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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : preiswerte Objektive aus Irland/ Frankreich ??



Reinhard2
11.03.2018, 11:32
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit den zahlreichen Anbietern aus Irland oder Frankreich, hinter denen chinesische Adresse stecken?
Hier werden z.B. Tamron 150-600 (G2) für unter 1000 € angeboten, die sonst nicht unter 1360 € zu kriegen sind.
Wo ist der Haken?

vG
Reinhard

Ronnyxx
11.03.2018, 12:25
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit den zahlreichen Anbietern aus Irland oder Frankreich, hinter denen chinesische Adresse stecken?
Hier werden z.B. Tamron 150-600 (G2) für unter 1000 € angeboten, die sonst nicht unter 1360 € zu kriegen sind.
Wo ist der Haken?

vG
Reinhard

Hallo ...
Beantwortet zwar nicht ganz deine Anfrage ,aber ich habe vor kurzem ein Canon 16-35 F 2.8 USM lll bei einer Firma aus Hannover ,aber mit chinesischem Hintergrund bestellt ...
Natürlich deutlichst billiger...

Das Objektiv war nach 3 Tagen bei mir ,1A orginale Neuware ...alles gut !!

Charly1
11.03.2018, 13:03
Dabei handelt es sich um Grauimporte, die unter Umgehung der Umsatzsteuer zu Fuß importiert werden. Das geht über die Grenzen von Afrika zu GB. War vor ein paar Monaten ein Bericht dazu im Stern.

Eric D.
11.03.2018, 14:17
Ganz so ist es nicht.. ja da werden noch Steuerschranken umgangen bzw. Löcher ausgenutzt, das stimmt.
Aber ich habe alle 150-600er die ich je hatte (das waren vier) so gekauft und nie Probleme gehabt. :p
Es ist asiatische Neuware... ergo Top in Schuss

Die Sigma oder Tamron Garantieverängerung geht damit aber nicht.
Allerdings hatte ich auch noch nie technische Probleme damit. Ich würde es wieder machen.. gerade zB.
das Tamron G2 für um die 980,- ist doch ein Angebot. ;)

ich hab mit t-dimension gute Erfahrungen....

Chickenhead
11.03.2018, 15:03
Wurde ja neulich erst bezüglich einer 1DxII drüber diskutiert:

https://www.dforum.net/showthread.php?668518-Canon-1DX-Mark-II-kaufen

Du hast in Deutschland keine Garantie usw. Wenn etwas kaputt ist, dann musst du es entweder über den Händler abwickeln oder eben die Reparatur selber bezahlen. Du hast auch keine deutsche Bedienungsanleitung usw, aber ich denke bei einem Objektiv spielt das keine Rolle.

_Reinhard_
11.03.2018, 15:43
Es gibt noch e-finity camera store - da kostet das G2 nur 869€

Reinhard2
11.03.2018, 19:10
Danke allen; nun bin ich im Bilde !!

cemetery
11.03.2018, 19:25
Ich habe erst vor einigen Wochen einen Blitz und ein Objektiv bei tobydeals-de über eBay gekauft. Der Preis lag dabei etwa 25-30% unter dem günstigsten Deutschen Anbieter. Versendet wurde die Ware aus England und war nach 5 Werktagen bei mir. Es war einwandfreie Neuware und mal abgesehen davon dass keine deutschsprachigen Anleitungen dabei waren konnte ich keinen Unterschied zur EU Ware feststellen. Allerdings gab es keine Rechnung. Im Garantiefall ist man also einzig und allein von der Kulanz des Verkäufers abhängig.

Noch ein kleiner Tipp. Besonders bei Objektiven lohnt es sich mal einen Blick auf Amazon Spanien zu werfen. Ich habe da letzten Monat ein Canon 24-105mm F4 L IS USM II für 25% unter dem deutschen Bestpreis bestellt. Versendet wurde es von Amazon Deutschland und war bereits 2 Tage später bei mir.

