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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blick über den Tellerand: Analoge Sorgen



Fotograf
22.07.2003, 12:07
Unfälle passieren! In einem Internetforum für Profifotografen habe ich soeben ein 15 Minuten altes Posting entdeckt, das ich den geneigten Digiknipsern nicht vorenthalten möchte:

'HILFE: schwerer laborschaden großformatnegative
von einer 3monatigen reise in ein land der ehem UdSSR habe ich 180 farbnegative im format 13/18 cm mitgebracht, resultate harter arbeit und entlosen konflikten mit sicherheitsleuten und solchen, die gerne welche wären. die 180 fotografien wurden dem gigant-foto in berlin (selbstdarstellung: „Der Name ist Programm: „Gigant-Foto“ in Berlin ist anerkannter Spezialist für High-End-Großfotos von Diapositiven, Negativen und digitalen Dateien. (...) Seit 1963 ist unsere Firma auf Großbilder spezialisiert. (...) Wir verwenden ausschließlich Original-Marken-Chemikalien und überwachen unsere Prozesse nach den neuesten Kodak-Vorschriften.“), zum entwickeln gegeben. 39 der negative wurden von der laborantin als dias im e-6-prozeß entwickelt. das ergebnis sind zwei blenden unterbelichtete, ausschließlich dunkelblaue, wolkige dias. auf vorschläge meinerseits zur außergerichtlichen einigung reagiert das labor nicht. ich muß deshalb prozessieren. wer hat erfahrungen mit derartigen fällen und kann mir davon berichten, tips geben, einen versierten rechtsanwalt in berlin benennen? ich danke für jeden hinweis! ed'

Zitatende.

M. Blum
22.07.2003, 12:19
vor allem kriegt der arme Mensch auch nach gewonnenem Prozess seine Bilder nicht mehr wieder.

Leider gibt es für den auch keine Alternative. Ein digitales Format, das 13x18-Dias oder -Negative ersetzen könnte gibts noch nicht.

KRK
22.07.2003, 12:20
aber wenn Du damit suggerieren willst, dass sowas dem Digitalo nicht passiert wäre, bleibt zu sagen, dass der erstens solche Arbeiten (13x18 Dia !!) gar nicht machen kann und zweitens: dieser bedauernswerte Kollege kann wenigstens prozessieren und auf Ersatz hoffen. Und der Digitalo, dessen CF-card / Datenspeicher plötzlich weg/kaputt/gelöscht oder sonstwas ist ?? Der hat nix mehr! Auch niemanden, den er dafür verantwortlich machen kann. Außer Spesen nix gewesen, nur den Spott gratis dazu.

Gruss

KRK

Islander
22.07.2003, 12:24
Moin!
... der Ort für Rechtsberatungen! Da gibt es sicher kompetenere[s], zumal es sich hier um einen ideelle Werte im Form von Fotos handelt.

mfg harms

M. Blum
22.07.2003, 12:26

jar
22.07.2003, 12:33

Ralf
22.07.2003, 13:22
so was kann halt passieren - während meiner Lehre hat einer unserer Fotografen auch mal einen ähnlichen Bock geschossen .... er hat Kundenfilme, die wir im Auftrag entwickeln sollten in die Colenta (Entwicklungsmasch.) gepackt, hatte aber vergessen die Chemiekalientanks auf Dichtigkeit zu prüfen ..... tja, und dann kam der Fixierer vor dem Entwickler an die Filme.

Die Firma hat dann ohne mit den Wimpern zu zucken den Schaden beglichen ... war recht teuer, da es sich um Luftbildaufnahmen gehandelt hat .......

Gruß

Ralf

Fotograf
22.07.2003, 13:22
... denn so ein Prozeß ist meines Erachtens nach kaum gewinnbar. Wie will man da den entstandenen finaziellen Schaden beweisen? Was macht den rein finanziellen konkreten Wert verlorender Aufnahmen aus? Wer klagt, hat in Zivilprozessen immer das Problem der Beweisführung, dem das Gericht im Urteil folgen muß. Der Beklagte kann sich mit Pokerface zurücklehnen und alles bestreiten... notfalls scheibenweise Kleinigkeiten einräumen...

Islander
22.07.2003, 13:34
Moin!
... Bratkartoffel auf den Augen!
;o)

mfg harms

HKO
22.07.2003, 13:36
Ich habe mich vor 2 Jahren mal mit der Materie befaßt (als ich ein Dia eines anderen Fotografen (der auch Ansprüche stellen wollte) kaputt gemacht habe beim Ausrahmen zum Scannen).
Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Du hast im normalfall nur Schadenersatzanspruch für das unbrauchbar gewordene Dia/Film-Material, ideelle Ansprüche aus Verkauf der Veröffentlichungsrechte sind im Normalfall nicht abgeltbar. Es gibt eine einzige Ausnahme, nämlich wenn Du eine Auftragsarbeit mit bereits verabredeten Honorar durchgeführt hast oder die Rechte an der Veröffentlichung bereits verkauft hattest. Es gibt einen Musterfall, wo jemand die sterbende Andrey Hepburn wie auch immer auf einigen Dia-Filmen hatte, die Rechte daran an irgendein Revolverblatt verkauft hatte, bevor er die Dias in der Hand hatte. Als die Diafilme dann unbrachbar waren, mußte der Entwickler tatsächlich das entgangene Honorar tragen.
Soweit mein Kenntnisstand - natürlichz völlig unverbindlich, da ich keine Rechtsberatung durchführen kann.

