PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Re-Importe und Garantie



Jörg Otte
23.07.2003, 22:41
So, nun stutze ich immer noch.....

Weiter unten war einiges von Re-Importierten L Objektiven (Neuware) zu hören und zu sehen, welche bei Ebay angeboten werden.

Nun habe ich das mit der Garantie noch nicht so ganz verstanden und frage daher in einem eigenen Beitrag :

Wie läuft das mit der Garantie bei re-importierten Objektiven in Deutschland ???

Könnte das mal einer mit etwas mehr Ahnung als ich (und das ist bei dem Thema wahrlich nich viel :-) verständlich erklären ?

Ich denke ja mal, daß sich Canon Deutschland bei solchen Teilen ziemlich stur stellen wird (verständlicherweise).

Dank euch...

M. Blum
23.07.2003, 22:45
Nicht Canon übernimmt eine Garantie, sondern der Händler. Ob die für dich gut ist, hängt davon ab, wieviel Vertrauen du zum Händler hast.

BeRi
23.07.2003, 23:10
Hallo,

> Wie läuft das mit der Garantie bei re-importierten
> Objektiven in Deutschland ???

..ganz einfach... wenn Du keine 'internationale oder europäische Garantiekarte' hast, dann hast Du keine Garantieansprüche an die Firma Canon Deutschland. (Punkt!) ...das schließt nicht aus, dass Canon ggf. im Zuge von Kulanz tätig wird.

..solltest Du das Objektiv in Deutschland erworben haben, so hast Du nach deutschem Recht einen gesetzliche Anspruch auf Sachmängerhaftung gemäß BGB (bürgerliches Gesetzbuch) gegen den Verkäufer. Ansprüche aus dieser Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) verjähren nach 2 Jahren. Den Anspruch musst Du gegen den Verkäufer (nicht Canon) durchsetzen. Innerhalb der ersten 6 Monate dieser Verjährungsfrist gilt eine Beweislastumkehr, das bedeutet, im Fall eines Defektes musst Du (als Anspruchsteller) nicht den Nachweise erbringen , das es sich tatsächlich um einen Fall der Sachmängelhaftung gemäß BGB handelt.

Gruss Bernd

Jörg Otte
23.07.2003, 23:13
<i>[Mattes schrieb am 23.07.03 um 21:45:55]

> Nicht Canon übernimmt eine Garantie, sondern der Händler. Ob die für dich gut ist,
> hängt davon ab, wieviel Vertrauen du zum Händler hast.</i>

Gut, dann übernimmt der Händler die Garantie.....
Aber was macht der ?

Beispiel : L-Linse defekt.
Repariert er die selber (wohl nicht) ?
Schickt er die nach Canon Deutschland und bezahlt die Rechnung ? Hmmm....
Schickt er das Objektiv in das Land, woher es kam und läßt dort reparieren ?
Tauscht er um und sitzt auf einem Defekten ?

Na ja, wenn es diese Ebay-Anbieter (ich möchte die hier auf keinen Fall schlecht machen), bei denen das Objektiv gekauft wurde, dann noch gibt.

M. Blum
23.07.2003, 23:16
Wenn der zu dem Zeitpunkt, wo du den Mangel feststellst noch existiert, dann wird der das Objektiv sicherlich zu Canon schicken und dort reparieren lassen.

BeRi
23.07.2003, 23:21
> Gut, dann übernimmt der Händler die Garantie.....
...gesetzliche Gewährleistung, nicht Garantie

> Aber was macht der ?
...im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung hast
Du folgende Rechte:
1) Wandlung -> Ware zurück; Geld zurück
2) Minderung -> Herabsetzung der Kaufpreises
der Verkäufer hat vorher aber folgendes Recht
3) Nachbesserung -> Versuch den Defekt zu beheben

> Beispiel : L-Linse defekt.
> Repariert er die selber (wohl nicht) ?
..Warum nicht, rein rechtlich gesehen ist ihm freigestellt wie er nachbessert.

> Schickt er die nach Canon Deutschland und bezahlt die Rechnung ? Hmmm....
..wäre eine Möglichkeit...