Hans Joerg Nahm
27.03.2018, 09:05
Es gibt noch e-finity camera store - da kostet das G2 nur 869€

819 € !!

roteroktober62
27.03.2018, 11:05
Hallo,
auf diese "günstigen" Kameras und Objektive wurde keine Einfuhrumsatzsteuer und wahrscheinlich auch kein Zoll abgeführt. Ich bin ja kein Zollbeamter, würde aber behaupten dass wenn die entsprechenden Behörden das mitkriegen, der Käufer dann auf der Steuerschuld sitzenbleibt.
Grüße
Rolf

Chickenhead
27.03.2018, 16:41
Das ist so nicht richtig. Das ist nicht illegal. Man kann z.B auf der Sony eigenen Homepage (http://sony-eur-eu-de-web--eur.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/144410) nachlesen was Sony davon hält:

h3
27.03.2018, 17:36
Das ist so nicht richtig. Das ist nicht illegal.
Bei Zoll und Einfuhrumsatzsteuer steht der Käufer in der Bringschuld. Dass die Ware irgendwie durchgerutscht ist, heißt nicht, dass man nicht zahlen muss. Lies Dir mal diesen Thread (https://www.mydealz.de/diskussion/gearbest-versand-aus-eu-warehouse-trotzdem-zoll-825944) durch, insbesondere die Beiträge von sebasba, den nach neun Jahren ein Steuerstrafverfahren daran erinnerte, dass er für einen 16 MB Memory Stick keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hatte.

Die Behauptung, der Händler aus Fernost habe ein EU-Land als Warenort angegeben, daher sei man als Käufer von ordentlich abgeführten Einfuhrabgaben ausgegangen, hilft im Zweifelsfall wenig. Die Abgaben sind eh im Zielland zu errichten, das ist nicht "Irland/Frankreich", England, Holland ..., wenn nach Deutschland bei einem Händler in Hong Kong bestellt wird.

Ich halte es zwar nicht für sonderlich wahrscheinlich, dass sich das Schnäppchen von heute in zehn Jahren wegen einer Zollnachforderung als teuer erweist, aber ausschließen kann man das offensichtlich nicht.

cemetery
27.03.2018, 18:57
Dazu müsste man jetzt wirklich alle Umstände im Detail kennen. So ganz kann ich die Forderung des Zolls so nämlich nicht nachvollziehen und ich frage mich ob sie wirklich vor Gericht Bestand hätte. Grundsätzlich ist ja der Importeur dafür verantwortlich die Steuern und Zölle abzuführen. Importeur und Käufer können dabei natürlich juristisch gesehen die selbe Person sein. Grundvoraussetzung dafür ist aber dass der Käufer auch weiß dass er Importeur ist. Mal ein Beispiel. Ich kaufe eine Kamera bei einem Schweizer. Dieser versichert mir dass die Kamera sich in einem EU Land, sagen wir mal Österreich, befindet. Da der Versand auch aus Österreich erfolgt ist für mich das Thema abgehakt. Nun stellt der Zoll irgendwann fest dass der Schweizer die Kamera nach Österreich eingeführt hat ohne Steuer/Zoll zu entrichten und schickt mir dann einen Bescheid weil ich hätte wissen müssen das die Ware vorschriftswidrig in die EU gelangt ist. Woher hätte ich das denn wissen sollen? Kristallkugel? Orakel?

Chickenhead
27.03.2018, 20:16
Bei Zoll und Einfuhrumsatzsteuer steht der Käufer in der Bringschuld. Ich kann mir nicht vorstellen das Sony nicht genau auf sowas hinwiese, wenn es denn so wäre. Auf der Seite steht nichts davon das ich mich strafbar mache wenn ich die Sachen kaufen. Es wird lediglich darauf hingewiesen welche Nachteile ich habe.

h3
27.03.2018, 21:26
Ich kann mir nicht vorstellen das Sony nicht genau auf sowas hinwiese, wenn es denn so wäre.
Nicht Dein Ernst, oder? Du erwartest, auf einer Sony-Seite Zollbestimmungen erklärt zu bekommen?

Die Garantiebestimmungen und Marktstrategien eines Unternehmens sind das eine, das Zollrecht der EU was ganz anderes. Hier geht es um Zollrecht. Wenn man da eine Minute googelt, stößt man z. B. auf Artikel 79 des Unionszollkodex (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32013R0952), nach dessen Lektüre zumindest klar ist, dass es zollrechtlich nicht ausreicht, dass die Ware bereits in der Union ist. Bei einem Händler außerhalb der Union, ob Hong Kong oder Schweiz, stellt sich "vernünftigerweise" die Frage, ob eine Zollanmeldung stattfand. Wir schalten da natürlich gern auf Unvernunft und unterstellen, dass der Händler aus Honk Kong die Ware bereits korrekt verzollt hat, und blenden aus, dass wir in Hong Kong und nicht in der EU einkaufen, also eigentlich allzu offensichtlich in der Importeursrolle stecken.