Fotograf
22.07.2003, 13:39

caprinz
22.07.2003, 13:54
@ HKO:

stimmt,den Fall habe ich auch noch in Erinnerung.Es war ein Hamburger Fotograf,der die Aufnahmen im Auftrag des Stern gemacht hat,da ging es um 70.000 DM.

MfG Carsten

HPBaltes
22.07.2003, 14:13
Meines Wissens nach ist es seit etwa 2 Jahren nicht mehr so einfach für ein Labor sich einer Haftung bei einem solchen Schaden zu entziehen. Zumindest nicht bei Profis. Amateure haben es da schwerer, oder gar keine Chancen. Es gibt da einige Urteile. Wo man die allerdings findet, weiß ich nicht.
Falls der geschädigte Fotograf ein Profi ist und dem Labor kann Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, hat er sehr gute Chancen den Schaden, auch weit über die reinen Filmkosten hinaus, erstattet zu bekommen. Die Qualität und somit der kommerzielle Wert der Bilder kann ja noch ermittelt werden und die Reisekosten lassen sich ja auch belegen.

jar
22.07.2003, 14:14
wirds wohl schwierig, der richtet sich nach motiv und qualität, dies wird aber der auftraggeber eben nicht sagen können mangels fotos.

gruss
jar

HPBaltes
22.07.2003, 14:50
Die Fotos (Negative) sind doch noch da, oder hab ich was falsch verstanden?
Das Labor hat doch 39 Negative im E-6 entwickelt. Das Motiv und die Qualität der Bilder, sowie deren Wert kann ein Gutachter auch jetzt noch bescheinigen. Leider muss man einen Gutachter zwar erstmal aus eigener Tasche zahlen, bei Prozessgewinn (und davon würde ich hier ausgehen) zahlt der Beklagte aber auch den Gutachter.

jar
22.07.2003, 14:54
ich meinte :

oder anders nimm ein richtiges gutes bild hier aus dem pool, verschlechtere es mit PS in helligkeit rauschen und farbverschiebung und lasse es nun im wert taxieren, es wird nicht so viel geld geboten werden, weil man eben kein gutes bild sieht.

so wird es dem fotograf ergehen, wenn er seinen auftraggeber nach geld fragt, also kann er eben nicht den finanziellen verlust beweisen, weil die bilder schlecht sind.

gruss
jar

jar
22.07.2003, 15:00
noch mal hin neue bilder machen, verkaufen, das wäre eine benneung des schadens im ersten fall.

auch da wird der anwalt des labors behaupten die ersten bilder hätten eventuell fotografische mängel und auch bei korrektem entwicklungsergebnis nie dieses geld gebracht, der gegenbeiweis kann nie angetreten werden, folge vergleich unterhelb der forderung.

gruss
jar

HKO
22.07.2003, 15:01
Es bleiben aber eben ideelle Werte, die nicht kalkulierbar sind. Bewertbar wären hier lediglich die Reisekosten, Zeitausfall etc.

HPBaltes
22.07.2003, 17:57
.. Ich weiß ja nicht, warum wir uns in manchen Threads absolut nicht verstehen und so intensiv an einander vorbei diskutieren müssen, aber leider passiert das in letzter Zeit öfters.

Die Bilder sind durch den E-6 Prozess ja nicht völlig zerstört und ein Gutachter, bzw. Sachverständiger kann schon den Wert und die Qualität der Bilder feststellen und zwar so als wenn sie nicht beschädigt wären. Außerdem sind ja noch 141 gute Bilder zu Vergleichszwecken da. Die schusselige Laborantin wird ja wohl nicht ausgerechnet die 39 schlechtesten Bilder vermurkst haben.

Vor einiger Zeit habe ich in einer Fachzeitschrift über einen ähnlichen Fall gelesen und dem Fotografen musste ein sehr hoher Betrag, weit über dem Wert der Filme erstattet werden. Aber wie gesagt, es war ein Profi und es wurde erwähnt, das ein Amateur da wenig Chancen auf einen Ausgleich des ideellen Wertes hätte. Da ich nun mal Amateur bin, hat mich das ziemlich geärgert und deshalb ist mir auch dieser Artikel noch so gut in Erinnerung. Leider lese ich aber fast alle Fachzeitschriften die sich mit Fotografie beschäftigen und ich weiß nicht mehr in welcher dieser Bericht stand.

Fotograf
22.07.2003, 21:07
... dass solche Reisefeatures von Profifotografen in den meisten Fällen freie Arbeiten sind und die Bilder erst hinterher vermarktet werden (also Reisemagazinen angeboten werden und an Bildagenturen gehen). Reisebilder sind wie ein guter Wein - man braucht ein paar Jahre Geduld. Und dieser finanzielle Schaden für mehrjährige, fiktive Bildhonorare ist nur sehr schwer nachzuweisen. Ideele Werte kennen die Gerichte evtl. bei überfahrenen Haustieren - bei 'liebgewordenen' Bilder dürfte das schwer werden. Schade.