17.03.2012, 15:06
Danke für die vielen Meinungen

ich schau mal, was der Verkäufer sagt

Gruß
Tobias

hs
17.03.2012, 15:21
Habt Ihr Euch beim Kauf im MediaMarkt auch immer davon versichert, dass auch für die Artikel Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde?


Beim Media Markt kann man wohl kaum von Schmuggelware ausgehen, zumal es dort auch eine Rechnung gibt. :rolleyes:

Bei günstigen Objektiven wird wohl auch keiner im Defektfall den Ursprung der Linse verfolgen (da der Kunde ja keine Garantie einfordert und der Streitwert gering ist).

Bei hochpreisigen Linsen bin ich mir da aber nicht so sicher. Eine nachträgliche Überprüfung könnte eventuell durchaus Folgekosten / Folgegewinn generieren (Stichwort: Winkeladvokaten). :eek:

Brummel
17.03.2012, 16:03
...

Wer einführt, ist zu diesen Abgaben verpflichtet. Der Käufer ganz sicher nicht und kann dazu auch nicht später herangezogen werden.

Gruß,

Andreas

Dem ist leider nicht so.

§ 374 AO
Steuerhehlerei

(1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 71 AO
Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235.Wenn das Objektiv später bei einer Einreisekontrolle gefunden wird und der Zollbeamte einen Nachweis für die korrekte Versteuerung verlangt, könnte es eng werden.

Ich schrieb könnte... Das alles muss nicht so laufen, bei derart hochpreisigen Gegenständen wird jedoch oft genauer geprüft.

Marcus E.
17.03.2012, 16:24
Böse ist, wer immer gleich Böses denkt! :p

Eventuell könnte das Objektiv auch von jemandem gekauft worden sein, der 2010 seinen Lebensmittelpunkt in den USA hatte!
Wenn man dort länger als 1 Jahr lebt/arbeitet, ist die Fotoware bei Einfuhr nach Deutschland steuerfrei.

hs
17.03.2012, 16:27
Böse ist, wer immer gleich Böses denkt! :p


Ich denke hier denkt keiner böse, sondern vorsichtig.

Im Zweifelsfalle wird es teuer, besonders wenn Anwälte ins Spiel kommen.