Hans Joerg Nahm
28.03.2018, 22:00
Wenn ich beim Chinesen in England bestelle und er mir die Ware aus England schickt(noch kein Brexit immer noch EU), dann habe ich rein garnichts
zu bezahlen.
Unter welchen Umständender Englische Chinese seine Ware aus Hongkong bezieht hat mich nicht zu kümmern.

TommiP
28.03.2018, 23:03
Wenn ich beim Chinesen in England bestelle und er mir die Ware aus England schickt(noch kein Brexit immer noch EU), dann habe ich rein garnichts
zu bezahlen.

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, stimmt, sofern ich eine richtige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bekomme. Wenn nicht sehe ich durchaus die theoretische Möglichkeit von Problemen, muss aber nicht sein...

michael_alabama
28.03.2018, 23:40
Wir könnten uns in diesem Zusammenhang auch gleich noch ein wenig aufregen über die multinationalen Konzerne, die ihre Gewinne in Niedrigsteuerländern "erzeugen" ......
Ach, nein, mein Fehler, das sind ja die "Anderen". Bei uns hingegen ist es Cleverness. Wenn "die" sowas machen, kann ich das auch ruhig tun. Problembewusstsein sieht wohl anders aus.

vg micha

Chickenhead
28.03.2018, 23:58
Nicht Dein Ernst, oder? Du erwartest, auf einer Sony-Seite Zollbestimmungen erklärt zu bekommen?
Ich erwarte zumindest einen Hinweis das man sich beim Kauf solcher Grauimporte strafbar macht, wenn es denn der Fall ist.

cemetery
29.03.2018, 00:10
Es macht für mich aber schon einen Unterschied ob ich im Onlineshop einer chinesischen Plattform wie Gearbest, Alibaba etc. einkaufe oder auf ebay Deutschland mit der expliziten Angabe dass der Artikelstandort sich innerhalb der EU befindet. In letzterem Fall kann man bedingt durch den äußerlichen Anschein durchaus davon ausgehen dass der Käufer in gutem Glauben gehandelt hat. Wohingegen der Verkäufer vorsätzlich den Fiskus um seine Einnahmen betrügt.

cemetery
29.03.2018, 00:23
Ich erwarte zumindest einen Hinweis das man sich beim Kauf solcher Grauimporte strafbar macht, wenn es denn der Fall ist.

Ein Grauimport an sich ist ja vollkommen legal. Wenn ich kein Sony Vertragshändler bin kann ich als Händler eine Sony Kamera auch jederzeit aus dem Ausland günstig importieren und hier verkaufen. Natürlich muss ich die Ware dann entsprechend verzollen und die Steuern abführen. Wenn die importierte Ware mit der für den heimischen Markt bestimmten identisch ist muss ich noch nicht einmal darauf hinweisen dass es sich um einen Grauimport handelt.

h3
29.03.2018, 00:45
Ich erwarte zumindest einen Hinweis das man sich beim Kauf solcher Grauimporte strafbar macht, wenn es denn der Fall ist.
Grauimporte sind legal, sie sind nur von Konzernen, die ihre Preise und Leistungen regional anpassen möchten, nicht gern gesehen.

Strafbar ist es, Einfuhrabgaben nicht zu zahlen. Das ist mitunter so kompliziert, dass es ein Hans Joerg Nahm nicht mehr verstehen mag. Obwohl, eigentlich ist es einfach: Ist für Ware, die ersichtlich nicht aus der Zollunion stammt, keine Einfuhrabgabe entrichtet, dann steht der Käufer in der Schuld.

Ich klink' mich aus.