> Schickt er das Objektiv in das Land, woher es kam und läßt dort reparieren ?
..jepp, auch eine Möglichkeit..

> Tauscht er um und sitzt auf einem Defekten ?
..jepp, könnte er auch... (wird er sehr wahrscheinlicht nicht tun :-()


> Na ja, wenn es diese Ebay-Anbieter bei denen das Objektiv gekauft
> wurde, dann noch gibt.</i>
..bingo,...der Kandidat hat 99 Punkte :-)))

Gruss Bernd

M. Blum
23.07.2003, 23:25
Da kriegen wir ja heute abend noch nen richtigen Lehrgang in Rechtskunde. Alle Achtung.

Jörg Otte
23.07.2003, 23:26

BeRi
23.07.2003, 23:28
<i>[Mattes schrieb am 23.07.03 um 22:16:35]

> Wenn der zu dem Zeitpunkt, wo du den Mangel feststellst noch existiert, dann wird
> der das Objektiv sicherlich zu Canon schicken und dort reparieren lassen. </i>

..es ist schön, wenn Du an das gute im Menschen glaubst, sehr wahrscheinlicher wird es aber sein, dass sich ein solcher eBay-Grauimporteur wie folgt verhält... Er wird behaupten es läge kein Fall der Sachmängelhaftung vor, da unsachgemäße Behandlung. So, nun ist es an Dir das Gegenteil zu beweisen (Beweislast!). Das dürfte im Fall des Falles nur über ein teures von Dir zu finanzierendes Gutachten möglichsein :-(((

Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Hüte, leider :-(

Gruss Bernd

M. Blum
23.07.2003, 23:33
Ich wollte damit eigentlich sagen, dass es häufig nicht die rechtlichen Probleme sind, die einer Mängelgewährleistung entgegenstehen, sondern eher praktisch technische.

Wenn ich mir vorstelle, dass der Import-ebayer sich daran macht und das defekte 70-200 LIS zunächst mal selbst auseinanderschraubt um der aus den Fugen geratenen Zentrierung den nötigen Halt zu verleihen. Na ich weiß nicht. Ich denke ich würde dann auf meine Gewährleistungsansprüche verzichten und das Dingens auf eigen Kosten nach Willich schicken.

Gruß
Matthias

M. Blum
23.07.2003, 23:34
Ah ja. Mal wieder was dazu gelernt. Du meinst die werden sich wohl drücken wenn's drum geht.

Jörg Otte
23.07.2003, 23:37
<i>[Mattes schrieb am 23.07.03 um 22:33:14]

> Ich wollte damit eigentlich sagen, dass es häufig nicht die rechtlichen Probleme
> sind, die einer Mängelgewährleistung entgegenstehen, sondern eher praktisch technische.
>
>
> Wenn ich mir vorstelle, dass der Import-ebayer sich daran macht und das defekte
> 70-200 LIS zunächst mal selbst auseinanderschraubt um der aus den Fugen geratenen
> Zentrierung den nötigen Halt zu verleihen. Na ich weiß nicht. Ich denke ich würde
> dann auf meine Gewährleistungsansprüche verzichten und das Dingens auf eigen Kosten
> nach Willich schicken.
>
> Gruß
> Matthias
> </i>

Ja, da ham wirs : Für die Reparutur zahlst Du dann bei Canon bestimmt ein wenig Geld.
Das ist dann BESTIMMT die Differenz zw. 'günstigem Re-Importpreis' und dem normalen, deutschen Marktpreis (vielleicht noch mehr ?)

Das wäre genau das, was ich befürchte.
Ich, für meinen ängstlichen Teil, lasse die Finger von den Dingern.

BeRi
23.07.2003, 23:41
<i>[Mattes schrieb am 23.07.03 um 22:34:44]

> Ah ja. Mal wieder was dazu gelernt. Du meinst die werden sich wohl drücken wenn's
> drum geht.</i>

..klar, du weist bestimmt was Service in Willich kostet, nun rechne mal aus was so ein ebay-Importer als Gewinnmarge hat - zweimal Willich und sein Gewinn ist futsch.