Oh, cemetery war schneller (ich hatte mich noch mit Urteilen wie EuGH C-454/10 vom 17.11.2011 vergnügt, viele passende Stichworte, doch ein völlig anderer Fall). Ob bei eBay der angegebene Warenstandort wichtiger ist als die ebenfalls klar ersichtliche Niederlassung des Händlers, würde ich eher bezweifeln, aber wer mag, kann ja beim Zoll oder Fachanwalt anfragen.

ehemaliger Benutzer
29.03.2018, 01:03
Du siehst das an der Rechnung ob das eine passende Steuerdeklarierung gibt... - ob diese vom Verkäufer dann abgeführt wurde kann dir dann egal sein....

ehemaliger Benutzer
29.03.2018, 01:04
hier folgt dann noch der Hinweis, dass Ebay teilweise auch Daten an den Zoll weitergibt....

ehemaliger Benutzer
29.03.2018, 01:06
Wenn ich beim Chinesen in England bestelle und er mir die Ware aus England schickt(noch kein Brexit immer noch EU), dann habe ich rein garnichts
zu bezahlen. unter der Bedingung, dass du eine eindeutige Rechnung mit Steuer ID und deklarierter Steuer bekommst.... - was i.d.R. nicht der Fall ist....


Unter welchen Umständender Englische Chinese seine Ware aus Hongkong bezieht hat mich nicht zu kümmern.
allgemeiner Rechtsgrundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

ehemaliger Benutzer
29.03.2018, 01:07
Wie @h3 bereits erklärt hat, liegen die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) in der Verantwortung des Importeurs.

Wenn auf der Rechnung eine Adresse (des Verkäufers) außerhalb der EU angeführt ist, dann wird der Käufer zum Importeur,
auch wenn die Ware aus einem (Zollfrei)Lager innerhalb der EU geliefert wird.

ehemaliger Benutzer
29.03.2018, 01:10
Der Warenstandort ist nur ein Hinweis auf die zu erwartende Lieferzeit, aber nicht für den Verzollungsstatus, Stichwort https://de.wikipedia.org/wiki/Zolllager.

roteroktober62
29.03.2018, 13:40
Hab mal bei einem dieser supergünstigen wg. Eos 1DX II angefragt um zu erfahren was denn auf der Rechnung aufgeführt ist:

189094

cemetery
29.03.2018, 13:53
Nach so einer Auskunft wäre es ja schon interessant ob man gegen den Verkäufer nicht sogar zivilrechtlich vorgehen könnte wenn denn dann doch mal irgendwann der Zoll man mit Forderungen kommt.

Hans Joerg Nahm
29.03.2018, 14:00
Artikelstandort Hannover !
Was heisst das ganze jetzt im Umkehrschluß ?
Sind Zoll und Mehrwertsteuer zusätzlich zu bezahlen ?

Chickenhead
29.03.2018, 14:06
Die Frage die sich mir dann noch stellt ist ja, das es diese Shops zuhauf bei Ebay gibt. Alle mit tausenden, durchweg positiven Bewertungen. Wenn das illegal wäre, dann müsste ebay doch einschreiten, oder? Es kann ja nicht im Interesse von ebay sein, das dort nicht verzollte Waren am Fiskus vorbei geschleust und verkauft werden. Gerade weil der Artikelstandort in der EU liegt.

Man liest auch nirgends davon das jemand deswegen Probleme bekommen hat usw. Ist das also eine Grauzone bei der dich sowieso keiner belangt oder läuft man tatsächlich Gefahr in illegale Machenschaften verstrikt zu werden für die man dann selber gerade stehen muss?

Soviel ich weiß ist auf Digitalkameras keine Zollgebühr fällig, sondern nur die Einfuhrsteuer. Bei Objektiven gibt es noch eine Zollgebühr.

TommiP
29.03.2018, 14:19
Scheint eine sehr emotionale Discussion zu sein!
Also, meine bescheidene persönliche Sicht, strafbar macht man sich erstmals nicht, sofern es sich nicht um offensichtliche Hehlerware etc. handelt. Kaufe ich also im Ausland oder bei einem Händler der Gesetze umgeht, hänge ich nicht automatisch strafrechtlich mit drin. Leider sieht es haftungsmäßig anders aus. Der Zoll kann durchaus entgangene Zollgebühren, Steuern auch vom Verbraucher einfordern, insbesondere wenn er keine reguläre Rechnung mit SteuerID und ausgewiesener deutscher MWST nachweist (wenn er Online im Ausland/Inland kauft). Bei persönlicher Einfuhr aus nicht EU kann er die MWST sich bei der Ausreise erstatten lassen und zahlt sie dann bei Einfuhr in Deutschland + Zoll, falls man über der Freigrenze ist (Freigrenze ist nach Erstattung der MWST).

Mein Fazit, ich würde nur größere Artikel bei Händlern kaufen, die auch eine echte Rechnung mit MWST ausweisen. Gerichtsstand Gibraltar, wo Firmen eine Briefkastenfirma haben und ohne MWST in die EU einführen (GB und Gibraltar haben Abkommen) und nicht vom Verbraucher ordnungsgemäß ausweisen, würde ich tunlichst lassen, sonst kann ich durchaus bei einem Flug plötzlich vom Zoll eine Rechnung präsentiert kriegen. Dann wünsche ich Spaß dabei dies vom Händler einzuklagen. Oft sagt er dann, dass es ein Privatverkauf war und deshalb keine Rechnung, sondern nur eine Aufstellung der Posten mitgeschickt hat.

Bin übrigens kein Jurist, alles also meine persönliche Sicht, wenn auch etwas gepaart mit Erfahrung....

moggel
29.03.2018, 15:02
In der Süddeutschen habe ich letztens einen interessanten Artikel über Amazon Marketplace gelesen (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/amazon-steuerbetrug-millionenschaden-1.3916054)

Ich denke, dass das so oder so ähnlich auch bei den Shops auf ebay läuft.
Da kaufe ich diese Artikel lieber gebraucht bei einem deutschen Händler mit GW, als mir da u.U. Ärger ins Haus zu holen.

ehemaliger Benutzer
29.03.2018, 15:13
Artikelstandort Hannover !
Was heisst das ganze jetzt im Umkehrschluß ?
Sind Zoll und Mehrwertsteuer zusätzlich zu bezahlen ?

Der Artikelstandort sagt ebenso wenig über den Verzollungsstatus aus wie eine Kontaktadresse.
Wenn auf der Rechnung eine Adresse außerhalb der EU angeführt ist, wird man als Käufer zum Importeur und damit entsteht (für den Importeur) die Verpflichtung zur Abführung der Importabgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Zoll) ebenso wie die Einhaltung anderer Rechte (Zulassungen, verbotener Besitz, Markenrecht).

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/umsatzsteuerbetrug-amazon-und-ebay-sollen-haften/20657160.html
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/amazon-steuerbetrug-finanzamt-geht-gegen-chinesische-amazon-haendler-vor-1.3813881

Zu dem o.a. Ebay Verkäufer gibt es übrigens laut Ebay eine Adresse und Firmensitz in Singapur, und das wird bzw. muss dann auch auf der Rechnung angeführt sein.

cemetery
29.03.2018, 15:51
Zu dem o.a. Ebay Verkäufer gibt es übrigens laut Ebay eine Adresse und Firmensitz in Singapur, und das wird bzw. muss dann auch auf der Rechnung angeführt sein.

Zumindest in der Theorie. Ich habe von einem Verkäufer mit Firmensitz in China (laut Impressum) eine Rechnung mit Rechnungsadresse in England erhalten.


...sonst kann ich durchaus bei einem Flug plötzlich vom Zoll eine Rechnung präsentiert kriegen...

Aber auch nur dann wenn du dir vor der Ausreise keine Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lässt.

ehemaliger Benutzer
29.03.2018, 17:50
Aber auch nur dann wenn du dir vor der Ausreise keine Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lässt.

Gibt teilweise Zollbeamte die für die Ausstellung dieses Dokuments gerne Mal kurz nen Blick auf die original Rechnung werfen wollen...

TommiP
29.03.2018, 18:41
Aus persönlichem Interesse eine Frage,
langt es notfalls eine Kopie der Rechnung für die teuren Teile dabei zu haben? Im Falle des Falles als Nachweis dass ich es regulär erworben habe?

Habs gerade gelesen, sollte notfalls langen:

Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden

Quelle:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Persoenliche-Gegenstaende/persoenliche-gegenstaende_node.html

cemetery
29.03.2018, 18:48
Gibt teilweise Zollbeamte die für die Ausstellung dieses Dokuments gerne Mal kurz nen Blick auf die original Rechnung werfen wollen...