..außerdem kenne ich keinen renomierten Händler in Deutschland der Importware ohne Canongarantie verkauft, die wissen bestimmt warum - im Falle des Falles nur Ärger, mit Canon und mit dem Kunden :-(

Gruss Bernd

M. Blum
23.07.2003, 23:46
Genau das meinte ich. Man hat zwar sogenannte Gewährleistungsansprüche aber die sind genau so gut wie wenn man sie nicht hätte.

Für jemanden, der in der Nähe wohnt und das Objektiv auf seiner Kamera testen kann, gibts aber villeicht dennoch ein Schnäppchen zu machen. Normalerweise gehen L-Objektive nämlich nicht kaputt. Und eine von Vornherein falsche Zentrierung stellst du sofort fest.

Gruß
Matthias

BeRi
23.07.2003, 23:48
Hi,

> Ja, da ham wirs : Für die Reparutur zahlst Du dann bei Canon
> bestimmt ein wenig Geld.
> Das ist dann BESTIMMT die Differenz zw. 'günstigem Re-Importpreis'
> und dem normalen, deutschen Marktpreis (vielleicht noch mehr ?)
>
> Das wäre genau
> das, was ich befürchte.
> Ich, für meinen ängstlichen Teil, lasse die Finger von
> den Dingern.</i>

..man kann ja auch selber importieren z.B. von B&W oder Delta.. in den USA. Wenn man dann Ware mit USA-Garantie nimmt (aber vorsicht die haben auch Importware ohne USA-Garantie im Angebot), bekommt man auch eine internationale Garantiekarte. Ich habe z.B. mein 24-70L von B&W mit Garantiekarte günstiger als ohne Garantie von irgemdeinem ebay-Importer bekommen :-)

Gruss Bernd

ehemaliger Benutzer
23.07.2003, 23:57
Einige bieten ein 14 tägiges Rückgaberrecht und innerhalb dieser Zeit sollte man das Obejktiv auch auf Herz und Nieren testen.

Grüsse Heinz

emw
24.07.2003, 14:24
Wie ist Euere Erfahrung im Garantiefall oder Justagefall wenn Linsen oder 10D bei Brinker gekauft wurden ???
Ich denke der verkauft Reimportware und gibt 2 Jahre Brinker-Garantie darauf.

Grüsse ...Manfred

jar
24.07.2003, 14:28
schon alles angeschnitten ?

wie sich brinker im konkreten deinem eventualfall verhält kann doch keiner hier sagen,

1 er ist nett und schickt auf seine kosten alles und immer zu canon willich
2 er bestreitet das da überhaupt ein problem ist
3 er justiert auf seinem küchentisch selbst die linsen
4 er existiert nicht mehr wenn der fall eintritt
5 reagiert nicht auf dich

gruss
jar

aze
24.07.2003, 14:41
In den ersten sechs Monaten muß dir der Händler beweisen, daß der Mangel bei 'Gefahrenübergang' (Fachbegriff für den Verkauf an Dich) nicht bestanden hat! Erst dann, ab dem 7 Monat bist du beweispflichtig! Dies gilt aber nur für Schäden, die evtl. schon beim Verkauf bestanden haben bzw es hier abzusehen warm das dies Auftritt. Das ist die Gewährleistung!
Alles andere ist Garantie, und da muß dir der Händler von gesetzes wegen gar nichts geben! Aber evtl. besteht hier ein Anspruch gegenüber Canon, wenn die Komponente mit einer deutschen, intern. Usa etc. garantie von seitens Canon verkauft wurde. hier bist du aber der 'Depp' wenn diese natürlich nur in Signapore oder Thailand oder wo auch immer gilt!

M. Blum
24.07.2003, 15:07
Nach dem, was man so liest, ist 5 die richtige Antwort.

Spiller
24.07.2003, 18:51
Lötzinn, in den wenigsten Fällen gibt der Händler eine Garantie. Der Händler ist zur Sachmängelhaftung verpflichtet, mehr nicht. Das sind derzeit 24 Monate, allerdings mit Umkehr der Beweislast nach AFAIK 6 Monaten. Mit zei Jahren Garantie hat das nix zu tun.