Hatte ich zum Glück noch nicht. Macht auch richtig Sinn wenn ich zum Ausstellen einer Bescheinigung, die ich mir erstellen lasse um die Rechnungen nicht mitnehmen zu müssen, die Rechnungen vorlegen muss. Zumal die Rechnung dem Zoll auch nicht wirklich viel bringt. Auf der Hälfte meiner Rechnungen steht keine Seriennummer und ein Teil ist sogar noch von privat ausgestellt. Das ist ein weiterer Grund warum ich mir die Bescheinigung ausstellen lasse weil ich dann ein wasserdichtes Dokument habe um bei der Einreise keine Probleme zu bekommen. Wenn ich die ohne Rechnung nicht bekomme kann ich gebraucht gekauftes Equipment ohne Rechnung direkt Zuhause lassen weil ich bei der Einreise im Falle einer Kontrolle nicht beweisen kann dass ich sie schon vorher hatte.

TommiP
29.03.2018, 18:53
Auf der Hälfte meiner Rechnungen steht keine Seriennummer und ein Teil ist sogar noch von privat ausgestellt. Das ist ein weiterer Grund warum ich mir die Bescheinigung ausstellen lasse weil ich dann ein wasserdichtes Dokument habe um bei der Einreise keine Probleme zu bekommen. Wenn ich die ohne Rechnung nicht bekomme kann ich gebraucht gekauftes Equipment ohne Rechnung direkt Zuhause lassen weil ich bei der Einreise im Falle einer Kontrolle nicht beweisen kann dass ich sie schon vorher hatte.
Macht Sinn, sollte wohl darauf achten....

ehemaliger Benutzer
29.03.2018, 23:15
Die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr ist nur eine Bestätigung, dass der Zollstatus bei Ein- und vorheriger Ausfuhr gleich ist und gilt letztendlich nur für die Wiedereinfuhr nach Deutschland.
Dazu ist keine Rechnung nötig, weil nur der gleiche Zollstatus von Aus- und Wiedereinfuhr bestätigt wird. Früher nannte man das ebenso wie aktuell in vielen Ländern Ausfuhrbestätigung, die man bei der Wiedereinfuhr vorlegte. Genau genommen kann es aber dennoch zu Problemen führen, sollte ein Zöllner einen Verdacht haben. Eine spezifische Modellbezeichnung wie z.B. "Rebel" wäre so ein Indiz für einen Import, wo ein Zöllner den Zollstatus genauer nachfragen könnte, aber in der Regel nicht tut. Regionale Seriennummernbereiche von teureren Produkten hat der Zoll auch teilweise in Datenbanken.

Die "echte" Nämlichkeitsbescheinigung ist dagegen ein Nachweis dafür, dass der betreffende Gegenstand in der EU erworben bzw. dort bereits versteuert und verzollt worden ist.
Zur Ausstellung braucht man eine Rechnung bzw. wenn nötig auch eine Bestätigung für die Entrichtung der fälligen Abgaben.

ehemaliger Benutzer
30.03.2018, 00:10
ah dann habe ich das verwechselt... Danke

cemetery
30.03.2018, 00:24
Danke für die ausführliche Erklärung. So ergibt es dann auch Sinn.

Freedreeh
08.04.2018, 15:10
Wo ist der Haken?

vG
Reinhard

Klar gibt es einen Haken. Ich bin mir nicht sicher ob es bei allen Objektivherstellern so ist, aber bei manchen hat man entweder gar keine Garantie oder man muss das Objektiv zum Service in jenes Land schicken, für dessen Markt das Objektiv gedacht war. So oder so kann das ganz schön teuer werden.

Radomir Jakubowski
17.04.2018, 10:57
Schaut euch mal diesen Artikel an: http://www.computerbild.de/artikel/avf-News-Digitalkameras-Canon-EOS-5D-Mark-III-Grauimport-Saturn-21488045.html

cemetery
17.04.2018, 11:52
Interessanter Artikel. Bei den Canon Bodys scheint das fehlende irista Logo auf der OVP ein Indiz für einen Grauimport zu sein. Ich habe jedenfalls noch keine EU Ware ohne und noch keinen Grauimport mit dem Logo gesehen. Wenn das Logo bei einer im deutschen Handel erworbenen Kamera fehlt wäre ich auf jeden Fall schon mal sehr skeptisch und würde die Seriennummer lieber mal prüfen lassen.